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   LG Halle, 28.12.2009 - 6 Qs 69/09   

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https://dejure.org/2009,21317
LG Halle, 28.12.2009 - 6 Qs 69/09 (https://dejure.org/2009,21317)
LG Halle, Entscheidung vom 28.12.2009 - 6 Qs 69/09 (https://dejure.org/2009,21317)
LG Halle, Entscheidung vom 28. Dezember 2009 - 6 Qs 69/09 (https://dejure.org/2009,21317)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung einer Untätigkeitsbeschwerde i.R.d. Bestellung eines Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger; Pflichtverteidigerbeiordnungsantrag vor Einstellung des Verfahrens nach § 154 Strafprozessordnung (StPO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Doppelte Untätigkeit des Amtsrichters - nachträgliche Beiordnung des Pflichtverteidigers

  • kuczyfu.de PDF (Leitsatz und Auszüge)

    § 140 StPO
    Rechtzeitige Untätigkeitsbeschwerde/ Beiordnungsantrag

Papierfundstellen

  • StV 2011, 667
  • StraFo 2010, 149
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Magdeburg, 06.08.2008 - 24 Qs 72/08

    Ein aufgrund der angeklagten Tat drohender Bewährungswiderruf mit der Folge eines

    Auszug aus LG Halle, 28.12.2009 - 6 Qs 69/09
    Verzögert das Gericht die Bearbei­tung des Antrags auf Bestellung eines Pflichtverteidigers, so steht dem Be­schuldigten, der wegen der Auswahlregelung des § 142 Abs. 1 S.2 StPO auch nicht Gefahr läuft, dass ein anderer Rechtsanwalt bestellt wird, alsbald die Möglichkeit der Untätigkeitsbeschwerde zur Verfügung, weil das Unterlassen einer Entscheidung in diesem Fall einer ablehnenden Entscheidung gleich zu achten wäre (KG Berlin, Strafverteidiger 2007, 372, 375; LG Magdeburg, NStZ-RR 2009, 87 f.).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.1992 - 1 Ws 427/92
    Auszug aus LG Halle, 28.12.2009 - 6 Qs 69/09
    Die mit der Bestel­lung zum Pflichtverteidiger einsetzende öffentlich-rechtliche Pflicht zum Tätigwerden kann er nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr erfüllen (OLG Hamm, Beschluss vom 20. Juli 2000, Az.: 1 Ws 206/00; LG Neuruppin, Be­schluss vom 5. Februar 2003, Az.: 11 Qs 13/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juni 1992, Az.: 1 Ws 427/92; LG Dresden, Beschluss vom 19. Februar 2007, Az.: 3 Qs 206/00; alle zitiert nach juris; KG Berlin, Beschluss vom 9. März 2006, Strafverteidiger 2007.372, 375).
  • OLG Hamm, 20.07.2000 - 1 Ws 206/00

    Pflichtverteidigerbestellung nach Berufungsrücknahme

    Auszug aus LG Halle, 28.12.2009 - 6 Qs 69/09
    Die mit der Bestel­lung zum Pflichtverteidiger einsetzende öffentlich-rechtliche Pflicht zum Tätigwerden kann er nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr erfüllen (OLG Hamm, Beschluss vom 20. Juli 2000, Az.: 1 Ws 206/00; LG Neuruppin, Be­schluss vom 5. Februar 2003, Az.: 11 Qs 13/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juni 1992, Az.: 1 Ws 427/92; LG Dresden, Beschluss vom 19. Februar 2007, Az.: 3 Qs 206/00; alle zitiert nach juris; KG Berlin, Beschluss vom 9. März 2006, Strafverteidiger 2007.372, 375).
  • LG Neuruppin, 05.02.2003 - 11 Qs 13/03
    Auszug aus LG Halle, 28.12.2009 - 6 Qs 69/09
    Die mit der Bestel­lung zum Pflichtverteidiger einsetzende öffentlich-rechtliche Pflicht zum Tätigwerden kann er nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr erfüllen (OLG Hamm, Beschluss vom 20. Juli 2000, Az.: 1 Ws 206/00; LG Neuruppin, Be­schluss vom 5. Februar 2003, Az.: 11 Qs 13/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juni 1992, Az.: 1 Ws 427/92; LG Dresden, Beschluss vom 19. Februar 2007, Az.: 3 Qs 206/00; alle zitiert nach juris; KG Berlin, Beschluss vom 9. März 2006, Strafverteidiger 2007.372, 375).
  • KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05

    Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines

    Auszug aus LG Halle, 28.12.2009 - 6 Qs 69/09
    Verzögert das Gericht die Bearbei­tung des Antrags auf Bestellung eines Pflichtverteidigers, so steht dem Be­schuldigten, der wegen der Auswahlregelung des § 142 Abs. 1 S.2 StPO auch nicht Gefahr läuft, dass ein anderer Rechtsanwalt bestellt wird, alsbald die Möglichkeit der Untätigkeitsbeschwerde zur Verfügung, weil das Unterlassen einer Entscheidung in diesem Fall einer ablehnenden Entscheidung gleich zu achten wäre (KG Berlin, Strafverteidiger 2007, 372, 375; LG Magdeburg, NStZ-RR 2009, 87 f.).
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