Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.09.2009 - 4 Ss 316/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2089
OLG Hamm, 10.09.2009 - 4 Ss 316/09 (https://dejure.org/2009,2089)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.09.2009 - 4 Ss 316/09 (https://dejure.org/2009,2089)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. September 2009 - 4 Ss 316/09 (https://dejure.org/2009,2089)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2089) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • verkehrslexikon.de

    Kein Beweisverwertungsverbot bei nichtrichterlicher Blutentnahme beim Fehlen eines richterlichen Notdienstes

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnismäßigkeit der polizeilichen Anordnung zur Entnahme einer Blutprobe; Nichteinrichtung eines nächtlichen Eildienstes als Organisationsverschulden der Justiz; Anordnung einer Blutprobe durch einen Polizeibeamten bei Gefahr im Verzug

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Blutprobe bei Gefahr in Verzug

  • blutalkohol PDF, S. 339
  • Judicialis

    StPO § 81a; ; StPO § 354 Abs. 1 a; ; StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81a
    Anordnung einer Blutprobe durch eine Polizeibeamtin bei Gefahr im Verzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zu früh gefreut?! 4 Senate des OLG Hamm gegen Beweisverwertungsverbot aufgrund fehlenden Eildienstes

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Blutentnahme

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Blutentnahme - Nächtlicher richterlicher Eildienst

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zum Begriff "Gefahr im Verzug" und 24 Std. Bereitschaftsdienst

Besprechungen u.ä. (2)

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Blutentnahme

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Blutentnahme - Nächtlicher richterlicher Eildienst

Verfahrensgang

  • AG Paderborn - 25 Ds 933/08
  • OLG Hamm, 10.09.2009 - 4 Ss 316/09

Papierfundstellen

  • StraFo 2009, 509
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 18.08.2009 - 3 Ss 293/08

    In Bielefeld und Umgebung müssen Richter auch nachts erreichbar sein

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2009 - 4 Ss 316/09
    Zwar ist der 3. Senat des OLG Hamm für den Bezirk des LG Bielefeld von der Notwendigkeit eines solchen Eildienstes ausgegangen (Urteil vom 18.08.2009 - 3 Ss 293/08).
  • OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss 53/09

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Beweisverwertungsverbots

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2009 - 4 Ss 316/09
    Die dadurch bedingte Rückrechnung über einen Zeitraum von mehr als sieben Stunden würden sowohl bezüglich der Feststellung der absoluten Fahruntüchtigkeit des Angeklagten als auch für die Frage der Beurteilung der Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB zu der drohenden Gefahr eines Beweismittelverlustes führen (so zu Recht: OLG Hamm Beschl. v. 24.03.2009 - 3 Ss 53/09).
  • OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 7/10

    Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot, Drogenfahrt,

    Die seitens des 4. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm mit obiter dictum vom 10.09.2009 (4 Ss 316/09, BeckRS 2009, 26392) geäußerten Befürchtungen, eine effektive sachliche richterliche Kontrolle dahingehend, ob die Voraussetzungen für die Anordnung gegeben sind, könne bei telefonischem Antrag und entsprechender Entscheidung nur sehr eingeschränkt stattfinden, erweisen sich nach der Auskunft des Präsidenten des Landgerichts Bielefeld ebenfalls als unbegründet.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 10 B 11226/09

    Ohne richterliche Anordnung entnommene Blutprobe für Entziehung der Fahrerlaubnis

    Soweit der 3. Strafsenat dieses Gerichts dann allerdings in seiner eine Wohnungsdurchsuchung zur Nachtzeit betreffenden - Entscheidung vom 18. August 2009 (NJW 2009, 3109) diese Ansicht vertreten hat, ist dem der 4. Strafsenat desselben Gerichts - unter Hinweis darauf, dass dies auch die Rechtsauffassung des 1., 2. und 5. Strafsenats sei, - für den Fall einer Blutentnahme zur Nachtzeit entgegengetreten (Beschluss vom 10. September 2009 - 4 Ss 316/09 -, Juris).
  • OLG Celle, 15.07.2010 - 322 SsBs 159/10

    Bestehen eines Rangverhältnisses zwischen der Staatsanwaltschaft und ihren

    Dem tritt der Senat indes in Übereinstimmung mit der ganz herrschenden oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung nicht bei (vgl. bereits die Senatsentscheidungen vom 25.01.2010 und vom 15.06.2010, jeweils a. a. O.; vgl. auch OLG Hamm, 4. Strafsenat StraFo 2009, 509; OLG Köln, Beschl. vom 22.01.2010 - III-1 RVs 5/10 -, juris; OLG Oldenburg, Beschl. vom 15.04.2010 - 2 SsBs 59/10 -, juris; OLG Brandenburg, Beschl. vom 16.06.2010 - (1) 53 Ss 68/10 - juris).
  • VerfGH Saarland, 15.04.2010 - Lv 5/09

    Strafprozessuales Beweisverwertungsverbot im Fall einer polizeilichen Anordnung

    Andere Oberlandesgerichte halten - offenbar - eine solche Organisation des ermittlungsrichterlichen Dienstes nicht für erforderlich (OLG Hamm (4.Strafsenat) Beschl. v. 10.9.2009, 4 Ss 316/09; OLG Jena, Blutalkohol 2009,.
  • OLG Köln, 15.01.2010 - 83 Ss 100/09

    Beweisverwertungsverbot aufgrund einer unter Missachtung des Richtervorbehalts

    Die - offenbar auf eine bewusste Entscheidung des Verfassungsgebers zurückzuführende (vgl. BVerfG a. a. O.) - Differenzierung zwischen Wohnungsdurchsuchung einerseits und körperlichem Eingriff andererseits ist daher sowohl bei der Frage, ob aus einer Verletzung des Richtervorbehalts ein Beweisverwertungsverbot folgen kann, unter dem Gesichtspunkt der Schwere eines eventuellen Fehlers wertend mit heranzuziehen, als auch schon bei der Vorfrage, ob wegen der Anzahl der Blutentnahmen zur Nachtzeit ein Eildienst zwingend erforderlich ist, zu berücksichtigen (so zutreffend, aber nicht tragend OLG Hamm - 4. Strafsenat - StraFo 2009, 509).
  • OLG Brandenburg, 16.06.2010 - 53 Ss 68/10

    Beweisverwertungsverbot in Strafsachen: Verwertbarkeit der Ergebnisse einer

    Vor dem Hintergrund der Entscheidung des 3. Strafsenates des OLG Hamm vom 18. August 2009 hatte der 4. Strafsenat des OLG Hamm im Beschluss vom 10.09.2009 (4 Ss 316/09, zit. n. juris) im Zusammenhang mit einer um 23:13 Uhr entnommenen Blutprobe ausgeführt, dass die im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung zur Nachtzeit ergangene Entscheidung des 3. Senates des OLG Hamm und die dort angestellten Überlegungen nicht zuträfen, diese jedenfalls nicht auf die Anordnung einer Blutentnahme gemäß § 81 a StPO übertragen werden könnten.
  • OLG Hamm, 22.12.2009 - 3 Ss 497/09

    Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge

    a) Diese scheitert zwar nicht schon daran, dass - wie hier - das Fehlen eines richterlichen Eildienstes an einem Samstag Nachmittag im Rahmen der Abwägung, ob aus einem Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81a StPO ein Beweisverwertungsverbot folgt, keinesfalls ein Beweisverwertungsverbot folge, wie offenbar die Generalstaatsanwaltschaft unter Hinweis auf die Entscheidung des hiesigen 4. Strafsenats vom 10.09.2009 (4 Ss 316/09 = BeckRS 2009, 26392) meint.
  • OLG Oldenburg, 15.04.2010 - 2 SsBs 59/10

    Verwertbarkeit einer Blutprobe bei wegen fehlenden richterlichen

    Vor dem Hintergrund der Entscheidung des 3. Strafsenates des OLG Hamm hat der 4. Strafsenat des OLG Hamm im Beschluss vom 10.09.2009 (4 Ss 316/09) (juris) im Zusammenhang mit einer um 23.13 Uhr entnommenen Blutprobe ausgeführt, dass der 4. Senat des OLG Hamm die im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung zur Nachtzeit ergangene Entscheidung des 3. Senates des OLG Hamm und die dort angestellten Überlegungen nicht teile, diese jedenfalls nicht auf die Anordnung einer Blutentnahme gemäß § 81 a StPO übertragen werden könnten.
  • OLG Naumburg, 07.02.2011 - 1 Ss 38/10

    Beweiserhebungsverbot: Anordnung einer Blutprobenentnahme durch einen

    Die Frage, ob die fehlende Einrichtung eines nächtlichen Bereitschaftsdienstes ein Organisationsdefizit der Justiz darstellt (vgl. zum Meinungsstand: OLG Oldenburg, Beschluss vom 15. April 2010 - 2 SsBs 59/10 - offen lassend: BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 2003 - 2 BvR 1481/02 - juris - einen Organisationsmangel bejahend: OLG Celle, Beschluss vom 11. August 2010 - 32 Ss 101/10 - 3. Senat des OLG Hamm, Urteil vom 18. August 2009 - 3 Ss 293/08 - demgegenüber verneinend: 4. Senat des OLG Hamm, Beschluss vom 10. September 2009 - 4 Ss 316/09 - OLG Köln, Beschluss vom 22. Januar 2010 - III-1 RVs 5/10, 1 RVs 5/10 -), beantwortet der Senat dahingehend, dass jedenfalls für den Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Naumburg ein Bedürfnis für die Einrichtung eines nächtlichen Bereitschaftsdienstes nicht besteht, weswegen insoweit auch kein Organisationsdefizit der Justiz vorliegt.
  • OLG Zweibrücken, 23.09.2010 - 1 SsBs 6/10

    Richtervorbehalt: Notwendigkeit eins richterlichen Notdienstes auch zur Nachtzeit

    Dieses am Richtervorbehalt des Art. 13 Abs. 2 Grundgesetz entwickelte Erfordernis lässt sich nach Ansicht des Senats allerdings nicht ohne weiteres auf den einfachgesetzlichen Richtervorbehalt nach § 81a Abs. 2 StPO übertragen (vgl. OLG Hamm vom 10. September 2009, 4 Ss 316/09, juris Rn. 6; a.A. OLG Hamm Urteil vom 18. August 2009, 3 Ss 293/08, juris Rn. 37; Beschluss vom 22. Dezember 2009, 3 Ss 497/09, juris Rn. 7).
  • OLG Schleswig, 23.12.2009 - 2 Ss OWi 153/09

    Anordnung der Blutentnahme durch Polizei oder Staatsanwaltschaft bei Drogenfahrt

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2010 - 1 RVs 1/10

    Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot

  • OLG Köln, 22.01.2010 - 1 RVs 5/10

    Eilkompetenz wegen Gefährdung des Untersuchungserfolges; Richterlicher Vorbehalt

  • OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 9/10

    Richterlicher Eildienst, Nachtzeit, praktischer Bedarf, Revision, Widerspruch,

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2010 - 1 RBs 3/10

    Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot

  • OLG Köln, 22.01.2010 - 83 Ss 105/09

    Blutalkoholkkonzentration wird zugunsten des Angeklagten bei der Ermittliung der

  • LG Essen, 30.11.2009 - 26 Qs 59/09

    Schwierige Sachlage bei Möglichkeit eines Beweisverwertungsverbotes nach einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht