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   OLG Stuttgart, 16.07.2008 - 4 Ss 383/08   

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https://dejure.org/2008,31708
OLG Stuttgart, 16.07.2008 - 4 Ss 383/08 (https://dejure.org/2008,31708)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.07.2008 - 4 Ss 383/08 (https://dejure.org/2008,31708)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Juli 2008 - 4 Ss 383/08 (https://dejure.org/2008,31708)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Strafurteil: Notwendige Prüfung und Begründung der Unerlässlichkeit einer kurzen Freiheitsstrafe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2009, 118
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03

    Beachtung des Übermaßverbots bei Bestrafung eines vorbestraften und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.2008 - 4 Ss 383/08
    Die Erörterung dieses Umstands allein im Rahmen der Ausführungen zu der Frage der Strafaussetzung zur Bewährung lässt allerdings offen, ob das Landgericht diesen Aspekt schon zuvor bei der Prüfung der Unerlässlichkeit einer Freiheitsstrafe in Erwägung gezogen hat (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825).
  • OLG Düsseldorf, 24.07.1985 - 5 Ss 152/85
    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.2008 - 4 Ss 383/08
    Unerlässlich ist eine Freiheitsstrafe nur dann, wenn eine andere schuldangemessene Sanktion keinesfalls ausreicht und wenn auf sie nicht verzichtet werden kann (OLG Düsseldorf StV 1986, 63f.).
  • KG, 25.06.2001 - 1 Ss 111/01
    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.2008 - 4 Ss 383/08
    Das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen des StGB § 47 darf dabei nicht schematisch aus einschlägigen Vorstrafen geschlossen werden, sondern ist nach den besonderen Umständen des Einzelfalles festzustellen (KG Beschluss v. 25.06.2001 (4) 1 Ss 111/01 (61/01) - zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 04.07.2002 - 2 Ss 138/02

    Ahndung von Bagatelldelikten: Verstoß gegen das Übermaßverbot durch Verhängung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.2008 - 4 Ss 383/08
    Das Revisionsgericht kann im allgemeinen nur dann eingreifen, wenn Erwägungen, mit denen der Tatrichter Strafart und Strafmaß begründet hat, in sich rechtlich fehlerhaft sind oder wenn der Tatrichter einen der rechtlich anerkannten Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezogen hat (OLG Stuttgart NJW 2002, 3188).
  • OLG Dresden, 02.05.2002 - 2 Ss 167/02

    Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe; Freiheitsstrafe von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.2008 - 4 Ss 383/08
    Dieses dem Ausnahmecharakter der Vorschrift Rechnung tragende Erfordernis ist auch bei mehreren einschlägigen Vorstrafen und Rückfälligkeit während des Laufs einer Bewährungszeit zu beachten (OLG Dresden 2. Strafsenat Beschluss v. 02.05.2002 (2 Ss 167/02)- zitiert nach juris).
  • BGH, 08.09.2010 - 2 StR 407/10

    Rechtsfehlerhafte Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe (Unerlässlichkeit;

    Dass eine Freiheitsstrafe "geboten" (d.h. angebracht, sinnvoll, präventiv Erfolg versprechend usw.) ist, reicht allerdings nicht aus (Fischer a.a.O.; OLG Stuttgart StraFo 2009, 118 f.).
  • BGH, 27.11.2012 - 3 StR 439/12

    Strafzumessung bei der Jugendstrafe (Begründungsanforderungen bei Verhängung

    Wird ein Urteil auf ein Rechtsmittel zugunsten des Angeklagten aufgehoben und trifft der neue Tatrichter Feststellungen, welche die Tat in einem wesentlich milderen Licht erscheinen lassen, hält er aber dennoch eine gleich hohe Strafe für erforderlich, so hat er nach ständiger Rechtsprechung seine Entscheidung eingehend zu begründen; denn die ursprüngliche Bewertung der Tat und die Strafzumessung in der aufgehobenen Entscheidung sind zwar kein Maßstab für die neue Strafzumessung, jedoch hat der Angeklagte einen Anspruch darauf, zu erfahren, warum er für ein wesentlich geringeres Vergehen nun gleich hoch bestraft wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 2008 - 5 StR 556/08, StraFo 2009, 118; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 194/08, wistra 2008, 386, 387; vom 10. Oktober 1990 - 2 StR 446/90, StV 1991, 19; vom 20. April 1989 - 4 StR 149/89, StV 1989, 341; vom 20. August 1982 - 2 StR 296/82, NStZ 1982, 507; OLG Bamberg, Beschluss vom 2. November 2011 - 3 Ss 104/11, NStZ-RR 2012, 138, 139; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. Juni 2000 - 2 Ss 289/00, NStZ-RR 2001, 16).
  • OLG Hamm, 31.07.2018 - 5 RVs 77/18

    Revision; Urteilsaufhebung im Rechtsfolgenausspruch; Begründungsanforderungen an

    Das Revisionsgericht kann im Allgemeinen nur dann eingreifen, wenn Erwägungen, mit denen der Tatrichter Strafart und Strafmaß begründet hat, in sich rechtlich fehlerhaft sind oder wenn der Tatrichter einen der rechtlich anerkannten Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezogen hat (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O. § 377 Rn. 34, m.w.N; OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. Juli 2008, Az. 4 Ss 383/08, m.w.N. - zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2012 - 2 RVs 18/12

    Strafrecht - Wann die Verhängung einer Geldstrafe die Regel und die Verhängung

    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten hat regelmäßig nur Bestand, wenn sie sich auf Grund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unerlässlich erweist und dies in den Urteilsgründen dargestellt wird; dass eine kurze Freiheitsstrafe "geboten" oder "erforderlich" ist, reicht nicht aus (BGH StraFo 2010, 500; BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 6; OLG Stuttgart StraFo 2009, 118, 119).
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