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   BGH, 24.01.2008 - 4 StR 542/07   

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https://dejure.org/2008,10021
BGH, 24.01.2008 - 4 StR 542/07 (https://dejure.org/2008,10021)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2008 - 4 StR 542/07 (https://dejure.org/2008,10021)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - 4 StR 542/07 (https://dejure.org/2008,10021)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB
    Prüfung der Schuldfähigkeit bei Alkoholkonsum (Indizwert der BAK-Berechnung und aussagekräftige psychodiagnostische Beweisanzeichen; Umgang mit und Darstellung von Sachverständigengutachten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten durch die Strafkammer bei hohem Tatzeitblutalkoholwert; Revision gegen eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge; Rechtmäßigkeit der Verneinung einer ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 323 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2, Abs. 5 § 261 § 267 Abs. 1
    Beweiswürdigung bei Abweichen von einem Sachverständigengutachten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2008, 334
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Auszug aus BGH, 24.01.2008 - 4 StR 542/07
    Allerdings wäre es aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, wenn auch bei einem - rückgerechneten - sehr hohen Tatzeitblutalkoholwert dessen indiziellem Gewicht für eine Schuldfähigkeitsbeurteilung keine vorrangige Bedeutung vor anderen Beweisanzeichen beigemessen würde, weil zwischen der Tat und der Blutentnahme eine lange Zeit lag (vgl. BGHSt 35, 308, 315, 317).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 24.01.2008 - 4 StR 542/07
    Den vom Landgericht herangezogenen Umständen kommt jedoch eine solche Aussagekraft weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit zu (vgl. hierzu BGHSt 43, 66, 70 ff.; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 10, 16, 19; § 21 Blutalkoholkonzentration 37, 38).
  • BGH, 22.08.2001 - 2 StR 311/01

    Verminderte Schuldfähigkeit / Steuerungsfähigkeit; BAK-Berechnung;

    Auszug aus BGH, 24.01.2008 - 4 StR 542/07
    Den vom Landgericht herangezogenen Umständen kommt jedoch eine solche Aussagekraft weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit zu (vgl. hierzu BGHSt 43, 66, 70 ff.; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 10, 16, 19; § 21 Blutalkoholkonzentration 37, 38).
  • BGH, 23.01.1997 - 4 StR 526/96

    Fehlen einer Auseinandersetzung des Tatrichters mit den Äußerungen des

    Auszug aus BGH, 24.01.2008 - 4 StR 542/07
    Außerdem muss der Tatrichter, wenn er eine Frage, für die er geglaubt hat, des Rates eines Sachverständigen zu bedürfen, im Widerspruch zu dem Gutachten lösen will, nicht nur die maßgeblichen Darlegungen des Sachverständigen wiedergeben, sondern auch seine Gegenansicht unter Auseinandersetzung mit diesen begründen (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Sachverständiger 1; BGH NStZ-RR 1997, 172).
  • BGH, 02.10.1986 - 1 StR 238/86

    Heranziehung eines Sachverständigengutachtens bei Geltendmachung angeblicher

    Auszug aus BGH, 24.01.2008 - 4 StR 542/07
    Außerdem muss der Tatrichter, wenn er eine Frage, für die er geglaubt hat, des Rates eines Sachverständigen zu bedürfen, im Widerspruch zu dem Gutachten lösen will, nicht nur die maßgeblichen Darlegungen des Sachverständigen wiedergeben, sondern auch seine Gegenansicht unter Auseinandersetzung mit diesen begründen (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Sachverständiger 1; BGH NStZ-RR 1997, 172).
  • BGH, 18.07.1990 - 3 StR 187/90

    Schuldfähigkeit - Höchstmögliche Alkoholisierung - Tatzeit-BAK -

    Auszug aus BGH, 24.01.2008 - 4 StR 542/07
    Den vom Landgericht herangezogenen Umständen kommt jedoch eine solche Aussagekraft weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit zu (vgl. hierzu BGHSt 43, 66, 70 ff.; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 10, 16, 19; § 21 Blutalkoholkonzentration 37, 38).
  • BGH, 18.03.1998 - 2 StR 5/98

    Versuchter Mord in Tateinheit mit schwerem Raub und einem Verstoß gegen das

    Auszug aus BGH, 24.01.2008 - 4 StR 542/07
    Als solche sind nur Umstände in Betracht zu ziehen, die Hinweise darauf geben können, ob das Steuerungsvermögen des Täters trotz der erheblichen Alkoholisierung (wenn auch nur erheblich vermindert) erhalten geblieben ist (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 35).
  • BGH, 06.11.1996 - 2 StR 391/96

    Ausschluss der Öffentlichkeit im Jugendstrafverfahren umfasst auch die Verkündung

    Auszug aus BGH, 24.01.2008 - 4 StR 542/07
    Den vom Landgericht herangezogenen Umständen kommt jedoch eine solche Aussagekraft weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit zu (vgl. hierzu BGHSt 43, 66, 70 ff.; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 10, 16, 19; § 21 Blutalkoholkonzentration 37, 38).
  • BGH, 16.12.1992 - 2 StR 440/92

    Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung bei Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BGH, 24.01.2008 - 4 StR 542/07
    a) Das Landgericht war zwar nicht gehindert, von dem Gutachten des vernommenen Sachverständigen abzuweichen; denn dieses kann stets nur eine Grundlage der eigenen Überzeugungsbildung sein (vgl. BGHR StPO § 261 Sachverständiger 5).
  • BGH, 10.01.2000 - 5 StR 638/99

    Eigene Sachkunde des Gerichts; Psychiatrischer Sachverständiger; Paranoide

    Auszug aus BGH, 24.01.2008 - 4 StR 542/07
    Voraussetzung ist aber, dass er die für die abweichende Beurteilung erforderliche Sachkunde besitzt, selbst wenn er erst durch das Gutachten genügend sachkundig geworden ist, um die Beweisfrage beurteilen zu können (vgl. BGH NStZ 2000, 437; vgl. auch Meyer-Goßner StPO 50. Aufl. § 244 Rdn. 75 m.w.N.).
  • BGH, 12.12.2018 - 5 StR 385/18

    Voraussetzungen einer ausgeschlossenen oder erheblich verminderten

    Voraussetzung ist aber, dass es die für die abweichende Beurteilung erforderliche Sachkunde besitzt, selbst wenn es erst durch das Gutachten genügend sachkundig geworden ist, um die Beweisfrage beurteilen zu können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2008 - 4 StR 542/07, StraFo 2008, 334 - 335, und vom 10. Januar 2000 - 5 StR 638/99, NStZ 2000, 437).
  • BGH, 13.02.2013 - 4 StR 557/12

    Schuldunfähigkeit (Indizwirkung der Blutalkoholkonzentration)

    Ausgehend vom BAK-Wert der nur vier Stunden nach Beginn des von der Strafkammer angenommenen Tatzeitraums beim Angeklagten entnommenen Blutprobe (zur Bedeutung des Zeitraums zwischen Tat und Blutentnahme vgl. BGH, Urteil vom 9. August 1988 - 1 StR 231/88, BGHSt 35, 308, 315, 317; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2008 - 4 StR 542/07, StraFo 2008, 334, Tz. 8) ergibt sich als Tatzeit-Blutalkoholkonzentration nicht, wie der Sachverständige meint, der vom Landgericht angenommene Wert von 3, 77 ?, sondern ein solcher von 3, 97 ?, da nach ständiger Rechtsprechung bei der Prüfung der Schuldfähigkeit ein stündlicher Abbauwert von 0, 2 ? und ein Sicherheitszuschlag von 0, 2 ? zugrunde zu legen ist (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschluss vom 24. Januar 2008 aaO, Tz. 7 mwN).
  • LG Düsseldorf, 29.11.2012 - 7 Ks 25/12

    Versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung im

    Insoweit weicht sie von der Bewertung des psychiatrischen Sachverständigen V. ab, mit dem sie die für eine solche Störung maßgeblichen Kriterien eingehend erörtert und sich durch dessen kundige Ausführungen die zu eigener Beurteilung nötige Sachkunde verschafft hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24.1.2008, 4 StR 542/07).
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