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   OLG Koblenz, 25.03.2009 - 1 Ws 127/09   

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https://dejure.org/2009,31113
OLG Koblenz, 25.03.2009 - 1 Ws 127/09 (https://dejure.org/2009,31113)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.03.2009 - 1 Ws 127/09 (https://dejure.org/2009,31113)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. März 2009 - 1 Ws 127/09 (https://dejure.org/2009,31113)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer neuerlichen in der Bewährungszeit begangenen Straftat nach Ablauf der Bewährungszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56f Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer neuerlichen in der Bewährungszeit begangenen Straftat nach Ablauf der Bewährungszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2009, 524
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 21.06.2006 - 1 Ws 379/06

    Zulässigkeit des Bewährungswiderrufs nach Ablauf der Bewährungszeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2009 - 1 Ws 127/09
    Der Verurteilte darf daher über die Widerrufsfrage nicht zu lange im Ungewissen gelassen werden (OLG Koblenz, 1 Ws 379/06 vom 21. Juni 2006 m.w.N.).

    Hinzu kommt, dass die Bewährungszeit in vorliegender Sache bereits am 16. August 2008 ablief, der Verurteilte jedoch nicht - wie es geboten gewesen wäre (OLG Koblenz, DAR 1987, 93 und Beschluss 1 Ws 379/06 vom 21. Juni 2006) - darauf hingewiesen wurde, dass der rechtskräftige Ausgang des neuen Verfahrens abgewartet werden soll und der Verurteilte daher auch nach Ablauf der Bewährungszeit noch mit einem Widerruf rechnen muss.

  • BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 2314/04

    Unschuldsvermutung; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (Erforderlichkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2009 - 1 Ws 127/09
    Ein Widerruf wegen einer neuerlichen, in der Bewährungszeit begangenen Straftat nach § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB ist auch schon vor einer rechtskräftigen Verurteilung wegen der neuen Tat möglich, wenn Täterschaft und Schuld aufgrund eines glaubhaften Geständnisses, also in einer jede vernünftigen Zweifel ausschließenden Weise, feststehen (BVerfG, NStZ 2005, 204 ; OLG Koblenz, 1 Ws 734/03 vom 23. Oktober 2003).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.1986 - 5 Ss 296/86
    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2009 - 1 Ws 127/09
    Hinzu kommt, dass die Bewährungszeit in vorliegender Sache bereits am 16. August 2008 ablief, der Verurteilte jedoch nicht - wie es geboten gewesen wäre (OLG Koblenz, DAR 1987, 93 und Beschluss 1 Ws 379/06 vom 21. Juni 2006) - darauf hingewiesen wurde, dass der rechtskräftige Ausgang des neuen Verfahrens abgewartet werden soll und der Verurteilte daher auch nach Ablauf der Bewährungszeit noch mit einem Widerruf rechnen muss.
  • OLG Koblenz, 23.10.2003 - 1 Ws 734/03

    Strafaussetzung zur Bewährung, Widerruf, neue Straftaten, neue Taten, nicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2009 - 1 Ws 127/09
    Ein Widerruf wegen einer neuerlichen, in der Bewährungszeit begangenen Straftat nach § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB ist auch schon vor einer rechtskräftigen Verurteilung wegen der neuen Tat möglich, wenn Täterschaft und Schuld aufgrund eines glaubhaften Geständnisses, also in einer jede vernünftigen Zweifel ausschließenden Weise, feststehen (BVerfG, NStZ 2005, 204 ; OLG Koblenz, 1 Ws 734/03 vom 23. Oktober 2003).
  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 2595/12

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Substantiierung; Vorlage von Unterlagen;

    Nach dessen ständiger Rechtsprechung ist es bei einem Bewährungswiderruf nach § 56f StGB, für welchen die Rechtskraft einer Verurteilung abgewartet werden soll, geboten, den Beschwerdeführer vorher darauf hinzuweisen, dass er mit einem Widerruf rechnen müsse (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 1 Ws 379/06 -, juris Rn. 15: "Ohne einen solchen Hinweis, der im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz ... völlig üblich ist, durfte der Verurteilte darauf vertrauen, dass diese Tat nicht mehr zum Bewährungswiderruf führen wird"; Beschluss vom 25. März 2009 - 1 Ws 127/09 -, StraFo 2009, S. 524 ).
  • KG, 24.03.2015 - 5 Ws 30/15

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Berücksichtigung der Grundsätze der

    Durch eine zeitnahe Entscheidung über den Widerruf soll sichergestellt werden, dass dem Grundsatz der Anschlussvollstreckung nach § 454b StPO Rechnung getragen werden kann (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 25. März 2009 - 1 Ws 127/09 - juris Rz. 17).
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