Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 05.08.2008

Rechtsprechung
   BGH, 05.08.2008 - 3 StR 45/08   

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https://dejure.org/2008,3624
BGH, 05.08.2008 - 3 StR 45/08 (https://dejure.org/2008,3624)
BGH, Entscheidung vom 05.08.2008 - 3 StR 45/08 (https://dejure.org/2008,3624)
BGH, Entscheidung vom 05. August 2008 - 3 StR 45/08 (https://dejure.org/2008,3624)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 706
  • NStZ-RR 2011, 233
  • StV 2009, 113
  • StraFo 2008, 470
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 07.06.2022 - 5 StR 332/21

    Beweisverwertungsverbot bei verbotenen Vernehmungsmethoden (Reichweite;

    Soweit seine Einlassung auch Angaben zu anderen Tatbeteiligten enthielt, die möglicherweise eine Aufklärungshilfe im Sinne von § 31 BtMG darstellen könnten, hat sie erwogen, die Einlassung insoweit "vor dem Hintergrund des "Fair Trial"-Grundsatzes" gleichwohl zu verwerten, sich hieran jedoch aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 5. August 2008 - 3 StR 45/08, NStZ 2008, 706) gehindert gesehen.

    Es bedarf deshalb keines vertieften Eingehens auf die von der Revision unter Berufung auf Literaturmeinungen vertretene Auffassung, nach der auch im Fall eines Beweisverwertungsverbots gemäß § 136a Abs. 3 Satz 2 StPO die entlastenden Angaben des Beschuldigten gleichwohl verwertbar sein sollen (vgl. dazu etwa Roxin/Schäfer/Widmaier, StV 2006, 655; Roxin, StV 2009, 113; MüKoStPO/Schuhr, § 136a Rn. 90 mwN; vgl. auch KMR/Kulhanek, StPO, 105. EL, § 136a Rn. 52: zur Vermeidung der Verurteilung von Unschuldigen; offen gelassen von LR/Gleß, StPO, 27. Aufl., § 136a Rn. 71a; aA BGH, Beschluss vom 5. August 2008 - 3 StR 45/08, NStZ 2008, 706; SSWStPO/Eschelbach, § 136a Rn. 63; Radtke/Hohmann/Kretschmer, StPO; § 136a Rn. 40; SKStPO/Rogall, 5. Aufl., § 136a Rn. 105, MeyerGoßner/ Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 136a Rn. 27; BeckOKStPO/Monka, 43. Ed., § 136a Rn. 29; KKStPO/Diemer, 8. Aufl., § 136a Rn. 38).

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 05.08.2008 - 1 Ss 35/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,22318
OLG Zweibrücken, 05.08.2008 - 1 Ss 35/08 (https://dejure.org/2008,22318)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.08.2008 - 1 Ss 35/08 (https://dejure.org/2008,22318)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. August 2008 - 1 Ss 35/08 (https://dejure.org/2008,22318)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung eines Urteils auf eine Revision hin wegen des Fehlens eines Erföffnungsbeschlusses; Fehlen eines Eröffnungsbeschlusses bei Existenz nur eines Entwurfs eines Eröffnungsbeschlusses

  • Judicialis

    StPO § 335

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 287
  • StraFo 2008, 470
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 24.11.2000 - 4St RR 134/00

    Voraussetzungen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.08.2008 - 1 Ss 35/08
    Der ausschließlich die Hauptverhandlung vorbereitenden Termins- und Ladungsverfügung kann dies weder eindeutig noch schlüssig entnommen werden (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 1998, 74; OLG Hamm VRS 1998, 199; BayOblG NStZ-RR 2001, 139; OLG Hamm JR 1982, 389 mit Anmerkung von Meyer-Goßner; OLG Celle JR 1978, 387 mit Anmerkung Peters).

    Sie genügt nicht für die Annahme, dass die fehlende Eröffnungsentscheidung nachgeholt wurde (vgl. BayOblG NStZ-RR 2001, 139, 140).

  • BGH, 04.04.1985 - 5 StR 193/85

    Berufungsinstanz - Eröffnungsbeschluss - Nachholung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.08.2008 - 1 Ss 35/08
    Das Rechtsmittelgericht ist dazu nicht befugt (vgl. BGHSt 33, 167; KK-Tolksdorf StPO 5. Aufl. § 207 Rdnr. 21; LR-Rieß a.a.O. § 207 Rdnr. 44a).
  • BGH, 18.03.1980 - 1 StR 213/79

    nachgeholter Eröffnungsbeschluß - § 207 Abs. 1 StPO, versehentlich unterlassener

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.08.2008 - 1 Ss 35/08
    Infolgedessen ist der fehlende Eröffnungsbeschluss zu einem endgültigen, nicht mehr behebbaren Verfahrenshindernis geworden (BGHSt 29, 224, 228).
  • OLG Zweibrücken, 02.05.2008 - 1 Ws 142/08

    Strafverfahren: Inhaltliche Mängel eines Eröffnungsbeschlusses und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.08.2008 - 1 Ss 35/08
    Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit ist eine schriftliche Niederlegung erforderlich, denn nur damit ist gewährleistet, dass die Prozessvoraussetzung in jedem Stadium des Verfahrens von Amts wegen überprüft werden kann (vgl. zur Gesamtproblematik "Eröffnungsbeschluss" die Entscheidung des Senats vom 2. Mai 2008 - 1 Ws 142/08 - m.w.N).
  • BGH, 26.02.1957 - 5 StR 411/56
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.08.2008 - 1 Ss 35/08
    Fehlt er oder ist er infolge von Mängeln zur Erfüllung der ihm zukommenden Funktion nicht geeignet und werden seine Mängel auch nicht (rechtzeitig) geheilt, so ist das Verfahren in jeder Lage von Amts wegen einzustellen (BGHSt 10, 137, 140; LR-Rieß StPO 25. Aufl. § 207 Rdnr. 5 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 22.09.1997 - 1 Ss 200/97

    Unwirksamkeit der Zulassung einer Anklage zur Hauptverhandlung mangels eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.08.2008 - 1 Ss 35/08
    Der ausschließlich die Hauptverhandlung vorbereitenden Termins- und Ladungsverfügung kann dies weder eindeutig noch schlüssig entnommen werden (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 1998, 74; OLG Hamm VRS 1998, 199; BayOblG NStZ-RR 2001, 139; OLG Hamm JR 1982, 389 mit Anmerkung von Meyer-Goßner; OLG Celle JR 1978, 387 mit Anmerkung Peters).
  • OLG Frankfurt, 28.05.1991 - 1 Ss 43/91
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.08.2008 - 1 Ss 35/08
    Erst damit steht fest, dass der Inhalt des Beschlusses autorisiert worden ist (vgl.: OLG Frankfurt NJW 1991, 2849).
  • KG, 16.03.2015 - 161 Ss 20/15

    Fehlen der Prozessvoraussetzung eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses als von

    Auch die Termins- und Ladungsverfügung vom 10. März 2014 - die einen Eröffnungsbeschluss ohnehin nicht ersetzt, sondern einen solchen voraussetzt (vgl. OLG Zweibrücken StraFo 2008, 470) - betraf erkennbar nur das zu diesem Zeitpunkt bei der Abteilung 422 anhängige Verfahren.
  • OLG Zweibrücken, 16.01.2012 - 1 Ss 59/11

    Wesentliche Förmlichkeiten für die Eröffnung des Hauptverfahrens: Wirksamkeit bei

    Die alleinige handschriftliche Eintragung des Datums einer nicht näher bezeichneten Anklageschrift genügen dafür nicht (vgl. dazu: Beschlüsse des Senats vom 2. Mai 2008, 1 Ws 142/08, NJW-Spezial 2008, 410; vom 5. August 2008, 1 Ss 35/08, NStZ-RR 2009, 287; vom 13. Dezember 2010, 1 Ss 74/10; vom 14. Januar 2011, 1 Ss 89/10 und vom 30. Mai 2011, 1 Ss 15+16/11; OLG Koblenz NStZ-RR 2009, 288; StraFo 2010, 162; OLG Stuttgart NStZ-RR 2010, 343; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 114).
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