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   BGH, 17.05.2010 - 5 StR 161/10   

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https://dejure.org/2010,11867
BGH, 17.05.2010 - 5 StR 161/10 (https://dejure.org/2010,11867)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2010 - 5 StR 161/10 (https://dejure.org/2010,11867)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2010 - 5 StR 161/10 (https://dejure.org/2010,11867)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 400 StPO, § 61 Nr 3 StGB, § 66 StGB
    Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers: Anfechtung der unterbliebenen Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung des Anfechtungsrechts eines Nebenklägers hinsichtlich der Verhängung einer anderen Rechtsfolge der Tat i.S.e. in die Zukunft gerichteten Maßregel als Maßnahme der Besserung und Sicherung

  • rewis.io

    Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers: Anfechtung der unterbliebenen Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • ra.de
  • rewis.io

    Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers: Anfechtung der unterbliebenen Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung des Anfechtungsrechts eines Nebenklägers hinsichtlich der Verhängung einer anderen Rechtsfolge der Tat i.S.e. in die Zukunft gerichteten Maßregel als Maßnahme der Besserung und Sicherung

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 196
  • StraFo 2010, 295
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.05.1997 - 2 StR 186/97

    Möglichkeit der Urteilsanfechung für den Nebenkläger mit dem Ziel der Verhängung

    Auszug aus BGH, 17.05.2010 - 5 StR 161/10
    "Die Revision der Nebenklägerin, die sich gegen die unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung wendet, ist unzulässig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 1997 - 2 StR 186/97 - und vom 22. April 1999 - 1 StR 171/99 - Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. 2009, § 400 Rdnr. 3 a.E.).
  • BGH, 22.04.1999 - 1 StR 171/99

    Nebenklage; Gesetzesverletzung

    Auszug aus BGH, 17.05.2010 - 5 StR 161/10
    "Die Revision der Nebenklägerin, die sich gegen die unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung wendet, ist unzulässig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 1997 - 2 StR 186/97 - und vom 22. April 1999 - 1 StR 171/99 - Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. 2009, § 400 Rdnr. 3 a.E.).
  • BGH, 07.06.1995 - 2 StR 206/95

    Revision - Freispruch - Schuldunfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 17.05.2010 - 5 StR 161/10
    Die Nichtanordnung einer Maßregel kann lediglich dann gerügt werden, wenn nicht eine andere Rechtsfolge, sondern die trotz Freispruchs wegen Schuldunfähigkeit mögliche, aber ausdrücklich abgelehnte, Anordnung der Unterbringung Ziel des Rechtsmittels ist (vgl. BGH NStZ 1995, 609).
  • BGH, 17.06.2020 - 2 StR 161/20

    Verspätete oder formwidrige Einlegung der Revision (Verwerfungsbefugnis des

    Der Nebenkläger kann sein Rechtsmittel daher weder auf die Annahme eines weiteren Mordmerkmals (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1999 - 5 StR 714/98, NJW 1999, 2449) oder die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld im Sinne des § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2016 - 3 StR 230/16, juris Rn. 2 f. mwN) bzw. die unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Mai 1997 - 2 StR 186/97, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 17. Mai 2010 - 5 StR 161/10, StraFo 2010, 295 f. mwN) stützen.
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