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   LG Chemnitz, 03.02.2010 - 2 Qs 112/09   

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https://dejure.org/2010,37547
LG Chemnitz, 03.02.2010 - 2 Qs 112/09 (https://dejure.org/2010,37547)
LG Chemnitz, Entscheidung vom 03.02.2010 - 2 Qs 112/09 (https://dejure.org/2010,37547)
LG Chemnitz, Entscheidung vom 03. Februar 2010 - 2 Qs 112/09 (https://dejure.org/2010,37547)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehen der sog. Aktenversendungspauschale allein durch die Einlegung der Akten ins Gerichtsfach eines Rechtsanwalts am Ort der aktenführenden Stelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entstehen der sog. Aktenversendungspauschale allein durch die Einlegung der Akten ins Gerichtsfach eines Rechtsanwalts am Ort der aktenführenden Stelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2010, 261
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1023/95

    Verfassungsmäßigkeit der Aktenübersendungspauschale

    Auszug aus LG Chemnitz, 03.02.2010 - 2 Qs 112/09
    Ferner ist eine Beschwer des Verteidigers als Kostenschuldner gemäß § 28 Abs. 2 GKG gegeben, selbst wenn er die Kosten vom Auftraggeber erstattet verlangen kann (BVerfG NJW 1995, 3177 ; VG. Meiningen, JurBüro 2006, 36).
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2007 - 1 Ta 62/06

    Kostenfestsetzung, Aktenversendungspauschale, Versendungspauschale, Gerichtsfach,

    Auszug aus LG Chemnitz, 03.02.2010 - 2 Qs 112/09
    Dies soll selbst dann gelten, wenn sich - wie hier - aktenführende Stelle und Gerichtsfach des Rechtsanwalts nicht unmittelbar im gleichen Gebäude, befinden (vgl. LAG Schleswig-Holstein, NJW 2007, 2510 ; VG Meiningen, JurBüro 2006, 36; LG Detmold, NJW 1995, 2801 ; LG Göttingen, AnwBl. 1995, 570; AG Düsseldorf, JurBüro 1997,. 433; Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl.;. GKG , KV 900.3, Rn.2;. Notthoff, Anwaltsblatt 1995,. 538; Enders, JurBüro 1997, 393).
  • LG Detmold, 02.03.1995 - 4 KLs 3 Js 388/94
    Auszug aus LG Chemnitz, 03.02.2010 - 2 Qs 112/09
    Dies soll selbst dann gelten, wenn sich - wie hier - aktenführende Stelle und Gerichtsfach des Rechtsanwalts nicht unmittelbar im gleichen Gebäude, befinden (vgl. LAG Schleswig-Holstein, NJW 2007, 2510 ; VG Meiningen, JurBüro 2006, 36; LG Detmold, NJW 1995, 2801 ; LG Göttingen, AnwBl. 1995, 570; AG Düsseldorf, JurBüro 1997,. 433; Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl.;. GKG , KV 900.3, Rn.2;. Notthoff, Anwaltsblatt 1995,. 538; Enders, JurBüro 1997, 393).
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