Weitere Entscheidungen unten: BGH, 09.11.2009 | BGH, 18.08.2009 | OLG München, 05.01.2010

Rechtsprechung
   BGH, 17.12.2009 - 3 StR 521/09   

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https://dejure.org/2009,20970
BGH, 17.12.2009 - 3 StR 521/09 (https://dejure.org/2009,20970)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2009 - 3 StR 521/09 (https://dejure.org/2009,20970)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 521/09 (https://dejure.org/2009,20970)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • StraFo 2010, 123
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 04.08.2010 - 2 StR 298/10

    Konkurrenzen zwischen der Misshandlung Schutzbefohlener und der Verletzung der

    Die Qualifikation des § 225 Abs. 3 Nr. 2 StGB (... wenn der Täter die schutzbefohlene Person in die Gefahr einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt ...) verdrängt § 171 StGB (... und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden ...) im Wege der Gesetzeskonkurrenz (vgl. BGH, StraFo 2010, 123).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.11.2009 - 5 StR 136/09   

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https://dejure.org/2009,7020
BGH, 09.11.2009 - 5 StR 136/09 (https://dejure.org/2009,7020)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2009 - 5 StR 136/09 (https://dejure.org/2009,7020)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2009 - 5 StR 136/09 (https://dejure.org/2009,7020)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 264 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 StGB; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 StGB
    Subventionsbetrug (unrichtige Angabe über eine investitionserhebliche Tatsache; Scheingeschäft; Umgehungsgeschäft; Vorsatz und Irrtum über normative Tatbestandsmerkmale; tätige Reue trotz Teilauszahlung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Bekanntgabe der unrichtigen Angaben gegenüber dem Subventionsgeber als Vollendung eines Subventionsbetruges; Ausgleich der fehlenden Möglichkeit eines strafbefreienden Rücktritts beim Subventionsbetrug durch § 264 Abs. 5 S. 1 Strafgesetzbuch (StGB)

  • Judicialis

    StGB § 264 Abs. 1; ; StGB § 264 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 264 Abs. 1 Nr. 1; StGB § 264 Abs. 5 S. 1
    Bekanntgabe der unrichtigen Angaben gegenüber dem Subventionsgeber als Vollendung eines Subventionsbetruges; Ausgleich der fehlenden Möglichkeit eines strafbefreienden Rücktritts beim Subventionsbetrug durch § 264 Abs. 5 S. 1 Strafgesetzbuch ( StGB )

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 327
  • NStZ 2010, 624
  • StraFo 2010, 123
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.03.2006 - 5 StR 587/05

    Subventionsbetrug (Investitionszulagen; vorteilhafte unrichtige Angaben:

    Auszug aus BGH, 09.11.2009 - 5 StR 136/09
    Nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmende Tatsachen sind aber auch diejenigen, die ein unvollständiges Gesamtbild vermitteln (BGH NStZ 2006, 625, 627 Tz. 8).
  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Auszug aus BGH, 09.11.2009 - 5 StR 136/09
    Das Landgericht wird namentlich die Art und den Umfang möglicher entschädigungspflichtiger Maßnahmen aufzuklären haben (vgl. BGHR StrEG § 8 Zuständigkeit 1; BGH StraFo 2008, 266).
  • BGH, 16.03.1993 - 1 StR 804/92

    Vorwurf des Gründungsschwindels wegen Versäumnis der Aufschlüsselung von

    Auszug aus BGH, 09.11.2009 - 5 StR 136/09
    Dies lässt allerdings außer Acht, dass der Angeklagte sich nur dann in keinem nach § 16 StGB relevanten Irrtum befunden hat, wenn er die rechtlichen Folgen der Unwirksamkeit seiner Vertragskonstruktion erkannt hätte (vgl. BGHR StGB § 16 Abs. 1 Umstand 2).
  • BGH, 20.01.1987 - 1 StR 456/86

    Begriff der Vorteilhaftigkeit einer Zuwendung

    Auszug aus BGH, 09.11.2009 - 5 StR 136/09
    Da der Subventionsbetrug gemäß § 264 Abs. 1 Nr. 1 StGB bereits vollendet ist, wenn die unrichtigen Angaben dem Subventionsgeber gegenüber gemacht worden sind (BGHR StGB § 264 Abs. 1 Nr. 1 vorteilhaft 1), bezieht sich Absatz 5 auf solche Verhinderungshandlungen, die nach Vollendung der Tat vorgenommen wurden.
  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 184/86

    Subventionsbetrug bei Referenzfilmförderung

    Auszug aus BGH, 09.11.2009 - 5 StR 136/09
    Unrichtig im Sinne des § 264 Abs. 1 Nr. 1 StGB sind die vom Täter zu den subventionserheblichen Tatsachen gemachten Angaben, wenn sie nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmen (BGHR StGB § 264 Abs. 1 Nr. 1 subventionserhebliche Tatsache 1).
  • BGH, 11.03.2008 - 3 StR 378/07

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (Unerbringung in der

    Auszug aus BGH, 09.11.2009 - 5 StR 136/09
    Das Landgericht wird namentlich die Art und den Umfang möglicher entschädigungspflichtiger Maßnahmen aufzuklären haben (vgl. BGHR StrEG § 8 Zuständigkeit 1; BGH StraFo 2008, 266).
  • BGH, 06.02.2014 - 1 StR 577/13

    Steuerhinterziehung durch Goldgeschäfte (Umsatzsteuer; Vorsteuer; Voranmeldung;

    Denn eine Zurückverweisung zur Nachholung einer Verfallsanordnung nach § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB kommt im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) nicht in Betracht (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10 Rn. 9, wistra 2010, 100; vom 10. November 2009 - 4 StR 443/09 Rn. 10).
  • BGH, 11.02.2010 - 4 StR 433/09

    Anforderungen an die Darstellung eines Freispruchs; Kognitionspflicht des

    Das gilt unbeschadet dessen, dass aus der beruflichen Qualifikation und Stellung des Angeklagten allein noch nicht ohne weiteres auf die Wahrnehmung seiner ihm obliegenden Aufgaben geschlossen werden darf (vgl. BGH, Beschl. vom 9. November 2009 - 5 StR 136/09).
  • BGH, 15.11.2022 - 6 StR 237/21

    BGH hebt weitere Freisprüche bezüglich des Projekts "Hohe Düne" auf

    bb) Die Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs setzt - wie bei dem insoweit vergleichbaren § 42 AO - voraus, dass der gewählten Gestaltungsform kein eigenständiger Sinngehalt zukommt und sie allein zur Herbeiführung der Subventionsgewährung vorgenommen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2009 - 5 StR 136/09, Rn. 6).
  • OLG Rostock, 17.01.2012 - I Ws 404/11

    Subventionsbetrug: Beginn der Verfolgungsverjährung mit Beendigung der Tat durch

    Die von der Verteidigung im Schriftsatz vom 05.01.2012 aufgeführte Entscheidung des BGH vom 09.01.2009 - 5 StR 136/09 - erscheint dem Senat vorliegend nicht einschlägig, weil der Angeschuldigte seine vorgefasste Absicht, die Waldflächen quasi als "Strohmann" für einen nicht berechtigten Dritten zu erwerben und anschließend bis zum Ablauf der vertraglichen Bindungsfrist an diesen zu verpachten, eben gerade nicht aufgedeckt hat.
  • BGH, 06.02.2014 - 1 StR 578/13

    Steuerhinterziehung durch Goldgeschäfte (Umsatzsteuer; Vorsteuer; Voranmeldung;

    Denn eine Zurückverweisung zur Nachholung einer Verfallsanordnung nach § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB kommt im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) nicht in Betracht (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10 Rn. 9, wistra 2010, 100; vom 10. November 2009 - 4 StR 443/09 Rn. 10).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.12.2022 - 12 KLs 501 Js 2401/22

    Subventionsbetrug bei Coronahilfen

    Darüber hinaus war die Subvention der AL zu dem Zeitpunkt bewilligt und ausbezahlt, also i.S.d. § 264 Abs. 6 Satz 1 StGB gewährt worden (BGH, Beschluss vom 09.11.2009 - 5 StR 136/09, juris Rn. 12).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.08.2009 - 5 StR 227/09   

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https://dejure.org/2009,9922
BGH, 18.08.2009 - 5 StR 227/09 (https://dejure.org/2009,9922)
BGH, Entscheidung vom 18.08.2009 - 5 StR 227/09 (https://dejure.org/2009,9922)
BGH, Entscheidung vom 18. August 2009 - 5 StR 227/09 (https://dejure.org/2009,9922)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung des Zeitpunkts des Todeseintritts eines Opfers für die Gewahrsamsverhältnisse bei einem Raub mit Todesfolge

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 251; StPO § 349 Abs. 2
    Bedeutung des Zeitpunkts des Todeseintritts eines Opfers für die Gewahrsamsverhältnisse bei einem Raub mit Todesfolge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 33
  • NStZ-RR 2010, 169
  • StraFo 2010, 123
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.01.1987 - 3 StR 546/86

    Verwerfung eines Ablehnungsantrags der Staatsanwaltschaft - Annahme einer

    Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 5 StR 227/09
    Zwar ist es richtig, dass Tote keinen Gewahrsam haben (BGHR StGB § 242 Abs. 1 Gewahrsam 1).
  • BGH, 20.01.1993 - 3 StR 575/92

    Zerstörung von Münzfernsprechern der Deutschen Bundespost und Zueignung des

    Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 5 StR 227/09
    Der Senat kann dies trotz der vom Generalbundesanwalt beantragten Schuldspruchänderung durch Beschluss nach § 349 Abs. 2 StPO aussprechen (BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 4).
  • BGH, 10.05.2001 - 3 StR 99/01

    Versuchter Raub mit Todesfolge (erfolgsqualifizierter Versuch und versuchte

    Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 5 StR 227/09
    Es entspricht jedoch der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Raub mit Todesfolge - ungeachtet des Zeitpunkts des Todeseintritts des Opfers - mit der von Zueignungsabsicht getragenen Gewahrsamserlangung durch den Täter an der Raubbeute vollendet wird (vgl. etwa BGHSt 42, 158; BGH StV 1992, 417; zu den Konstellationen des erfolgsqualifizierten Versuchs des § 251 StGB siehe hingegen z. B. BGHR StGB § 251 Versuch 1 und 2).
  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96

    Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter

    Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 5 StR 227/09
    Es entspricht jedoch der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Raub mit Todesfolge - ungeachtet des Zeitpunkts des Todeseintritts des Opfers - mit der von Zueignungsabsicht getragenen Gewahrsamserlangung durch den Täter an der Raubbeute vollendet wird (vgl. etwa BGHSt 42, 158; BGH StV 1992, 417; zu den Konstellationen des erfolgsqualifizierten Versuchs des § 251 StGB siehe hingegen z. B. BGHR StGB § 251 Versuch 1 und 2).
  • BGH, 29.03.2001 - 3 StR 46/01

    Versuch; Versuchte Erfolgsqualifizierung; Schwerer Raub; Raub mit Todesfolge;

    Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 5 StR 227/09
    Es entspricht jedoch der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Raub mit Todesfolge - ungeachtet des Zeitpunkts des Todeseintritts des Opfers - mit der von Zueignungsabsicht getragenen Gewahrsamserlangung durch den Täter an der Raubbeute vollendet wird (vgl. etwa BGHSt 42, 158; BGH StV 1992, 417; zu den Konstellationen des erfolgsqualifizierten Versuchs des § 251 StGB siehe hingegen z. B. BGHR StGB § 251 Versuch 1 und 2).
  • BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91

    Tateinheit von Mord und Raub mit Todesfolge beim selben Tatopfer - Auswirkung der

    Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 5 StR 227/09
    Es entspricht jedoch der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Raub mit Todesfolge - ungeachtet des Zeitpunkts des Todeseintritts des Opfers - mit der von Zueignungsabsicht getragenen Gewahrsamserlangung durch den Täter an der Raubbeute vollendet wird (vgl. etwa BGHSt 42, 158; BGH StV 1992, 417; zu den Konstellationen des erfolgsqualifizierten Versuchs des § 251 StGB siehe hingegen z. B. BGHR StGB § 251 Versuch 1 und 2).
  • BGH, 14.02.2012 - 3 StR 446/11

    Raub mit Todesfolge (Todeszeitpunkt); Einbeziehung mehrerer früherer

    Mit Blick auf die diesbezüglichen Ausführungen des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat ergänzend, dass ein Schuldspruch wegen einer vollendeten Tat nach § 251 StGB nicht allein deshalb ausscheidet, weil das Opfer im Zeitpunkt der Wegnahme an den Folgen der Raubhandlung bereits verstorben war (BGH, Beschluss vom 18. August 2009 - 5 StR 227/09, NStZ 2010, 33).
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Rechtsprechung
   OLG München, 05.01.2010 - 5St RR 354/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21502
OLG München, 05.01.2010 - 5St RR 354/09 (https://dejure.org/2010,21502)
OLG München, Entscheidung vom 05.01.2010 - 5St RR 354/09 (https://dejure.org/2010,21502)
OLG München, Entscheidung vom 05. Januar 2010 - 5St RR 354/09 (https://dejure.org/2010,21502)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung oder Amtsanmaßung: Anfertigung einer Kennkarte des "Deutschen Reiches"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Urkundenfälschung bei der Anfertigung von "Kennkarten des Deutschen Reiches"

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 173
  • StraFo 2010, 123
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.12.1993 - 4 StR 416/93

    Tatbestand der Amtsanmaßung (Anschein einer Amtshandlung); Unterschlagung oder

    Auszug aus OLG München, 05.01.2010 - 5St RR 354/09
    § 132 StGB aber schützt nur öffentliche Ämter der Bundesrepublik Deutschland und nicht des ehemaligen Deutschen Reiches (BGHSt 40, 8, 11; Fischer, aaO § 132 Rdn. 4).

    Es kommt darauf an, ob sie einem objektiven Beobachter als hoheitliches Handeln erscheint und daher mit einer solchen verwechselt werden kann (BGHSt 40, 8, 12 f; Fischer, aaO § 132 Rdn. 10).

  • BGH, 11.01.1955 - 5 StR 290/54
    Auszug aus OLG München, 05.01.2010 - 5St RR 354/09
    (BGHSt 7, 149, 152 f; 9, 43, 46; 17, 11, 13; zuletzt BGH StV 1993, 307).
  • BGH, 06.12.1961 - 2 StR 350/61

    Kommanditist ohne Handlungsvollmacht - § 267 StGB, Firma als Aussteller,

    Auszug aus OLG München, 05.01.2010 - 5St RR 354/09
    (BGHSt 7, 149, 152 f; 9, 43, 46; 17, 11, 13; zuletzt BGH StV 1993, 307).
  • BGH, 11.05.1971 - 1 StR 387/70

    Fotokopie - § 267 StGB, Fotokopien sind grds. keine Urkunden, zu den Merkmalen

    Auszug aus OLG München, 05.01.2010 - 5St RR 354/09
    Aussteller ist diejenige aus der Urkunde erkennbare Person, die im Rechtsverkehr die Garantie für die Richtigkeit ihres Inhalts übernehmen soll (vgl. BGHSt 24, 140, 141).
  • BGH, 23.06.1992 - 1 StR 280/92

    Auswirkungen der Vertretungsfiktion des § 56 Handelsgesetzbuch (HGB) auf das

    Auszug aus OLG München, 05.01.2010 - 5St RR 354/09
    (BGHSt 7, 149, 152 f; 9, 43, 46; 17, 11, 13; zuletzt BGH StV 1993, 307).
  • OLG Bamberg, 23.10.2012 - 2 Ss 63/12

    Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung: Verwendung einer auf Bestellung von einer

    Die Verwendung einer auf Bestellung von einer Privatperson neu angefertigten "Kennkarte" des "Deutschen Reiches" mit Reichsadler und Hakenkreuz im Eichenlaubkranz auf der Vorderseite und dreifacher Anbringung eines entsprechenden Dienstsiegels auf der Innenseite ist nicht als Urkundenfälschung strafbar, da ein solches Dokument selbst bei oberflächlicher Betrachtung oder bei Betrachtung ohne ausreichenden Bildungs- und Informationshintergrund nicht für ein amtliches Dokument der Bundesrepublik Deutschland gehalten werden kann (Anschluss an OLG München NStZ-RR 2010, 173 ff.= StraFo 2010, 123 ff.).

    Ihr fehlt jedwede Beweiseignung (vgl. schon OLG München, Urteil vom 05.01.2010 - 5St RR 354/09 [bei juris] = NStZ-RR 2010, 173 ff. = StraFo 2010, 123 ff.).

  • KG, 14.05.2018 - 121 Ss 60/17

    Anforderungen an die Öffentlichkeit des Verwendens von Kennzeichen

    Die ebenfalls zu einer unter anderem mit Hakenkreuzen versehenen, bei einer Personenkontrolle auf einem Radweg vorgelegten "Kennkarte" des Deutschen Reiches ergangene Entscheidung des OLG München, öffentliches Verwenden liege nicht vor, weil die "Kennkarte" nur dem kontrollierenden Polizeibeamten vorgelegt worden sei (Urteil vom 5. Januar 2010 - 5 St RR 354/09 -, juris Rdnr. 27), lässt zwar vom Sachverhalt her einen Vergleich mit der vorliegenden Fallkonstellation zu.
  • VG München, 26.04.2023 - M 7 S 23.1898

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - auch für erlaubnisfreie Waffen - bei

    Der Angeklagte ging davon aus, dass das Deutsche Reich fortbesteht (vgl. OLG München, U.v. 5.1.2010 - 5 St RR 354/09 - juris LS und Rn. 3).
  • LG Mannheim, 03.02.2020 - 1 Ks 300 Js 35510/17

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Anspruchsausschluss wegen grob

    Grob fahrlässig handelt, wer in ungewöhnlichem Maße die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, die eine verständige Person in gleicher Lage aufwenden würde, um sich vor Schaden durch Strafverfolgungsmaßnahmen zu schützen (OLG München NStZ-RR 2010, 173) oder wer das unmittelbar Einleuchtende nicht bedenkt (KG, Beschluss vom 21. Februar 2001 - 1 AR 1425/00 - 3 Ws 614/00 -, Rn. 6, juris; BeckOK StPO/Cornelius, 35. Ed. 1.7.2019, § 5 StrEG Rn. 17, 18 m.w.N.).
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