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   OLG Oldenburg, 16.06.2009 - 1 Ss 101/09   

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https://dejure.org/2009,8588
OLG Oldenburg, 16.06.2009 - 1 Ss 101/09 (https://dejure.org/2009,8588)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16.06.2009 - 1 Ss 101/09 (https://dejure.org/2009,8588)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16. Juni 2009 - 1 Ss 101/09 (https://dejure.org/2009,8588)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Ladungshinweise bei zweiter Berufungsverwerfung

  • Judicialis

    StPO § 329 Abs. 1 S. 1; ; StPO § 329 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 329 Abs. 1 S. 1, S. 2
    Umfang der Ladungshinweise bei zweiter Berufungsverwerfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Berufungsverwerfung - Ausbleiben des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Berufungsverwerfung - Ausbleiben des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2009, 336
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.01.1963 - 4 StR 378/62

    Geltung eines Parkverbots auf Verbindungsstraßen zwischen den Ausfahrten und

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.06.2009 - 1 Ss 101/09
    Deshalb ist diese Norm eine "auf engste auszulegende Ausnahmevorschrift" (BGHSt 18, 188 (189)).
  • OLG Oldenburg, 14.01.2009 - Ss 485/08

    Anforderungen an die Belehrung des Angeklagten über die Möglichkeit der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.06.2009 - 1 Ss 101/09
    War er hingegen - wie es hier bei dem Angeklagten durch die Verwendung des Vordrucks "StP 1012", den der Senat im Freibeweisverfahren beigezogen hat, der Fall war - nur dem Gesetzeswortlaut von § 329 Abs. 1 Satz 2 StPO entsprechend belehrt worden, musste er mit einer Verwerfung seiner Berufung bei seinem Fernbleiben gerade nicht rechnen, die deshalb in einem solchen Fall auch nicht ergehen darf, vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009, StraFo 2009, 114.
  • OLG Saarbrücken, 16.09.2019 - Ss 44/19

    Bei einem Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO führt die Sachrüge nur

    aaa) Zwar gehört zu einer ordnungsgemäßen Ladung des Angeklagten zur Berufungshauptverhandlung, die - wie bereits ausgeführt - Voraussetzung für die Verwerfung seiner Berufung nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO ist, auch der nach § 323 Abs. 1 Satz 2 StPO erforderliche Hinweis auf die - im konkreten Fall in Betracht kommenden (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Mai 2018 - 1 Ws 81 + 82/18 - Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 323 Rn. 3; KK-StPO/Paul, a. a. O., § 323 Rn. 4) - Folgen seines Ausbleibens (vgl. OLG Oldenburg StraFo 2009, 114 - juris Rn. 10; StraFo 2009, 336 f. - juris Rn. 7; OLG Nürnberg, Beschl. v. 30.04.2018 - 2 OLG 2 Ss 240/17, juris Rn. 15 ff.; KK-StPO/Paul, a. a. O., § 329 Rn. 3; SK-StPO/Frisch, § 329 Rn. 15).
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