Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.06.2009

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 06.04.2009 - 2 Ss 313/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,29173
OLG Naumburg, 06.04.2009 - 2 Ss 313/07 (https://dejure.org/2009,29173)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.04.2009 - 2 Ss 313/07 (https://dejure.org/2009,29173)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. April 2009 - 2 Ss 313/07 (https://dejure.org/2009,29173)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Verwirklichung des Tatbestands der Erschleichung von Beförderungsleistungen i.S.d. § 265a Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 265a Abs. 1
    Tatbestandsverwirklichung der Erschleichung von Beförderungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2009, 343
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 02.09.2015 - 1 RVs 118/15

    Fahren ohne Fahrschein bleibt auch bei Tragen einer Mütze mit Aufschrift "Ich

    Insoweit wäre erforderlich gewesen, dass in offener und unmissverständlicher Weise nach außen zum Ausdruck gebracht wird, die Beförderungsbedingungen nicht erfüllen und den Fahrpreis nicht entrichten zu wollen (KG Berlin, Beschluss vom 02.03.2011 - (4) 1 Ss 32/11 (19/11) - zitiert nach juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 06.04.2009 - 2 Ss 313/07 - zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 1 Ss 336/08

    Beförderungserschleichung: Abgrenzung zwischen Versuch und Vollendung; notwendige

    Er muss darüber hinaus für einen objektiven Beobachter den Anschein ordnungsgemäßer Erfüllung der Geschäftsbedingungen erregt haben (vgl. BGH Beschl. v. 8.1.2009 - Az.: 4 StR 117/08; Beschl. d. Oberlandesgerichts des Landes Sachsen-Anhalt v. 6.4.2009 - Az.: 2 Ss 313/07).
  • KG, 02.03.2011 - 1 Ss 32/11

    Beförderungserschleichung bei Überzeugungstäter

    Eine Beförderung wird dann im Sinne von § 265 a Abs. 1 StGB erschlichen, wenn der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen (vgl. BGH NStZ 2009, 211; OLG Frankfurt NJW 2010, 3107; OLG Hamburg NStZ 1991, 587; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 84; NJW 2000, 2120; OLG Stuttgart NStZ 1991, 41; BayObLG StV 2002, 428; OLG Naumburg StraFo 2009, 343).
  • OLG Frankfurt, 23.12.2016 - 1 Ss 253/16

    Zum Tatbestandsmerkmal des Erschleichens von Leistungen (hier: Beförderung im

    Insoweit wäre erforderlich gewesen, dass in offener und unmissverständlicher Weise nach außen zum Ausdruck gebracht wird, die Beförderungsbedingungen nicht erfüllen und den Fahrpreis nicht entrichten zu wollen (OLG Köln, a.a.O.; KG Berlin, a.a.O.; OLG Naumburg, Beschluss vom 06.04.2009 - 2 Ss 313/07 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.06.2009 - 3 StR 194/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8115
BGH, 18.06.2009 - 3 StR 194/09 (https://dejure.org/2009,8115)
BGH, Entscheidung vom 18.06.2009 - 3 StR 194/09 (https://dejure.org/2009,8115)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - 3 StR 194/09 (https://dejure.org/2009,8115)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Änderung eines Schuldspruchs wegen einer gemeinschaftlichen schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung aufgrund einer Revision; Voraussetzungen des als Teilelement in der räuberischen Erpressung enthaltenen Nötigung; Willensbeugung ...

  • Judicialis

    StGB § 22; ; StGB § 23 Abs. 1; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 250 Abs. 2; ; StGB § 253 Abs. 1; ; StGB § 253 Abs. 2; ; StGB § 255; ; StPO § 354 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Änderung eines Schuldspruchs wegen einer gemeinschaftlichen schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung aufgrund einer Revision; Voraussetzungen des als Teilelement in der räuberischen Erpressung enthaltenen Nötigung; Willensbeugung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Keine vollendete räuberische Erpressung, wenn durch Opfer Polizei eingeschaltet wird

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Finalzusammenhang 2

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 215
  • StV 2010, 634
  • StraFo 2009, 343
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 180/96

    PKK-Spenden - §§ 223, 27 StGB, Gehilfenvorsatz; § 255 StGB: Dauergefahr;

    Auszug aus BGH, 18.06.2009 - 3 StR 194/09
    An einem für die Tatvollendung vorausgesetzten Handeln unter dem Druck der Nötigungsmittel fehlt es, wenn das Opfer sich diesem Druck des Täters gerade nicht beugen will und nicht - zumindest auch - aufgrund der ausgeübten Gewalt oder aus Furcht vor der Verwirklichung der Drohung, sondern nur deshalb zahlt, weil die Polizei oder ein sonstiger Dritter ihm dies, etwa aus ermittlungstaktischen Gründen zur Überführung der Täter, rät (vgl. BGHR StGB § 255 Vollendung 1; BGH bei Dallinger MDR 1953, 722).
  • BGH, 22.10.1997 - 3 StR 539/97

    Anstiftung zur Erpressung - Beihilfe zur räuberischen Erpressung

    Auszug aus BGH, 18.06.2009 - 3 StR 194/09
    Damit scheidet die Vollendung der räuberischen Erpressung aus, ohne dass es noch darauf ankommt, ob aufgrund der Überwachung durch die Polizei ein erfolgreicher Abschluss der Tatausführung nicht mehr in Betracht kam (vgl. BGHR StGB § 255 Versuch 1; § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 6; BGH StV 1998, 80).
  • BGH, 19.07.1994 - 1 StR 362/94

    Räuberische Erpressung - Diebstahl - Versuch - Vermögensnachteil - Waffenbesitz -

    Auszug aus BGH, 18.06.2009 - 3 StR 194/09
    Damit scheidet die Vollendung der räuberischen Erpressung aus, ohne dass es noch darauf ankommt, ob aufgrund der Überwachung durch die Polizei ein erfolgreicher Abschluss der Tatausführung nicht mehr in Betracht kam (vgl. BGHR StGB § 255 Versuch 1; § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 6; BGH StV 1998, 80).
  • BGH, 07.03.2006 - 3 StR 52/06

    Erhebliche Minderung der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit (Eingangsmerkmal;

    Auszug aus BGH, 18.06.2009 - 3 StR 194/09
    Da die Angeklagten die Voraussetzungen des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB verwirklichten, ist die Tat im Urteilstenor als versuchte besonders schwere räuberische Erpressung zu bezeichnen (vgl. BGH, Beschl. vom 7. März 2006 - 3 StR 52/06); die Angabe, dass die Angeklagten als Mittäter handelten, entfällt (vgl. Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. § 260 Rdn. 24 m. w. N.).
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