Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.03.2010

Rechtsprechung
   BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09   

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https://dejure.org/2010,4567
BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09 (https://dejure.org/2010,4567)
BGH, Entscheidung vom 01.04.2010 - 3 StR 456/09 (https://dejure.org/2010,4567)
BGH, Entscheidung vom 01. April 2010 - 3 StR 456/09 (https://dejure.org/2010,4567)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 306a Abs. 1 StGB
    Schwere Brandstiftung (andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient); Wohnmobil; Wohngebäude (zusammengesetzte Gebäude; gemischt genutzte Gebäude)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 306a Abs 1 Nr 1 StGB
    Brandstiftung: Inbrandsetzen eines Wohnmobils als schwere Brandstiftung

  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung der Inbrandsetzung eines Schuppens als schwere Brandstiftung; Nutzung eines Wohnmobils zumindest vorübergehend als Mittelpunkt der Lebensführung und somit als Wohnung

  • rewis.io

    Brandstiftung: Inbrandsetzen eines Wohnmobils als schwere Brandstiftung

  • ra.de
  • rewis.io

    Brandstiftung: Inbrandsetzen eines Wohnmobils als schwere Brandstiftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnmobil = andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schwere Brandstiftung bei einem Wohnmobil (§ 306a Abs. 1 Nr. 1 Var. 4 StGB - andere Räumlichkeit)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 519
  • NStZ-RR 2011, 298
  • StV 2010, 525
  • JR 2011, 40
  • StraFo 2010, 259
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.11.1993 - 1 StR 742/93

    Anhaltspunkte für die Einordnung eines Tatbeteiligten als Mittäter -

    Auszug aus BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09
    Insoweit kann für ein Wohnmobil nichts anderes gelten wie für ein nur zeitweise benutztes Ferienhaus (vgl. BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 10).
  • BGH, 28.06.2007 - 3 StR 54/07

    Besonders schwere Brandstiftung (Gebäude, das der Wohnung von Menschen dient;

    Auszug aus BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09
    Das Wohnmobil dient seinem Nutzer - wie schon seine Bezeichnung nahelegt - zumindest vorübergehend als Mittelpunkt der (privaten) Lebensführung und damit zur Wohnung (vgl. BGHR StGB § 306 a Abs. 1 Nr. 1 Wohnung 5 m. w. N.; Heine in Schönke/ Schröder, StGB 27. Aufl. § 306 a Rdn. 4).
  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

    Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören"

    Auszug aus BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09
    Damit sollen auch ungewöhnliche Formen des Wohnens etwa in Wohn- oder Künstlerwagen geschützt werden (vgl. BGHSt 48, 14, 18 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien BTDrucks. 13/8587 S. 68, 86, 88).
  • BGH, 11.10.2016 - 1 StR 462/16

    Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der Wohnung; Anwendung auf Wohnmobile und

    zum Ausdruck kommt (BGH, Beschluss vom 1. April 2010 - 3 StR 456/09, NStZ 2010, 519 mit Anm. Bachmann/Goeck JR 2011, 41 f.).

    Denn bei ihnen handelt es sich um umschlossene Räumlichkeiten, die einen erhöhten Eigentums- und Gewahrsamsschutz bieten und die, wenn sie Menschen zu Unterkunft dienen, eine räumliche Privat- und Intimsphäre vermitteln (vgl. Vogel in LK-StGB, 12. Aufl., § 244 Rn. 75; vgl. insoweit auch BGH, Beschluss vom 1. April 2010 - 3 StR 456/09, NStZ 2010, 159 bzgl. § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB).

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Rechtsprechung
   BGH, 16.03.2010 - 4 StR 82/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13352
BGH, 16.03.2010 - 4 StR 82/10 (https://dejure.org/2010,13352)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2010 - 4 StR 82/10 (https://dejure.org/2010,13352)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2010 - 4 StR 82/10 (https://dejure.org/2010,13352)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 315b StGB
    Tatbestandsvoraussetzungen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

  • Wolters Kluwer

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch bewusstes Rammen eines Streifenwagens trotz fehlender Gefährdung von Leib oder Leben der Polizeibeamten aufgrund eines geringen Tempos; Konkrete Gefährdung einer Sache von bedeutendem Wert bei einer nur in wirtschaftlich ...

  • rewis.io

    Tatbestandsvoraussetzungen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

  • ra.de
  • rewis.io

    Tatbestandsvoraussetzungen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

  • rechtsportal.de

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch bewusstes Rammen eines Streifenwagens trotz fehlender Gefährdung von Leib oder Leben der Polizeibeamten aufgrund eines geringen Tempos; Konkrete Gefährdung einer Sache von bedeutendem Wert bei einer nur in wirtschaftlich ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 443
  • StraFo 2010, 259
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Auszug aus BGH, 16.03.2010 - 4 StR 82/10
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats erfasst § 315 b StGB ein vorschriftswidriges Verkehrsverhalten eines Fahrzeugführers nur dann, wenn dieser das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewusst zweckwidrig einsetzt, er mithin in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr zu "pervertieren" und dabei mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz handelt (vgl. BGHSt 41, 231, 234; 48, 233, 236 f. m.w.N.).
  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils;

    Auszug aus BGH, 16.03.2010 - 4 StR 82/10
    Hierfür reicht es nicht aus, dass eine Sache von bedeutendem Wert, wie hier der Streifenwagen, nur in wirtschaftlich unbedeutendem Maße gefährdet wird; vielmehr muss der konkret drohende Schaden bedeutenden Umfangs sein (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - 4 StR 1/07 = NStZ-RR 2008, 83 m.w.N.; vgl. auch Fischer StGB 57. Aufl. § 315 b Rdn. 18 m.w.N.; zur Wertgrenze vgl. BGHSt 48, 119, 121; Fischer aaO § 315 Rdn. 16 a; Barnickel in MünchKomm StGB § 315 Rdn. 69).
  • BGH, 27.09.2007 - 4 StR 1/07

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Unfallprovokation und ähnlicher,

    Auszug aus BGH, 16.03.2010 - 4 StR 82/10
    Hierfür reicht es nicht aus, dass eine Sache von bedeutendem Wert, wie hier der Streifenwagen, nur in wirtschaftlich unbedeutendem Maße gefährdet wird; vielmehr muss der konkret drohende Schaden bedeutenden Umfangs sein (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - 4 StR 1/07 = NStZ-RR 2008, 83 m.w.N.; vgl. auch Fischer StGB 57. Aufl. § 315 b Rdn. 18 m.w.N.; zur Wertgrenze vgl. BGHSt 48, 119, 121; Fischer aaO § 315 Rdn. 16 a; Barnickel in MünchKomm StGB § 315 Rdn. 69).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 16.03.2010 - 4 StR 82/10
    Nach ständiger Rechtsprechung setzt eine solche Anordnung neben der positiven Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB begründet, auch die Feststellung voraus, dass der Täter in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begangen hat, die auf den die Annahme der §§ 20, 21 StGB rechtfertigenden dauerhaften Defekt zurückzuführen ist (vgl. nur BGHSt 34, 22, 27).
  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95

    BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

    Auszug aus BGH, 16.03.2010 - 4 StR 82/10
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats erfasst § 315 b StGB ein vorschriftswidriges Verkehrsverhalten eines Fahrzeugführers nur dann, wenn dieser das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewusst zweckwidrig einsetzt, er mithin in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr zu "pervertieren" und dabei mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz handelt (vgl. BGHSt 41, 231, 234; 48, 233, 236 f. m.w.N.).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats erfasst § 315b StGB ein vorschriftswidriges Verkehrsverhalten eines Fahrzeugführers nur dann, wenn dieser das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewusst zweckwidrig einsetzt, er mithin in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr zu "pervertieren" und er dabei mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz handelt (Beschluss vom 16. März 2010 - 4 StR 82/10 mwN; vgl. auch SSW-StGB/Ernemann, § 315b StGB Rn. 18).
  • BGH, 22.11.2011 - 4 StR 522/11

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Pervertierung; Schädigungsvorsatz;

    Erst dann liegt eine - über den Tatbestand des § 315c StGB hinausgehende und davon abzugrenzende - verkehrsatypische "Pervertierung" eines Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen "Eingriff" in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2010 - 4 StR 556/09, NStZ 2010, 391, 392; vom 16. März 2010- 4 StR 82/10 jeweils mwN).
  • BGH, 22.06.2023 - 4 StR 481/22

    Verwendung eines Kfz als gefährliches Werkzeug wegen der Fahrt in die

    Bei Vorgängen im fließenden Verkehr muss zu einem bewusst zweckwidrigen Einsatz des Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Absicht ferner hinzukommen, dass das Fahrzeug mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz missbraucht wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2021 - 4 StR 134/21 Rn. 4; Beschluss vom 16. März 2010 - 4 StR 82/10, StraFO 2010, 259; Urteil vom 31. August 1995 - 4 StR 283/95, BGHSt 41, 231, 234; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 315b Rn. 9 mwN).
  • BGH, 24.10.2017 - 4 StR 334/17

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (ähnlicher, ebenso gefährlicher

    Erst dann liegt eine über den Tatbestand des § 315c StGB hinausgehende und davon abzugrenzende verkehrsatypische "Pervertierung' eines Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen "Eingriff' in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB vor (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233; Beschlüsse vom 22. November 2011 - 4 StR 522/11, NStZ-RR 2012, 123; vom 16. März 2010 - 4 StR 82/10, StraFo 2010, 259; vom 9. Februar 2010 - 4 StR 556/09, NStZ 2010, 391, 392).
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