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   OLG Karlsruhe, 04.04.2008 - 3 Ss 79/07   

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OLG Karlsruhe, 04.04.2008 - 3 Ss 79/07 (https://dejure.org/2008,9140)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.04.2008 - 3 Ss 79/07 (https://dejure.org/2008,9140)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. April 2008 - 3 Ss 79/07 (https://dejure.org/2008,9140)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer unerlaubten Einreise und eines unerlaubten Aufenthalts im Falle eines über irgendeinen den Aufenthalt im Bundesgebiet erlaubenden Aufenthaltstitel verfügenden Ausländers; Gründe für eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur ...

  • Judicialis

    AufenthG § 14 Abs. 1 Nr. 2; ; AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 2; ; AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe zur Anerkennung von Aufenthaltserlaubnissen der Schweiz und Liechtenstein für die visumsfreie Einreise von Nicht-EU-Bürgern in den Schengen Raum zum Zwecke der Durchreise

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Vorlagebeschluss zur Anerkennung von Aufenthaltserlaubnissen der Schweiz und Liechtenstein für die visumsfreie Einreise von Nicht-EU-Bürgern in den Schengen Raum zum Zwecke der Durchreise

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorlage an den EuGH: Sind Aufenthaltserlaubnisse der Schweiz und Lichtensteins für die visumsfreie Einreise von Nicht-EU-Bürgern anzuerkennen? - Serbisch-montenegrinischer Staatsangehöriger reiste mit schweizerischem Ausländerausweis in Deutschland ein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 265
  • StraFo 2008, 258
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Brandenburg, 21.01.2004 - 2 Ss 36/03

    Ausländerrechtliche Strafbarkeit des Schmuggelns; Vollendung der unerlaubten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2008 - 3 Ss 79/07
    Die unter der Geltung des Ausländergesetzes ergangene Rechtsprechung zu den aufenthaltsrechtlichen Folgen einer Erwerbstätigkeit von so genannten Positivstaatlern (vgl. BGH NStZ 2005, 407; OLG Brandenburg NStZ-RR 2004, 280; HansOLG Bremen StV 2002, 552; BayObLGSt 2002, 80) knüpft an die auf ein objektives Kriterium abstellende Vorschrift des § 1 Satz 1 Nr. 2 DVAuslG an (vgl. Renner aaO § 5 AufenthG Rdnr. 52; zur Rechtslage nach § 17 AufenthV, Art. 4 Abs. 3 EG-VisaVO vgl. Funke-Kaiser GK-AufenthG § 14 Rdnr. 10 m. w. N; Schott aaO; 14.1.2.2.7.1 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum AufenthG) und ist auf eine mögliche durch die Entscheidung Nr. 896/2006/EG angeordnete partielle Freistellung von der Visumpflicht für den Fall einer beabsichtigten Durchreise nicht übertragbar.
  • BGH, 18.10.2001 - 3 StR 247/01

    Listiges Bestimmen zur Prostitution; Schwerer Menschenhandel; Listige Anwerbung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2008 - 3 Ss 79/07
    Eine verwaltungsrechtlich wirksam erteilte, den Aufenthalt im Bundesgebiet gestattende Erlaubnis entfalte im Strafrecht Tatbestandswirkung, unabhängig davon, ob die Erlaubnis rechtsmissbräuchlich erlangt worden sei oder den tatsächlich verfolgten Aufenthaltszweck abdecke (BGH aaO, 115; vgl. auch BGH StV 2000, 357, 358 f; BGH B. v. 18.10.2001 - 3 StR 247/01; BayObLGSt 2000, 64).
  • OLG Bremen, 04.06.2002 - Ss 12/02

    Strafbarkeit der unerlaubten Einreise eines sog. Positivstaatlers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2008 - 3 Ss 79/07
    Die unter der Geltung des Ausländergesetzes ergangene Rechtsprechung zu den aufenthaltsrechtlichen Folgen einer Erwerbstätigkeit von so genannten Positivstaatlern (vgl. BGH NStZ 2005, 407; OLG Brandenburg NStZ-RR 2004, 280; HansOLG Bremen StV 2002, 552; BayObLGSt 2002, 80) knüpft an die auf ein objektives Kriterium abstellende Vorschrift des § 1 Satz 1 Nr. 2 DVAuslG an (vgl. Renner aaO § 5 AufenthG Rdnr. 52; zur Rechtslage nach § 17 AufenthV, Art. 4 Abs. 3 EG-VisaVO vgl. Funke-Kaiser GK-AufenthG § 14 Rdnr. 10 m. w. N; Schott aaO; 14.1.2.2.7.1 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum AufenthG) und ist auf eine mögliche durch die Entscheidung Nr. 896/2006/EG angeordnete partielle Freistellung von der Visumpflicht für den Fall einer beabsichtigten Durchreise nicht übertragbar.
  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 3/04

    Verfall von Wertersatz (entgegenstehende Ansprüche der durch Zuhältereihandlungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2008 - 3 Ss 79/07
    Die unter der Geltung des Ausländergesetzes ergangene Rechtsprechung zu den aufenthaltsrechtlichen Folgen einer Erwerbstätigkeit von so genannten Positivstaatlern (vgl. BGH NStZ 2005, 407; OLG Brandenburg NStZ-RR 2004, 280; HansOLG Bremen StV 2002, 552; BayObLGSt 2002, 80) knüpft an die auf ein objektives Kriterium abstellende Vorschrift des § 1 Satz 1 Nr. 2 DVAuslG an (vgl. Renner aaO § 5 AufenthG Rdnr. 52; zur Rechtslage nach § 17 AufenthV, Art. 4 Abs. 3 EG-VisaVO vgl. Funke-Kaiser GK-AufenthG § 14 Rdnr. 10 m. w. N; Schott aaO; 14.1.2.2.7.1 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum AufenthG) und ist auf eine mögliche durch die Entscheidung Nr. 896/2006/EG angeordnete partielle Freistellung von der Visumpflicht für den Fall einer beabsichtigten Durchreise nicht übertragbar.
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 308/99

    Auslegung des Merkmals "erforderlich" in § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; Einschleusen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2008 - 3 Ss 79/07
    Eine verwaltungsrechtlich wirksam erteilte, den Aufenthalt im Bundesgebiet gestattende Erlaubnis entfalte im Strafrecht Tatbestandswirkung, unabhängig davon, ob die Erlaubnis rechtsmissbräuchlich erlangt worden sei oder den tatsächlich verfolgten Aufenthaltszweck abdecke (BGH aaO, 115; vgl. auch BGH StV 2000, 357, 358 f; BGH B. v. 18.10.2001 - 3 StR 247/01; BayObLGSt 2000, 64).
  • BGH, 27.04.2005 - 2 StR 457/04

    Zur Strafbarkeit von Ausländern wegen unerlaubten Aufenthalts in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2008 - 3 Ss 79/07
    Für die strafrechtliche Würdigung hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 50, 105) entschieden, dass es bei der Prüfung, ob ein strafbares Verhalten im Sinne des § 95 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AufenthG gegeben ist, mit Blick auf das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG allein auf das Vorliegen einer formell wirksamen Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung ankommt.
  • BayObLG, 21.05.2002 - 4St RR 44/02

    Visumpflicht von Staatsangehörigen aus Drittländern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2008 - 3 Ss 79/07
    Die unter der Geltung des Ausländergesetzes ergangene Rechtsprechung zu den aufenthaltsrechtlichen Folgen einer Erwerbstätigkeit von so genannten Positivstaatlern (vgl. BGH NStZ 2005, 407; OLG Brandenburg NStZ-RR 2004, 280; HansOLG Bremen StV 2002, 552; BayObLGSt 2002, 80) knüpft an die auf ein objektives Kriterium abstellende Vorschrift des § 1 Satz 1 Nr. 2 DVAuslG an (vgl. Renner aaO § 5 AufenthG Rdnr. 52; zur Rechtslage nach § 17 AufenthV, Art. 4 Abs. 3 EG-VisaVO vgl. Funke-Kaiser GK-AufenthG § 14 Rdnr. 10 m. w. N; Schott aaO; 14.1.2.2.7.1 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum AufenthG) und ist auf eine mögliche durch die Entscheidung Nr. 896/2006/EG angeordnete partielle Freistellung von der Visumpflicht für den Fall einer beabsichtigten Durchreise nicht übertragbar.
  • BayObLG, 17.05.2000 - 4St RR 55/00

    Strafbarkeit des Erschleichens eines sog. Schenken-Visums in einem anderen Staat

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2008 - 3 Ss 79/07
    Eine verwaltungsrechtlich wirksam erteilte, den Aufenthalt im Bundesgebiet gestattende Erlaubnis entfalte im Strafrecht Tatbestandswirkung, unabhängig davon, ob die Erlaubnis rechtsmissbräuchlich erlangt worden sei oder den tatsächlich verfolgten Aufenthaltszweck abdecke (BGH aaO, 115; vgl. auch BGH StV 2000, 357, 358 f; BGH B. v. 18.10.2001 - 3 StR 247/01; BayObLGSt 2000, 64).
  • BGH, 25.09.2012 - 4 StR 142/12

    Einschleusen von Ausländern (Genehmigungswirkung eines Visums;

    Der erlaubte Aufenthalt eines nach der EUVisaVO visumsfrei nach Deutschland eingereisten Drittausländers ergibt sich vorrangig aus Art. 20 Abs. 1 i.V.m. Art. 5 Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ), bei dem es sich ebenfalls um unmittelbar anzuwendendes, den nationalen Bestimmungen vorgehendes Recht handelt (zum Ganzen vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 29. September 2003 - 12 TG 2339/03, EzAR 011 Nr. 19; BayObLG, Beschluss vom 21. Mai 2002 - 4 St RR 44/02, NStZ-RR 2002, 249; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. April 2008 - 3 Ss 79/07, StraFo 2008, 258; Dienelt/Röseler in Renner, Ausländerrecht, 9. Aufl., AufenthG, § 4 Rn. 19 ff.; Westphal/Stoppa, Ausländerrecht für die Polizei, 2. Aufl., S. 137 f.; dies. ZAR 2002, 315).
  • VG Augsburg, 08.11.2010 - Au 1 S 10.1423

    Ehegattennachzug; fehlende Fiktionswirkung; unerlaubte Einreise; Nachholung des

    Ein Staatsangehöriger eines in Liste II der EG-VisaVO aufgeführten Drittstaates (sog. Positivstaatler), der bereits bei der Einreise in einen Mitgliedsstaat einen Daueraufenthalt plant, kann sich daher nicht auf die Befreiung von der Visumpflicht nach § 1 Abs. 2 Satz 1 EG-VisaVO berufen (ausführlich Funke-Kaiser in GK-AufenthG, Stand Juni 2010, RdNr. 24 zu § 6 AufenthG; ebenso VG Düsseldorf vom 22.7.2010 Az. 8 K 3620/09 - RdNrn. 28 ff.; OLG Karlsruhe vom 4.4.2008 Az. 3 Ss 79/07 - RdNr. 12 jeweils m. w. N. auch zur Gegenauffassung; im Ergebnis auch OVG Lüneburg vom 19.10.2010 Az. 8 ME 221/10 - RdNr. 8).
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