Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.01.2010

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   BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08   

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https://dejure.org/2010,71
BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08 (https://dejure.org/2010,71)
BVerfG, Entscheidung vom 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08 (https://dejure.org/2010,71)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juni 2010 - 2 BvR 1046/08 (https://dejure.org/2010,71)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 102 StPO; § 81a Abs. 1 StPO, § 81a Abs. 2 StPO, § 81a Abs. 3 StPO
    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme; Gefahr im Verzug; nichtrichterliche Anordnung; Dokumentation der Anordnungsvoraussetzungen); Wohnungsdurchsuchung (Richtervorbehalt; Entbehrlichkeit einer Dokumentation bei offenkundiger Dringlichkeit); nachträgliche ...

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 13 Abs. 1, 13 Abs. 2, 19 Abs. 4, 2 Abs. 2 Satz 1 GG
    Zur Durchsuchung einer Wohnung und die Anordnung einer Blutentnahme ohne richterliche Anordnung aufgrund von Gefahr im Verzug

  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende gerichtliche Überprüfung der polizeilichen Eilkompetenz zur Anordnung einer Blutentnahme - Unzulässigkeit bzgl der Rüge der Entziehung der Fahrerlaubnis und Beschlagnahme des Führerscheins, Unbegründetheit bzgl ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 102 StPO, § 111a Abs 1 S 1 StPO
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende gerichtliche Überprüfung der polizeilichen Eilkompetenz zur Anordnung einer Blutentnahme - Unzulässigkeit bzgl der Rüge der Entziehung der Fahrerlaubnis und Beschlagnahme des ...

  • verkehrslexikon.de

    Rechtmäßigkeit einer Blutentnahme ohne richterliche Anordnung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer zeitnahen Blutentnahme zur Beweissicherung im Interesse einer effektiven Strafverfolgung; Gewährleistung einer effektiven nachträglichen Kontrolle der nichtrichterlichen Eilanordnung im Fall der Blutentnahme nach § 81a Abs. 1 und Abs. 2 ...

  • blutalkohol PDF, S. 427
  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende gerichtliche Überprüfung der polizeilichen Eilkompetenz zur Anordnung einer Blutentnahme - Unzulässigkeit bzgl der Rüge der Entziehung der Fahrerlaubnis und Beschlagnahme des ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende gerichtliche Überprüfung der polizeilichen Eilkompetenz zur Anordnung einer Blutentnahme - Unzulässigkeit bzgl der Rüge der Entziehung der Fahrerlaubnis und Beschlagnahme des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit einer zeitnahen Blutentnahme zur Beweissicherung im Interesse einer effektiven Strafverfolgung; Gewährleistung einer effektiven nachträglichen Kontrolle der nichtrichterlichen Eilanordnung im Fall der Blutentnahme nach § 81a Abs. 1 und Abs. 2 ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (26)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Richtervorbehalt bei Entnahme von Blutproben gestärkt

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Blutprobenanordnung durch Polizei!

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    § 81a Abs. 2 StPO: Verschont mich zur Begründung von "Gefahr im Verzug” mit Allgemeinplätzen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Richtervorbehalt bei der Entnahme von Blutproben

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht stärkt Richtervorbehalt bei Entnahme von Blutproben

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Bundesverfassungsgericht stärkt Richtervorbehalt bei Blutentnahmen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Richtervorbehalt bei Blutproben wegen Trunkenheitsfahrten muss ernst genommen werden, mahnt das Bundesverfassungsgericht!

  • streifler.de (Pressemitteilung)

    Bundesverfassungsgericht stärkt Richtervorbehalt bei Entnahme von Blutproben

  • streifler.de (Pressemitteilung)

    Bundesverfassungsgericht stärkt Richtervorbehalt bei Entnahme von Blutproben

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht stärkt den Richtervorbehalt bei der Entnahme einer Blutprobe

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Blutentnahme durch Polizei nur bei Gefährdung des Untersuchungserfolgs

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Der Richtervorbehalt bei Blutentnahmen - jetzt bald Vergangenheit?

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Verletzung des Richtervorbehalts bei Anordnung einer Blutentnahme

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht stärkt Richtervorbehalt bei Entnahme von Blutproben

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Blutentnahme bei Verdacht auf Alkoholfahrt nur noch mit richterlicher Anordnung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Blutentnahmen durch Polizei unzulässig?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Blutentnahme nach Alkoholfahrt: Anforderungen an die Annahme von "Gefahr in Verzug"

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Blutentnahme nach Alkoholfahrt: Anforderungen an die Annahme von Gefahr in Verzug

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Blutentnahmen durch Polizei unzulässig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Blutprobe - Aktuelle Entwicklung zum Richtervorbehalt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Blutentnahme nach Alkoholfahrt: Anforderungen an die Annahme von Gefahr in Verzug

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Blutentnahmen durch Polizei unzulässig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zum Richtervorbehalt bei der Blutentnahme II

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Richtervorbehalt bei Blutentnahme

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Richtervorbehalt bei Anordnung von Blutentnahmen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Blutprobe - Aktuelle Entwicklung zum Richtervorbehalt

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zum Umfang richterlicher Überprüfung von Gefahr im Verzug gemäß §§ 81 a, 105 Abs. 1 StPO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 340
  • NJW 2010, 2864
  • NStZ 2011, 289
  • NStZ 2011, 446
  • NZV 2010, 628
  • NJ 2010, 381
  • DÖV 2010, 738
  • JR 2010, 400
  • StraFo 2010, 286
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08
    Zu dieser Entscheidung ist sie berufen, weil die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits durch das Bundesverfassungsgericht entschieden sind (vgl. BVerfGE 96, 44 ; 103, 142 ; BVerfGK 10, 270 ) und die Verfassungsbeschwerde teilweise zulässig und begründet ist (§ 93b Satz 1 i.V.m. § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

    Die Erledigung des Eingriffs steht dem Rechtsschutzbedürfnis und damit der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde nicht entgegen (vgl. BVerfGK 10, 270 ).

    Kommt die anordnende Stelle diesen Pflichten nicht nach oder lässt das überprüfende Gericht den gerichtlichen Rechtsschutz "leer laufen", indem es dem Betroffenen eine eigene Sachprüfung versagt, kann dies eine Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG begründen (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 2, 310 ; 10, 270 ; 12, 374 ).

    Diese Maßstäbe gelten grundsätzlich auch für Maßnahmen, die nicht - wie die Wohnungsdurchsuchung - einem verfassungsrechtlichen, sondern nur einem einfachgesetzlichen Richtervorbehalt unterliegen (vgl. BVerfGK 5, 74 ; 10, 270 ; 12, 374 ).

    Auch im Fall der Blutentnahme nach § 81a Abs. 1 und Abs. 2 StPO muss eine effektive nachträgliche Kontrolle der nichtrichterlichen Eilanordnung gewährleistet sein (vgl. BVerfGK 10, 270 ; 12, 374 ).

    Nach § 81a Abs. 2 StPO steht die Anordnung der Blutentnahme grundsätzlich dem Richter zu (vgl. BVerfGK 10, 270 ).

    Der Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der konkreten strafprozessualen Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 96, 44 ; 103, 142 ; BVerfGK 10, 270 ).

    Nur bei Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch die mit der Einholung einer richterlichen Entscheidung einhergehenden Verzögerung besteht auch eine Anordnungskompetenz der Staatsanwaltschaft und - nachrangig - ihrer Ermittlungspersonen (vgl. BVerfGK 10, 270 ).

    Die Gefahrenlage muss dann mit auf den Einzelfall bezogenen Tatsachen begründet werden, die in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (vgl. BVerfGK 10, 270 ).

    Es kann wegen diesem Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG dahinstehen, ob die Fachgerichte daneben die Bedeutung von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verkannt haben (vgl. BVerfGK 10, 270 ).

    Dies ist im Einzelfall von dem dafür zuständigen Strafgericht zu prüfen (BVerfGK 10, 270 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08
    Zu dieser Entscheidung ist sie berufen, weil die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits durch das Bundesverfassungsgericht entschieden sind (vgl. BVerfGE 96, 44 ; 103, 142 ; BVerfGK 10, 270 ) und die Verfassungsbeschwerde teilweise zulässig und begründet ist (§ 93b Satz 1 i.V.m. § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

    Kommt die anordnende Stelle diesen Pflichten nicht nach oder lässt das überprüfende Gericht den gerichtlichen Rechtsschutz "leer laufen", indem es dem Betroffenen eine eigene Sachprüfung versagt, kann dies eine Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG begründen (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 2, 310 ; 10, 270 ; 12, 374 ).

    Der Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der konkreten strafprozessualen Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 96, 44 ; 103, 142 ; BVerfGK 10, 270 ).

    Ferner dürfte davon auszugehen sein, dass an einem Werktag zur Tagzeit noch ein Ermittlungsrichter, zumindest aber noch ein richterlicher Eil- oder Notdienst im Bezirk des Landgerichts Nürnberg-Fürth zu erreichen gewesen sein wäre (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 9, 287 ).

  • BVerfG, 31.10.2007 - 2 BvR 1346/07

    Rechtsschutz gegen die Anordnung einer Blutentnahme durch die Staatsanwaltschaft

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08
    Kommt die anordnende Stelle diesen Pflichten nicht nach oder lässt das überprüfende Gericht den gerichtlichen Rechtsschutz "leer laufen", indem es dem Betroffenen eine eigene Sachprüfung versagt, kann dies eine Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG begründen (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 2, 310 ; 10, 270 ; 12, 374 ).

    Diese Maßstäbe gelten grundsätzlich auch für Maßnahmen, die nicht - wie die Wohnungsdurchsuchung - einem verfassungsrechtlichen, sondern nur einem einfachgesetzlichen Richtervorbehalt unterliegen (vgl. BVerfGK 5, 74 ; 10, 270 ; 12, 374 ).

    Auch im Fall der Blutentnahme nach § 81a Abs. 1 und Abs. 2 StPO muss eine effektive nachträgliche Kontrolle der nichtrichterlichen Eilanordnung gewährleistet sein (vgl. BVerfGK 10, 270 ; 12, 374 ).

  • BVerfG, 23.07.2007 - 2 BvR 2267/06

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses in Eilfällen

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08
    In Ausnahmefällen kann die Anordnung durch den Richter auch lediglich mündlich erfolgen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2007 - 2 BvR 2267/06 -, juris).

    Eine detaillierte Dokumentation zu dieser Frage war auch entbehrlich, weil die Dringlichkeit der Maßnahme offenkundig war (vgl. BVerfGK 2, 310 ; 5, 74 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2007 - 2 BvR 2267/06 -, juris): Es handelte sich um einen einfachen Sachverhalt, bei dem sich die tatsächlichen Anhaltspunkte für den Tatverdacht, der Ablauf der Maßnahmen und die Umstände, die den Eilfall begründeten, aus der Dokumentation ergeben.

  • BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutzbereich; Durchsuchung; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08
    Diese Maßstäbe gelten grundsätzlich auch für Maßnahmen, die nicht - wie die Wohnungsdurchsuchung - einem verfassungsrechtlichen, sondern nur einem einfachgesetzlichen Richtervorbehalt unterliegen (vgl. BVerfGK 5, 74 ; 10, 270 ; 12, 374 ).

    Eine detaillierte Dokumentation zu dieser Frage war auch entbehrlich, weil die Dringlichkeit der Maßnahme offenkundig war (vgl. BVerfGK 2, 310 ; 5, 74 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2007 - 2 BvR 2267/06 -, juris): Es handelte sich um einen einfachen Sachverhalt, bei dem sich die tatsächlichen Anhaltspunkte für den Tatverdacht, der Ablauf der Maßnahmen und die Umstände, die den Eilfall begründeten, aus der Dokumentation ergeben.

  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08
    Das Vorliegen eines Beweisverwertungsverbotes wird von der Beschwerdeführerin lediglich behauptet, ohne sich mit der Rechtsprechung der Fachgerichte und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, NJW 2008, S. 3053 m.w.N.) auseinanderzusetzen.

    Der Verstoß gegen § 81a StPO gebietet es nicht zwingend, ein Verwertungsverbot hinsichtlich des gewonnenen Beweismittels anzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, NJW 2008, S. 3053).

  • BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1687/02

    Gefahr im Verzug bei der Durchsuchung eines Dienstzimmers

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08
    Kommt die anordnende Stelle diesen Pflichten nicht nach oder lässt das überprüfende Gericht den gerichtlichen Rechtsschutz "leer laufen", indem es dem Betroffenen eine eigene Sachprüfung versagt, kann dies eine Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG begründen (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 2, 310 ; 10, 270 ; 12, 374 ).

    Eine detaillierte Dokumentation zu dieser Frage war auch entbehrlich, weil die Dringlichkeit der Maßnahme offenkundig war (vgl. BVerfGK 2, 310 ; 5, 74 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2007 - 2 BvR 2267/06 -, juris): Es handelte sich um einen einfachen Sachverhalt, bei dem sich die tatsächlichen Anhaltspunkte für den Tatverdacht, der Ablauf der Maßnahmen und die Umstände, die den Eilfall begründeten, aus der Dokumentation ergeben.

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08
    Zu dieser Entscheidung ist sie berufen, weil die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits durch das Bundesverfassungsgericht entschieden sind (vgl. BVerfGE 96, 44 ; 103, 142 ; BVerfGK 10, 270 ) und die Verfassungsbeschwerde teilweise zulässig und begründet ist (§ 93b Satz 1 i.V.m. § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

    Der Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der konkreten strafprozessualen Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 96, 44 ; 103, 142 ; BVerfGK 10, 270 ).

  • OLG Celle, 06.08.2009 - 32 Ss 94/09

    Umfang des Richtervorbehalts bei Anordnung einer Blutprobe; Rechtsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08
    Dies wird weder der gesetzlichen Intention noch der Bedeutung des Richtervorbehalts für den Grundrechtsschutz des Einzelnen gerecht (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ss 532/07 -, NStZ 2008, S. 238; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 Ss 230/08 -, juris Rn. 18 ff.; OLG Bamberg, Beschluss vom 19. März 2009 - 2 Ss 15/09 -, NJW 2009, S. 2146 ; OLG Hamm, Beschluss vom 28. April 2009 - 2 Ss 117/09 -, juris Rn. 17 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Juni 2009 - 1 Ss 183/08 -, StV 2009, 516 ; OLG Celle, Beschluss vom 6. August 2009 - 32 Ss 94/09 -, NJW 2009, S. 3524 ; OLG Celle, Beschluss vom 15. September 2009 - 322 SsBs 197/09 -, juris Rn. 9 ff.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2009 - 2 SsBs 149/09 -, NJW 2009, S. 3591 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 1 Ss 310/09 -, juris Rn. 8; a.A.: LG Hamburg, Beschluss vom 12. November 2007 - 603 Qs 470/07 -, NZV 2008, S. 213 ).
  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07

    Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08
    Dies wird weder der gesetzlichen Intention noch der Bedeutung des Richtervorbehalts für den Grundrechtsschutz des Einzelnen gerecht (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ss 532/07 -, NStZ 2008, S. 238; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 Ss 230/08 -, juris Rn. 18 ff.; OLG Bamberg, Beschluss vom 19. März 2009 - 2 Ss 15/09 -, NJW 2009, S. 2146 ; OLG Hamm, Beschluss vom 28. April 2009 - 2 Ss 117/09 -, juris Rn. 17 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Juni 2009 - 1 Ss 183/08 -, StV 2009, 516 ; OLG Celle, Beschluss vom 6. August 2009 - 32 Ss 94/09 -, NJW 2009, S. 3524 ; OLG Celle, Beschluss vom 15. September 2009 - 322 SsBs 197/09 -, juris Rn. 9 ff.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2009 - 2 SsBs 149/09 -, NJW 2009, S. 3591 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 1 Ss 310/09 -, juris Rn. 8; a.A.: LG Hamburg, Beschluss vom 12. November 2007 - 603 Qs 470/07 -, NZV 2008, S. 213 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • OLG Oldenburg, 12.10.2009 - 2 SsBs 149/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme unter Umgehung des

  • BVerfG, 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07

    Recht auf körperliche Unversehrtheit; Entnahme einer Blutprobe ohne richterliche

  • OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09

    Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei

  • LG Hamburg, 12.11.2007 - 603 Qs 470/07

    Beweisverwertungsverbot: Verwertbarkeit eines Blutalkohol-Gutachtens;

  • OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoß gegen Richtervorbehalt bei Blutentnahme

  • BVerfG, 28.09.2006 - 2 BvR 876/06

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Durchsuchung ohne vorherige richterliche

  • OLG Jena, 25.11.2008 - 1 Ss 230/08

    Unzulässigkeit der Blutentnahme ohne richterliche Anordung und zur Nichtannahme

  • OLG Frankfurt, 14.10.2009 - 1 Ss 310/09

    Auswirkungen der Missachtung des Richtervorbehalts bei der Entnahme einer

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.04.2008 - 5 Qs 68/08

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Verkehr:

  • OLG Celle, 15.09.2009 - 322 SsBs 197/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung einer Blutentnahme unter Umgehung des

  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 Ss 117/09

    Blutentnahme; Gefahr im Verzug; Anordnung; Zuständigkeit; Beweisverwertungsverbot

  • BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit

    Jedenfalls in einfach gelagerten Fällen, in denen allein aufgrund der mündlichen Darstellung des Sachverhalts eine sachangemessene Entscheidung möglich ist, würde ein solches Erfordernis weder der gesetzlichen Intention noch der Bedeutung des Richtervorbehalts für den Grundrechtsschutz des Einzelnen gerecht (vgl. insoweit zur Anordnung einer Blutentnahme gemäß § 81a StPO: BVerfGK 17, 340 ).
  • BVerfG, 24.02.2011 - 2 BvR 1596/10

    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme zum Nachweis einer

    Das Ergebnis einer polizeilich angeordneten Blutentnahme ist daher von Verfassungs wegen unabhängig von der Antwort auf die einfachrechtliche Frage verwertbar, ob und bejahendenfalls unter welchen Voraussetzungen die Eilkompetenz nach § 81a StPO vorrangig durch die Staatsanwaltschaft wahrzunehmen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, juris Rn. 10; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2010 - 2 BvR 1046/08 -, juris Rn. 26).
  • OLG Bamberg, 22.03.2011 - 3 Ss 14/11

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt: Anordnung

    Die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolges muss auf Tatsachen gestützt werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (BVerfG, Beschluss v. 11.06.2010, Az.: 2 BvR 1046/08).

    Insofern ist davon auszugehen, dass die Anordnung durch den Richter, die auch mündlich erfolgen kann (BVerfG Beschluss v. 11.06.2010 Az: 2 BvR 1046/08) selbst bei Vermittlung über die Staatsanwaltschaft, innerhalb von 15 Minuten hätte eingeholt werden können.

    Die objektive "Evidenz der Gefährdungslage" (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08 = NJW 2010, 2864 ff.) wurde hier insbesondere nicht dadurch ausgeschlossen oder auch nur relativiert, dass die anordnende Polizeibeamtin - etwa aufgrund eines ihr zur Verfügung stehenden Atemalkoholwertes - von einem ersichtlich nicht in der Nähe eines von der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgelegten "quasi-gesetzlichen" Grenzwertes, hier einer Blutalkoholkonzentration in Höhe von 1, 1 â?° für die Annahme so genannter 'absoluter' Fahruntüchtigkeit im Sinne von § 316 Abs. 1 StGB (vgl. BGHSt 37, 89/91 ff.; Fischer StGB 58. Aufl. § 316 Rn. 12 ff., 25 m.w.N.) auszugehen hatte, zumal der Angeklagte auch keine Angaben zu seiner Alkoholaufnahme machte, mithin zuverlässige Anhaltspunkte zu Trinkmenge und Trinkverlauf fehlten (zur Erheblichkeit eines - wie hier - tatsächlichen oder behaupteten Nachtrunks bei fehlenden sonstigen hinreichend aussagekräftigen Hinweisen auf den Alkoholisierungsgrad vgl. BVerfG aaO. [ "Ein Nachtrunk war zu diesem Zeitpunkt nicht behauptet und auch nicht mehr zu befürchten..." ] und BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07, bei Juris [" Es ist ... nicht vollständig auszuschließen, dass die ermittelnden Polizeibeamten das Vorliegen von Gefahr im Verzuge angenommen haben, um die Blutalkoholkonzentration des Beschwerdeführers, insbesondere wegen dessen Behauptung des Nachtrunks, in zeitlicher Nähe zum Tatzeitpunkt zu sichern" ]; ferner OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2009 - 2 Ss 15/09 = NJW 2009, 2146 ff.; OLG Hamburg aaO.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2010 - 53 Ss 68/10, bei Juris; OLG Frankfurt DAR 2010, 145 ff.; OLG Hamm, Beschlüsse vom 25.08.2008 - 3 Ss 318/08 = NJW 2009, 242 ff. und vom 12.03.2009 - 3 Ss 31/09 = DAR 2009, 336 ff.; LG Berlin DAR 2008, 534 f.; LG Itzehoe NStZ-RR 2008, 249 ff.; LG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2010 - 603 Qs 165/10 = BA 47, 306 ff.; v. Kühlewein aaO.; vgl. im Übrigen auch die jeweiligen Hinweise auf den Grad der Alkoholisierung und seine Nähe zu rechtlich relevanten Grenzbereichen bzw. auf die konkreten Umstände des Einzelfalls am Kontroll- oder Betreffensort u.a. bei OLG Köln, Beschluss vom 15.01.2010 - 83 Ss 100/09 = StV 2010, 622 ff.; OLG Nürnberg DAR 2010, 217 ff. und zuletzt OLG Koblenz, Beschluss vom 02.12.2010 - 2 SsBs 140/10, bei Juris).

  • OLG Hamm, 25.08.2010 - 20 U 74/10

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung

    Ein Beweisverwertungsverbot besteht, anders als die Klägerin meint, nicht deshalb, weil der Richtervorbehalt des § 81 a Abs. 2 StPO (zu letzterem jüngst BVerfG Beschluss vom 11.06.2010 2 BvR 1046/08) nicht beachtet worden wäre.
  • LG Köln, 05.04.2019 - 153 Ns 100/18

    Rechtswidrige Polizeigewalt, CSD 2016 Köln, Verwerfung der Berufung der

    In Konkretisierung der vorgenannten gesetzlichen Regelung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), vgl. BVerfGE 103, 142 [156]; BVerfG NJW 2008, 3053 f. (2 BvR 784/08); BverfG NJW 2010, 2864 ff. (2 BvR 1046/08 vom 11.06.2010, zitiert nach juris) entschieden, dass (unter anderem) die Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch die vorherige Einholung einer richterlichen Anordnung in jedem Einzelfall konkret zu überprüfen und festzustellen ist.
  • OLG Köln, 25.10.2016 - 1 RVs 227/16
    Es trifft zwar zu, dass die richterliche Anordnung nicht stets der Vorlage einer "Akte" bedarf (BVerfGE 139, 245 - bei Juris Tz. 71; BVerfGK 17, 340 - bei Juris Tz. 27; OLG Celle NJW 2009, 3524 = NZV 2009, 611 = VRS 117, 298 [299]; OLG Celle VRS 117, 294 [298]; OLG Nürnberg DAR 2010, 217 [218] OLG Düsseldorf VRS 121], 46 [47] = VM 2011, 67 [Nr. 58 ]) und dass das OLG Hamm die Auffassung vertritt, die grundsätzliche und ausnahmslose Weigerung des Ermittlungsrichters, ohne einen schriftlichen Vorgang fernmündlich eine Anordnung zu treffen (oder abzulehnen), verletze die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 GG (OLG Hamm NJW 2011, 469 = NStZ 2010, 239).

    Auf die regelmäßig erheblich komplexeren Erwägungen, die der Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung zugrundeliegen, sind sie jedenfalls nicht bruchlos übertragbar (in diese Richtung auch BVerfGK 17, 340 - bei Juris Tz. 30).

  • VerfG Brandenburg, 19.01.2024 - VfGBbg 25/21

    Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Rechtsweg nicht erschöpft;

    Diese - für die Wohnungsdurchsuchung entwickelten - Maßstäbe hat das Bundesverfassungsgericht zwar zunächst auf die Anordnung der Blutprobenentnahme nach § 81a StPO übertragen, der auf einfachgesetzlicher Ebene ebenfalls einen grundsätzlichen Richtervorbehalt vorsah (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 2007 ‌- 2 BvR 273/06 -,‌ BVerfGK 10, 270, 272 ff., Rn. 13 ff., vom 28. Juli 2008 ‌- 2 BvR 784/08 -,‌ BVerfGK 14, 107, 110, Rn. 8, und vom 11. Juni 2010 ‌- 2 BvR 1046/08 -,‌ BVerfGK 17, 340, 345 ff., Rn. 24 ff., www.bverfg.de).
  • OLG Hamm, 25.10.2010 - 3 RVs 85/10

    Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81a Abs. 2 StPO; Widerspruch gegen die

    Die Ermittlungsbehörden haben nämlich in den Fällen, in denen vor der Einholung einer richterlichen Anordnung nach § 81 a Abs. 2 StPO abgesehen wird, über ihr Vorgehen und die Gründe (außer bei Evidenz der Eilbedürftigkeit) einen Vermerk zu fertigen (Dokumentationspflicht: BVerfG NJW 2010, 2864, 2865; NJW 2007, 1345, 1346).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08, NJW 2010, 2846; dazu Peglau, NJW 2010, 2850) würde die beschriebene Praxis des Ermittlungsrichters nämlich den in § 81 a Abs. 2 StPO vorgesehenen gerichtlichen Rechtsschutz "leer laufen" lassen, da der Ermittlungsrichter dem Beschuldigten eine eigene richterliche Sachprüfung versagt (BVerfG, a.a.O.).

    Angesichts der klaren Sachlage - Atemalkoholwert deutet auf absolute Fahruntüchtigkeit hin, positiver Drogenschnelltest und deutliche Ausfallerscheinungen - wäre hier eine fernmündliche Anordnung der Blutentnahme durch den Richter nämlich ohne weiteres möglich und nach Art. 19 Abs. 4 GG auch statt der polizeilichen Anordnung geboten gewesen (BVerfG, NJW 2010, 2864, 2865).

  • VGH Bayern, 05.02.2018 - 11 ZB 17.2069

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Einnahme von Amphetaminen

    Eine rechtsfehlerhafte Beweiserhebung führt aber nicht zwingend zur Unzulässigkeit der Verwertung der gewonnenen Beweise (vgl. BVerfG, B.v. 28.7.2008 - 2 BvR 784/08 - NJW 2008, 3053 = juris Rn. 11), sondern es ist im Einzelfall zu prüfen, ob daraus ein Verwertungsverbot resultiert (vgl. BVerfG, B.v. 10.6.2010 - 2 BvR 1046/08 - DAR 2010, 454 = juris Rn. 36).

    Im Übrigen wäre die formulierte Frage einer grundsätzlichen Klärung nicht zugänglich, da es sich bei der Frage, ob ein Verwertungsverbot vorliegt, um eine Entscheidung im Einzelfall handelt (vgl. BVerfG, B.v. 10.6.2010 - 2 BvR 1046/08 - DAR 2010, 454 = juris Rn. 36).

  • OLG Schleswig, 20.12.2019 - II OLG 65/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Tatrichterlicher

    Zum anderen ist die Beantwortung der Frage, ob die Annahme eines Verwertungsverbots gerechtfertigt ist, im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht stets das Ergebnis einer Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 2010 - 2 BvR 1046/08 -, bei juris Rn. 36 zur Verwertung einer entgegen § 81 a StPO damaliger Fassung gewonnenen Blutprobe).
  • OLG Bamberg, 26.06.2013 - 2 Ss OWi 1505/12

    Kein Beweisverwertungsverbot für das Ergebnis einer ohne richterliche Anordnung

  • OLG Frankfurt, 08.11.2010 - 3 Ss 285/10

    Beweisverwertungsverbot: Erforderlichkeit des Widerspruchs gegen die Verwertung

  • OLG München, 21.02.2011 - 4St RR 18/11

    Strafverfahren wegen einer Autofahrt unter Drogeneinfluss: Revisionsbegründung

  • OLG Zweibrücken, 16.08.2010 - 1 SsBs 2/10

    Verwertungsverbot hinsichtlich einer Blutprobe und den Grenzen der sog.

  • VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 159/07

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Unzureichende

  • OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 53 Ss 40/10

    Voraussetzungen für die Annahme relativer Fahruntüchtigkeit

  • OLG Schleswig, 13.03.2013 - 2 Ss 3/13

    Strafverfahren: Anordnung einer Blutprobe durch Staatsanwaltschaft nach Ablehnung

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2012 - 10 S 3390/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums; Angaben bei

  • OLG Frankfurt, 29.07.2011 - 2 Ss OWi 887/10

    Zur Frage der Abwägung, ob ein Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein

  • OLG Köln, 21.12.2010 - 1 RVs 220/10

    Gefahr im Verzug; Anordnung der Blutentnahme durch die Polizei ohne vorherige

  • VGH Bayern, 04.12.2018 - 11 CS 18.2254

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Betäubungsmittelkonsums

  • VG Meiningen, 08.02.2011 - 2 K 3/11

    Zum Vorrang des Strafverfahrens gegenüber dem Fahrerlaubnisentziehungsverfahren

  • AG Meißen, 14.07.2010 - 13 OWi 705 Js 36235/09

    Gewinnung eines Anfangsverdachts durch eine auf visuelle Verkehrsbeobachtung

  • VG Köln, 14.01.2011 - 11 L 23/11

    Zum Entzug der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum und fehlendem

  • VG Schwerin, 20.10.2016 - 4 B 2195/16

    Verwertbarkeit von unter Verstoß gegen strafprozessuale Verfahrensbestimmungen

  • VG Köln, 05.07.2010 - 11 L 904/10

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen des Konsums von

  • VG Augsburg, 25.05.2012 - Au 7 K 12.470

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • LG Düsseldorf, 10.02.2011 - 29 Ns 19/11

    Polizeibeamte dürfen im Falle der offensichtlichen Nichterreichbarkeit eines

  • OLG Schleswig, 31.03.2017 - 2 Ss 18/17
  • VG Magdeburg, 01.03.2017 - 3 A 178/16

    Erfolglose Klage gegen eine Jagdscheineinziehung

  • VG Augsburg, 27.09.2010 - Au 7 K 10.809

    Entzug der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit; fehlendes Trennvermögen bei 2,4 ng/ml

  • VG München, 11.01.2011 - M 6b K 10.1907

    Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art; Alkoholabhängigkeit;

  • VGH Bayern, 10.11.2010 - 21 ZB 10.1387

    Verwertung von polizeilich angeordneten Blutproben im Waffen- und Jagdrecht

  • VG Augsburg, 23.08.2010 - Au 7 S 10.1039

    Fahrerlaubnisentziehungsverfahren und strafprozessuales Verwertungsverbot

  • VG Augsburg, 27.09.2010 - Au 7 K 10.810

    Entzug der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit; fehlendes Trennvermögen bei 8,0 ng/ml

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Rechtsprechung
   BGH, 19.01.2010 - StB 27/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1262
BGH, 19.01.2010 - StB 27/09 (https://dejure.org/2010,1262)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2010 - StB 27/09 (https://dejure.org/2010,1262)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - StB 27/09 (https://dejure.org/2010,1262)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 5c Abs. 2 AWV; § 34 Abs. 2 Nr. 3 AWG; Art. 267 AEUV; Art. 5 Abs. 1 Dual-Use-VO; § 203 StPO; § 74 GVG; § 74c GVG; § 120 GVG
    Defense Industry Organisation; Iran; geheimdienstliche Agententätigkeit; Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz (Eignung der Tat, die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland erheblich zu gefährden); Zweck der Entscheidung über die Eröffnung des ...

  • lexetius.com

    StPO § 210 Abs. 2; AWG § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 34 Abs. 2 Nr. 3; AWV § 5 c Abs. 2; AEUV Art. 267 (Art. 234 EGV); VO (EG) 1334/2000 Art. 5 Abs. 1 bzw. VO (EG) 428/2009 Art. 8 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 210 Abs 2 StPO, § 34 Abs 1 S 1 Nr 2 AWG, § 34 Abs 2 Nr 3 AWG, § 5c Abs 2 AWV, Art 267 AEUV
    Strafbarer Verstoß gegen die Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes über die Exportkontrolle von Rüstungsgütern: Vereinbarkeit des strafbewehrten nationalen Exportkontrollrechts mit der gemeinschaftsrechtlichen Öffnungsklausel in der Dual-Use-Verordnung und mit dem ...

  • Wolters Kluwer

    Eröffnung des Hauptverfahrens i.R.e. Anklage wegen einer geheimdienstlichen Agententätigkeit für den Geheimdienst einer fremden Macht gegen die Bundesrepublik Deutschland; Einbindung des iranischen Geheimdienstes VEVAK in Bemühungen der iranischen Defense Industry ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen Exportverbote - keine Vorlagepflicht an den EuGH im Verfahren über die Eröffnung des Hauptverfahrens

  • rewis.io

    Strafbarer Verstoß gegen die Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes über die Exportkontrolle von Rüstungsgütern: Vereinbarkeit des strafbewehrten nationalen Exportkontrollrechts mit der gemeinschaftsrechtlichen Öffnungsklausel in der Dual-Use-Verordnung und mit dem ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafbarer Verstoß gegen die Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes über die Exportkontrolle von Rüstungsgütern: Vereinbarkeit des strafbewehrten nationalen Exportkontrollrechts mit der gemeinschaftsrechtlichen Öffnungsklausel in der Dual-Use-Verordnung und mit dem ...

  • rechtsportal.de

    Eröffnung des Hauptverfahrens i.R.e. Anklage wegen einer geheimdienstlichen Agententätigkeit für den Geheimdienst einer fremden Macht gegen die Bundesrepublik Deutschland; Einbindung des iranischen Geheimdienstes VEVAK in Bemühungen der iranischen Defense Industry ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Eröffnung des Hauptverfahrens wegen ungenehmigter Exporte in den Iran

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 54, 275
  • NJW 2010, 2374 (Ls.)
  • EuZW 2010, 560 (Ls.)
  • StraFo 2010, 286
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (45)

  • EuGH, 17.10.1995 - C-83/94

    Strafverfahren gegen Leifer u.a.

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - StB 27/09
    Den Mitgliedsstaaten fehlt deshalb grundsätzlich jede eigene Kompetenz zum Erlass nationaler Regelungen (h. M.; vgl. EuGH, Gutachten 1/75, Slg. 1975, 1355, 1363 ff.; EuGH NVwZ 1996, 365, 366 m. w. N.; wistra 1996, 57; Vedder/Lorenzmeier in Grabitz/Hilf, Das Recht der Europäischen Union, Art. 133 EGV Rdn. 11 m. zahlr.

    Zu Recht ist das Oberlandesgericht auch davon ausgegangen, dass Öffnungsklauseln als Ausnahmen von gemeinschaftsrechtlichen Grundsätzen generell eng auszulegen sind (EuGH NJW 1977, 1007, 1008; wistra 1996, 57, 59; EuGH Rs. C-414/97, Slg. 1999, I-5585, 5599, Rdn. 21; Pernice/Mayer in Grabitz/Hilf aaO Art. 220 EGV Rdn. 45 m. w. N.; Karpenstein aaO Rdn. 2; Friedrich aaO Rdn. 3).

    Aufgrund der gebotenen engen Auslegung des Ausnahmetatbestands bedarf es insoweit aber der Gefahr einer erheblichen Störung der auswärtigen Beziehungen (EuGH NVwZ 1996, 365, 367; wistra 1996, 57, 58).

    (1) Mitgliedsstaatliche Exportkontrollvorschriften hinsichtlich nicht gelisteter Dual-Use-Güter auf der Grundlage der Ermächtigung aus Art. 5 Abs. 1 Dual-Use-VO (jetzt: Art. 8 Abs. 1 Dual-Use-VO nF) stellen "nationale Alleingänge" dar und unterliegen als solche dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, sie müssen also geeignet, erforderlich und angemessen sein, um den jeweils angestrebten, gemeinschaftsrechtlich zulässigen Zweck zu erreichen (EuGH EuZW 1992, 29, 31; wistra 1996, 57, 59).

    Auf dem Boden dieser Rechtslage hatte der Gerichtshof der Europäischen Union bereits im Jahr 1995 Ausfuhrbeschränkungen der Bundesrepublik Deutschland, die nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 AWG den Schutz der auswärtigen Beziehungen bezweckten, als gemeinschaftsrechtskonform beurteilt (EuGH NVwZ 1996, 365; wistra 1996, 57).

    Das zeigt sich schon daran, dass auch der europäische Verordnungsgeber - etwa mit dem Begriff der öffentlichen Sicherheit in Art. 5 Abs. 1 Dual-Use-VO - unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet, die im gerichtlichen Verfahren - nicht zuletzt vor dem Gerichtshof der Europäischen Union - einer Auslegung - etwa mit dem Ergebnis, dass zur äußeren Sicherheit eines Mitgliedsstaates auch seine auswärtigen Beziehungen zu zählen sind - unterzogen werden (vgl. EuGH NVwZ 1996 365; wistra 1996, 57), ohne dass wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot ihre Gemeinschaftsrechtswidrigkeit postuliert würde.

    Dies gilt auch im Bereich des Außenwirtschaftsrechts, das auf der Ebene des Verwaltungsrechts weitgehend von der in der ausschließlichen Zuständigkeit der Union liegenden gemeinsamen Handelspolitik überlagert wird; insoweit dürfen die Strafen, wenn sich die nationale Exportkontrollvorschrift aus der Öffnungsklausel des Art. 5 Abs. 1 Dual-Use-VO herleitet, nicht außer Verhältnis zum verfolgten Ziel der öffentlichen Sicherheit stehen (vgl. EuGH wistra 1996, 57, 59).

    Da sich mit § 7 Abs. 1 AWG die Ermächtigungsgrundlage zum Erlass von Ausfuhrbeschränkungen in der AWV bereits vor der Neuregelung des Art. 5 Abs. 1 Dual-Use-VO auf Beschränkungen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit bezog (vgl. EuGH NVwZ 1996, 365, 366; wistra 1996, 57, 58), hatte der Gesetzgeber die wesentlichen Entscheidungen über das "Ob", die Art und die Gründe von Beschränkungen (dazu BVerfG NJW 1995, 1537) zudem schon vorher im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht getroffen; einer erneuten Entscheidung des Gesetzgebers, die Bundesregierung zum Erlass solcher Vorschriften zu ermächtigen, bedurfte es deshalb nicht.

    Ob eine innerstaatliche Maßnahme aber letztlich zur Erreichung eines gemeinschaftsrechtlich legitimen Ziels geeignet, erforderlich und angemessen ist, entscheiden die mitgliedsstaatlichen Gerichte in eigener Kompetenz (vgl. nur EuGH wistra 1996, 57, 59).

    Nach diesen Grundsätzen könnte hier eine Vorlage zur Frage der Auslegung des Begriffs der öffentlichen Sicherheit im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Dual-Use-VO entbehrlich erscheinen, nachdem der Gerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, dass davon auch die auswärtigen Interessen eines Mitgliedsstaates umfasst sein können (EuGH NVwZ 1996, 365, 366; wistra 1996, 57, 58).

  • BGH, 13.01.2009 - AK 20/08

    Eignung einer Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) zur erheblichen

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - StB 27/09
    Die Eignung zur erheblichen Gefährdung der auswärtigen Beziehungen kann zum Beispiel gegeben sein, wenn aufgrund der Tat ein Akt starker diplomatischer Missbilligung, eine feindselige Kampagne der führenden Medien eines wichtigen Landes der Völkergemeinschaft oder eine Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland in inter- bzw. supranationalen Gremien naheliegend zu erwarten sind; indes reicht nicht jede mögliche negative Reaktion eines fremden Staates, wie z. B. eine bloße Demarche, für sich allein bereits aus (BGHSt 53, 128, 134 f. m. w. N.; 53, 238, 250).

    Daneben sind aber auch die sonstigen Tatumstände, namentlich Art und Menge der gelieferten Güter, deren Verwendungsmöglichkeit und -zweck, das konkrete Empfängerland sowie Umfang und Gewicht der konkreten außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland, die durch die Tat gefährdet werden können, in die Gesamtbetrachtung einzustellen (BGHSt 53, 128, 135 f.).

    Die Erstattung eines Rechtsgutachtens durch das Auswärtige Amt ist indes nicht veranlasst (BGHSt 53, 128, 136).

    Im Ergebnis ist deshalb in Fällen der Ausfuhr unter Verstoß gegen § 5c Abs. 2 AWV wegen der objektiv nur schwer bestimmbaren Beschaffenheit der in Betracht kommenden Güter und der tatbestandlichen Weite sowie der die angedrohte Sanktion erheblich verschärfenden Wirkung des Merkmals der Eignung zur erheblichen Gefährdung der auswärtigen Beziehungen (vgl. dazu BGHSt 53, 128, 134 m. w. N.) in der gebotenen Gesamtschau eine Gefährdungseignung im Sinne des § 34 Abs. 2 Nr. 3 AWG grundsätzlich nur bei Vorliegen erheblicher weiterer, die auswärtigen Beziehungen betreffender Umstände zu bejahen.

    Maßgeblich kommt hinzu, dass jede von der Anklage erfasste illegale Ausfuhr Teil einer jahrelangen Tatserie war (vgl. zu diesem Merkmal BGHSt 53, 128, 137), mit der die Exportkontrollvorschriften von dem Angeklagten systematisch umgangen wurden.

    Zu der Eignung zur erheblichen Gefährdung der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 34 Abs. 2 Nr. 3 AWG hat der Senat bereits entschieden, dass die Verwendung dieses Merkmals in einem Straftatbestand wegen der Vielzahl von Beziehungen, auf die der Wortlaut verweist, zwar mit Blick auf das Bestimmtheitsgebot aus Art. 103 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich in hohem Maße problematisch ist (vgl. auch BVerfG NJW 2004, 2213, 2219), letztlich bei der gebotenen engen, konkretisierenden Auslegung des Tatbestandsmerkmals aber noch keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (BGHSt 53, 128, 132).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind an die Bejahung der besonderen Bedeutung im Sinne des § 120 GVG mit Blick auf die in der Übernahmeerklärung durch den Generalbundesanwalt liegenden Bestimmung des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) und des Eingriffs in die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern (vgl. Art. 96 Abs. 5 GG) strenge Anforderungen zu stellen (vgl. zuletzt BGHSt 53, 128, 140 f. m. zahlr.

  • BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 337/92

    Umlaufverfahren

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - StB 27/09
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass jeder Mitgliedsstaat besondere Sicherheitsinteressen haben kann, etwa wegen seiner geographischen Lage, seiner Geschichte, wegen seiner inneren Situation oder besonderer äußerer Bedrohungen (Generalanwalt Jacobs, Rs. C-70/94 und Rs. C-83/94, Slg. 1995, I-3189, 3191, Rdn. 43; Rs. 120/94, Slg. 1996, I-1513, 1514, Rdn. 54; Schaefer aaO S. 217; Karpenstein aaO Rdn. 2, 7 m. w. N.; vgl. insoweit auch BVerfG NJW 1995, 1537, 1538).

    Bei den in § 7 Abs. 1 AWG genannten Zwecken handelt es sich um hochrangige Ziele mit grundlegender Bedeutung für den Schutz anderer Rechtsgüter (BVerfG NJW 1995, 1537, 1538).

    Angesichts der Hochrangigkeit dieses Rechtsguts (vgl. auch BVerfG NJW 1995, 1537, 1538) sind Anhaltspunkte dafür nicht ersichtlich.

    Auch außerhalb der internationalen Zusammenarbeit im Sinne von § 7 Abs. 2 AWG können Maßnahmen zum Schutz der auswärtigen Beziehungen geboten sein, etwa wenn der Export der Waren allgemein oder in bestimmte Länder gerade der Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer historischen, geographischen oder politischen Situation besondere Nachteile brächte (BVerfG NJW 1995, 1537, 1538; in diesem Sinne auch Generalanwalt Jacobs, Rs. C-70/94 und Rs. C-83/94, Slg. 1995, I-3189, 3191 Rdn. 43; Rs. 120/94, Slg. 1996, I-1513, 1514, Rdn. 54; Schaefer aaO S. 217; Karpenstein aaO Rdn. 2, 7 m. w. N.).

    b) Die Frage, ob die Bundesregierung gemäß Art. 80 Abs. 1 GG aufgrund der Ermächtigungsgrundlagen in § 2 Abs. 1, § 7 Abs. 1 AWG zum Erlass von Ausfuhrbeschränkungen in der AWV ermächtigt war, ist verfassungsrechtlich bereits geklärt; das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit - insbesondere im Hinblick auf den in Art. 80 Abs. 1 GG verankerten Wesentlichkeitsgrundsatz - bejaht (BVerfG NJW 1995, 1537).

    Da sich mit § 7 Abs. 1 AWG die Ermächtigungsgrundlage zum Erlass von Ausfuhrbeschränkungen in der AWV bereits vor der Neuregelung des Art. 5 Abs. 1 Dual-Use-VO auf Beschränkungen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit bezog (vgl. EuGH NVwZ 1996, 365, 366; wistra 1996, 57, 58), hatte der Gesetzgeber die wesentlichen Entscheidungen über das "Ob", die Art und die Gründe von Beschränkungen (dazu BVerfG NJW 1995, 1537) zudem schon vorher im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht getroffen; einer erneuten Entscheidung des Gesetzgebers, die Bundesregierung zum Erlass solcher Vorschriften zu ermächtigen, bedurfte es deshalb nicht.

  • BGH, 26.03.2009 - StB 20/08

    BGH eröffnet Hauptverfahren wegen Vorwurfs der Förderung des iranischen

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - StB 27/09
    Dabei hat er das in dem Nichteröffnungsbeschluss liegende (negative) Wahrscheinlichkeitsurteil eines Oberlandesgerichts und dessen rechtliche Bewertung in vollem Umfang nachzuprüfen und die Voraussetzungen der Eröffnung selbstständig zu würdigen (BGHSt 53, 238, 243).

    Der hinreichende Tatverdacht setzt eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Verurteilung voraus; der erst am Ende der Hauptverhandlung stehende Nachweis der Tat bzw. die für eine Verurteilung notwendige volle richterliche Überzeugung ist für die Eröffnung des Hauptverfahrens nicht erforderlich (BGHSt 53, 238, 243 m. w. N.).

    Die Eignung zur erheblichen Gefährdung der auswärtigen Beziehungen kann zum Beispiel gegeben sein, wenn aufgrund der Tat ein Akt starker diplomatischer Missbilligung, eine feindselige Kampagne der führenden Medien eines wichtigen Landes der Völkergemeinschaft oder eine Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland in inter- bzw. supranationalen Gremien naheliegend zu erwarten sind; indes reicht nicht jede mögliche negative Reaktion eines fremden Staates, wie z. B. eine bloße Demarche, für sich allein bereits aus (BGHSt 53, 128, 134 f. m. w. N.; 53, 238, 250).

    In diesen Fällen kommt die Verletzung von völkerrechtlichen Verträgen oder Embargo-Vereinbarungen durch die Ausfuhr ebensowenig in Betracht wie ein in der Ausfuhr liegender Verstoß gegen im Wege der internationalen Zusammenarbeit beschlossene multilaterale Exportkontrollvorschriften (vgl. dazu BGHSt 53, 238, 250).

  • EuGH, 16.09.1999 - C-414/97

    Kommission / Spanien

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - StB 27/09
    Auch aus den vom Oberlandesgericht zitierten Entscheidungen ergibt sich, dass vom Gerichtshof der Europäischen Union im Hinblick auf geforderte Abwägungen oder Darlegungen nicht etwa auf eine dementsprechende Begründungspflicht des nationalen Gesetzgebers rekurriert wird, sondern auf dessen prozessuale Darlegungs- und Beweislast (EuGH Rs. C-414/97, Slg. 1999, I-5585, 5599, Rdn. 22, 24); denn auch die erst im Verfahren benannten Rechtfertigungsgründe des beklagten Staates werden in die Entscheidung einbezogen (EuGH Rs. C-147/03, Slg. 2005, I-5969, 5992, Rdn. 63, 64, 67, 71; vgl. auch Cremer aaO S. 673 f.).

    Zu Recht ist das Oberlandesgericht auch davon ausgegangen, dass Öffnungsklauseln als Ausnahmen von gemeinschaftsrechtlichen Grundsätzen generell eng auszulegen sind (EuGH NJW 1977, 1007, 1008; wistra 1996, 57, 59; EuGH Rs. C-414/97, Slg. 1999, I-5585, 5599, Rdn. 21; Pernice/Mayer in Grabitz/Hilf aaO Art. 220 EGV Rdn. 45 m. w. N.; Karpenstein aaO Rdn. 2; Friedrich aaO Rdn. 3).

    Allein in diesem Rahmen kann ein Mangel an Begründung durch den Gesetz- oder Verordnungsgeber von Bedeutung sein, wenn die Geeignetheit der beschränkenden Maßnahme zur Erreichung eines legitimen Zwecks oder ihre Verhältnismäßigkeit deshalb gegebenenfalls nicht überprüft werden kann (vgl. EuGH Rs. C-414/97, Slg. 1999, I-5585, 5599, Rdn. 22; Rs. C-170/04, Slg. 2007, I-4071, 4107, Rdn. 50).

  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - StB 27/09
    Zwar kann bei Gesetzen, deren Erlass bestimmten materiellrechtlichen oder Verfahrensvoraussetzungen unterliegt, im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle die Prüfung erforderlich sein, ob die am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten den Sachverhalt ausreichend ermittelt und nachvollziehbar gewürdigt haben oder - insbesondere im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung - ob mit dem Gesetz ein verfassungskonformer Zweck verfolgt wird; eine solche Prüfung ist etwa bei Planungs- oder Neugliederungsgesetzen geboten (z. B. BVerfGE 86, 90, 108 f. m. w. N.), aber auch bei Prognoseentscheidungen des Gesetzgebers (z. B. BVerfGE 50, 290, 332 ff. m. w. N.) oder bei Regelungen im Bereich enger verfassungsrechtlicher Vorgaben (z. B. BVerfGE 54, 173, 197; 85, 36, 56 ff.).

    Im Streitfall müssen die Gründe dem Gericht offen gelegt werden, ohne dass die Art des Nachweises - eine etwa vorhandene Begründung, andere jedermann zugängliche Materialien, aber auch Aussagen an der Normsetzung Beteiligter oder die Offenlegung verwaltungsinterner Vorarbeiten - eine Rolle spielt (Kischel aaO S. 311; Thür VerfGH aaO; BVerfGE 85, 36, 57).

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für Parlamentsgesetze, sondern auch für untergesetzliche Normen wie den hier in Rede stehenden § 5c Abs. 2 AWV (vgl. Kischel aaO S. 326 f., 333, 334; BVerfGE 85, 36, 57).

  • EuGH, 15.12.1976 - 41/76

    Donckerwolke u.a. / Procureur de la République u.a.

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - StB 27/09
    Die sich aus der ausschließlichen Zuständigkeit der Union ergebende Sperrwirkung entfällt indes dort, wo das Gemeinschaftsrecht die Mitgliedsstaaten - etwa durch Öffnungsklauseln - zum Erlass nationaler Regeln ermächtigt (EuGH NJW 1977, 1007, 1008; NVwZ aaO; wistra aaO; EuGH Rs. C-174/84, Slg. 1986, 559, 576, Rdn. 31; Vedder/Lorenzmeier aaO; Schaefer, Die nationale Kompetenz zur Ausfuhrkontrolle nach Art. 133 EG S. 102).

    Zu Recht ist das Oberlandesgericht auch davon ausgegangen, dass Öffnungsklauseln als Ausnahmen von gemeinschaftsrechtlichen Grundsätzen generell eng auszulegen sind (EuGH NJW 1977, 1007, 1008; wistra 1996, 57, 59; EuGH Rs. C-414/97, Slg. 1999, I-5585, 5599, Rdn. 21; Pernice/Mayer in Grabitz/Hilf aaO Art. 220 EGV Rdn. 45 m. w. N.; Karpenstein aaO Rdn. 2; Friedrich aaO Rdn. 3).

  • EuGH, 13.05.2003 - C-463/00

    DER GERICHTSHOF BEANSTANDET DIE SPANISCHEN UND BRITISCHEN REGELUNGEN ÜBER

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - StB 27/09
    dd) Nach den gemeinschaftsrechtlichen Grundsätzen der Bestimmtheit, der Vorhersehbarkeit und der Rechtssicherheit muss eine Regelung, die in Bezug auf gemeinschaftsrechtliche Grundfreiheiten eine Beschränkung enthält, klar und deutlich sein, damit der Rechtsunterworfene seine Rechte und Pflichten unzweideutig erkennen kann (Pernice/Mayer aaO nach Art. 6 EUV Rdn. 295 m. zahlr. Nachw. zur ständigen EuGH-Rechtsprechung; EuGH NJW 2003, 2663, 2665).

    Die vom Oberlandesgericht zitierte Rechtsprechung ist nicht einschlägig, betraf sie doch einen Fall, in dem der spanische Gesetzgeber die Erteilung einer Genehmigung in das freie Ermessen einer Behörde gestellt hatte, ohne jegliche gesetzliche Vorgaben für die Ermessensausübung zu machen (EuGH NJW 2003, 2663, 2666).

  • EuGH, 11.11.1975 - Gutachten 1/75

    1. VÖLKERRECHTLICHE ABKOMMEN - ABSCHLUSS DURCH DIE EWG - VORHERIGES GUTACHTEN DES

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - StB 27/09
    Den Mitgliedsstaaten fehlt deshalb grundsätzlich jede eigene Kompetenz zum Erlass nationaler Regelungen (h. M.; vgl. EuGH, Gutachten 1/75, Slg. 1975, 1355, 1363 ff.; EuGH NVwZ 1996, 365, 366 m. w. N.; wistra 1996, 57; Vedder/Lorenzmeier in Grabitz/Hilf, Das Recht der Europäischen Union, Art. 133 EGV Rdn. 11 m. zahlr.
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - StB 27/09
    Der Tatrichter ist nicht gehalten, entlastende Einlassungen des Angeklagten, für deren Richtigkeit es keine zureichenden Anhaltspunkte gibt, seinen Feststellungen ohne Weiteres zugrunde zu legen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGH NStZ 2002, 48; NJW 2007, 2274).
  • BGH, 21.04.1995 - 1 StR 700/94

    Strafbarkeit der Beförderung von Privatpersonen im Busverkehr von Deutschland

  • BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei

  • BGH, 09.05.2006 - StB 4/06

    Grundsätze zur Subsumtion zu § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB

  • BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09

    Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben

  • BVerfG, 15.12.1959 - 1 BvL 10/55

    Platow-Amnestie

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

  • BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69

    Porst-Fall

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

  • EuGH, 10.10.1973 - 34/73

    Fratelli Variola Spa / Amministrazione delle finanze dello Stato

  • EuGH, 31.01.1978 - 94/77

    Zerbone

  • EuGH, 14.12.1979 - 34/79

    Henn und Darby

  • EuGH, 28.03.1985 - 272/83

    Kommission / Italien

  • EuGH, 18.02.1986 - 174/84

    Bulk Oil / Sun International

  • EuGH, 25.10.2001 - C-49/98

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN EIN UNTERNEHMEN DES

  • EuGH, 24.01.2002 - C-164/99

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM UNTERNEHMEN DES BAUGEWERBES, DAS IN EINEM ANDEREN

  • StGH Baden-Württemberg, 14.02.1975 - GR 11/74

    Gemeindeneugliederung und Gründe des öffentlichen Wohls

  • VerfGH Thüringen, 18.09.1998 - VerfGH 1/97

    Kommunalverfassungsbeschwerde; Neugliederung; Gemeindeneugliederung;

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 967/78

    Regellehrverpflichtungen, Rechtsgrundlage, KMK-Vereinbarung über

  • EuGH, 28.09.2006 - C-434/04

    Ahokainen und Leppik - Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG und 30 EG - Nationale

  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 159/07

    Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Mittäterschaft und

  • EuGH, 07.07.2005 - C-147/03

    DIE REGELUNG ÜBER DEN ZUGANG ZU DEN ÖSTERREICHISCHEN UNIVERSITÄTEN IST

  • EuGH, 05.06.2007 - C-170/04

    DAS VERBOT DER EINFUHR VON ALKOHOLISCHEN GETRÄNKEN DURCH PRIVATPERSONEN NACH

  • BGH, 18.07.2006 - StB 14/06

    Erforderlichkeit einer Gesamtwürdigung

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

  • BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88

    Finanzausgleich II

  • BVerfG, 21.07.1992 - 2 BvR 858/92

    Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 1 Nr. 3 AWG

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • KG, 22.07.2008 - 4 Ws 131/07

    Außenhandel: Strafbarkeit der Lieferung von Federelementen an ein iranisches

  • BGH, 22.04.2003 - StB 3/03

    Bildung einer kriminellen Vereinigung ("Landser-Fall"; Organisationsstruktur bei

  • OLG Hamburg, 08.06.2016 - 1 Ws 13/16

    Tätigkeit des Vereins Sterbehilfe Deutschland: Teilweise Verfahrenseröffnung

    Ein hinreichender Tatverdacht ist zu bejahen, wenn bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die spätere Verurteilung des Angeschuldigten in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln überwiegend wahrscheinlich ist (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - StB 27/09, BGHSt 54, 275, 281 Rn. 33).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Die Eröffnungsentscheidung soll (nur) erkennbar aussichtslose Fälle ausfiltern, aber der Hauptverhandlung ansonsten nicht vorgreifen (vgl. BGH BeckRS 2010, 10962 Rdn. 60; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2009, 88; OLG Stuttgart BeckRS 2014, 16657; KG BeckRS 2014, 19424; Schneider in: Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., § 203 Rdn. 5).
  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    Die Eröffnungsentscheidung soll jedenfalls erkennbar aussichtslose Fälle ausfiltern, der Hauptverhandlung ansonsten aber nicht - insbesondere nicht im Wege vorweggenommener Beweiswürdigung hinsichtlich sensibler Beweisfragen - vorgreifen (vgl. etwa BGH, BeckRS 2010, 10962 Rn. 33, 60; OLG Stuttgart, BeckRS 2014, 16657; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2009, 88; Schneider, in: KK-StPO, 7. Aufl., § 203 Rn. 5).
  • OLG Celle, 25.01.2013 - 2 Ws 17/13

    Wertung der entlastenden Einlassungen eines Angeklagten durch einen Tatrichter

    Auch bei der Eröffnungsentscheidung ist der Tatrichter nicht gehalten, entlastende Einlassungen des Angeklagten, für deren Richtigkeit es keine zureichenden Anhaltspunkte gibt, seinen Feststellungen ohne weiteres zugrunde zu legen (so auch BGHSt 54, 275).

    Auch bei der Eröffnungsentscheidung ist der Tatrichter dabei nicht gehalten, entlastende Einlassungen des Angeklagten, für deren Richtigkeit es keine zureichenden Anhaltspunkte gibt, seinen Feststellungen ohne weiteres zugrunde zu legen (vgl. dazu BGHSt 54, 275 ff., Rdnr. 78, zitiert nach juris; BGHSt 51, 324 ff.).

  • LG Kiel, 03.04.2019 - 3 KLs 3/18

    Prozess gegen Sig-Sauer-Manager: Deutsche Pistolen für den Bürgerkrieg

    Dabei kann die Gewerbsmäßigkeit zweifelhaft sein, wenn in erster Linie legale Veräußerungsgeschäfts betrieben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19.01.2010 - StB 27/09, Rn. 93).
  • BGH, 22.08.2019 - StB 17/18

    BGH lässt Anklage gegen Franco A. vor dem Oberlandesgericht Frankfurt zu

    Auch in Fällen, in denen zunächst gewisse - nicht unüberwindbar erscheinende - Zweifel verbleiben, kommt die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens regelmäßig nicht in Betracht, weil zur Klärung eben dieser Zweifel die überlegenen Erkenntnismittel der Hauptverhandlung heranzuziehen sind; die nicht aufgrund öffentlicher Verhandlung ergehende und nicht auf einer unmittelbaren Beweisgewinnung beruhende Eröffnungsentscheidung soll erkennbar aussichtslose Fälle herausfiltern, ansonsten aber der Hauptverhandlung nicht vorgreifen (BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2018 - StB 52/18, NJW 2019, 1470 Rn. 17; vom 19. Januar 2010 - StB 27/09, BGHSt 54, 275 Rn. 60 mwN).
  • BGH, 18.12.2018 - StB 52/18

    Strafklageverbrauch und prozessualer Tatbegriff bei mitgliedschaftlicher

    Auch in Fällen, in denen zunächst - nicht unüberwindbar erscheinende - Zweifel verbleiben, kommt die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens regelmäßig nicht in Betracht, weil zur Klärung eben dieser Zweifel die überlegenen Erkenntnismittel der Hauptverhandlung heranzuziehen sind; die nicht aufgrund öffentlicher Verhandlung ergehende und nicht auf einer unmittelbaren Beweisgewinnung beruhende Eröffnungsentscheidung soll erkennbar aussichtslose Fälle herausfiltern, ansonsten aber der Hauptverhandlung nicht vorgreifen (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - StB 27/09, BGHSt 54, 275, 288 f. mwN).
  • OLG Bremen, 19.03.2024 - 1 Ws 28/24
    4 verdächtig ist ein Angeschuldigter, wenn bei vorläufiger Tatbewertung nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens unter Berücksichtigung des gesamten Akteninhalts eine Verurteilung des Beschuldigten hinsichtlich der objektiven und subjektiven Tatseite mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (siehe BGH, Beschluss vom 19.01.2010 - StB 27/09, juris Rn. 33, BGHSt 54, 275; Beschluss vom 23.08.2023 - StB 51/23, juris Rn. 7, JA 2023, 957; siehe auch die Rspr. des Senats, zuletzt u.a. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 08.09.2017 - 1 Ws 98/17, juris Rn. 8, StV 2018, 480 (Ls.)).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2015 - 1 Ws 418/14

    Tödlicher Kantholz-Schlag kommt doch vor Gericht

    Dieser Grundsatz gilt auch für die nur auf einer mittelbaren Beweisgewinnung beruhende Eröffnungsentscheidung (BGHSt 54, 275, 294 f.; OLG Celle, Beschluss vom 25. Januar 2013 [2 Ws 17-21/13] ) und findet auf die nach dem gleichen Prüfungsmaßstab erfolgende Entscheidung der Staatsanwaltschaft über die Anklageerhebung ebenso Anwendung.

    Diffizile Beweiswürdigungsfragen, wie sie hier aufgrund der Beweislage in Rede stehen, dürfen nicht im Zuge der nicht öffentlichen und nicht unmittelbaren vorläufigen Tatbewertung durch die Staatsanwaltschaft womöglich endgültig entschieden werden (so zur Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens BGHSt 54, 275, 295).

  • KG, 04.11.2014 - 2 Ws 298/14

    Untreue durch Vorstandsmitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung

    Ein hinreichender Tatverdacht ist zu bejahen, wenn bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die Verurteilung in der Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln wahrscheinlich ist (vgl. BGHSt 54, 275, 281).
  • BGH, 14.12.2017 - StB 18/17

    Keine Unterstützung einer terroristischen Vereinigung durch Übergabe von Geld-

  • OLG Stuttgart, 06.08.2019 - 4 Ws 151/19

    Hinreichender Tatverdacht bezüglich eines hautärztlichen Abrechnungsbetrugs

  • BGH, 15.10.2013 - StB 16/13

    Verbotene Technologielieferungen in den Iran; Evokationsrecht des

  • VG Frankfurt/Main, 12.02.2021 - 6 L 3232/20

    Kein Verbandsklagerecht gegen den Export von Brennelementen

  • LG Lübeck, 27.03.2023 - 6 Qs 33/22

    Beihilfe an einer Insolvenzverschleppung durch einen Notar

  • OLG Hamburg, 08.11.2013 - 3-1/13

    Verstoß gegen das Iran-Embargo: Veröffentlichung im Bundesanzeiger als

  • BGH, 21.12.2021 - AK 52/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Zuwiderhandlung gegen ein Verkaufsverbot von

  • OLG Celle, 05.09.2016 - 2 Ws 119/16

    Begründung eines Beschlusses, mit dem die Hauptverhandlung gemäß § 209 Abs. 1

  • KG, 18.10.2021 - 4 Ws 87/21

    Prüfung bei Anfechtung der Eröffnung vor einem Gericht niedrigerer Ordnung

  • VG Frankfurt/Main, 30.03.2023 - 5 L 3300/22

    "bestimmt sein können" im Sinne des Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2021/821

  • OLG München, 04.07.2012 - 4St RR 95/12

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Anerkennung eines in Polen aufgrund eines gefälschten

  • OLG Koblenz, 06.11.2017 - 2 Ws 686/17

    Sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Verweisung der Sache unter

  • LG Bielefeld, 28.07.2014 - 9 KLs 13/12

    ACI VII. Dubai Fonds KG - Eröffnung des Strafverfahrens gegen

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