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Rechtsprechung
   BGH, 15.12.2009 - StB 52/09   

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https://dejure.org/2009,6371
BGH, 15.12.2009 - StB 52/09 (https://dejure.org/2009,6371)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2009 - StB 52/09 (https://dejure.org/2009,6371)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - StB 52/09 (https://dejure.org/2009,6371)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 89a StGB; § 129a StGB; § 129b StGB; § 7 StGB; § 9 StGB
    Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (Inlandsbezug); terroristische Vereinigung (Inlandsbezug); Strafanwendungsrecht (Handlungsort, Erfolgsort)

  • lexetius.com

    StGB § 129 b Abs. 1 Satz 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Strafvorschriften des §§ 129, 129a und 129b Strafgesetzbuch (StGB) trotz Begehung der Tathandlung im europäischen Ausland und wegen des Erfolgseintritts im Inland; Anwendbarkeit des Opferbegriffes i.S.d. § 129b Abs. 1 S. 2 Alt. 3 StGB auf die Tathandlung der Bildung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit der Strafvorschriften des §§ 129 , 129a und 129b Strafgesetzbuch ( StGB ) trotz Begehung der Tathandlung im europäischen Ausland und wegen des Erfolgseintritts im Inland; Anwendbarkeit des Opferbegriffes i.S.d. § 129b Abs. 1 S. 2 Alt. 3 StGB auf die Tathandlung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anschluss an eine Terrorgruppe im Ausland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 54, 264
  • NJW 2010, 2448
  • StV 2010, 525
  • StraFo 2010, 207
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.07.2009 - StB 34/09

    Hinreichende Wahrscheinlichkeit der Anwendbarkeit deutschen Strafrechts;

    Auszug aus BGH, 15.12.2009 - StB 52/09
    Bedenken im Hinblick auf eine Anwendung des sich aus § 7 StGB ergebenden Erfordernisses einer Tatortstrafbarkeit auf Fälle, in denen der Täter einer Auslandstat im Sinne des § 129b Abs. 1 StGB Deutscher ist, hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 31. Juli 2009 - StB 34/09 - zum Ausdruck gebracht.
  • BGH, 06.10.2016 - AK 52/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund der Mitgliedschaft in einer

    Hiermit ist auch stimmig, dass § 129b Abs. 1 Satz 2 StGB gegenüber den §§ 3 ff. StGB sowohl engere als auch weitere Voraussetzungen statuiert (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - StB 52/09, BGHSt 54, 264, 267, 270; zu weiteren Bedenken gegen die hM in Bezug auf § 129b Abs. 1 Satz 2 StGB: BGH, Beschluss vom 31. Juli 2009 - StB 34/09, NStZ-RR 2011, 199).
  • OLG München, 15.07.2015 - 7 St 7/14

    Strafbarkeit von Mitgliedern der Junud al-Sham durch den Angriff auf das

    Dies ergibt sich bei dem Tatbestand der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gem. § 89a Abs. 3 StGB aus der Natur der Norm (vgl. Gazesa/Grosse-Wilde/Kießling NStZ 2009, 593, 599 f.; offen gelassen in BGH, Beschluss vom 15.12.2009, StB 52/09, zitiert nach juris Rdn. 11).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 02.07.2012 - 2 BGs 152/12

    Unbegründeter Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft (aufschiebend bedingte

    Die §§ 3 StGB finden vielmehr neben § 129b Abs. 1 Satz 2 StGB kumulativ Anwendung mit der Folge, dass Beteiligungshandlungen an Vereinigungen außerhalb des Gebiets der Europäischen Union auch bei gegebenem Inlandsbezug nur dann dem deutschen Strafrecht unterfallen, wenn ein Anknüpfungstatbestand des allgemeinen Strafanwendungsrechts erfüllt ist (vgl. BGH, Ermittlungsrichter, Beschluss vom 17. Oktober 2008 - 2 BGs 449/08 - OLG München, NJW 2007, 2786; Schäfer in MünchKomm-StGB, 2. Aufl. § 129b Rdn. 10; Krauß in LK-StGB, 12. Aufl., § 129b Rdn. 13; Lenckner/ Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 129b Rdn. 3; Lohse in Satzger/Schmitt/Widmaier, StGB, § 129b Rdn. 5, Fischer, StGB, 59. Aufl., § 129b Rdn. 4; von Heintschel-Heinegg in von Heintschel-Heinegg StGB, § 129b Rdn. 5; Zöller, StV 2012, 364, 365 und Terrorismusstrafrecht S. 344 ff.; Altvater NStZ 2003, 179; a.A. Ostendorf in NK-StGB, 3. Aufl., §§ 129a,129b Rdn. 9; offengelassen in BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - StB 52/09, BGHSt 54, 264 Tz. 10; zweifelnd für Auslandstaten eines Deutschen BGH, Beschluss vom 31. Juli 2009 - StB 34/09, BGHR StGB § 129b Anwendbarkeit 1).

    § 7 Abs. 1 StGB knüpft anders als § 129b Abs. 1 Satz 2 3. Alt. StGB, der für den Inlandsbezug eine von der ausländischen Vereinigung begangene Ausführungstat zum Nachteil eines Deutschen genügen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - StB 52/09, aaO Tz. 22; BT-Drucks. 14/8893 S. 9), an das dem Beschuldigten zur Last gelegte konkrete Tatgeschehen im prozessualen Sinne gemäß § 264 StPO an (vgl. Ambos, Internationales Strafrecht, 3. Aufl., § 1 Rdn. 23; Satzger, Internationales und Europäisches Strafrecht, 5. Aufl., § 5 Rdn. 8; Wehrle/Jeßberger in LK-StGB, 12. Aufl., vor § 3 Rdn. 314, 319) und verlangt, dass ein bestimmter oder zumindest bestimmbarer Deutscher durch das Tatgeschehen verletzt d.h. in seinen Rechten oder rechtlich geschützten Gütern widerrechtlich beeinträchtigt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1963 - 4 StR 9/63, BGHSt 18, 283, 284; Wehrle/Jeßberger aaO § 7 Rdn. 69).

  • OLG München, 27.04.2017 - 8 St 2/16

    Syrien, Ausreise, Angeklagte, Hauptverhandlung, Einreise, Versorgung,

    Die Voraussetzungen aus § 7 Abs. 2 StGB brauchen insoweit nicht zusätzlich erfüllt zu sein (BGH NJW 2010, 2448, 2449 Tz. 11; Schäfer in MüKo StGB, 3. Aufl., § 89 a Rn. 69).
  • BGH, 14.10.2011 - AK 17/11

    Untersuchungshaft und deren Fortdauer: Verdacht der Mitgliedschaft eines

    b) Der Beschuldigte, der als deutscher Staatsangehöriger auch für in Pakistan begangene mitgliedschaftliche Betätigungshandlungen nach § 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB deutscher Strafgewalt unterliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2009 - StB 34/09, BGHR StPO § 129b Anwendbarkeit 1; Beschluss vom 15. Dezember 2009 - StB 52/09, BGHSt 54, 264, 267), ist dringend verdächtig, seit dem 1. September 2009 Mitglied der "Islamischen Bewegung Usbekistan" zu sein:.
  • BGH, 15.11.2011 - AK 18/11

    Untersuchungshaft (Fortdauer über sechs Monate hinaus); mitgliedschaftliche

    Der Angeschuldigte unterliegt als deutscher Staatsbürger auch für in Pakistan und Afghanistan begangene mitgliedschaftliche Betätigungshandlungen nach § 129b Abs. 1 Satz 1, § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB der deutschen Strafgewalt (BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2009 - StB 34/09, BGHR StPO § 129b Anwendbarkeit 1; vom 15. Dezember 2009 - StB 52/09, BGHSt 54, 264, 267).
  • LAG Köln, 17.08.2011 - 1 Ta 208/11

    Beiordnung eines Rechtsanwalts bei deutlicher Ungleichheit von Kenntnisstand und

    Vor dem Hintergrund der Auslegung, den die Vorschrift durch die höchstrichterliche Rechtsprechung erfahren hat (BVerfG v. 24.03.2011 - 1 BvR 1737/10 - NJW 2011, 2039, BVerfG v. 06.05.2009 - 1 BvR 439/08 - bei Juris; BAG v. 18.05.2010 - 3 AZB 9/10 - NJW 2010, 2448), und der sich das erkennende Gericht anschließt, ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts dann erforderlich, wenn ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte.
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Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2010 - 2 StR 519/09   

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https://dejure.org/2010,4321
BGH, 13.01.2010 - 2 StR 519/09 (https://dejure.org/2010,4321)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2010 - 2 StR 519/09 (https://dejure.org/2010,4321)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09 (https://dejure.org/2010,4321)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 64 Satz 2 StGB; § 33 Abs. 2 BtMG; 73a StGB
    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht, den Angeklagten durch die Behandlung zu heilen oder über eine erhebliche Zeit vor dem Rückfall in den Hang zu bewahren und von der Begehung ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 141
  • StraFo 2010, 207
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.09.2008 - 5 StR 378/08

    Dauer der Erfolgsaussichten

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 2 StR 519/09
    Konkrete Anhaltspunkte für einen die Behandlung im Maßregelvollzug überdauernden Therapieerfolg (vgl. BGH, Beschl. v. 16. September 2008 - 5 StR 378/08; Fischer StGB 57. Aufl. § 64 Rdn. 19) hat das Landgericht nicht festgestellt.
  • BGH, 20.05.2008 - 1 StR 233/08

    Rechtsfehlerhafter Ausspruch über die Dauer des Vorwegvollzugs (zwingende

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 2 StR 519/09
    Nur auf der Grundlage einer solchen Prognose kann bestimmt werden, welcher Teil der Strafe (einschließlich der anzurechnenden Untersuchungshaft, vgl. BGH NStZ-RR 2008, 182) vorab zu vollziehen ist, bis exakt der in § 67 Abs. 5 StGB bezeichnete Zeitpunkt der Halbstrafenentlassung erreicht sein wird (vgl. BGH StV 2008, 638).
  • BGH, 18.03.2008 - 1 StR 103/08

    Vorwegvollzug der Maßregel (zwingende Orientierung an einer

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 2 StR 519/09
    Nur auf der Grundlage einer solchen Prognose kann bestimmt werden, welcher Teil der Strafe (einschließlich der anzurechnenden Untersuchungshaft, vgl. BGH NStZ-RR 2008, 182) vorab zu vollziehen ist, bis exakt der in § 67 Abs. 5 StGB bezeichnete Zeitpunkt der Halbstrafenentlassung erreicht sein wird (vgl. BGH StV 2008, 638).
  • BGH, 08.11.2001 - 4 StR 429/01

    Verfall von Wertersatz bei Einziehung von Betäubungsmitteln; Etwas;

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 2 StR 519/09
    Diese unterliegen als Beziehungsgegenstände nur der Einziehung nach § 33 Abs. 2 BtMG, nicht aber dem Verfall (vgl. BGH StV 2002, 260).
  • BGH, 27.07.2017 - 1 StR 412/16

    Datenveränderung (Verändern von Daten: Voraussetzungen, hier: Hinzufügen von

    Das Verschlechterungsverbot gilt auch für die Verfallsvorschriften (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10, NStZ 2011, 229 und vom 6. Februar 2014 - 1 StR 577/13, wistra 2015, 29) und bewirkt, dass die Maßnahme im Falle einer Anordnung nicht über den ursprünglichen Gegenstand hinaus erweitert werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. September 2013 - 5 StR 258/13, NStZ 2014, 32 und vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09, StraFo 2010, 207; Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 331 Rn. 21; BeckOK StPO/Wiedner, 29. Ed., § 358 Rn. 24).

    Das Entfallen der Wertgrenze für die Vermögensabschöpfung, die dem Angeklagten im ersten Rechtsgang als Begünstigung gewährt worden war, stellt aber nach der gebotenen faktischen Betrachtungsweise (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 28. August 2007 - 4 StR 212/07, StraFo 2007, 510) eine den Angeklagten - je nach volatiler Entwicklung der Bitcoins - möglicherweise ungleich stärker belastende und damit schwerere Rechtsfolge dar (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09, StraFo 2010, 207 und vom 3. April 2013 - 3 StR 60/13, StV 2014, 466).

  • BGH, 27.11.2018 - 5 StR 234/18

    Selbstgeldwäsche durch den Vortäter (Einzahlung auf ein vom Täter geführtes

    Eine ersatzweise Anordnung des Wertersatzverfalls nach § 73a StGB ist nicht zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2010 - 2 StR 67/10, NStZ 2011, 100; vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 141, 142; vom 14. Dezember 2001 - 3 StR 442/01, NStZ-RR 2002, 118; Köhler/Burkhard, NStZ 2017, 665, 681).
  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 561/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine

    Eine ersatzweise Einziehung des Wertes als Tatertrag nach §§ 73 Abs. 1, 73c Satz 1 StGB ist dabei, weil Tatmittel beziehungsweise Tatobjekt, nach alter wie neuer Rechtslage nicht zulässig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2019 - 5 StR 143/18, juris Rn. 56; vom 27. November 2018 - 5 StR 234/18, juris Rn. 29; vom 1. Februar 2011 - 4 StR 454/10, juris Rn. 4; Senat, Beschlüsse vom 17. März 2010 - 2 StR 67/10, NStZ 2011, 100; vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 141, 142; BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 3 StR 442/01, NStZ-RR 2002, 118, 119; Köhler/Burkhard, NStZ 2017, 665, 681).
  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 496/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Erforderlich ist deshalb jedenfalls in Fällen, in denen sich dies angesichts der Feststellungen nicht von selbst versteht, die Darlegung im Urteil, dass sich unter Berücksichtigung der Art und des Stadiums seiner Sucht sowie bereits eingetretener physischer und psychischer Veränderungen und Schädigungen (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 4 StR 453/12) in Persönlichkeit und Lebensumständen des Angeklagten konkret zu benennende Anhaltspunkte dafür finden lassen, dass es innerhalb eines zumindest "erheblichen" Zeitraums nicht (mehr) zu einem Rückfall kommen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07, NStZ-RR 2009, 48; vom 16. September 2008 - 5 StR 378/08; vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 141; sowie vom 13. September 2011 - 3 StR 277/11).
  • BGH, 07.03.2019 - 5 StR 569/18

    Einziehung von Taterträgen (Erlangung durch die Tat; faktische Verfügungsgewalt;

    c) Angesichts dieser durchgreifenden Rechtsfehler kann es dahinstehen, ob das Urteil zudem darauf beruht, dass Landgericht die Einziehungsentscheidung rechtsfehlerhaft (auch) auf die ausschließlich für Tatobjekte im Sinne des § 74 Abs. 2 StGB (z.B. gehandelte Betäubungsmittel) geltende Ermessensvorschrift des § 33 BtMG gestützt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 141, 142; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73 Rn. 25, § 74 Rn. 17).
  • BGH, 10.06.2020 - 3 StR 37/20

    Einziehungsanordnung bei verbrauchten Betäubungsmitteln (Taterträge; Tatobjekte)

    Bei den vom Angeklagten "erlangten' Betäubungsmitteln handelt es sich nicht um Taterträge im Sinne der §§ 73, 73c StGB, sondern um Tatobjekte gemäß § 33 Satz 1 BtMG, § 74 Abs. 2 StGB (Weber, BtMG, 5. Aufl., § 33 Rn. 70, 326; KPV BtMG/Volkmer, 9. Aufl., § 33 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 141, 142).
  • BGH, 09.11.2021 - 5 StR 208/21

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einer

    Dies lässt besorgen, dass das Landgericht einen unzutreffenden Maßstab zugrunde gelegt und die Anforderungen des § 64 Satz 2 StGB, wonach es einer positiv festzustellenden hinreichend konkreten Erfolgsaussicht bedarf (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90, BVerfGE 91, 1; BGH, Urteil vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18, NStZ-RR 2018, 275, 276; Beschlüsse vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 141, 142; vom 14. August 2019 - 4 StR 147/19, NStZ-RR 2020, 38; vom 30. Juli 2019 - 2 StR 172/19, NStZ-RR 2020, 71), nicht beachtet haben könnte.
  • BGH, 28.05.2018 - 1 StR 51/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (erforderliche Prognose

    Entsprechend vermag auch die bloße Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung die Prognose eines hinreichend konkreten Therapieerfolgs nicht zu stützen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 141, 142).
  • BGH, 17.03.2010 - 2 StR 67/10

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Eigenverbrauch); kein (erweiterter)

    Damit scheidet auch die ersatzweise Anordnung des Wertersatzverfalls nach § 73 a StGB aus, die nur an Stelle des Verfalls in Betracht kommt (BGH NStZ-RR 2002, 118 f.; Senatsbeschluss vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09).
  • BGH, 10.06.2021 - 2 StR 104/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (BAK: mehr als 3 , Rückrechnung, Alkoholgewöhnung,

    Die Aussicht auf einen Behandlungserfolg muss daher positiv festgestellt werden (vgl. st. Rspr. vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 30. Juli 2019 - 2 StR 172/19, NStZ-RR 2020, 71, 73 mwN; vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 141, 142; BGH, Urteil vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18, NStZ-RR 2018, 275, 276; Beschluss vom 4. November 2014 - 4 StR 467/14, juris Rn. 7).
  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 413/19

    Aufklärungshilfe bei Betäubungsmitteldelikten (Begriff des Aufklärungserfolgs:

  • BGH, 01.02.2011 - 4 StR 454/10

    Vorrang der Einziehung von Betäubungsmitteln gegenüber dem Verfall

  • BGH, 04.11.2014 - 4 StR 467/14

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begründung im Urteil)

  • OLG Braunschweig, 20.04.2023 - 1 ORs 9/23

    Entziehungsanstalt; Erfolgsaussicht; Therapiemotivation

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Rechtsprechung
   BGH, 04.02.2010 - 3 StR 8/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8402
BGH, 04.02.2010 - 3 StR 8/10 (https://dejure.org/2010,8402)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2010 - 3 StR 8/10 (https://dejure.org/2010,8402)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - 3 StR 8/10 (https://dejure.org/2010,8402)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 51 Abs. 1 BZRG; § 63 Abs. 4 BZRG; § 56 StGB
    Strafaussetzung zur Bewährung (Prognoseentscheidung; Verwertung bereits getilgter Eintragungen im Bundeszentralregister); besondere Umstände (Bestreiten der Tat)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 Abs 2 S 1 StGB
    Strafaussetzung zur Bewährung: Rechtsfehlerhafte Verneinung besonderer Umstände

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer bereits durch Verurteilung getilgten Tat wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln i.R.e. Prognoseentscheidung gem. § 56 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB)

  • rewis.io

    Strafaussetzung zur Bewährung: Rechtsfehlerhafte Verneinung besonderer Umstände

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafaussetzung zur Bewährung: Rechtsfehlerhafte Verneinung besonderer Umstände

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung einer bereits durch Verurteilung getilgten Tat wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln i.R.e. Prognoseentscheidung gem. § 56 Abs. 1 Strafgesetzbuch ( StGB )

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 197
  • StraFo 2010, 207
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.11.1989 - 3 StR 303/89

    Verwertung einer tilgungsreifen Vorverurteilung als Straftzumessungserwägung

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - 3 StR 8/10
    Nach diesen Vorschriften dürfen aus der Tat, die Gegenstand einer getilgten Verurteilung ist, keine nachteiligen Schlüsse auf die Persönlichkeit des Angeklagten gezogen werden; dies gilt, anders als das Landgericht meint, auch für die gemäß § 56 Abs. 1 StGB zu treffende Prognoseentscheidung (vgl. BGH, Beschl. vom 15. November 1989 - 3 StR 303/89; BGH NJW 1990, 2264).
  • BGH, 07.02.2007 - 2 StR 17/07

    Strafaussetzung zur Bewährung (Entscheidung über die Sozialprognose; Leugnen der

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - 3 StR 8/10
    Darauf, dass der Angeklagte die Tat bestritten hat, darf die Verneinung besonderer Umstände nicht gestützt werden (BGH, Beschl. vom 7. Februar 2007 - 2 StR 17/07 - Rdn. 3; Fischer, StGB 57. Aufl. § 56 Rdn. 20).
  • BGH, 20.03.1990 - 4 StR 87/90

    Verwertung getilgter Vorverurteilungen als Beweisindiz gegen den Angeklagten

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - 3 StR 8/10
    Nach diesen Vorschriften dürfen aus der Tat, die Gegenstand einer getilgten Verurteilung ist, keine nachteiligen Schlüsse auf die Persönlichkeit des Angeklagten gezogen werden; dies gilt, anders als das Landgericht meint, auch für die gemäß § 56 Abs. 1 StGB zu treffende Prognoseentscheidung (vgl. BGH, Beschl. vom 15. November 1989 - 3 StR 303/89; BGH NJW 1990, 2264).
  • BGH, 18.06.2013 - 4 StR 145/13

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Vollendung: Schaffung einer

    Nach dieser Vorschrift dürfen aus Taten, die Gegenstand getilgter Verurteilungen sind, keine nachteiligen Schlüsse auf die Persönlichkeit eines Angeklagten gezogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 3 StR 8/10, BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 11).
  • BGH, 28.08.2012 - 3 StR 309/12

    Eintragungen im Bundeszentralregister (Verwertungsverbot bei Einträgen aus

    Nach dieser Vorschrift dürfen aus der Tat, die Gegenstand einer getilgten Verurteilung ist, keine nachteiligen Schlüsse auf die Persönlichkeit des Angeklagten gezogen werden (BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 3 StR 8/10, BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 11).

    So gilt etwa das gesetzliche Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG auch für die bei der Prüfung der Strafaussetzung zur Bewährung gemäß § 56 Abs. 1 StGB zu treffende Prognoseentscheidung, ob der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird (BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 3 StR 8/10, BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 11).

  • BGH, 01.06.2021 - 1 StR 127/21

    Steuerhinterziehung (Suspendierung der Strafbewehrung steuerlicher

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat bezüglich der Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung darauf hin, dass die Verneinung besonderer Umstände (§ 56 Abs. 2 Satz 1 StGB) nicht auf das Bestreiten der Tat im Rahmen zulässigen Verteidigungsverhaltens gestützt werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2010 - 3 StR 8/10 Rn. 6 und vom 7. Februar 2007 - 2 StR 17/07 Rn. 3).
  • BGH, 26.09.2012 - 2 StR 553/11

    Untreue (Pflichtwidrigkeit; Einverständnis des Vermögensinhabers bei der GmbH:

    Die Verneinung "besonderer Umstände" darf nicht darauf gestützt werden, dass ein Angeklagter die Tat bestritten oder sich nicht dazu geäußert hat (vgl. BGH StraFO 2010, 207).
  • OLG Celle, 05.08.2011 - 1 Ws 282/11

    Ausnahme vom Verbot der Vorhaltung von Taten und Verurteilungen wegen des

    Das Verwertungsverbot gilt nicht nur für die Strafzumessung an sich, sondern auch für die - ebenfalls eine Prognose beinhaltende - Frage der Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung (BGHSt 25, 100), einschließlich der Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen Sexualstraftäter (BGH StV 2002, 479; NStZ-RR 2002, 332), und für die nach § 56 StGB zu treffende Kriminalprognose (BGH StraFo 2010, 207).
  • OLG Naumburg, 30.04.2015 - 1 Ws (RB) 63/15

    Strafvollzug: Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Versagung von

    Das Verwertungsverbot gilt nicht nur für die Strafzumessung an sich, sondern auch für die - ebenfalls eine Prognose beinhaltende - Frage der Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung (BGH, Urteil vom 10.01.1973, 2 StR 451/72 - zitiert nach juris), einschließlich der Anordnung der Sicherungsverwahrung (BGH, Beschluss vom 04.10.2000, 2 StR 352/00; Beschluss vom 27.06.2002, 4 StR 162/02 - beide zitiert nach juris), und für die nach § 56 StGB zu treffende Kriminalprognose (BGH, Beschluss vom 04.02.2010, 3 StR 8/10 - zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2018 - 3 RVs 58/18

    Versagung Strafaussetzung

    Dies ist rechtsfehlerhaft, denn das bloße Schweigen des Angeklagten hätte nicht zu seinem Nachteil berücksichtigt werden dürfen (BGB Beschlüsse vom 04.02.2010, 3 StR 8/10 und vom 07.02.2007, 2 StR 17/07).
  • OLG Jena, 18.10.2016 - 1 Ws 418/16

    Strafvollstreckungssache: Örtlich zuständige Strafvollstreckungskammer bei

    Das Verwertungsverbot ist auch bei Entscheidungen über die Reststrafenaussetzung nach § 57 StGB zu berücksichtigen, so dass getilgte Strafen eine Erstverbüßern vorbehaltene Halbstrafenaussetzung nach § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB nicht ausschließen (Fischer, StGB, 63. Aufl., § 57, Rdnr. 27; LK/Hubrach, StGB, 12. Aufl., § 57, Rdnr. 33; MK/Groß, StGB, 2. Aufl., § 57, Rdnr. 25) und nach der vorliegenden obergerichtlichen Rechtsprechung auch nicht für die im Rahmen von § 57 StGB zu treffende Legalprognose herangezogen werden dürfen (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 03.06.2015, Az. 2 Ws 194/15; OLG Celle, Beschl. v. 05.08.2011, Az. 1 Ws 282/11; KG Berlin, Beschl. v. 06.03.1998, Az. 1 AR 216/98; s. a. BGH, Beschl. v. 04.02.2010, Az. 3 StR 8/10 bzgl. der von vergleichbaren Kriterien abhängenden Prognose i. R. v. § 56 StGB, jeweils bei juris); letzteres gilt bereits im Rahmen kriminalprognostischer Begutachtung (OLG Karlsruhe, a. a. O.).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.02.2010 - 5 StR 27/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14817
BGH, 23.02.2010 - 5 StR 27/10 (https://dejure.org/2010,14817)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2010 - 5 StR 27/10 (https://dejure.org/2010,14817)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 5 StR 27/10 (https://dejure.org/2010,14817)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 51 Abs 2 StGB, § 67 StGB, § 349 Abs 2 StPO
    Strafverurteilung zu zeitiger Freiheitsstrafe und Maßregelanordnung: Obsoletwerden der Anordnung eines Teilvorwegvollzugs

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet aufgrund Hinfälligkeit der Anordnung eines Teilvorwegvollzugs durch die gebotene Anrechnung des Vollzugs von Untersuchungshaft und Strafhaft

  • rewis.io

    Strafverurteilung zu zeitiger Freiheitsstrafe und Maßregelanordnung: Obsoletwerden der Anordnung eines Teilvorwegvollzugs

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverurteilung zu zeitiger Freiheitsstrafe und Maßregelanordnung: Obsoletwerden der Anordnung eines Teilvorwegvollzugs

  • rechtsportal.de

    StGB § 51 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 2
    Verwerfung der Revision als unbegründet aufgrund Hinfälligkeit der Anordnung eines Teilvorwegvollzugs durch die gebotene Anrechnung des Vollzugs von Untersuchungshaft und Strafhaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2010, 207
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 07.06.2016 - 4 StR 190/16

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Vorwegvollzug

    Angesichts des Umstands, dass die zwischenzeitlich vollstreckte Untersuchungshaft die Dauer des Vorwegvollzugs übersteigt, ist der Senat durch den Aufhebungsantrag des Generalbundesanwalts nicht gehindert, im Beschlusswege nach § 349 Abs. 2 StPO zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 5 StR 27/10, StraFo 2010, 207; Gericke in KK-StPO, 7. Aufl., § 349 Rn. 28).
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