Weitere Entscheidung unten: KG, 18.12.2008

Rechtsprechung
   BGH, 14.01.2009 - 1 StR 470/08   

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https://dejure.org/2009,4145
BGH, 14.01.2009 - 1 StR 470/08 (https://dejure.org/2009,4145)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2009 - 1 StR 470/08 (https://dejure.org/2009,4145)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2009 - 1 StR 470/08 (https://dejure.org/2009,4145)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 334 StGB; § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c StGB; § 66 FeV; § 299 StGB
    Bestechung; Amtsträgereigenschaft (Durchführung einer medizinisch-psychologischen Prüfung für die Fahrerlaubniserteilung; medizinisch-psychologische Begutachtungsstelle für die Fahreignung; sonstige Stelle); Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr; Grenzen der Bindung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Amtsträgereigenschaft der Mitarbeiter einer medizinischpsychologischen Begutachtungsstelle i.R.e. Bestechungstatbestandes; Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens als Dienstverrichtung

  • mpu-intensiv.de

    Bestechung bei der MPU - Bestechung eines Mitarbeiters von medizinisch-psychologischer Begutachtungsstelle mangels Wahrnehmung von Aufgaben öffentlicher Verwaltung nicht möglich

  • blutalkohol PDF, S. 300
  • Judicialis

    StGB § 11 Abs. 1; ; StGB § 334; ; FeV § 14

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 11 Abs. 1; FeV § 14; StGB § 334
    Beurteilung der Amtsträgereigenschaft der Mitarbeiter einer medizinischpsychologischen Begutachtungsstelle i.R.e. Bestechungstatbestandes; Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens als Dienstverrichtung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 562
  • StV 2009, 239
  • StraFo 2009, 154
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91

    Amtsträgereigenschaft des Geschäftsführers eines landeseigenen

    Auszug aus BGH, 14.01.2009 - 1 StR 470/08
    Im Hinblick auf die bei der Verwaltungsbehörde verbleibende Befugnis der Bestimmung, in welchen Fällen eine Begutachtung stattzufinden hat, und der Entscheidung, welche Folgen aus dem Ergebnis der Begutachtung gezogen werden, erweist sich jedoch die Gutachtenerstellung selbst nicht ohne weiteres als Dienstverrichtung, die aus der Staatsgewalt abgeleitet ist und staatlichen Zwecken dient (vgl. BGHSt 38, 199, 201).

    Einzubeziehen sind dabei alle wesentlichen Merkmale der Gesellschaft, namentlich, ob diese gewerblich tätig ist und mit anderen im Wettbewerb steht (BGHSt 38, 199, 204), ob im Gesellschaftsvertrag eine öffentliche Zwecksetzung festgeschrieben ist (BGHSt 43, 370, 372 f.), ob sie im Eigentum der öffentlichen Hand steht und ihre Tätigkeit aus öffentlichen Mitteln finanziert wird (BGHSt 45, 16, 20) sowie, in welchem Umfang staatliche Steuerungs- und Einflussnahmemöglichkeiten bestehen (BGHSt 43, 370, 378 f.; 45, 16, 20 f.; 49, 214, 224 f.).

    Diese Umstände sind indes nicht von solchem Gewicht, dass sie eine Gleichstellung der Begutachtungsstelle mit einer Behörde rechtfertigen könnten, zumal da die - nach § 66 FeV anerkannten - Begutachtungsstellen untereinander im Wettbewerb stehen (vgl. auch BGHSt 38, 199, 204).

  • BGH, 19.12.1997 - 2 StR 521/97

    Bestechung durch Zuwendungen an Bedienstete der Deutschen Gesellschaft für

    Auszug aus BGH, 14.01.2009 - 1 StR 470/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss sie bei einer Gesamtbetrachtung "als verlängerter Arm des Staates erscheinen" (BGHSt 43, 370, 377; 45, 16, 19; 46, 310, 12 312 f.; 49, 214, 219; 50, 299, 303; BGH NStZ 2006, 628, 630).

    Einzubeziehen sind dabei alle wesentlichen Merkmale der Gesellschaft, namentlich, ob diese gewerblich tätig ist und mit anderen im Wettbewerb steht (BGHSt 38, 199, 204), ob im Gesellschaftsvertrag eine öffentliche Zwecksetzung festgeschrieben ist (BGHSt 43, 370, 372 f.), ob sie im Eigentum der öffentlichen Hand steht und ihre Tätigkeit aus öffentlichen Mitteln finanziert wird (BGHSt 45, 16, 20) sowie, in welchem Umfang staatliche Steuerungs- und Einflussnahmemöglichkeiten bestehen (BGHSt 43, 370, 378 f.; 45, 16, 20 f.; 49, 214, 224 f.).

  • BGH, 03.03.1999 - 2 StR 437/98

    Amtsträgereigenschaft beim Angestellten einer Flughafenbetreibergesellschaft;

    Auszug aus BGH, 14.01.2009 - 1 StR 470/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss sie bei einer Gesamtbetrachtung "als verlängerter Arm des Staates erscheinen" (BGHSt 43, 370, 377; 45, 16, 19; 46, 310, 12 312 f.; 49, 214, 219; 50, 299, 303; BGH NStZ 2006, 628, 630).

    Einzubeziehen sind dabei alle wesentlichen Merkmale der Gesellschaft, namentlich, ob diese gewerblich tätig ist und mit anderen im Wettbewerb steht (BGHSt 38, 199, 204), ob im Gesellschaftsvertrag eine öffentliche Zwecksetzung festgeschrieben ist (BGHSt 43, 370, 372 f.), ob sie im Eigentum der öffentlichen Hand steht und ihre Tätigkeit aus öffentlichen Mitteln finanziert wird (BGHSt 45, 16, 20) sowie, in welchem Umfang staatliche Steuerungs- und Einflussnahmemöglichkeiten bestehen (BGHSt 43, 370, 378 f.; 45, 16, 20 f.; 49, 214, 224 f.).

  • BGH, 16.07.2004 - 2 StR 486/03

    Angestellter der Deutsche Bahn AG ist kein Amtsträger

    Auszug aus BGH, 14.01.2009 - 1 StR 470/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss sie bei einer Gesamtbetrachtung "als verlängerter Arm des Staates erscheinen" (BGHSt 43, 370, 377; 45, 16, 19; 46, 310, 12 312 f.; 49, 214, 219; 50, 299, 303; BGH NStZ 2006, 628, 630).

    Einzubeziehen sind dabei alle wesentlichen Merkmale der Gesellschaft, namentlich, ob diese gewerblich tätig ist und mit anderen im Wettbewerb steht (BGHSt 38, 199, 204), ob im Gesellschaftsvertrag eine öffentliche Zwecksetzung festgeschrieben ist (BGHSt 43, 370, 372 f.), ob sie im Eigentum der öffentlichen Hand steht und ihre Tätigkeit aus öffentlichen Mitteln finanziert wird (BGHSt 45, 16, 20) sowie, in welchem Umfang staatliche Steuerungs- und Einflussnahmemöglichkeiten bestehen (BGHSt 43, 370, 378 f.; 45, 16, 20 f.; 49, 214, 224 f.).

  • BGH, 07.04.1995 - 2 StR 118/95

    Zuviele Kunden - § 22 StGB, 'Jetzt geht es los'; § 154 Abs. 2 StPO,

    Auszug aus BGH, 14.01.2009 - 1 StR 470/08
    Dies kommt indes nur in Betracht, wenn die in den ausgeschiedenen Verfahrensteilen enthaltenen Tatvorwürfe prozessordnungsgemäß festgestellt und in den Urteilsgründen dargelegt sind (BGH StV 1995, 520 f).

    Dies ermöglicht dem Revisionsgericht nicht, die strafschärfende Berücksichtigung dieser Taten auf mögliche Rechtsfehler hin zu überprüfen (BGH StV 1995, 520 f.).

  • BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97

    BGH bestätigt Verurteilung wegen Bestechung eines freiberuflichen Bauingenieurs

    Auszug aus BGH, 14.01.2009 - 1 StR 470/08
    (b) Eine Rolle als "verlängerter Arm des Staates" ergibt sich für die M. GmbH aus den vom Landgericht getroffenen Feststellungen unabhängig von der Frage nicht, ob Privatrechtssubjekte, an denen der Staat nicht beteiligt ist, überhaupt "sonstige Stelle" i.S.v. § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c 2. Var. StGB sein können (vgl. dazu einerseits MüKo-Radtke StGB § 11 Rdn. 55, andererseits BGHSt 43, 96, 102 ff.; BGH NJW 1998, 2373, 2374).
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 14.01.2009 - 1 StR 470/08
    aa) Wurde eine Urteilsabsprache getroffen, auf deren Grundlage seitens des Tatgerichts eine Zusage hinsichtlich der Strafobergrenze abgegeben wurde, kommt ein Abweichen von einer solchen Zusage nur dann in Betracht, wenn schon bei der Urteilsabsprache vorhandene relevante tatsächliche oder rechtliche Aspekte übersehen wurden oder wenn sich in der Hauptverhandlung neue, dem Gericht bisher unbekannte schwerwiegende Umstände zu Lasten des Angeklagten ergeben haben (BGHSt 50, 40, 50).
  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Auszug aus BGH, 14.01.2009 - 1 StR 470/08
    (b) Eine Rolle als "verlängerter Arm des Staates" ergibt sich für die M. GmbH aus den vom Landgericht getroffenen Feststellungen unabhängig von der Frage nicht, ob Privatrechtssubjekte, an denen der Staat nicht beteiligt ist, überhaupt "sonstige Stelle" i.S.v. § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c 2. Var. StGB sein können (vgl. dazu einerseits MüKo-Radtke StGB § 11 Rdn. 55, andererseits BGHSt 43, 96, 102 ff.; BGH NJW 1998, 2373, 2374).
  • BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00

    Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 14.01.2009 - 1 StR 470/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss sie bei einer Gesamtbetrachtung "als verlängerter Arm des Staates erscheinen" (BGHSt 43, 370, 377; 45, 16, 19; 46, 310, 12 312 f.; 49, 214, 219; 50, 299, 303; BGH NStZ 2006, 628, 630).
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus BGH, 14.01.2009 - 1 StR 470/08
    Wenngleich die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens Eingriffscharakter hat (BVerfG NZV 1993, 413, 414 zum früheren § 15b Abs. 2 StVZO), kann die Mitwirkungspflicht nicht zwangsweise durchgesetzt werden (vgl. OVG Münster a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 19 B 1757/00

    Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten

  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

  • BGH, 11.05.2006 - 3 StR 389/05

    Freispruch des Hildesheimer Oberbürgermeisters aufgehoben

  • VG Neustadt, 27.07.2005 - 3 L 1181/05

    Anspruch des Fahrerlaubnisinhabers, in eine ergänzende Stellungnahme der

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

  • BGH, 12.09.2000 - 4 StR 305/00

    Tateinheit; Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • BGH, 10.01.2019 - 3 StR 635/17

    Bestechlichkeit durch die Annahme von Zuwendungen für die Ausstellung von

    aa) Unter den Begriff der "sonstige Stelle' fallen behördenähnliche Institutionen, die unabhängig von ihrer Organisationform befugt sind, bei der Ausführung von Gesetzen mitzuwirken, ohne selbst Behörde im verwaltungsrechtlichen Sinne zu sein (vgl. BT-Drucks. 7/550, S. 209; BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2009 - 1 StR 470/08, NStZ 2009, 562, 564; vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17, wistra 2019, 22, 24; MüKoStGB/Radtke, 3. Aufl., § 11 Rn. 89).

    Ob das der Fall ist, ist wiederum nach wertender Gesamtbetrachtung zu entscheiden, in die unter anderem der Umstand einzubeziehen ist, in welchem Umfang staatliche Steuerungs- und Einflussnahmemöglichkeiten bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 2 StR 521/97, BGHSt 43, 370, 376 f.; Beschluss vom 14. Januar 2009 - 1 StR 470/08, NStZ 2009, 562, 564).

    Ein solches Bedürfnis mag mitunter bei Personen auftreten, die Tätigkeiten sowohl in den Bereichen des Privatrechts als auch des öffentlichen Rechts - namentlich regelmäßig im Bereich der Leistungsverwaltung - ausüben, wie zum Beispiel bei Mitarbeitern privater Ingenieur- und Planungsbüros, die durch staatliche Behörden mit der Organisation öffentlicher Bauvorhaben betraut sind (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96), oder bei Mitarbeitern einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Begutachtungsstelle für die Feststellung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2009 - 1 StR 470/08, NStZ 2009, 562).

  • BGH, 08.12.2011 - 4 StR 428/11

    Strafzumessung bei Sexualdelikten zulasten von Kindern (mangelnde psychische oder

    Aus dem Urteil selbst ergibt sich weder, dass die Strafkammer diese Taten - wie erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2009 - 1 StR 470/08, StraFo 2009, 154 mwN) - festgestellt hat, noch dass sie den Angeklagten auf deren strafschärfende Berücksichtigung hingewiesen hat.
  • VGH Bayern, 15.01.2024 - 11 CS 23.1639

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach unaufgeklärtem Betäubungsmittelbesitz

    Die Begutachtungsstelle unterstützt den Betroffenen bei Erfüllung einer ihm im Verwaltungsverfahren treffenden Obliegenheit (BGH, B.v. 14.1.2009 - 1 StR 470/08 - DAR 2009, 707 = juris Rn. 10).
  • OLG Celle, 02.08.2016 - 1 Ws 358/16

    Amtsträger; Bestechlichkeit; Sachkundeprüfung; Schießsportverein;

    In jenem Fall kommt dem Gutachten nur die Rechtsnatur eines vorbereitenden Privatgutachtens zu, das der Betroffene der Behörde zur Untermauerung seiner Fahreignung vorlegt und das diese nicht bindet (vergleiche dazu BGH NStZ 2009, 562).
  • VGH Bayern, 03.04.2019 - 11 CS 18.2400

    Anforderung eine Gutachtens - Umfang der Pflichten des Betroffenen

    Die Begutachtungsstelle erfüllt im Rahmen der Begutachtung nicht einen Teil der an sich staatlichen Stellen obliegenden Aufgaben, sondern unterstützt lediglich den Betroffenen bei Erfüllung einer ihm im konkreten Verwaltungsverfahren treffenden Obliegenheit (BGH, B.v. 14.1.2009 - 1 StR 470/08 - DAR 2009, 707 = juris Rn. 10).
  • AG Heidelberg, 16.04.2020 - 20 C 54/19

    Vertragsschluss zwischen Fahreignungs-Begutachtungsstelle und Bürger

    Die Tätigkeit der Klägerin erfolgt nicht im Auftrag der Fahrerlaubnisbehörde und ihre Mitarbeiter sind keine Amtsträger (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2009 - 1 StR 470/08 -, juris, NStZ 2009, 562, beck-online; vgl. BVerwG, NZV 2000, 437, beck-online).
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Rechtsprechung
   KG, 18.12.2008 - (4) 1 Ss 453/08 (292/08)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17523
KG, 18.12.2008 - (4) 1 Ss 453/08 (292/08) (https://dejure.org/2008,17523)
KG, Entscheidung vom 18.12.2008 - (4) 1 Ss 453/08 (292/08) (https://dejure.org/2008,17523)
KG, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - (4) 1 Ss 453/08 (292/08) (https://dejure.org/2008,17523)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegung von Urteilsgründen in einer nachprüfbaren Weise im Falle einer wesentlich auf dem Ergebnis eines Augenscheins beruhenden Entscheidung; Erfordernis von Ausführungen zur Begründung des Zutrauens erforderlicher Sachkunde durch einen Tatrichter im Falle einer ...

  • Judicialis

    StPO § 93

  • rechtsportal.de

    StPO § 93; StPO § 261; StPO § 267 Abs. 1
    Beweiswürdigung und Anforderungen an die Urteilsgründe bei Schriftvergleichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2009, 154
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 08.02.2007 - 2 Ss 548/06

    Urteilsgründe; Anforderungen; frühere Einlassung; ERörterung; Betrug;

    Auszug aus KG, 18.12.2008 - 1 Ss 453/08
    Denn nur so kann das Einlassungsverhalten umfassend und vollständig gewürdigt werden (vgl. OLG Hamm StV 2007, 630, 631).
  • OLG Düsseldorf, 29.05.1991 - 5 Ss 193/91
    Auszug aus KG, 18.12.2008 - 1 Ss 453/08
    Sie wären umso mehr erforderlich gewesen, als die Schriftvergleichung in der Regel die Zuziehung eines Sachverständigen - auf dessen Zuziehung nur in ganz eindeutigen Fällen verzichtet werden kann (Krause in LR, a.a.O., § 93 Rdnr. 3) - erfordert (Meyer-Goßner, a.a.O., § 93 Rdnr. 1; Rogall in SK-StPO, § 93 Rdnr. 18), da das Gericht nur selten über hinreichende eigene Sachkunde verfügt (Eisenberg, a.a.O., Rdnr. 1965) und selbst Schriftgutachten durch Schriftvergleich häufig fehlerbehaftet sind, so dass ihre Ergebnisse in aller Regel mit besonderer Vorsicht gewürdigt (Senat StV 1993, 628, 629) bzw. - in besonderen Fällen - Zweitgutachten von Amts wegen eingeholt werden müssen (OLG Düsseldorf StV 1986, 376, 377; 1991, 456, 457).
  • BGH, 10.11.1992 - 5 StR 474/92

    Beweisermittlungsantrag bei Vermutung aufs Geradewohl - Begründungspflicht bei

    Auszug aus KG, 18.12.2008 - 1 Ss 453/08
    So wie eine Verfahrensrüge auf Grund der zulässig erhobenen Sachrüge aus den Urteilsgründen ergänzt werden kann (BGH NStZ 1993, 143 - unter d - BGH bei Miebach NStZ-RR 1998, 3), können auch aus einer zulässig erhobenen Verfahrensrüge Tatsachen zur Begründung der Sachrüge entnommen werden (Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozess 7. A., Rdnr. 483).
  • OLG Koblenz, 03.01.2007 - 1 Ss 289/06

    Festsetzung der Geldbußen bei mehreren Handlungen; Berücksichtigung der

    Auszug aus KG, 18.12.2008 - 1 Ss 453/08
    Denn der Tatbestand der Beleidigung setzt einen rechtswidrigen Angriff auf die Ehre eines anderen durch vorsätzliche Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung voraus (Senat, Beschlüsse vom 16. Mai 2008 - (4) 1 Ss 121/06 (242/06) - und vom 26. Oktober 2007 - (4) 1 Ss 289/06 (261/06) - Fischer, StGB 55. A., § 185 Rdnr. 4).
  • OLG Düsseldorf, 30.05.1986 - 5 Ss 323/85
    Auszug aus KG, 18.12.2008 - 1 Ss 453/08
    Sie wären umso mehr erforderlich gewesen, als die Schriftvergleichung in der Regel die Zuziehung eines Sachverständigen - auf dessen Zuziehung nur in ganz eindeutigen Fällen verzichtet werden kann (Krause in LR, a.a.O., § 93 Rdnr. 3) - erfordert (Meyer-Goßner, a.a.O., § 93 Rdnr. 1; Rogall in SK-StPO, § 93 Rdnr. 18), da das Gericht nur selten über hinreichende eigene Sachkunde verfügt (Eisenberg, a.a.O., Rdnr. 1965) und selbst Schriftgutachten durch Schriftvergleich häufig fehlerbehaftet sind, so dass ihre Ergebnisse in aller Regel mit besonderer Vorsicht gewürdigt (Senat StV 1993, 628, 629) bzw. - in besonderen Fällen - Zweitgutachten von Amts wegen eingeholt werden müssen (OLG Düsseldorf StV 1986, 376, 377; 1991, 456, 457).
  • KG, 16.09.1993 - 1 Ss 86/93

    Inaugenscheinnahme; Augenschein; Gericht; Hauptverhandlung; Einführung;

    Auszug aus KG, 18.12.2008 - 1 Ss 453/08
    Sie wären umso mehr erforderlich gewesen, als die Schriftvergleichung in der Regel die Zuziehung eines Sachverständigen - auf dessen Zuziehung nur in ganz eindeutigen Fällen verzichtet werden kann (Krause in LR, a.a.O., § 93 Rdnr. 3) - erfordert (Meyer-Goßner, a.a.O., § 93 Rdnr. 1; Rogall in SK-StPO, § 93 Rdnr. 18), da das Gericht nur selten über hinreichende eigene Sachkunde verfügt (Eisenberg, a.a.O., Rdnr. 1965) und selbst Schriftgutachten durch Schriftvergleich häufig fehlerbehaftet sind, so dass ihre Ergebnisse in aller Regel mit besonderer Vorsicht gewürdigt (Senat StV 1993, 628, 629) bzw. - in besonderen Fällen - Zweitgutachten von Amts wegen eingeholt werden müssen (OLG Düsseldorf StV 1986, 376, 377; 1991, 456, 457).
  • OLG Hamm, 10.05.2016 - 4 RBs 99/16

    Eigene Sachkunde; Darlegung in den Urteilsgründen

    Nimmt ein Gericht im Rahmen der Beweiswürdigung eine eigene Sachkunde in Anspruch, welche das Allgemeinwissen überschreitet, müssen die Urteilsgründe Ausführungen dazu enthalten, aus denen das Rechtsbeschwerdegericht entnehmen kann, dass sich der Tatrichter zu Recht die erforderliche Sachkunde zugetraut hat, wobei sich die Notwendigkeit und der Umfang solcher Darlegungen nach der Schwierigkeit der Beweisfrage richten (vgl. BGH NStZ 1983, 325; NJW 1958, 1596; KG Berlin, Beschluss vom 18.12.2008, Az. (4) 1 Ss 453/08 (292/08); OLG Hamm, Beschluss vom 23.08.2005, Az. 3 Ss 290/05; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage, § 244 StPO Rn. 73).
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