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Rechtsprechung
   BGH, 04.06.2008 - 2 StR 577/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1102
BGH, 04.06.2008 - 2 StR 577/07 (https://dejure.org/2008,1102)
BGH, Entscheidung vom 04.06.2008 - 2 StR 577/07 (https://dejure.org/2008,1102)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 2008 - 2 StR 577/07 (https://dejure.org/2008,1102)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 3 BtMG; § 13 Abs. 1 BtMG; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 5 BtMVV; § 70 StGB
    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln durch einen in der Substitutionsbehandlung tätigen Arzt (Polamidon); Berufsverbot (Untersagung der beruflichen Tätigkeit als Substitutionsarzt)

  • lexetius.com

    BtMG §§ 3, 13 Abs. 1, 29 Abs. 1 Nr. 1; BtMVV § 5

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit eines die Behandlung von Drogenabhängigen vornehmenden Arztes gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bei Abgabe von Betäubungsmitteln; Generelle Befreiung eines Substitutionsarztes von der Erlaubnispflicht des § 3 BtMG

  • Judicialis

    BtMG § 3; ; BtMG § 13 Abs. 1; ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; BtMVV § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 3 § 13 Abs. 1 § 29 Abs. 1 Nr. 1; BtMVV § 5
    Strafbarkeit eines Arztes, der außerhalb einer Substitutionsbehandlung Drogen abgibt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung eines Substitutionsarztes wegen missbräuchlicher

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Verurteilung eines Substitutionsarztes wegen missbräuchlicher Abgabe von Substitutionsmitteln rechtskräftig

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Verurteilung eines Substitutionsarztes wegen missbräuchlicher Abgabe von Substitutionsmitteln; Medizinrecht, Strafrecht

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Leichtfertige Substitutionsbehandlung von Drogenabhängigen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unerlaubte Abgabe von BTM - Verurteilung eines Substitutionsarztes

Besprechungen u.ä.

  • medizinrecht-aktuell.de (Entscheidungsbesprechung)

    Grenzen zur Abgabe von Betäubungsmitteln während einer Substitutionsbehandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 52, 271
  • NJW 2008, 2596
  • NStZ 2008, 574
  • StV 2008, 471
  • StraFo 2008, 397 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Koblenz, 31.03.2021 - 7 U 1602/20

    Anspruch auf Schadenersatz im Abgasskandal nicht verjährt

    Es ist weder notwendig, dass er alle Einzelumstände kennt, die für die Beurteilung möglicherweise Bedeutung haben, noch muss er bereits hinreichend sichere Beweismittel in der Hand halten, um den Rechtsstreit im Wesentlichen risikolos führen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2020, VI ZR 739/20; BGH, Urteil vom 25.05.2020, VI ZR 252/19; BGH NJW 2008, 2596).
  • BGH, 28.01.2014 - 1 StR 494/13

    Fahrlässige Tötung und Totschlag (objektive Zurechnung: eigenverantwortliche

    In ihrem Zusammenspiel normieren § 13 BtMG und § 5 BtMVV die materiellen Voraussetzungen einer erlaubten ärztlichen Substitutionsbehandlung (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 2008 - 2 StR 577/07, BGHSt 52, 271, 273 Rn. 11) bei Anwendung ansonsten unerlaubter Stoffe in einer für den solche Behandlungen durchführenden Arzt eindeutig erkennbaren Weise.
  • BGH, 02.02.2012 - 3 StR 321/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit; Gesamtmenge;

    Die Verurteilung des Angeklagten wegen Abgabe von Betäubungsmitteln in 49 Fällen, bei der das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 2008 - 2 StR 577/07, BGHSt 52, 271, 273 f.; Beschluss vom 28. Juli 2009 - 3 StR 44/09, BGHR BtMG § 13 Abs. 1 Abgabe 1) zugrunde gelegt hat, hält revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand.

    a) Ein im Rahmen der Substitutionsbehandlung von Betäubungsmittelabhängigen tätiger Arzt verstößt gegen § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. a BtMG, wenn er als Substitutionsmittel verwendete Betäubungsmittel der in Anlage III zum Betäubungsmittelgesetz bezeichneten Art entgegen § 13 Abs. 1 BtMG verschreibt (BGH, Urteil vom 4. Juni 2008 - 2 StR 577/07, BGHSt 52, 271, 273).

  • BGH, 28.07.2009 - 3 StR 44/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgabe von Methadon durch einen

    Das Gesetz sieht weder eine generelle Befreiung eines Substitutionsarztes von dieser Erlaubnispflicht vor noch unter fällt die vom Angeklagten geübte Abgabepraxis der Ausnahmeregelung des § 13 BtMG (BGHSt 52, 271).

    Diese Vorschriften entfalten keine Sperrwirkung, wenn ein Substitutionsarzt, wie hier, zum Zweck der Substituierung mit Betäubungsmitteln verkehrt, ohne dass die Voraussetzungen des § 13 BtMG oder der BtMVV gegeben sind (BGHSt 52, 271, 273).

  • BGH, 27.05.2014 - 2 StR 354/13

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln (Abgabe durch einen Arzt im Rahmen einer

    Auch ein Substitutionsarzt macht sich daher strafbar, wenn er sich - wie hier - nicht an die Voraussetzungen der § 13 BtMG, § 5 BtMVV hält (vgl. Senatsurteil vom 4. Juni 2008 - 2 StR 577/07, BGHSt 52, 271, 273; BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 StR 321/11, NStZ 2012, 337, 338).
  • VG Köln, 24.04.2012 - 7 K 7253/10

    Ruhen der Approbation eines Bonner Arztes zu Recht angeordnet

    vgl. BGH, Urteil vom 02.02.2012 - 3 StR 321/11 -, Rn. 14 ff, juris; BGH, Urteil vom 04.06.2008 - 2 StR 577/07 -, Rn. 11 ff., juris, zur Systematik der betäubungsmittelrechtlichen Strafvorschriften bei einer nicht gesetzeskonformen Substitutionsbehandlung.
  • LG Bonn, 02.09.2014 - 23 KLs 19/14

    Unerlaubte Abgabe eines Arztes von Betäubungsmitteln in 705 Fällen anlässlich der

    Diese Vorschriften entfalten keine Sperrwirkung, wenn ein Substitutionsarzt, wie hier, zum Zweck der Substituierung mit Betäubungsmitteln verkehrt, ohne dass die Voraussetzungen des § 13 BtMG oder der BtMVV gegeben sind (BGHSt 52, 271, 273).
  • LG Bonn, 14.01.2013 - 21 KLs 36/10

    Möglichkeit analoger Anwendung von § 13 BtMG

    Diese Vorschriften entfalten keine Sperrwirkung, wenn ein Substitutionsarzt, wie hier, zum Zweck der Substituierung mit Betäubungsmitteln verkehrt, ohne dass die Voraussetzungen des § 13 BtMG oder der BtMVV gegeben sind (BGHSt 52, 271, 273).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.06.2008 - 3 StR 212/08   

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https://dejure.org/2008,5122
BGH, 27.06.2008 - 3 StR 212/08 (https://dejure.org/2008,5122)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2008 - 3 StR 212/08 (https://dejure.org/2008,5122)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Teileinstellung infolge Annahme von Tateinheit im Rahmen des Erwerbs von Betäubungsmitteln; Tateinheit von Erwerbsgeschäften bei Zusammenfallen der Bezahlung der beiden Lieferungen

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § ... 154 Abs. 2; ; StPO § 154 a Abs. 2; ; StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 358 Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 64; ; StGB § 64 Abs. 1; ; GVG § 132 Abs. 3 Satz 1; ; BtMG § 29 Abs. 1; ; BtMG § 35

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Konkurrenzen bei mehreren Erwerbshandlungen und einer Zahlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 392
  • StraFo 2008, 397
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.06.1993 - 2 StR 47/93

    Vorliegen von Tateinheit bei mehreren Tathandlungen

    Auszug aus BGH, 27.06.2008 - 3 StR 212/08
    Dagegen ist es für das Konkurrenzverhältnis der Taten ohne Belang, dass die Geschäfte etwa einen Monat auseinander lagen und der Angeklagte die erste Lieferung nur deswegen nicht unmittelbar nach Übergabe der Betäubungsmittel bezahlt, weil er zu diesem Zeitpunkt kein Geld hatte (vgl. BGH, Beschl. vom 9. Januar 2008 - 2 StR 527/07; Beschl. vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 376/07; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; BtMG § 29 Strafzumessung 29).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 27.06.2008 - 3 StR 212/08
    Zwar hat nur der Angeklagte Revision eingelegt; dies hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung jedoch nicht (BGHSt 37, 5).
  • BGH, 17.10.2007 - 2 StR 376/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit; Zusammentreffen in

    Auszug aus BGH, 27.06.2008 - 3 StR 212/08
    Dagegen ist es für das Konkurrenzverhältnis der Taten ohne Belang, dass die Geschäfte etwa einen Monat auseinander lagen und der Angeklagte die erste Lieferung nur deswegen nicht unmittelbar nach Übergabe der Betäubungsmittel bezahlt, weil er zu diesem Zeitpunkt kein Geld hatte (vgl. BGH, Beschl. vom 9. Januar 2008 - 2 StR 527/07; Beschl. vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 376/07; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; BtMG § 29 Strafzumessung 29).
  • BGH, 09.01.2008 - 2 StR 527/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Tateinheit (Zusammentreffen in

    Auszug aus BGH, 27.06.2008 - 3 StR 212/08
    Dagegen ist es für das Konkurrenzverhältnis der Taten ohne Belang, dass die Geschäfte etwa einen Monat auseinander lagen und der Angeklagte die erste Lieferung nur deswegen nicht unmittelbar nach Übergabe der Betäubungsmittel bezahlt, weil er zu diesem Zeitpunkt kein Geld hatte (vgl. BGH, Beschl. vom 9. Januar 2008 - 2 StR 527/07; Beschl. vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 376/07; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; BtMG § 29 Strafzumessung 29).
  • BGH, 13.04.1999 - 4 StR 42/99

    Unerlaubtes Handeltreiben; Tatmehrheit bei Zahlung eines (Rest-) Kaufpreises

    Auszug aus BGH, 27.06.2008 - 3 StR 212/08
    Der Senat hat zwar - wie auch der 4. Strafsenat (vgl. BGH NStZ 1999, 411) - Bedenken, ob der bloße Zahlungsvorgang mehrere an sich selbständige Rauschgiftgeschäfte zu einer Tat im Rechtssinne verbinden kann, insbesondere wenn die einheitliche Bezahlung lediglich auf einer (nicht bereits bei der Bestellung des Rauschgifts in den Blick genommenen) kurzfristigen Illiquidität des Käufers beruht.
  • BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit;

    Tatbestandlich erfasst werden nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr auch dem eigentlichen Betäubungsmittelumsatz nachfolgende Zahlungsvorgänge, ohne dass danach differenziert wird, ob der Handelnde auf Seiten des Abnehmers oder des Lieferanten tätig geworden ist (BGH, Beschluss vom 5. August 2014 - 3 StR 340/14, NStZ-RR 2015, 16; 19 20 Urteile vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NStZ 2008, 465; vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 162; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 294/02, juris; vom 23. Mai 2007 - 2 StR 569/06, NStZ 2008, 42, 43; vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 7).
  • BGH, 03.09.2015 - 3 StR 236/15

    Verbindung zweier Umsatzgeschäfte zu einer einheitlichen Tat beim Handeltreiben

    Dem - auch aus kriminalpolitischen Erwägungen weit auszulegenden - Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln unterfallen sowohl Handlungen, die unmittelbar der Beschaffung und der Überlassung von Betäubungsmitteln an Abnehmer dienen, als auch dem eigentlichen Betäubungsmittelumsatz nachfolgende Zahlungsvorgänge, ohne dass danach differenziert wird, ob der Handelnde als Abnehmer oder als Lieferant tätig wird (vgl. etwa BGH, Urteile vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 162; vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NStZ 2008, 465; Beschlüsse vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 7; vom 5. August 2014 - 3 StR 340/14, juris Rn. 5).

    Darin unterscheidet sich der Sachverhalt von Konstellationen, in denen in der Rechtsprechung Tateinheit infolge eines Zusammenfallens von Zahlungsvorgängen für mehrere Betäubungsmittelkäufe angenommen worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 1993 - 2 StR 47/93, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; vom 13. März 1996 - 2 StR 514/95, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 29; vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 376/07, juris; vom 9. Januar 2008 - 2 StR 527/07, juris; zu den Bedenken hiergegen vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 1999 - 4 StR 42/99, NStZ 1999, 411; vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08, NStZ 2009, 392).

  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 236/15

    Divergenzvorlage; keine Tateinheit trotz teilweiser Identität der

    Dem - auch aus kriminalpolitischen Erwägungen weit auszulegenden - Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln unterfallen sowohl Handlungen, die unmittelbar der Beschaffung und der Überlassung von Betäubungsmitteln an Abnehmer dienen, als auch dem eigentlichen Betäubungsmittelumsatz nachfolgende Zahlungsvorgänge, ohne dass danach differenziert wird, ob der Handelnde als Abnehmer oder als Lieferant tätig wird (vgl. etwa BGH, Urteile vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 162; vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NStZ 2008, 465; Beschlüsse vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 7; vom 5. August 2014 - 3 StR 340/14, juris Rn. 5).

    Darin unterscheidet sich der Sachverhalt von Konstellationen, in denen in der Rechtsprechung Tateinheit infolge eines Zusammenfallens von Zahlungsvorgängen für mehrere Betäubungsmittelkäufe angenommen worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 1993 - 2 StR 47/93, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; vom 13. März 1996 - 2 StR 514/95, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 29; vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 376/07, juris; vom 9. Januar 2008 - 2 StR 527/07, juris; zu den Bedenken hiergegen vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 1999 - 4 StR 42/99, NStZ 1999, 411; vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08, NStZ 2009, 392).

  • BGH, 31.07.2013 - 4 StR 223/13

    Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Anfrageverfahren); unerlaubte Einfuhr von

    Tatbestandlich erfasst werden nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr auch dem eigentlichen Betäubungsmittelumsatz nachfolgende Zahlungsvorgänge, ohne dass danach differenziert wird, ob der Handelnde auf Seiten des Abnehmers oder des Lieferanten tätig geworden ist (vgl. Urteile vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NStZ 2008, 465; vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 162; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 294/02; vom 23. Mai 2007 - 2 StR 569/06, NStZ 2008, 42, 43; vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 7).
  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 223/13

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; unerlaubtes Handeltreiben mit

    Tatbestandlich erfasst werden nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr auch dem eigentlichen Betäubungsmittelumsatz nachfolgende Zahlungsvorgänge, ohne dass danach differenziert wird, ob der Handelnde auf Seiten des Abnehmers oder des Lieferanten tätig geworden ist (vgl. Urteile vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NStZ 2008, 465; vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 162; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 294/02; vom 23. Mai 2007 - 2 StR 569/06, NStZ 2008, 42, 43; vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 7).
  • BGH, 06.02.2014 - 3 ARs 7/13

    Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Festhalten an der bisherigen Rechtsprechung);

    Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass es auch bedenklich erschiene, allein aufgrund des Umstands, dass der Angeklagte bei Abholung der Folgelieferung die vorangegangene Lieferung bezahlte, Tateinheit zwischen beiden Taten über die Rechtsfigur der natürlichen Handlungseinheit anzunehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 1999 - 4 StR 42/99, NStZ 1999, 411; vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08, NStZ 2009, 392; anders bisher BGH, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97 mwN).
  • BGH, 05.08.2014 - 3 StR 340/14

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des "Handeltreibens";

    Dem Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln unterfallen sowohl Handlungen, die unmittelbar der Beschaffung und der Überlassung von Betäubungsmitteln an Abnehmer dienen, als auch dem eigentlichen Betäubungsmittelumsatz nachfolgende Zahlungsvorgänge, ohne dass danach differenziert wird, ob der Handelnde als Abnehmer oder als Lieferant tätig wird (vgl. etwa BGH, Urteile vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 162; vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NStZ 2008, 465; Beschluss vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 7).
  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 418/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    Tatbestandlich erfasst werden nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr auch dem eigentlichen Betäubungsmittelumsatz nachfolgende Zahlungsvorgänge, ohne dass danach differenziert wird, ob der Handelnde auf Seiten des Abnehmers oder des Lieferanten tätig geworden ist (vgl. Urteile vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NStZ 2008, 465; vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 162; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 294/02, NStZ-RR 2003, 75; vom 23. Mai 2007 - 2 StR 569/06, NStZ 2008, 42, 43; vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 7).
  • BGH, 16.07.2009 - 3 StR 148/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Feststellung des

    Schon deswegen unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt von Konstellationen, in denen in der Rechtsprechung Tateinheit infolge eines Zusammenfallens von Zahlungsvorgängen für mehrere Betäubungsmittelkäufe angenommen worden ist (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 29; § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; ebenso BGH, Beschl. vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 376/07 m. w. N. und Beschl. vom 9. Januar 2008 - 2 StR 527/07; zu den Bedenken hiergegen vgl. BGH NStZ 2009, 392).
  • BGH, 23.10.2008 - 1 StR 526/08

    Strafklageverbrauch beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zäsurwirkung eines

    c) Nach alledem kann der Senat die Frage offen lassen, ob er unter Berücksichtigung der hiergegen vom 3. Strafsenat (StraFo 2008, 397) und 4. Strafsenat (NStZ 1999, 411) erhobenen gewichtigen Bedenken weiterhin der (ständigen) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 29; BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 376/07 - und 9. Januar 2008 - 2 StR 527/07) folgen würde, nach der an sich selbständige Betäubungsmittelgeschäfte durch bloße gemeinsame Bezahlung der Lieferungen tateinheitlich verbunden werden können.
  • BGH, 25.11.2008 - 3 StR 404/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (obligatorische Prüfung trotz

  • BGH, 23.06.2021 - 2 StR 284/20

    Beschränkung des Rechtsmittels (Anfechtung nur einzelner Verurteilungen);

  • BGH, 04.02.2009 - 2 StR 586/08

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung des Angeklagten in einer

  • BGH, 11.07.2012 - 2 StR 572/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (bandenmäßige Begehung,

  • BGH, 01.09.2009 - 1 StR 441/09

    Schuldspruchänderung für unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

  • BGH, 07.07.2015 - 3 StR 190/15

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

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   BGH, 09.06.2008 - 5 StR 98/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6224
BGH, 09.06.2008 - 5 StR 98/08 (https://dejure.org/2008,6224)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2008 - 5 StR 98/08 (https://dejure.org/2008,6224)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2008 - 5 StR 98/08 (https://dejure.org/2008,6224)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 283 StGB; § 266a StGB; § 370 AO; § 52 StGB; § 53 StGB
    Bankrott (Feststellung der Überschuldung, der Zahlungsunfähigkeit oder der drohenden Zahlungsunfähigkeit); Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (vorrätige liquide Mittel; omissio libera in causa); Konkurrenzen bei der Steuerhinterziehung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • StraFo 2008, 397
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.11.1997 - 2 StR 462/97

    Verstoß gegen die Konkursantragspflicht wegen des Nichterstellens von Bilanzen

    Auszug aus BGH, 09.06.2008 - 5 StR 98/08
    Die Verurteilung unter II. 1 wegen Bankrotts begegnet jedenfalls mit Blick auf die Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in wistra 1998, 105 (vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Mai 2008 - 5 StR 34/08, Rdn. 43) deswegen Bedenken, weil das Landgericht zum 30. Juni 2001 weder eine Überschuldung (vgl. UA S. 29) noch eine Zahlungsunfähigkeit oder zumindest eine drohende Zahlungsunfähigkeit festgestellt hat.
  • BGH, 06.05.2008 - 5 StR 34/08

    Untreue zulasten einer GmbH durch Herbeiführung der Überschuldung und Auszahlung

    Auszug aus BGH, 09.06.2008 - 5 StR 98/08
    Die Verurteilung unter II. 1 wegen Bankrotts begegnet jedenfalls mit Blick auf die Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in wistra 1998, 105 (vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Mai 2008 - 5 StR 34/08, Rdn. 43) deswegen Bedenken, weil das Landgericht zum 30. Juni 2001 weder eine Überschuldung (vgl. UA S. 29) noch eine Zahlungsunfähigkeit oder zumindest eine drohende Zahlungsunfähigkeit festgestellt hat.
  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 62/08

    Konkurrenzen bei der Steuerhinterziehung (Abgabe mehrerer Steuerhinterziehungen);

    Auszug aus BGH, 09.06.2008 - 5 StR 98/08
    Fällt aber die Abgabe mehrerer Steuererklärungen im äußeren Vorgang zusammen, kann ausnahmsweise dann Tateinheit vorliegen, wenn in den Erklärungen übereinstimmende unrichtige oder unvollständige Angaben über die Besteuerungsgrundlagen enthalten sind (st. Rspr.; BGH wistra 2005, 56 f.; 30, 31 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 2. April 2008 - 5 StR 62/08).
  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 220/04

    Abgrenzung von Betrug und Steuerhinterziehung bei der bloßen Anmeldung von

    Auszug aus BGH, 09.06.2008 - 5 StR 98/08
    Fällt aber die Abgabe mehrerer Steuererklärungen im äußeren Vorgang zusammen, kann ausnahmsweise dann Tateinheit vorliegen, wenn in den Erklärungen übereinstimmende unrichtige oder unvollständige Angaben über die Besteuerungsgrundlagen enthalten sind (st. Rspr.; BGH wistra 2005, 56 f.; 30, 31 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 2. April 2008 - 5 StR 62/08).
  • BGH, 25.04.2001 - 5 StR 613/00

    Verjährung bei Steuerhinterziehung (Bestimmung nach Steuerart und

    Auszug aus BGH, 09.06.2008 - 5 StR 98/08
    Denn die dem Angeklagten W. K. zur Last liegenden Taten der Hinterziehung von Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum 1998 (infolge des auf denselben unvollständigen Angaben in der Körperschaftsteuererklärung 1999 beruhenden Verlustrücktrags, vgl. dazu BGH wistra 2001, 309, 310) und 1999 sowie von Gewerbesteuer und Umsatzsteuer für den Veranlagungszeitraum 1999 durch Einreichung unvollständiger Steuererklärungen stehen - entgegen der Annahme des Landgerichts - zueinander nicht im Verhältnis der Tatmehrheit, sondern der Tateinheit (§ 52 StGB).
  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt;

    Auszug aus BGH, 09.06.2008 - 5 StR 98/08
    Im Komplex II. 2 ist - wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat - auch dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe nicht zu entnehmen, dass die vom Angeklagten als Geschäftsführer geleitete GmbH noch in ausreichendem Umfang liquide Mittel hatte, um die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen (§ 266a Abs. 1 StGB; vgl. dazu BGHSt 47, 318, 319 f.).
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09

    Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa);

    Denn unter dem Blickwinkel der sogenannten omissio libera in causa (vgl. BGHSt 47, 318, 320 f.; BGH, Beschluss vom 9. Juni 2008 - 5 StR 98/08; Weigend in LK 12. Aufl. § 13 Rdn. 67) ist dem illegal eingereisten Täter insoweit die Berufung auf eine etwaige Handlungsunfähigkeit oder Unzumutbarkeit versagt (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 57, 59).
  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 166/08

    Insolvenzverschleppung (kein Entfallen der Insolvenzantragspflicht des Schuldners

    Für diesen Tatzeitraum ist aber - auch nach dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe unter besonderer Berücksichtigung der Feststellungen zum Fall II. B 2. - nicht belegt, dass die R. noch in ausreichendem Umfang liquide Mittel hatte, um die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen (vgl. dazu BGHSt 47, 318, 319 f.; BGH wistra 2008, 384).
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