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   OLG Hamm, 05.06.2008 - 1 Ws 254/08   

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https://dejure.org/2008,16779
OLG Hamm, 05.06.2008 - 1 Ws 254/08 (https://dejure.org/2008,16779)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.06.2008 - 1 Ws 254/08 (https://dejure.org/2008,16779)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Juni 2008 - 1 Ws 254/08 (https://dejure.org/2008,16779)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Flucht eines Verurteilten als Grund für eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach einer Einstellung

  • Judicialis

    StPO § 154

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 35 KLs 9/08
  • OLG Hamm, 05.06.2008 - 1 Ws 254/08

Papierfundstellen

  • StV 2009, 119
  • StraFo 2008, 382
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 20.09.2006 - 1 Ws 465/06

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen

    Auszug aus OLG Hamm, 05.06.2008 - 1 Ws 254/08
    Der Senat hat deshalb nur zu prüfen, ob bei der Ermessensentscheidung rechtsfehlerfrei verfahren wurde, ob also die Strafkammer von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie die Grenzen des Ermessens eingehalten und von ihm in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. OLG Oldenburg NStZ 2007, 167).
  • OLG Braunschweig, 19.04.2022 - 1 Ws 67/22

    Wiederaufnahme eines vorläufig eingestellten Verfahrens; Beschwerderecht der

    Dem Senat obliegt daher allein die Nachprüfung, ob eine fehlerfreie Ermessensausübung erfolgt ist (OLG Hamm, Beschluss vom 5. Juni 2008 - 1 Ws 254/08, Rn. 11, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 20. September 2009, a.a.O., Rn. 5; Mavany in: Löwe-Rosenberg, a.a.O., Rn. 83).
  • OLG Hamm, 30.07.2015 - 1 Ws 305/15

    Kein Recht des Verletzten auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach Einstellung

    Ob der Staatsanwaltschaft gegen den eine Wiederaufnahme nach § 154 Abs. 4 StPO ablehnenden Beschluss das Recht der Beschwerde zusteht oder nicht, ist streitig (vgl. zum Meinungsstand Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 154 Rn. 24, OLG Hamm, Beschluss vom 05.06.2008 - 1 Ws 254/08 -, BeckRS 2008, 14254).
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