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   BGH, 11.03.2009 - 5 ARs 3/09   

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https://dejure.org/2009,11741
BGH, 11.03.2009 - 5 ARs 3/09 (https://dejure.org/2009,11741)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2009 - 5 ARs 3/09 (https://dejure.org/2009,11741)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2009 - 5 ARs 3/09 (https://dejure.org/2009,11741)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB; § 46 StGB; § 250 StGB; § 132 Abs. 2 und 3 GVG; Art. 54 SDÜ; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG
    Anfrageverfahren; bei fiktiver Aburteilung im Inland gesamtstrafenfähige Verurteilungen im In- und Ausland (Härteausgleich; bestimmende Berücksichtigung des Gesamtstrafübels bei der inländischen Strafzumessung); Schuldprinzip

  • openjur.de
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Versagung eines Härteausgleichs bei einer nicht möglichen gemeinsamen Aburteilung aller Taten in Deutschland; Verhängung von gesonderten Strafen aufgrund zäsurbildender Verurteilungen

  • Judicialis

    StGB § 7 Abs. 2; ; IRG § 48; ; IRG § 54

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 7 Abs. 2; IRG § 48; IRG § 54
    Versagung eines Härteausgleichs bei ausländischer Verurteilung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2009, 302
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.04.1997 - 1 StR 105/97

    Unterbliebene Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich bei Auslandstat);

    Auszug aus BGH, 11.03.2009 - 5 ARs 3/09
    Um die Schuldangemessenheit des Gesamtstrafübels dennoch zu gewährleisten, müssen die Auswirkungen der gegen den Täter verhängten Verurteilungen für sein künftiges Leben im Rahmen der Strafzumessung besonders ins Gewicht fallen (BGHSt 43, 79, 81; vgl. auch Rissing-van Saan in LK 12. Aufl., § 55 Rdn. 33).
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 11.03.2009 - 5 ARs 3/09
    Dieser sehr allgemeine Gesichtspunkt gilt nämlich gleichermaßen für die Fallkonstellation, dass in Folge einer zäsurbildenden Verurteilung gesonderte Strafen zu verhängen sind (vgl. BGHSt 41, 310, 312; 44, 179, 185 f.).
  • BGH, 15.12.1999 - 5 StR 608/99

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmittel; Strafmilderung nach § 31 BtMG

    Auszug aus BGH, 11.03.2009 - 5 ARs 3/09
    Die vom 2. Strafsenat beabsichtigte Entscheidung in der weiten Fassung der Beschlussformel widerspräche der Entscheidung des Senats vom 15. Dezember 1999 - 5 StR 608/99 (NStZ-RR 2000, 105).
  • BGH, 17.12.1970 - KRB 1/70

    A) "Ne bis in idem" im Bußgeldverfahren wegen Kartellordnungswidrigkeiten b)

    Auszug aus BGH, 11.03.2009 - 5 ARs 3/09
    Hiermit stünde die Ausblendung des Gedankens des Gesamtstrafübels für ausländische Erkenntnisse in einem Spannungsverhältnis (vgl. etwa zur Anrechnung von Geldbußen bei gleichzeitiger Verwirklichung von Bußgeldtatbeständen nach deutschem und europäischem Kartellrecht schon EuGH GRUR Int 1969, 264, 269; BGHSt 24, 54, 60 f.).
  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97

    Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 11.03.2009 - 5 ARs 3/09
    Dieser sehr allgemeine Gesichtspunkt gilt nämlich gleichermaßen für die Fallkonstellation, dass in Folge einer zäsurbildenden Verurteilung gesonderte Strafen zu verhängen sind (vgl. BGHSt 41, 310, 312; 44, 179, 185 f.).
  • EuGH, 13.02.1969 - 14/68

    Walt Wilhelm u.a. / Bundeskartellamt

    Auszug aus BGH, 11.03.2009 - 5 ARs 3/09
    Hiermit stünde die Ausblendung des Gedankens des Gesamtstrafübels für ausländische Erkenntnisse in einem Spannungsverhältnis (vgl. etwa zur Anrechnung von Geldbußen bei gleichzeitiger Verwirklichung von Bußgeldtatbeständen nach deutschem und europäischem Kartellrecht schon EuGH GRUR Int 1969, 264, 269; BGHSt 24, 54, 60 f.).
  • BGH, 29.10.2008 - 2 StR 386/08

    Anfrage zum Härteausgleich in Fällen, in denen eine nachträgliche

    Auszug aus BGH, 11.03.2009 - 5 ARs 3/09
    Indes ergibt sich aus der Begründung des Anfragebeschlusses eine Einschränkung dahin, dass die Versagung eines Härteausgleichs nur für diejenigen Fälle gelten soll, in denen eine gemeinsame Aburteilung aller Taten in Deutschland nicht oder allenfalls theoretisch nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB möglich gewesen wäre (S. 11 des Beschlusses vom 29. Oktober 2008 - 2 StR 386/08).
  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09

    Ausländische Vorverurteilung; Härteausgleich; Berücksichtigung bei der

    c) An seinen im Anfrageverfahren des 2. Strafsenats (Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 2 StR 386/08) geäußerten Bedenken gegen die Ausgangsüberlegung (vgl. BGH StraFo 2009, 302) hält der erkennende Senat allerdings ausdrücklich fest.
  • BGH, 09.04.2014 - 1 StR 39/14

    Verwertung der Abhörmaßnahmen eines anderen EU-Mitgliedstaates (Verwertungsverbot

    Nachdem die zuletzt gegen den Angeklagten wegen anderer Taten in Ungarn ergangenen Entscheidungen des Bezirksgerichts Pest vom 17. Februar 2012 und des Hauptstädtischen Gerichtshofs vom 16. Januar 2013 bis zum Zeitpunkt des Urteils noch keine Rechtskraft erlangt hatten, hat die Strafkammer die dort verhängten Strafen auch unter dem Aspekt eines schuldangemessenen Gesamtstrafübels bei der Bemessung der Freiheitsstrafe (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 11. März 2009 - 5 ARs 3/09; Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 386/08 mwN) im Ergebnis zu Recht unberücksichtigt gelassen.
  • LG Freiburg, 16.06.2010 - 7 Ns 95 Js 15880/08

    Fiktive nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Härteausgleich bei Berücksichtigung

    An seinen im Anfrageverfahren des 2. Strafsenats (Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 2 StR 386/08) geäußerten Bedenken gegen die Ausgangsüberlegung (vgl. BGH StraFo 2009, 302) hält der erkennende Senat allerdings ausdrücklich fest.
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