Rechtsprechung
LG Halle, 28.12.2009 - 6 Qs 69/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erhebung einer Untätigkeitsbeschwerde i.R.d. Bestellung eines Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger; Pflichtverteidigerbeiordnungsantrag vor Einstellung des Verfahrens nach § 154 Strafprozessordnung (StPO)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Doppelte Untätigkeit des Amtsrichters - nachträgliche Beiordnung des Pflichtverteidigers
- kuczyfu.de (Leitsatz und Auszüge)
§ 140 StPO
Rechtzeitige Untätigkeitsbeschwerde/ Beiordnungsantrag
Papierfundstellen
- StV 2011, 667
- StraFo 2010, 149
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- LG Magdeburg, 06.08.2008 - 24 Qs 72/08
Ein aufgrund der angeklagten Tat drohender Bewährungswiderruf mit der Folge eines …
Auszug aus LG Halle, 28.12.2009 - 6 Qs 69/09
Verzögert das Gericht die Bearbeitung des Antrags auf Bestellung eines Pflichtverteidigers, so steht dem Beschuldigten, der wegen der Auswahlregelung des § 142 Abs. 1 S.2 StPO auch nicht Gefahr läuft, dass ein anderer Rechtsanwalt bestellt wird, alsbald die Möglichkeit der Untätigkeitsbeschwerde zur Verfügung, weil das Unterlassen einer Entscheidung in diesem Fall einer ablehnenden Entscheidung gleich zu achten wäre (KG Berlin, Strafverteidiger 2007, 372, 375; LG Magdeburg, NStZ-RR 2009, 87 f.). - OLG Düsseldorf, 01.06.1992 - 1 Ws 427/92
Auszug aus LG Halle, 28.12.2009 - 6 Qs 69/09
Die mit der Bestellung zum Pflichtverteidiger einsetzende öffentlich-rechtliche Pflicht zum Tätigwerden kann er nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr erfüllen (OLG Hamm, Beschluss vom 20. Juli 2000, Az.: 1 Ws 206/00; LG Neuruppin, Beschluss vom 5. Februar 2003, Az.: 11 Qs 13/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juni 1992, Az.: 1 Ws 427/92; LG Dresden, Beschluss vom 19. Februar 2007, Az.: 3 Qs 206/00; alle zitiert nach juris; KG Berlin, Beschluss vom 9. März 2006, Strafverteidiger 2007.372, 375). - OLG Hamm, 20.07.2000 - 1 Ws 206/00
Pflichtverteidigerbestellung nach Berufungsrücknahme
Auszug aus LG Halle, 28.12.2009 - 6 Qs 69/09
Die mit der Bestellung zum Pflichtverteidiger einsetzende öffentlich-rechtliche Pflicht zum Tätigwerden kann er nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr erfüllen (OLG Hamm, Beschluss vom 20. Juli 2000, Az.: 1 Ws 206/00; LG Neuruppin, Beschluss vom 5. Februar 2003, Az.: 11 Qs 13/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juni 1992, Az.: 1 Ws 427/92; LG Dresden, Beschluss vom 19. Februar 2007, Az.: 3 Qs 206/00; alle zitiert nach juris; KG Berlin, Beschluss vom 9. März 2006, Strafverteidiger 2007.372, 375). - LG Neuruppin, 05.02.2003 - 11 Qs 13/03
Auszug aus LG Halle, 28.12.2009 - 6 Qs 69/09
Die mit der Bestellung zum Pflichtverteidiger einsetzende öffentlich-rechtliche Pflicht zum Tätigwerden kann er nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr erfüllen (OLG Hamm, Beschluss vom 20. Juli 2000, Az.: 1 Ws 206/00; LG Neuruppin, Beschluss vom 5. Februar 2003, Az.: 11 Qs 13/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juni 1992, Az.: 1 Ws 427/92; LG Dresden, Beschluss vom 19. Februar 2007, Az.: 3 Qs 206/00; alle zitiert nach juris; KG Berlin, Beschluss vom 9. März 2006, Strafverteidiger 2007.372, 375). - KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05
Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines …
Auszug aus LG Halle, 28.12.2009 - 6 Qs 69/09
Verzögert das Gericht die Bearbeitung des Antrags auf Bestellung eines Pflichtverteidigers, so steht dem Beschuldigten, der wegen der Auswahlregelung des § 142 Abs. 1 S.2 StPO auch nicht Gefahr läuft, dass ein anderer Rechtsanwalt bestellt wird, alsbald die Möglichkeit der Untätigkeitsbeschwerde zur Verfügung, weil das Unterlassen einer Entscheidung in diesem Fall einer ablehnenden Entscheidung gleich zu achten wäre (KG Berlin, Strafverteidiger 2007, 372, 375; LG Magdeburg, NStZ-RR 2009, 87 f.).
- LG Saarbrücken, 12.10.2023 - 5 Qs 69/23
Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit
Nach der aktuell überwiegend vertretenen Ansicht in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung kann ein Verteidiger jedoch auch noch nachträglich bestellt werden, wenn die Voraussetzungen für die Pflichtverteidigerbestellung zum Zeitpunkt ihrer - rechtzeitigen, d. h. vor Abschluss oder Einstellung des Verfahrens erfolgten - Beantragung vorlegen haben und die Entscheidung über die Bestellung aufgrund justizinterner Gründe unterblieben ist (…MüKoStPO/Kämpfer/ Travers, 2. Aufl. 2023, StPO § 142 Rn. 14 mit Nachweisen aus der Rspr.: LG Hamburg BeckRS 2018, 15059; Beschl. v. 12.9.2017 - 60 Qs 276/17; LG Frankenthal BeckRS 2017, 141442; LG Magdeburg BeckRS 2016, 115168; LG Neubrandenburg BeckRS 2016, 20411 (jedenfalls für Jugendstrafverfahren); LG Hamburg BeckRS 2014, 07839; LG Potsdam BeckRS 2014, 11707: LG Frankfurt a. M. StV 2013, 19 (für einen Fall nach § 140 Abs. 1 Nr. 4); LG Dresden StV 2011, 666; LG Halle StV 2011, 667; LG Köln BeckRS 2011, 25712; LG Itzehoe NStZ 2011, 56: LG Stade BeckRS 2011, 25711; LG Düsseldorf NStZ 2010, 296: LG Halle StraFo 2010, 149; LG Bonn StraFo 2009, 106; LG Dortmund StraFo 2009, 106; AG Ulm BeckRS 2022, 30320).