Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.09.2008

Rechtsprechung
   BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08   

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https://dejure.org/2008,4570
BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08 (https://dejure.org/2008,4570)
BGH, Entscheidung vom 30.10.2008 - 3 StR 375/08 (https://dejure.org/2008,4570)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 375/08 (https://dejure.org/2008,4570)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 264 Abs. 1 StPO; § 200 StPO; § 46 StGB; § 177 StGB; § 176a StGB
    Tat im prozessualen Sinne (Individualisierung der Tat bei Serienstraftaten; Umgestaltung der Strafklage); Akkusationsprinzip; Anklagegrundsatz; Tatidentität (Tatort; Begleitumstände); Strafzumessung bei Sexualstraftaten (Vergewaltigung: Gesamtwürdigung bei der Verneinung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Überzeugung des Tatrichters von einer bestimmten Mindestzahl von Straftaten in einem gewissen Zeitraum bei Serienstraftaten; Zulässigkeit einer Umgestaltung der Strafklage; Begriff der Tat i.S.d. § 264 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO); Zulässigkeit der ...

  • Judicialis

    StPO § 264 Abs. 1; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 206a; ; StGB § 177; ; StGB § 176

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 444
  • NStZ-RR 2009, 363
  • NStZ-RR 2011, 229
  • NStZ-RR 2011, 265
  • NStZ-RR 2011, 267
  • StraFo 2009, 71
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.12.1998 - 3 StR 530/98

    Verwerfung der Revision; Strafschärfende Berücksichtigung aller sicher

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08
    Handelte es sich insoweit um weitere Varianten sexueller Handlungen im Rahmen der abgeurteilten Taten, so waren sie bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschl. vom 22. Dezember 1998 - 3 StR 530/98) und deshalb auch in die Gesamtbetrachtung zur Strafrahmenwahl einzustellen.
  • BGH, 03.07.2003 - 2 StR 173/03

    Vergewaltigung (Tenorierung; sexuelle Nötigung); sofortige Beschwerde gegen

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08
    Hinsichtlich ihrer Einwendungen gegen den Strafausspruch, insbesondere gegen die Nichtanwendung des Strafrahmens des § 177 Abs. 2 Satz 1 StGB, ist die Revision bereits unzulässig (BGH NStZ-RR 2003, 306; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. § 400 Rdn. 3).
  • BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95

    Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08
    Wie bei jeder Verurteilung muss der Tatrichter auch bei Serienstraftaten, wie sie in länger andauernden Missbrauchsbeziehungen vorkommen, von jeder einzelnen individuellen Straftat überzeugt sein (BGHSt 42, 107, 109).
  • BGH, 20.06.2001 - 3 StR 166/01

    Individualisierung einzelner Taten in den Urteilsgründen bei in Serie begangenen

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08
    Der Tatrichter muss sich aber in objektiv nachvollziehbarer Weise zumindest die Überzeugung verschaffen, dass es in einem gewissen Zeitraum zu einer bestimmten Mindestzahl von Straftaten gekommen ist (BGH StV 2002, 523).
  • BGH, 12.05.1995 - 3 StR 179/95

    Strafverschärfung - Strafzumessung - Strafverschärfende Gründe - Früheres

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08
    Gleiches gilt, wenn es sich bei diesen Handlungen um weitere selbständige Taten gehandelt hätte; denn in diesem Fall war der Umstand, dass die abgeurteilten Taten nur einen Teil einer Tatserie bildeten, als wesentlicher Strafzumessungsgesichtspunkt zu würdigen (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 2; BGH NStZ-RR 1997, 130; BGH, Beschl. vom 9. Oktober 2003 - 4 StR 359/03 - jeweils m. w. N.).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 83/61
    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08
    In diesem Rahmen muss der Tatrichter seine Untersuchung auch auf Teile der Tat erstrecken, die erst in der Hauptverhandlung bekannt werden (BGHSt 16, 200, 202).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts ist nur möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht bestimmende Strafzumessungsfaktoren oder rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht lässt oder wenn sich die Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (BGHSt 29, 319, 320 m. w. N.).
  • BGH, 09.10.2003 - 4 StR 359/03

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; Verfolgungsverjährung; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08
    Gleiches gilt, wenn es sich bei diesen Handlungen um weitere selbständige Taten gehandelt hätte; denn in diesem Fall war der Umstand, dass die abgeurteilten Taten nur einen Teil einer Tatserie bildeten, als wesentlicher Strafzumessungsgesichtspunkt zu würdigen (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 2; BGH NStZ-RR 1997, 130; BGH, Beschl. vom 9. Oktober 2003 - 4 StR 359/03 - jeweils m. w. N.).
  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08
    Allerdings hat das Gericht die angeklagte Tat im verfahrensrechtlichen Sinne erschöpfend abzuurteilen; zur Tat in diesem Sinne gehört das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Lebensauffassung einen einheitlichen Vorgang darstellt (BGHSt 32, 215, 216).
  • BGH, 16.05.1994 - 3 StR 118/94

    Sexueller Mißbrauch - Fortgesetzte Handlung - Individualisierte Tathandlung

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08
    Dabei steht nicht in erster Linie die Ermittlung einer Tatfrequenz, sondern die des konkreten Lebenssachverhalts im Vordergrund; dieser ist ausgehend vom Beginn der Tatserie mit den unterschiedlichen Details etwa zu Tatausführung und Tatort der einzelnen Straftaten in dem gegebenen Tatzeitraum - notfalls auch ohne genaue zeitliche Einordnung und lediglich unter Festlegung einer Mindestzahl der begangenen Delikte nach dem Zweifelssatz - festzustellen und abzuurteilen (vgl. BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Kindesmissbrauch 2).
  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 138/91

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung eines Angeklagten wegen zweifachen sexuellen

  • BGH, 06.12.2007 - 3 StR 342/07

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Prüfungsdichte im Revisionsrechtszug)

  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94

    Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angekagten - Sexuelle Übergriffe

  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13

    Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Vor diesem Hintergrund - Identität des Tatorts, der Tatzeit und der Tatumstände (vgl. demgegenüber BGH, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 375/08, StraFo 2009, 71; Beschluss vom 10. November 2008 - 3 StR 433/08, NStZ-RR 2009, 146 f.) - erhellt sich die Wertung der Strafkammer, dass es sich zwar um den Angeklagten "in hohem Maße belastende Angaben" handele, die so geschilderten Taten aber ein anderes Gepräge als die angeklagte Tat hätten, nicht.
  • BGH, 29.04.2009 - 2 StR 59/09

    Begriff der Vergewaltigung (Indizwirkung des Regelbeispiels bei Analverkehr und

    b) Zwar kann der Tatrichter auch dann, wenn die Voraussetzungen für die Annahme des Regelbeispiels der Vergewaltigung in § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB erfüllt sind, ausnahmsweise nach umfassender Prüfung des gesamten Tatbilds einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit von der Regelwirkung abweichen; eine solche Ermessensentscheidung (vgl. BGH, Beschl. vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 375/08 Tz. 18) hat der Tatrichter hier jedoch nicht getroffen.
  • KG, 06.07.2010 - 1 Ss 462/09

    Landfriedensbruch: Wurf mit einem Klappstuhl als unbenannter besonders schwerer

    Dazu gehört insbesondere auch die Wahl des Strafrahmens (vgl. BGH NStZ 2009, 444).
  • OLG Köln, 10.11.2015 - 1 RVs 209/15

    Gewohnheitsmäßige Tatbegehung als unbenannter besonders schwerer Fall des

    All dies gilt namentlich auch für die Strafrahmenwahl (BGH HRR 2009 Nr. 498; BGH NStZ 2009, 444; SenE v. 16.07.2013 - III-1 RVs 92/13 - SenE v. 06.03.2015 - III-1 RVs 21/15 - vgl. a. SenE v. 15.02.2013 - III-1 RVs 8/13).
  • BGH, 27.01.2022 - 3 StR 74/21

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Anforderungen an die

    Sind derartige Rechtsfehler nicht feststellbar, hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich gewesen wäre (BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 375/08, juris Rn. 13 mwN).
  • BGH, 27.02.2018 - 2 StR 390/17

    Prozessuale Tat (Identität der prozessualen Tat von Anklage und Urteil bei

    Weichen bei einer Serientat die Feststellungen des Gerichts hinsichtlich der Tatmodalitäten einzelner Taten gleichwohl so deutlich von den in der Anklage- bzw. Antragsschrift geschilderten geschichtlichen Vorgängen ab, dass mit ihnen andere als die zuvor bezeichneten Taten im Sinne von § 264 Abs. 1 StPO beschrieben sind, kann sie das Gericht nicht ohne Erhebung einer Nachtragsanklage zum Gegenstand einer Verurteilung machen (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - 3 StR 186/16, StraFo 2017, 26 f.; Urteil vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 375/08, StraFo 2009, 71 f.; Beschluss vom 29. März 2017 - 4 StR 516/16, juris Rn. 6).
  • BGH, 25.03.2010 - 5 StR 83/10

    Sexueller Missbrauch von Kindern; sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen;

    Dabei steht nicht in erster Linie die Ermittlung einer Tatfrequenz, sondern die des konkreten Lebenssachverhalts im Vordergrund; dieser ist ausgehend vom Beginn der Tatserie mit den unterschiedlichen Details etwa zu Tatausführung und Tatort der einzelnen Straftaten in dem gegebenen Tatzeitraum nach dem Zweifelssatz festzustellen und abzuurteilen (vgl. BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Kindesmissbrauch 2; BGH NStZ 2009, 444).
  • BGH, 18.10.2016 - 3 StR 186/16

    Erhebliche Abweichung des festgestellten Sachverhalts von den in der

    Diese Umgestaltung der Strafklage darf aber nicht dazu führen, dass die Identität der von der Anklage umfassten Tat nicht mehr gewahrt ist, weil das ihr zugrundeliegende Geschehen durch ein anderes ersetzt wird (BGH, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 375/08, juris Rn. 8).
  • KG, 07.03.2011 - 1 Ss 423/10

    Betrug: Mildernde Strafzumessungskriterien bei missbräuchlicher Inanspruchnahme

    Dazu gehört insbesondere auch die Wahl des Strafrahmens (vgl. BGH NStZ 2009, 444).
  • OLG Köln, 23.03.2018 - 1 RVs 54/18

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Bagatelltaten

    Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist hingegen ausgeschlossen (BGH HRR 2009 Nr. 498; BGH NStZ 2009, 444; SenE v. 16.07.2013 - III-1 RVs 92/13 - SenE v. 06.03.2015 - III-1 RVs 21/15 - vgl. a. SenE v. 15.02.2013 - III-1 RVs 8/13; SenE v. 27.09.2016 - III-1RVs 194/16 - SenE v. 15.12.2017 - III-1 RVs 287/17 -).
  • OLG Köln, 05.07.2016 - 1 RVs 67/16

    Unwirksamkeit der Beschränkung des Rechtsmittels bei zu Unrecht unterbliebener

  • BGH, 24.06.2020 - 3 StR 287/19

    Prozessuale Tat (Einheitlichkeit des Lebensvorgangs; in der Hauptverhandlung zu

  • BGH, 19.12.2017 - 1 StR 542/17

    Kognitionspflicht des Gerichts (nachträglich bekannt gewordene Teile der Tat: nur

  • BGH, 29.03.2017 - 4 StR 516/16

    Gerichtliche Kognitionspflicht (Umgrenzung durch die Anklageschrift)

  • LG Saarbrücken, 31.03.2023 - 3 KLs 35/22

    K.O.-Tropfen: Heimliche Betäubung - Schwere Straftat!

  • BGH, 14.01.2021 - 4 StR 418/20

    Beruhen des Urteils auf einer Verletzung des Gesetzes (fehlerhaft unterbliebene

  • BGH, 17.12.2020 - 3 StR 391/20

    Prozessuale Tat (erschöpfende Aburteilung; Identität; einheitlicher Vorgang;

  • BGH, 14.09.2023 - 4 StR 266/23

    Revision des Angeklagten in einem Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von

  • OLG Köln, 08.08.2023 - 1 ORs 97/23

    Täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Keine Relevanz von

  • Disziplinarkammer bei dem Kirchengericht der EKD, 16.09.2022 - 134/1-2022
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Rechtsprechung
   BGH, 16.09.2008 - 3 StR 302/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11677
BGH, 16.09.2008 - 3 StR 302/08 (https://dejure.org/2008,11677)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2008 - 3 StR 302/08 (https://dejure.org/2008,11677)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2008 - 3 StR 302/08 (https://dejure.org/2008,11677)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 100
  • StraFo 2009, 71
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.06.2001 - 1 StR 190/01

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes; Vergewaltigung; Zeugenaussage; Beweiswürdigung;

    Auszug aus BGH, 16.09.2008 - 3 StR 302/08
    Weicht der Tatrichter mit seiner Beurteilung von einem Sachverständigengutachten ab, muss er sich jedoch konkret mit den Ausführungen des Sachverständigen auseinander setzen und seine Auffassung tragfähig sowie nachvollziehbar begründen, um zu belegen, dass er mit Recht das bessere Fachwissen für sich in Anspruch nimmt, nachdem er zuvor glaubte, sachverständiger Beratung zu bedürfen (vgl. Schoreit aaO § 261 Rdn. 33; BGH, Urt. vom 12. Juni 2001 - 1 StR 190/01; BGH NStZ 2000, 550 m. w. N.).
  • BGH, 20.06.2000 - 5 StR 173/00

    Vergewaltigung; (Rechtsfehlerhafte) Beweiswürdigung bei Freispruch

    Auszug aus BGH, 16.09.2008 - 3 StR 302/08
    Weicht der Tatrichter mit seiner Beurteilung von einem Sachverständigengutachten ab, muss er sich jedoch konkret mit den Ausführungen des Sachverständigen auseinander setzen und seine Auffassung tragfähig sowie nachvollziehbar begründen, um zu belegen, dass er mit Recht das bessere Fachwissen für sich in Anspruch nimmt, nachdem er zuvor glaubte, sachverständiger Beratung zu bedürfen (vgl. Schoreit aaO § 261 Rdn. 33; BGH, Urt. vom 12. Juni 2001 - 1 StR 190/01; BGH NStZ 2000, 550 m. w. N.).
  • BGH, 06.04.2017 - 3 StR 548/16

    Sachlich-rechtlicher Mangel bei Verstoß gegen die allgemeine Kognitionspflicht

    An einer solchen Abweichung ist der Tatrichter nicht gehindert; er muss sich dann aber bei seiner Beurteilung konkret mit den Ausführungen des Sachverständigen auseinandersetzen und seine Auffassung tragfähig sowie nachvollziehbar begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 16.September 2008 - 3 StR 302/08, StraFo 2009, 71).
  • BGH, 25.02.2009 - 5 StR 538/08

    Beweiswürdigung (Freispruch; einzige Belastungszeugin; Besonderheiten des

    b) Es ist revisionsgerichtlich auch nicht zu beanstanden, dass das Landgericht eine von dem Gutachten des Sachverständigen abweichende eigene Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben der zur Zeit der Hauptverhandlung fast 28 Jahre alten Nebenklägerin vorgenommen hat; denn das Tatgericht ist im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung stets zu einer eigenen Beurteilung verpflichtet (BGH, Beschluss vom 16. September 2008 - 3 StR 302/08; Schoreit in KK 6. Aufl. § 261 Rdn. 31a).

    Diese hat es tragfähig und nachvollziehbar begründet und sich dabei in ausreichendem Umfang mit den Ausführungen des Sachverständigen und den Gründen für die abweichende Würdigung der Anknüpfungstatsachen auseinandergesetzt (BGH NStZ 2000, 550, 551; BGH, Beschluss vom 16. September 2008 - 3 StR 302/08; Schoreit aaO Rdn. 33).

  • BGH, 17.12.2008 - 1 StR 552/08

    Darlegungsanforderungen an einen Freispruch (Darlegung der Anklagevorwürfe;

    Zwar ist das Gericht nicht gehindert, eine von dem Sachverständigengutachten abweichende eigene Beurteilung der Aussagekonstanz und der Glaubhaftigkeit der Angaben eines Belastungszeugen vorzunehmen; denn das Tatgericht ist im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung stets zu einer eigenen Beurteilung verpflichtet (vgl. BGHR StPO § 261 Sachverständiger 9; BGH, Beschl. vom 16. September 2008 - 3 StR 302/08).
  • BGH, 19.05.2020 - 2 StR 7/20

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darlegungsanforderungen in

    Weicht der Tatrichter mit seiner Beurteilung von einem Sachverständigengutachten ab, muss er sich jedoch konkret mit den Ausführungen des Sachverständigen auseinandersetzen und seine Auffassung tragfähig sowie nachvollziehbar begründen, um zu belegen, dass er mit Recht das bessere Fachwissen für sich in Anspruch nimmt, nachdem er zuvor glaubte, sachverständiger Beratung zu bedürfen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 16. September 2008 - 3 StR 302/08, Rn. 5 mwN).
  • VG Meiningen, 29.09.2022 - 6 D 459/20

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen sexuellen Missbrauchs

    Weicht der Tatrichter mit seiner Beurteilung von einem Sachverständigengutachten ab, muss er sich konkret mit den Ausführungen des Sachverständigen auseinandersetzen und seine Auffassung tragfähig sowie nachvollziehbar begründen, um zu belegen, dass er mit Recht das bessere Fachwissen für sich in Anspruch nimmt, nachdem er zuvor glaubte, sachverständiger Beratung zu bedürfen (BGH, U. v. 16.09.2008 -3 StR 302/08 -, juris, Rdnr. 5).(Rn.91).

    Weicht der Tatrichter dabei aber mit seiner Beurteilung von einem Sachverständigengutachten ab, muss er sich konkret mit den Ausführungen des Sachverständigen auseinandersetzen und seine Auffassung tragfähig sowie nachvollziehbar begründen, um zu belegen, dass er mit Recht das bessere Fachwissen für sich in Anspruch nimmt, nachdem er zuvor glaubte, sachverständiger Beratung zu bedürfen (BGH, B. v. 16.09.2008 - 3 StR 302/08 -, juris, Rdnr. 5, juris; U. v. 12.06.2001 - 1 StR 190/01 -, juris); die Einwände der Sachverständigen hat der Tatrichter also deutlich zu machen und sich mit ihnen auseinanderzusetzen (BGH, B v. 22.05.2012 - 5 StR 15/12 -, juris, Rdnr. 5).

  • OLG Nürnberg, 01.12.2010 - 1 St OLG Ss 234/10

    Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen: Anforderungen an die Beweiswürdigung

    Dem Urteil des Landgerichts N-F lag eine sogenannte "Aussagegegen-Aussage-Konstellation" zugrunde, bei der nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ 2000, 550; BGH StraFo 2009, 71; BGH StV 1995, 115; BGH StV 1996, 249; und Darstellungen in: Maier NStZ 2005, 246; Deckers StraFo 2010, 372; Schmandt StraFo 2010, 446) besondere Anforderungen an Tatsachenfeststellung und (Darstellung der) Beweiswürdigung zu stellen sind.

    Auch in derartigen Fällen ist zwar eine Verurteilung möglich, jedoch ist die Entscheidung des Gerichts tragfähig und nachvollziehbar zu begründen, um zu belegen, dass das Gericht mit Recht ausreichendes Fachwissen für sich in Anspruch nimmt, nachdem es zuvor glaubte, sachverständiger Beratung zu bedürfen (vgl. BGH StraFo 2009, 71 m. w. N.).

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