Weitere Entscheidungen unten: BGH, 13.01.2009 | OLG Karlsruhe, 04.02.2009

Rechtsprechung
   BGH, 11.12.2008 - 3 StR 533/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6605
BGH, 11.12.2008 - 3 StR 533/08 (https://dejure.org/2008,6605)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2008 - 3 StR 533/08 (https://dejure.org/2008,6605)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 533/08 (https://dejure.org/2008,6605)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Annahme von Tateinheit zwischen strafbarer Betäubungsmitteleinfuhr und ordnungswidriger Drogenfahrt

  • Wolters Kluwer

    Ausschließliche Anwendung des Strafgesetzes bei Vorliegen einer Tateinheit von Straftat und Ordnungswidrigkeit; Zulässigkeit der Berücksichtigung einer verdrängter Ordnungswidrigkeit i. R. d. Strafzumessung

  • blutalkohol PDF, S. 299
  • Judicialis

    BtMG § 30 Abs. 1; ; OWiG § 21 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StVG § 24a Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschließliche Anwendung des Strafgesetzes bei Vorliegen einer Tateinheit von Straftat und Ordnungswidrigkeit; Zulässigkeit der Berücksichtigung einer verdrängter Ordnungswidrigkeit i. R. d. Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 23
  • StraFo 2009, 167
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.08.1994 - 3 StR 264/94

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 11.12.2008 - 3 StR 533/08
    Hier bestand zwischen der Einfuhr des Heroins und dem Fahrvorgang, bei dem der Angeklagte Tetrahydrocannabinol im Blut hatte, eine unlösbare innere Verknüpfung, die über die bloße Gleichzeitigkeit der Ausführung der Tathandlungen hinausging; denn die Verkehrsordnungswidrigkeit der "Drogenfahrt" diente dazu, die im Fahrzeug befindlichen Betäubungsmittel durch das Überqueren der Grenze mit dem von dem Angeklagten gesteuerten Pkw in das Bundesgebiet zu transportieren und damit einzuführen (vgl. BGH NStZ 2004, 694, 695; BGHR BtMG § 29 Strafklageverbrauch 7).
  • BGH, 15.10.1970 - 4 StR 322/70

    Strafrechtliches Erkenntnis - Bußgeld - Bußgeldentscheidung - Ordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 11.12.2008 - 3 StR 533/08
    Dies ist aber auch bei Anwendung des § 21 OWiG zulässig; die danach verdrängte Ordnungswidrigkeit kann nach allgemeinen Grundsätzen bei der Strafzumessung berücksichtigt werden, insbesondere wenn sie einen anderen Unrechtsgehalt erfasst (Bohnert aaO § 21 Rdn. 14; vgl. BGHSt 23, 342, 345).
  • BGH, 27.04.2004 - 1 StR 466/03

    Keine verfahrensrechtliche Tateinheit zwischen dem unerlaubten Besitz von

    Auszug aus BGH, 11.12.2008 - 3 StR 533/08
    Hier bestand zwischen der Einfuhr des Heroins und dem Fahrvorgang, bei dem der Angeklagte Tetrahydrocannabinol im Blut hatte, eine unlösbare innere Verknüpfung, die über die bloße Gleichzeitigkeit der Ausführung der Tathandlungen hinausging; denn die Verkehrsordnungswidrigkeit der "Drogenfahrt" diente dazu, die im Fahrzeug befindlichen Betäubungsmittel durch das Überqueren der Grenze mit dem von dem Angeklagten gesteuerten Pkw in das Bundesgebiet zu transportieren und damit einzuführen (vgl. BGH NStZ 2004, 694, 695; BGHR BtMG § 29 Strafklageverbrauch 7).
  • BGH, 08.06.2011 - 4 StR 209/11

    Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel (Verhältnis

    Dieser innere Bedingungszusammenhang begründet die Tateinheit, die die Verurteilung wegen der Ordnungswidrigkeit ausschließt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 533/08; zur Identität der prozessualen Tat: BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06; BGH, Beschlüsse vom 27. April 2004 - 1 StR 466/03, NStZ 2004, 694 m. Anm. Bohnen; vom 5. März 2009 - 3 StR 566/08, NStZ 2009, 705).
  • BGH, 02.07.2013 - 4 StR 187/13

    Unerlaubter Waffenbesitz (Vorderschaftrepetierflinte als Waffe i.S.d. § 2 Abs. 3

    Denn ihr Tatbestand wird durch dieselbe Ausführungshandlung verwirklicht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 209/11, NZV 2012, 250 zu § 24a Abs. 2 StVG und § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 533/08, BGHR StVG § 24a Abs. 2 Konkurrenzen 1 zu § 24a Abs. 2 StVG und § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; offengelassen in BGH, Beschluss vom 5. März 2009 - 3 StR 566/08, NStZ 2009, 705 Rn. 8; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 316 Rn. 57; MünchKomm-StGB/Kotz, 2. Aufl., § 29 BtMG Rn. 1210).
  • BGH, 24.05.2022 - 2 StR 394/21

    Verbot der Doppelbestrafung (prozessualer Tatbegriff: Bestimmung, Verhältnis zum

    aa) Mehrere strafbare Gesetzesverstöße stehen dann zueinander in Tateinheit, wenn die jeweiligen Ausführungshandlungen - über eine bloße Gleichzeitigkeit hinaus - in einem für sämtliche Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil zumindest teilweise identisch sind und damit eine unlösbare innere Verknüpfung aufweisen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 533/08, BGHR StVG § 24a Abs. 2 Konkurrenzen 1; vom 8. Juni 2011 - 4 StR 209/11, NZV 2012, 250; vom 2. Juli 2013 - 4 StR 187/13, NStZ-RR 2013, 320, 321; MüKo-StGB/von Heintschel-Heinegg, 4. Aufl., § 52 Rn. 86; LK-StGB/ Rissing-van Saan, 13. Aufl., § 52 Rn. 21).
  • OLG Hamm, 27.08.2018 - 1 RVs 52/18

    Strafschärfende Berücksichtigung vorangegangenen Drogenkonsums im Rahmen

    Dass der Angeklagte insofern neben dem Fahren ohne Fahrerlaubnis tateinheitlich weitere sich - gegebenenfalls strafschärfend auswirkende (vgl. Fischer, StGB, 65. Aufl., § 46 Rn. 32) - Straftatbestände verwirklicht oder zumindest eine Ordnungswidrigkeit (vgl. zur Strafzumessung insofern BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - 3 StR 533/08 -, juris) begangen hat, lässt sich dem Urteil des Landgerichts mangels konkreter Feststellungen zu den Umständen und zum Ausmaß der Drogenintoxikation bzw. dem sich daraus ergebenden Einfluss auf das Tatgeschehen nicht entnehmen.
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Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2009 - 3 StR 561/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6090
BGH, 13.01.2009 - 3 StR 561/08 (https://dejure.org/2009,6090)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2009 - 3 StR 561/08 (https://dejure.org/2009,6090)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2009 - 3 StR 561/08 (https://dejure.org/2009,6090)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 394
  • StV 2010, 134
  • StraFo 2009, 167
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.08.2002 - 1 StR 309/02

    Strafmilderung oder Absehen von Strafe bei § 31 Nr. 1 BtMG

    Auszug aus BGH, 13.01.2009 - 3 StR 561/08
    Das Landgericht geht zwar im Ansatz zu Recht davon aus, dass § 31 Nr. 1 BtMG nicht zur Anwendung kommt, wenn der Tatrichter nicht die Überzeugung gewinnt, dass die Darstellung des Täters über die Beteiligung Anderer an der Tat zutrifft (BGHSt 31, 163, 166), wobei der Zweifelsgrundsatz dem Täter hier nicht zugute kommt (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 7; BGH NStZ 2003, 162).

    Der Umstand, dass es möglicherweise - etwa wegen des Zweifelssatzes - nicht gelingen wird, den vom Angeklagten benannten Mittäter letztlich zu überführen, stünde der Annahme eines Aufklärungserfolgs nicht entgegen (vgl. BGH StV 1997, 639; BGH NStZ 2003, 162).

  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 154/88

    Voraussetzungen für die Strafrahmenverschiebung nach § 31 Nr. 1

    Auszug aus BGH, 13.01.2009 - 3 StR 561/08
    Das Landgericht geht zwar im Ansatz zu Recht davon aus, dass § 31 Nr. 1 BtMG nicht zur Anwendung kommt, wenn der Tatrichter nicht die Überzeugung gewinnt, dass die Darstellung des Täters über die Beteiligung Anderer an der Tat zutrifft (BGHSt 31, 163, 166), wobei der Zweifelsgrundsatz dem Täter hier nicht zugute kommt (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 7; BGH NStZ 2003, 162).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 13.01.2009 - 3 StR 561/08
    Das Landgericht geht zwar im Ansatz zu Recht davon aus, dass § 31 Nr. 1 BtMG nicht zur Anwendung kommt, wenn der Tatrichter nicht die Überzeugung gewinnt, dass die Darstellung des Täters über die Beteiligung Anderer an der Tat zutrifft (BGHSt 31, 163, 166), wobei der Zweifelsgrundsatz dem Täter hier nicht zugute kommt (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 7; BGH NStZ 2003, 162).
  • BGH, 17.06.1997 - 1 StR 187/97

    Voraussetzungen eines Aufklärungsbeitrags des Täters - Beitrag des Täters zu

    Auszug aus BGH, 13.01.2009 - 3 StR 561/08
    Der Umstand, dass es möglicherweise - etwa wegen des Zweifelssatzes - nicht gelingen wird, den vom Angeklagten benannten Mittäter letztlich zu überführen, stünde der Annahme eines Aufklärungserfolgs nicht entgegen (vgl. BGH StV 1997, 639; BGH NStZ 2003, 162).
  • BGH, 07.06.2022 - 5 StR 332/21

    Beweisverwertungsverbot bei verbotenen Vernehmungsmethoden (Reichweite;

    Der gesetzliche Milderungsgrund kommt nur zur Anwendung, wenn das Gericht sich die Überzeugung davon verschafft hat, dass die Darstellung des Täters über die Beteiligung anderer an der Tat zutrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2009 - 3 StR 561/08, NStZ 2009, 394 mwN), er mithin über den eigenen Tatbeitrag hinaus einen erheblichen Aufklärungsbeitrag geleistet hat.
  • BGH, 05.10.2016 - 3 StR 311/16

    Betäubungsmitteldelikt: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Präklusion offenbarten

    Eine Anwendung des § 31 BtMG scheidet auch aus diesem Grunde aus (vgl. BGH, Urteile vom 24. November 1982 - 3 StR 384/82, BGHSt 31, 163, 166 f.; vom 18. Juni 2009  - 3 StR 171/09, NStZ-RR 2009, 320, 321; Beschluss vom 13. Januar 2009  - 3 StR 561/08, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 35).
  • BGH, 21.01.2010 - 3 StR 502/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Therapiewille; Aussicht auf Erfolg);

    Die getroffenen Feststellungen hätten daher für das Landgericht Anlass sein müssen, die Milderungsmöglichkeit des § 31 Nr. 1 BtMG zu erörtern (vgl. BGH NStZ 2009, 394, 395).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.02.2009 - 1 AK 57/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,34697
OLG Karlsruhe, 04.02.2009 - 1 AK 57/08 (https://dejure.org/2009,34697)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.02.2009 - 1 AK 57/08 (https://dejure.org/2009,34697)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Februar 2009 - 1 AK 57/08 (https://dejure.org/2009,34697)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • spiegel.de (Pressemeldung, 19.02.2009)

    Auslieferung von Straftätern: Deutsche Justiz misstraut Russlands Zusagen

Papierfundstellen

  • StV 2009, 428
  • StraFo 2009, 167
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 17.01.1997 - 4 Ausl 30/91

    Entschädigung für Auslieferungshaft, Anwendbarkeit des StrEG, unberechtigte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2009 - 1 AK 57/08
    Dagegen scheidet eine Entschädigungspflicht der Staatskasse nach dem Gesetz über die Entschädigung in Strafverfolgungssachen für die vollzogene Auslieferungshaft aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsächlich ausgeschlossen ist (BGHSt 32, 221 ff.) und ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland, die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung zu vertreten hätten, nicht vorliegt (OLG Hamm StraFo 1997, 93 ff.; BVerfG, Beschluss vom 05.06.1992, 2 BvR 1403/91; Senat , Beschluss vom 27.02.2003, 1 AK 29/02).
  • OLG Karlsruhe, 27.02.2003 - 1 AK 29/02

    Auslieferung: Zulässigkeit der Auslieferung bei einem Abwesenheitsurteil aus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2009 - 1 AK 57/08
    Dagegen scheidet eine Entschädigungspflicht der Staatskasse nach dem Gesetz über die Entschädigung in Strafverfolgungssachen für die vollzogene Auslieferungshaft aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsächlich ausgeschlossen ist (BGHSt 32, 221 ff.) und ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland, die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung zu vertreten hätten, nicht vorliegt (OLG Hamm StraFo 1997, 93 ff.; BVerfG, Beschluss vom 05.06.1992, 2 BvR 1403/91; Senat , Beschluss vom 27.02.2003, 1 AK 29/02).
  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1996/07

    Verfassungsmäßigkeit der Auslieferung eines Ausländers zum Zwecke der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2009 - 1 AK 57/08
    Allerdings ergibt sich ein solches nicht bereits daraus, dass der Verfolgte im Falle seiner Auslieferung allein aufgrund seiner Unterbringung in einer Haftanstalt der Russischen Föderation menschenrechtswidrigen Vollzugsbedingungen ausgesetzt sein würde, denn die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation hat am 28.11.2008 eine personenbezogene Zusicherung abgegeben, aus welcher sich ergibt, dass die Untersuchungshaft in einer Haftanstalt in Moskau vollzogen werde und der Verfolgte im Falle seiner Verurteilung die Strafe in einer Korrektionsanstalt des Föderalen Dienstes für den Strafvollzug der Russischen Föderation verbüßen könne, in welcher die europäischen Mindeststandards für die Behandlung von Gefangenen eingehalten seien (vgl. hierzu BVerfGE 108, 129 ff., 140; BVerfG, Beschlüsse vom 20.12.2007, 2 BvR 1996/07, und vom 22.10.2008, 2 BvR 2028/08; OLG Köln, Beschluss vom 26.11.2004, Ausl 201/04 -30; KG, Beschluss vom 15.05.2001, (4) …
  • BVerfG, 05.06.1992 - 2 BvR 1403/91

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung von Haftentschädigung für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2009 - 1 AK 57/08
    Dagegen scheidet eine Entschädigungspflicht der Staatskasse nach dem Gesetz über die Entschädigung in Strafverfolgungssachen für die vollzogene Auslieferungshaft aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsächlich ausgeschlossen ist (BGHSt 32, 221 ff.) und ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland, die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung zu vertreten hätten, nicht vorliegt (OLG Hamm StraFo 1997, 93 ff.; BVerfG, Beschluss vom 05.06.1992, 2 BvR 1403/91; Senat , Beschluss vom 27.02.2003, 1 AK 29/02).
  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2009 - 1 AK 57/08
    Allerdings ergibt sich ein solches nicht bereits daraus, dass der Verfolgte im Falle seiner Auslieferung allein aufgrund seiner Unterbringung in einer Haftanstalt der Russischen Föderation menschenrechtswidrigen Vollzugsbedingungen ausgesetzt sein würde, denn die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation hat am 28.11.2008 eine personenbezogene Zusicherung abgegeben, aus welcher sich ergibt, dass die Untersuchungshaft in einer Haftanstalt in Moskau vollzogen werde und der Verfolgte im Falle seiner Verurteilung die Strafe in einer Korrektionsanstalt des Föderalen Dienstes für den Strafvollzug der Russischen Föderation verbüßen könne, in welcher die europäischen Mindeststandards für die Behandlung von Gefangenen eingehalten seien (vgl. hierzu BVerfGE 108, 129 ff., 140; BVerfG, Beschlüsse vom 20.12.2007, 2 BvR 1996/07, und vom 22.10.2008, 2 BvR 2028/08; OLG Köln, Beschluss vom 26.11.2004, Ausl 201/04 -30; KG, Beschluss vom 15.05.2001, (4) …
  • BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 2028/08

    Wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde, mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2009 - 1 AK 57/08
    Allerdings ergibt sich ein solches nicht bereits daraus, dass der Verfolgte im Falle seiner Auslieferung allein aufgrund seiner Unterbringung in einer Haftanstalt der Russischen Föderation menschenrechtswidrigen Vollzugsbedingungen ausgesetzt sein würde, denn die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation hat am 28.11.2008 eine personenbezogene Zusicherung abgegeben, aus welcher sich ergibt, dass die Untersuchungshaft in einer Haftanstalt in Moskau vollzogen werde und der Verfolgte im Falle seiner Verurteilung die Strafe in einer Korrektionsanstalt des Föderalen Dienstes für den Strafvollzug der Russischen Föderation verbüßen könne, in welcher die europäischen Mindeststandards für die Behandlung von Gefangenen eingehalten seien (vgl. hierzu BVerfGE 108, 129 ff., 140; BVerfG, Beschlüsse vom 20.12.2007, 2 BvR 1996/07, und vom 22.10.2008, 2 BvR 2028/08; OLG Köln, Beschluss vom 26.11.2004, Ausl 201/04 -30; KG, Beschluss vom 15.05.2001, (4) …
  • OLG Köln, 26.11.2004 - Ausl 201/04

    Zulässigkeit der Auslieferung nach Russland

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2009 - 1 AK 57/08
    Allerdings ergibt sich ein solches nicht bereits daraus, dass der Verfolgte im Falle seiner Auslieferung allein aufgrund seiner Unterbringung in einer Haftanstalt der Russischen Föderation menschenrechtswidrigen Vollzugsbedingungen ausgesetzt sein würde, denn die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation hat am 28.11.2008 eine personenbezogene Zusicherung abgegeben, aus welcher sich ergibt, dass die Untersuchungshaft in einer Haftanstalt in Moskau vollzogen werde und der Verfolgte im Falle seiner Verurteilung die Strafe in einer Korrektionsanstalt des Föderalen Dienstes für den Strafvollzug der Russischen Föderation verbüßen könne, in welcher die europäischen Mindeststandards für die Behandlung von Gefangenen eingehalten seien (vgl. hierzu BVerfGE 108, 129 ff., 140; BVerfG, Beschlüsse vom 20.12.2007, 2 BvR 1996/07, und vom 22.10.2008, 2 BvR 2028/08; OLG Köln, Beschluss vom 26.11.2004, Ausl 201/04 -30; KG, Beschluss vom 15.05.2001, (4) …
  • OLG Karlsruhe, 12.02.2007 - 1 AK 24/06

    D (A), Auslieferung, Türkei, Verjährung, Tötungsdelikte, Tatverdachtsprüfung,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2009 - 1 AK 57/08
    Der Senat braucht vorliegend nicht abschließend zu entscheiden, ob die von der russischen Justizbehörden vorgelegten Beweismittel als ausreichend anzusehen sind und im Rahmen einer hier ausnahmsweise gebotenen Tatverdachtsprüfung (§ 10 Abs. 2 IRG) die Annahme eines zureichenden Tatverdachts rechtfertigen könnten (vgl. hierzu Senat , Beschluss vom 12.02.2007, 1 AK 24/06) oder dem Verfolgten aufgrund seiner tschetschenischen Volkszugehörigkeit in Falle seiner Auslieferung an die Russische Förderation politische Verfolgung droht (§ 6 Abs. 2 IRG), denn jedenfalls steht dieser ein Auslieferungshindernis entgegen (§ 73 Satz 1 IRG i.V.m. Art. 3 MRK).
  • BGH, 17.01.1984 - 4 ARs 19/83

    Entschädigung für zu Unrecht vollzogene Auslieferungshaft und Erstattung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2009 - 1 AK 57/08
    Dagegen scheidet eine Entschädigungspflicht der Staatskasse nach dem Gesetz über die Entschädigung in Strafverfolgungssachen für die vollzogene Auslieferungshaft aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsächlich ausgeschlossen ist (BGHSt 32, 221 ff.) und ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland, die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung zu vertreten hätten, nicht vorliegt (OLG Hamm StraFo 1997, 93 ff.; BVerfG, Beschluss vom 05.06.1992, 2 BvR 1403/91; Senat , Beschluss vom 27.02.2003, 1 AK 29/02).
  • OLG Brandenburg, 25.11.2019 - 53 AuslA 66/17

    Unzulässigkeit der Auslieferung eines russischen Staatsangehörigen an die

    Dagegen scheidet eine Entschädigungspflicht der Staatskasse nach dem Gesetz über die Entschädigung in Strafverfolgungssachen für die vollzogene Auslieferungshaft aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 32, 221 ff.) und ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland, die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung zu vertreten hätten, nicht vorliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1992, 2 BvR 1403/91; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Februar 2009, 1 AK 57/08, zit. n. juris, Rn. 12; OLG Hamm StraFo 1997, 93 ff.).
  • OLG Brandenburg, 25.11.2019 - 1 AuslA 34/17
    Dagegen scheidet eine Entschädigungspflicht der Staatskasse nach dem Gesetz über die Entschädigung in Strafverfolgungssachen für die vollzogene Auslieferungshaft aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 32, 221 ff.) und ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland, die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung zu vertreten hätten, nicht vorliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1992, 2 BvR 1403/91; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Februar 2009, 1 AK 57/08, zit. n. juris, Rn. 12; OLG Hamm StraFo 1997, 93 ff.).
  • OLG Brandenburg, 11.03.2022 - 1 AR 9/22

    Unzulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten an die Russische Föderation zum

    Dagegen scheidet eine Entschädigungspflicht der Staatskasse nach dem Gesetz über die Entschädigung in Strafverfolgungssachen für die vollzogene Auslieferungshaft aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 32, 221 ff.) und ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland, die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung zu vertreten hätten, nicht vorliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1992, 2 BvR 1403/91; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Februar 2009, 1 AK 57/08, zit. n. juris, Rn. 12; OLG Hamm StraFo 1997, 93 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 13.10.2020 - Ausl 301 AR 37/20

    Auslieferungsersuchen der Russischen Föderation: Überprüfung der Belastbarkeit

    Dagegen scheidet eine Entschädigungspflicht der Staatskasse nach dem Gesetz über die Entschädigung in Strafverfolgungssachen für die vollzogene Auslieferungshaft aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 32, 221 ff.) und ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland, die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung zu vertreten hätten, nicht vorliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.06.1992, 2 BvR 1403/91; Senat, Beschluss vom 04.02.2009, 1 AK 57/08, abgedruckt bei juris; ders. Beschluss vom 1.10.2019, Ausl 301 AR 27/19, abgedruckt bei juris; OLG Hamm StraFo 1997, 93 ff.; OLG Celle NdsRpfl 2017, 185; Brandenburgische Oberlandegericht, Beschluss vom 25.11.2019, -1- 53 AuslA 66/17 -34/17-, abgedruckt bei juris).
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