Weitere Entscheidungen unten: BGH, 18.05.2010 | BGH, 07.04.2010 | BGH, 14.04.2010

Rechtsprechung
   BGH, 30.03.2010 - 3 StR 69/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3627
BGH, 30.03.2010 - 3 StR 69/10 (https://dejure.org/2010,3627)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2010 - 3 StR 69/10 (https://dejure.org/2010,3627)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10 (https://dejure.org/2010,3627)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,3627) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 176 StGB; § 66 StGB; § 261 StPO
    Sexueller Missbrauch von Kindern (besonders schwerer Fall; Zungenkuss); Sicherungsverwahrung (Hang; Gefährlichkeitsprognose; sorgfältige Gesamtwürdigung aller maßgebenden Umstände; erhöhte Anforderungen mangels früherer Verurteilung oder Strafverbüßung; Bedeutung von ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 1 Nr 3 StGB, § 66 Abs 2 StGB, § 66 Abs 3 S 2 StGB, § 67d Abs 3 StGB, § 176 Abs 3 StGB
    Sicherungsverwahrung: Zur Feststellung der Hangtätereigenschaft, der Allgemeingefährlichkeit und der Verwendung statistischer Prognoseinstrumente bei der Gefährlichkeitsprognose eines Sexualstraftäters

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Tatbestandsmerkmals "Hang" i.S.d. § 66 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB); Verschiedenheit der Merkmale "Hangtätereigenschaft" und "Gefährlichkeit für die Allgemeinheit"

  • rewis.io

    Sicherungsverwahrung: Zur Feststellung der Hangtätereigenschaft, der Allgemeingefährlichkeit und der Verwendung statistischer Prognoseinstrumente bei der Gefährlichkeitsprognose eines Sexualstraftäters

  • ra.de
  • rewis.io

    Sicherungsverwahrung: Zur Feststellung der Hangtätereigenschaft, der Allgemeingefährlichkeit und der Verwendung statistischer Prognoseinstrumente bei der Gefährlichkeitsprognose eines Sexualstraftäters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; StGB § 67d Abs. 3
    Voraussetzungen des Tatbestandsmerkmals "Hang" i.S.d. § 66 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch ( StGB ); Verschiedenheit der Merkmale "Hangtätereigenschaft" und "Gefährlichkeit für die Allgemeinheit"

  • rechtsportal.de

    StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3 ; StGB § 67d Abs. 3
    Voraussetzungen des Tatbestandsmerkmals "Hang" i.S.d. § 66 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch ( StGB ); Verschiedenheit der Merkmale "Hangtätereigenschaft" und "Gefährlichkeit für die Allgemeinheit"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 165
  • NStZ-RR 2010, 203
  • StV 2010, 484
  • StraFo 2010, 296
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.12.2009 - 3 StR 399/09

    Sicherungsverwahrung (Hang; Beweiswürdigung; Gesamtwürdigung aller Umstände)

    Auszug aus BGH, 30.03.2010 - 3 StR 69/10
    Seine Feststellung obliegt - nach sachverständiger Beratung - unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände dem Richter in eigener Verantwortung (BGH, Urt. vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 399/09 - Rdn. 4).
  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrügen; rechtliches Gehör);

    Auszug aus BGH, 30.03.2010 - 3 StR 69/10
    Die Gefährlichkeitsprognose schätzt die Wahrscheinlichkeit dafür ein, ob sich der Täter in Zukunft trotz seines Hanges erheblicher Straftaten enthalten kann oder nicht (BGHSt 50, 188, 196; vgl. auch BGH StV 2008, 301, 320).
  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 30.03.2010 - 3 StR 69/10
    Die Gefährlichkeitsprognose schätzt die Wahrscheinlichkeit dafür ein, ob sich der Täter in Zukunft trotz seines Hanges erheblicher Straftaten enthalten kann oder nicht (BGHSt 50, 188, 196; vgl. auch BGH StV 2008, 301, 320).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Diese Prüfung hat stets einzelfallbezogen zu erfolgen und lässt eine generalisierende Betrachtung - etwa in Gestalt von Rechts- oder Erfahrungssätzen, denen zufolge bei einem bestimmten Personenkreis oder einer bestimmten Vorgehensweise grundsätzlich eine vorsätzliche Tatbegehung zu bejahen oder zu verneinen sei - nicht zu (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 367/15, aaO, 669 f.; Beschlüsse vom 7. März 2006 - 4 StR 25/06, NStZ 2006, 446; vom 14. Januar 2003 - 4 StR 526/02, NStZ 2003, 369, 370; LK-StGB/Vogel, aaO, § 15 Rn. 67; vgl. auch zur geringen Bedeutung allgemeiner statistischer Aussagen im Rahmen von Prognoseentscheidungen BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15, StV 2016, 720, 722; vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203, 204).
  • LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20

    Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta

    Unter einem Hang i.S.d. § 66 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB ist ein eingeschliffener innerer Zustand des Täters zu verstehen, der ihn immer wieder neue Straftaten begehen lässt (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 203; BeckRS 2019, 26937; BeckRS 2020, 17186; BeckRS 2020, 23351; NStZ-RR 2020, 10).

    Hangtäter ist danach derjenige, der dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet, ebenso wie derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 203; BeckRS 2019, 26937; BeckRS 2020, 17186; BeckRS 2020, 23351; NStZ-RR 2020, 10).

    Die erforderliche Gesamtwürdigung ist jedoch mit besonderer Sorgfalt vorzunehmen, wenn bei Vorliegen der formellen Voraussetzungen des § 66 Abs. 2 und Abs. 3 S. 2 StGB in Ermangelung von symptomatischen Vortaten und neuerlicher Delinquenz trotz erfolgter Strafverbüßung die Tatsachengrundlage besonders schmal ist (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 203; NStZ-RR 2020, 74).

    Eine positive Gefährlichkeitsprognose kann die Feststellung eines Hanges dabei nicht ersetzen (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 203).

    Hangtätereigenschaft und Gefährlichkeit für die Allgemeinheit sind keine identischen Merkmale (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 203).

    Der Hang ist nur ein, wenn auch ein wesentliches Merkmal der Prognose (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 203; NStZ-RR 2020, 10).

    Der Hang als eingeschliffenes Verhaltensmuster bezeichnet einen aufgrund umfassender Vergangenheitsbetrachtung festgestellten gegenwärtigen Zustand (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 203; NStZ-RR 2020, 10; BeckRS 2019, 26937; BeckRS 2020, 17186).

    Die Gefährlichkeitsprognose dagegen schätzt die Wahrscheinlichkeit dafür ein, ob sich der Täter in Zukunft trotz seines Hanges erheblicher Straftaten enthalten kann oder nicht (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 203; NStZ-RR 2020, 10).

  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Diese Würdigung bedarf in den Fällen der § 66 Abs. 2 und Abs. 3 S. 2 StGB, bei denen symptomatische Vortaten und neuerliche Delinquenz trotz erfolgter Einwirkung des Straf- oder Maßregelvollzugs im Sinne des § 66 Abs. 1 S. 1 StGB fehlen, besonderer Sorgfalt (vgl. BGH, Urteil vom 06.05.2021 - 3 StR 350/20 - BeckRS 2021, 17369; BGH, Urteil vom 31.07.2019 - 2 StR 132/19 - BeckRS 2019, 26937; BGH, Urteil vom 29.11.2008 - 3 StR 300/18 - NStZ-RR 2019, 140; BGH, Beschluss vom 06.05.2014 - 3 StR 382/13 - NStZ-RR 2014, 271; BGH, Beschluss vom 30.03.2010 - 3 StR 69/10 - NStZ-RR 2010, 203).
  • BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung

    Der Hang als eingeschliffenes Verhaltensmuster bezeichnet einen aufgrund umfassender Vergangenheitsbetrachtung festgestellten gegenwärtigen Zustand (BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; Beschlüsse vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203; vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271 f.; siehe auch BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 399/09; zu den für den Hang bedeutsamen Kriterien näher Rissing-van Saan/Peglau in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., Band 3, § 66 Rn. 126 ff.).

    Von dem Hang bzw. der Hangtätereigenschaft ist die durch § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB ebenfalls geforderte Prognose über die zukünftige Gefährlichkeit des Täters zu trennen; die Merkmale sind nicht identisch (BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203 f.; Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., Band 2, § 66 Rn. 99 mwN; siehe auch BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 5. August 2009 - 2 BvR 2098/08 u.a. Rn. 20).

  • BGH, 25.09.2018 - 4 StR 192/18

    Sexueller Missbrauch von Kindern (strafschärfende Berücksichtigung von

    Seine Feststellung obliegt nach sachverständiger Beratung unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgeblichen Umstände dem Richter in eigener Verantwortung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. März 2010 3 StR 69/10, StV 2010, 484; vom 25. Mai 2011 4 StR 87/11, NStZ-RR 2011, 272).

    Während der Hang einen aufgrund umfassender Vergangenheitsbetrachtung festgestellten gegenwärtigen Zustand bezeichnet, schätzt die Gefährlichkeitsprognose die Wahrscheinlichkeit dafür ein, ob sich der Täter in Zukunft trotz seines Hangs erheblichen Straftaten enthalten kann oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; Beschluss vom 30. März 2010 3 StR 69/10 aaO).

  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 511/18

    Staufener Missbrauchsfall

    bb) Demgegenüber ist im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose die Wahrscheinlichkeit dafür einzuschätzen, ob sich der Täter in Zukunft trotz Vorliegens eines Hangs erheblicher Straftaten enthalten kann oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15; Urteil vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14; Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203, 204).
  • BGH, 28.08.2012 - 3 StR 309/12

    Eintragungen im Bundeszentralregister (Verwertungsverbot bei Einträgen aus

    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat das Urteil - unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels - im Maßregelausspruch aufgehoben (BGH, Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, StV 2010, 484).

    Auf die dem Senat erst später vorgelegte Revision der Staatsanwaltschaft ist das Urteil aufgehoben worden, soweit der Angeklagte vom Vorwurf des sexuellen Kindesmissbrauchs in acht weiteren Fällen freigesprochen worden war (BGH, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 StR 69/10, NStZ 2011, 47).

  • LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19

    Hauptverhandlung, Angeklagte, Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnis, Wohnung,

    Demgegenüber ist im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose die Wahrscheinlichkeit dafür einzuschätzen, ob sich der Täter in Zukunft trotz Vorliegens eines Hangs erheblicher Straftaten enthalten kann oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 24.5.2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 I Hang 15; Urt. v. 28.4.2015 - 1 StR 594/14 - BeckRS 2015, 10528 = NStZ-RR 2016, 77 [Ls]; Beschluss vom 30.3.2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203 [204]).

    Die Kammer verkennt allerdings nicht, dass die Indizwirkung des festgestellten Hanges widerlegbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 09.09.2008, Az. 1 StR 449/08) und dass die Begründung der Gefährlichkeit nicht allein auf die Prognosestellung durch den Sachverständigen oder statistische Erkenntnisse über Rückfallwahrscheinlichkeiten gestützt werden darf, sondern dass es einer rechtlichen Gesamtbewertung bedarf, bei der vorliegend weitere gewichtige Umstände zu berücksichtigen wären (vgl. BGH, Beschluss vom 30.03.2010, Az. 3 StR 69/10).

  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 578/18

    Staufener Missbrauchsfall

    (2) Demgegenüber ist im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose die Wahrscheinlichkeit dafür einzuschätzen, ob sich der Täter in Zukunft trotz Vorliegen eines Hangs erheblicher Straftaten enthalten kann oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15; Urteil vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14; Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203, 204).
  • LG Köln, 04.02.2020 - 102 KLs 22/19
    Bei der Verwendung des Prognoseinstruments Static-99, welches das Rückfallrisiko eines Sexualstraftäters anhand von konkreten Informationen zu Tat, Täter und Tatopfern ermitteln soll und welches für die Prognose Anhaltspunkte über die Ausprägung eines strukturellen Grundrisikos liefern kann (vgl. BGH, Beschl. vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10 -, Rn. 10, juris), hat der Sachverständige für den Angeklagten aufgrund der Dauer seiner Beziehungen (1 Punkt), seiner einschlägigen Vorstrafen (2 Punkte), einer früheren Verurteilung wegen nichtsexueller Gewalt (1 Punkt), der Gesamtzahl seiner Vorstrafen (3 Punkte) und einer fehlenden Verwandtschaftsbeziehung zwischen ihm um seinen Opfern (1 Punkt) einen Wert von acht Punkten ermittelt, was - wie der Sachverständige ausgeführt hat - einer 5-Jahres-Rückfallrate von 39, 13 % entspricht.
  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 87/11

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung: Erörterungsmangel;

  • BGH, 15.02.2011 - 1 StR 645/10

    Ablehnung der Anordnung der Sicherungsverwahrung (fehlender Hang)

  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 611/17

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen

  • BGH, 23.08.2013 - 1 StR 135/13

    Bewertung der Glaubhaftigkeit der Angaben einer Geschädigten in der

  • BGH, 06.05.2014 - 3 StR 382/13

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Begriff des "Hangtäters";

  • BGH, 26.10.2011 - 2 StR 328/11

    Verfassungsgemäße Anwendung der Vorschriften über die Unterbringung in der

  • BGH, 24.05.2017 - 1 StR 598/16

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang, berauschende

  • BGH, 22.07.2010 - 3 StR 169/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht auf

  • BGH, 12.04.2016 - 4 StR 17/16

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen)

  • BGH, 29.11.2018 - 3 StR 300/18

    Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung erheblicher Straftaten;

  • BGH, 01.10.2013 - 3 StR 311/13

    Anforderungen an die Anordnung einer dauerhaften Unterbringung in einem

  • BGH, 04.12.2019 - 1 StR 470/19

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten: erforderliche

  • OLG Celle, 09.07.2021 - 2 Ws 194/21

    Recht auf Vertrauen in übliche Postlaufzeiten; Stempel des Briefzentrums als

  • LG Kleve, 08.03.2021 - 110 KLs 30/20
  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 216/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

  • BGH, 24.04.2013 - 5 StR 83/13

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Anforderungen an die

  • BGH, 07.07.2011 - 5 StR 192/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Strafmilderung; selbst verschuldete

  • BGH, 17.03.2021 - 2 StR 434/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (allgemeine

  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 164/11

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung;

  • BGH, 26.05.2021 - 5 StR 364/20

    Sicherungsverwahrung (Hang; zeitnah aufeinanderfolgende Taten;

  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 274/10

    Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung erheblicher Straftaten; eingeschliffener

  • BGH, 06.10.2010 - 4 StR 315/10

    Sexuelle Handlung (erforderliche Feststellungen)

  • KG, 30.09.2020 - 161 Ss 49/20

    Strafverfahren: Überschreitung der Strafgewalt bei fehlender

  • KG, 30.09.2020 - 3 Ss 48/20

    Strafgewalt bei fehlender Gesamtstrafenbildung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 18.05.2010 - 5 StR 143/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4281
BGH, 18.05.2010 - 5 StR 143/10 (https://dejure.org/2010,4281)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2010 - 5 StR 143/10 (https://dejure.org/2010,4281)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 5 StR 143/10 (https://dejure.org/2010,4281)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,4281) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 StGB, § 212 StGB
    Sukzessive Mittäterschaft: Erforderlichkeit eines Beitrags zu einer aktiven Tatbestandsverwirklichung

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer sukzessiven Mittäterschaft durch das Verlassen eines tödlich Verletzten; Einbeziehung eines Urteils zur Bildung einer einheitlichen Jugendstrafe bei fehlender ausdrücklicher Begründung

  • rewis.io

    Sukzessive Mittäterschaft: Erforderlichkeit eines Beitrags zu einer aktiven Tatbestandsverwirklichung

  • ra.de
  • rewis.io

    Sukzessive Mittäterschaft: Erforderlichkeit eines Beitrags zu einer aktiven Tatbestandsverwirklichung

  • rechtsportal.de

    Annahme einer sukzessiven Mittäterschaft durch das Verlassen eines tödlich Verletzten; Einbeziehung eines Urteils zur Bildung einer einheitlichen Jugendstrafe bei fehlender ausdrücklicher Begründung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2010, 296
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 494/06

    Raub mit Todesfolge (Leichtfertigkeit; Raubvorsatz); Beweiswürdigung und

    Auszug aus BGH, 18.05.2010 - 5 StR 143/10
    Das Landgericht ist von einer sukzessiven Mittäterschaft durch aktives Tun des Angeklagten ausgegangen, weil diesem der - nach dem Grundsatz in dubio pro reo (vgl. BGHR StPO § 261 in dubio pro reo 8; BGH StV 2007, 284, 286; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 5 StR 459/06 Tz. 5) dem unbekannten T. zugeschriebene - verletzungsintensive Schlag mit der Flasche wegen anschließender gemeinsamer Tatvollendung durch Zurücklassen des Opfers zuzurechnen sei.

    Mangels eines Beitrags zu einer aktiven Tatbestandsverwirklichung scheidet hier die Annahme sukzessiver aktiver Mittäterschaft aus (vgl. BGH NStZ 1984, 548, 549 m.w.N.; BGH StV 2007, 284, 285).

    Der Senat schließt im Blick auf die äußerst eingeschränkte Beweislage aus, dass ein neues Tatgericht weitergehende Feststellungen wird treffen können, die eine mittäterschaftliche Begehung des Freiheitsberaubungs- und Tötungsverbrechens oder - bei Annahme von Beihilfe - zusätzlich für einen Verdeckungsmord durch Unterlassen (vgl. Fischer, StGB 57. Aufl. § 13 Rdn. 32) wird tragen können, und entscheidet entsprechend § 354 Abs. 1 StPO auf Beihilfe durch (vgl. BGH StV 2007, 284, 286; 2009, 176, 177; BGH, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 5 StR 219/08 Tz. 9).

  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 573/93

    Anwendung von Jugendstrafrecht oder allgemeinem Strafrecht bei der Strafbildung

    Auszug aus BGH, 18.05.2010 - 5 StR 143/10
    Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass das später unter Anwendung von Jugendstrafrecht ausgeurteilte Tötungsverbrechen im Vergleich zu dem milde sanktionierten Diebstählen hier das Schwergewicht im Sinne das entsprechend anzuwendenden § 32 Satz 1 JGG bildet (vgl. BGHR JGG § 32 Gesamtstrafe 2) und es deshalb bei der gebotenen Bildung einer einheitlichen Jugendstrafe bleibt (vgl. BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3 bis 5).

    Eine Anwendung von Erwachsenenstrafrecht auf die Tat und eine Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 StGB ist hierdurch ausgeschlossen (vgl. BGHR JGG § 32 Gesamtstrafe 2).

  • BGH, 17.09.2009 - 5 StR 521/08

    Verurteilungen des ehemaligen Gesamtbetriebsratsvorsitzenden und eines ehemaligen

    Auszug aus BGH, 18.05.2010 - 5 StR 143/10
    a) Zwar ist die tatrichterliche Bewertung über das Vorliegen von Täterschaft oder Teilnahme nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur einer eingeschränkten revisionsgerichtlichen Kontrolle zugänglich (BGHSt 48, 52, 56; BGH NJW 2010, 92, 97 m.w.N.).

    Es fehlt insoweit an der gebotenen umfassenden Würdigung des Beweisergebnisses (vgl. BGH NJW 2010, 92, 97 m.w.N.).

  • BGH, 25.06.2008 - 5 StR 219/08

    Mittäterschaft und Beihilfe bei gewerbsmäßiger Bandenhehlerei (Beleg der

    Auszug aus BGH, 18.05.2010 - 5 StR 143/10
    Das Landgericht hat die festgestellten Tatbeiträge des schweigenden Angeklagten weder dahingehend gewürdigt, ob sie in einem Unterordnungsverhältnis zu denen des unbekannt gebliebenen T. stehen könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 5 StR 219/08 Tz. 299), noch hat es Erwägungen zum Bestehen und des Umfangs eines Tatinteresses des Angeklagten angestellt (vgl. BGHSt 37, 289, 291; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 5 StR 459/06 Tz. 6).

    Der Senat schließt im Blick auf die äußerst eingeschränkte Beweislage aus, dass ein neues Tatgericht weitergehende Feststellungen wird treffen können, die eine mittäterschaftliche Begehung des Freiheitsberaubungs- und Tötungsverbrechens oder - bei Annahme von Beihilfe - zusätzlich für einen Verdeckungsmord durch Unterlassen (vgl. Fischer, StGB 57. Aufl. § 13 Rdn. 32) wird tragen können, und entscheidet entsprechend § 354 Abs. 1 StPO auf Beihilfe durch (vgl. BGH StV 2007, 284, 286; 2009, 176, 177; BGH, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 5 StR 219/08 Tz. 9).

  • BGH, 13.12.2006 - 5 StR 459/06

    Beweiswürdigung (Zweifelsgrundsatz bzw. dubio pro reo: Ausschluss anderer

    Auszug aus BGH, 18.05.2010 - 5 StR 143/10
    Das Landgericht ist von einer sukzessiven Mittäterschaft durch aktives Tun des Angeklagten ausgegangen, weil diesem der - nach dem Grundsatz in dubio pro reo (vgl. BGHR StPO § 261 in dubio pro reo 8; BGH StV 2007, 284, 286; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 5 StR 459/06 Tz. 5) dem unbekannten T. zugeschriebene - verletzungsintensive Schlag mit der Flasche wegen anschließender gemeinsamer Tatvollendung durch Zurücklassen des Opfers zuzurechnen sei.

    Das Landgericht hat die festgestellten Tatbeiträge des schweigenden Angeklagten weder dahingehend gewürdigt, ob sie in einem Unterordnungsverhältnis zu denen des unbekannt gebliebenen T. stehen könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 5 StR 219/08 Tz. 299), noch hat es Erwägungen zum Bestehen und des Umfangs eines Tatinteresses des Angeklagten angestellt (vgl. BGHSt 37, 289, 291; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 5 StR 459/06 Tz. 6).

  • BGH, 04.02.1992 - 1 StR 787/91

    Beweiswürdigung - In dubio pro reo - Tatbeteiligung - Teilnahme - Täterschaft -

    Auszug aus BGH, 18.05.2010 - 5 StR 143/10
    Das Landgericht ist von einer sukzessiven Mittäterschaft durch aktives Tun des Angeklagten ausgegangen, weil diesem der - nach dem Grundsatz in dubio pro reo (vgl. BGHR StPO § 261 in dubio pro reo 8; BGH StV 2007, 284, 286; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 5 StR 459/06 Tz. 5) dem unbekannten T. zugeschriebene - verletzungsintensive Schlag mit der Flasche wegen anschließender gemeinsamer Tatvollendung durch Zurücklassen des Opfers zuzurechnen sei.
  • BGH, 08.07.1998 - 2 StR 278/98

    Einheitliche Anwendung des Jugendstrafrechts für Festsetzung des Strafmaßes

    Auszug aus BGH, 18.05.2010 - 5 StR 143/10
    Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass das später unter Anwendung von Jugendstrafrecht ausgeurteilte Tötungsverbrechen im Vergleich zu dem milde sanktionierten Diebstählen hier das Schwergewicht im Sinne das entsprechend anzuwendenden § 32 Satz 1 JGG bildet (vgl. BGHR JGG § 32 Gesamtstrafe 2) und es deshalb bei der gebotenen Bildung einer einheitlichen Jugendstrafe bleibt (vgl. BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3 bis 5).
  • BGH, 29.07.1992 - 2 StR 20/92

    Einheitliche Aburteilung mehrerer in verschiedenen Altersstufen begangener Taten

    Auszug aus BGH, 18.05.2010 - 5 StR 143/10
    Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass das später unter Anwendung von Jugendstrafrecht ausgeurteilte Tötungsverbrechen im Vergleich zu dem milde sanktionierten Diebstählen hier das Schwergewicht im Sinne das entsprechend anzuwendenden § 32 Satz 1 JGG bildet (vgl. BGHR JGG § 32 Gesamtstrafe 2) und es deshalb bei der gebotenen Bildung einer einheitlichen Jugendstrafe bleibt (vgl. BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3 bis 5).
  • BGH, 09.06.2009 - 5 StR 55/09

    Schädliche Neigungen (Vorliegen zum Zeitpunkt des Urteils; Beweiswürdigung);

    Auszug aus BGH, 18.05.2010 - 5 StR 143/10
    Bei dem zur Tatzeit nicht vorbestraften Angeklagten dürfte die zusätzliche Annahme schädlicher Neigungen aber ausgeschlossen sein (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 5; BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 5 StR 55/09 Tz. 9 f.).
  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

    Auszug aus BGH, 18.05.2010 - 5 StR 143/10
    a) Zwar ist die tatrichterliche Bewertung über das Vorliegen von Täterschaft oder Teilnahme nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur einer eingeschränkten revisionsgerichtlichen Kontrolle zugänglich (BGHSt 48, 52, 56; BGH NJW 2010, 92, 97 m.w.N.).
  • BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92

    Vorliegen schädlicher Neigungen

  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

  • BGH, 08.01.2009 - 5 StR 578/08

    Beweiswürdigung (besondere Anforderungen; Aussage gegen Aussage;

  • BGH, 07.08.1984 - 1 StR 385/84

    Sukzessiv

  • BGH, 01.12.2011 - 5 StR 360/11

    Tötungsvorsatz (äußerst gefährliche Gewalthandlung); Mittäterschaft (sukzessive;

    Die Angabe, an welchem Maßstab die Strafkammer ihre Bewertung eines mittäterschaftlich begangenen versuchten Totschlags gemessen hat, war jedoch mit Blick auf die für eine Erfolgszurechnung im Wege sukzessiver Täterschaft erforderliche gemeinsame (versuchte) Tatvollendung unentbehrlich; danach muss der Hinzutretende die Vorstellung haben, die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolges durch sein eigenes Handeln weiter zu fördern (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 5 StR 143/10, StraFo 2010, 296).
  • BGH, 26.01.2011 - 5 StR 569/10

    Bemessung der Jugendstrafe (schädliche Neigungen; ausländische Vorverurteilungen;

    Der Senat hat mit Beschluss vom 18. Mai 2010 (5 StR 143/10, StraFo 2010, 296) den Schuldspruch auf Beihilfe umgestellt und den Strafausspruch hinsichtlich der Höhe der Jugendstrafe - unter Aufrechterhaltung sämtlicher Feststellungen - aufgehoben.

    Hätte es sich hierbei um die Verurteilung eines deutschen Gerichts gehandelt, wäre eine Einbeziehung des Urteils gemäß § 105 Abs. 2, § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG möglich gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 5 StR 143/10 mwN).

  • BGH, 21.02.2017 - 3 StR 455/16

    Voraussetzungen der sukzessiven Mittäterschaft bei der (gefährlichen)

    Eine sukzessive Zurechnung setzt vielmehr voraus, dass der Hinzutretende in der Vorstellung handelt, die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolges durch sein eigenes Handeln weiter zu fördern (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 5 StR 143/10, StraFo 2010, 296; BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 360/11, NStZ 2012, 207, 208).
  • BGH, 10.04.2019 - 4 StR 102/19

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen gefährlicher

    Erforderlich ist vielmehr die Erbringung eines die Tatbestandsverwirklichung fördernden objektiven Tatbeitrages (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 702; Beschlüsse vom 18. Mai 2010 - 5 StR 143/10, StraFo 2010, 296; vom 29. April 1998 - 2 StR 664/97, StV 1998, 649; Urteile vom 7. September 1993 - 5 StR 394/93, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatbeitrag 4; vom 7. August 1984 - 1 StR 385/84, NStZ 1984, 548; Fischer aaO, § 25 Rn. 39 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 07.04.2010 - 2 StR 51/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6752
BGH, 07.04.2010 - 2 StR 51/10 (https://dejure.org/2010,6752)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2010 - 2 StR 51/10 (https://dejure.org/2010,6752)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2010 - 2 StR 51/10 (https://dejure.org/2010,6752)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,6752) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 1 S 1 StGB, § 46 Abs 1 S 1 StGB, § 211 StGB, § 212 StGB, § 224 StGB
    Strafzumessung bei strafbefreiendem Rücktritt vom Tötungsversuch bei Verurteilung wegen vollendeter Körperverletzung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung eines bedingten Tötungsvorsatzes bei Anerkennung eines strafbefreienden Rücktritts vom Tötungsversuch

  • rewis.io

    Strafzumessung bei strafbefreiendem Rücktritt vom Tötungsversuch bei Verurteilung wegen vollendeter Körperverletzung

  • rewis.io

    Strafzumessung bei strafbefreiendem Rücktritt vom Tötungsversuch bei Verurteilung wegen vollendeter Körperverletzung

  • rechtsportal.de

    StGB § 224; StPO § 349 Abs. 2
    Rechtmäßigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung eines bedingten Tötungsvorsatzes bei Anerkennung eines strafbefreienden Rücktritts vom Tötungsversuch

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 202
  • StraFo 2010, 296
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.02.1996 - 3 StR 445/95

    Strafzumessung beim strafbefreienden Rücktritt des Täters vom Versuch und der

    Auszug aus BGH, 07.04.2010 - 2 StR 51/10
    Das Rücktrittsprivileg bewirkt, dass der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz sowie ausschließlich darauf bezogene Tatbestandsverwirklichungen nicht strafschärfend berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGHSt 42, 43; BGH StV 2003, 218 m.w.N.).
  • BGH, 25.07.2002 - 3 StR 41/02

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung des Motivs der verbleibenden

    Auszug aus BGH, 07.04.2010 - 2 StR 51/10
    Das Rücktrittsprivileg bewirkt, dass der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz sowie ausschließlich darauf bezogene Tatbestandsverwirklichungen nicht strafschärfend berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGHSt 42, 43; BGH StV 2003, 218 m.w.N.).
  • BGH, 20.04.2016 - 2 StR 320/15

    Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld (jugendspezifische

    a) Ist der erwachsene Täter vom Versuch einer Straftat strafbefreiend zurückgetreten, gleichwohl aber wegen eines zugleich verwirklichten vollendeten anderen Delikts zu bestrafen, so darf der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz nicht strafschärfend berücksichtigt werden (Senat, Beschluss vom 4. April 2012 - 2 StR 70/12, NStZ 2013, 158; Beschluss vom 7. April 2010 - 2 StR 51/10, NStZ-RR 2010, 202; Beschluss vom 14. Mai 2003 - 2 StR 98/03, NStZ 2003, 533; Beschluss vom 13. Mai 1998 - 2 StR 172/98, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 30; BGH, Beschluss vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StV 2014, 482; Beschluss vom 20. August 2002 - 5 StR 338/02, StV 2003, 218; Urteil vom 14. Februar 1996 - 3 StR 445/95, BGHSt 42, 43, 44 ff.; Beschluss vom 14. November 1995 - 4 StR 639/95, StV 1996, 263; Beschluss vom 16. April 1980 - 3 StR 115/80, MDR 1980, 813; st. Rspr.).
  • BGH, 04.04.2019 - 3 StR 64/19

    Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (Legalprognose; Wahrscheinlichkeit

    Um die privilegierende Wirkung des Rücktritts zu sichern, entspricht es zudem sowohl ständiger Rechtsprechung als auch der herrschenden Meinung im Schrifttum, dass in denjenigen Fällen, in denen der Täter zwar vom Versuch einer Straftat strafbefreiend zurückgetreten, jedoch wegen eines zugleich verwirklichten vollendeten Delikts zu bestrafen ist, der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz sowie ausschließlich darauf bezogene Umstände für die Strafzumessung bei dem verbliebenen Delikt grundsätzlich nicht herangezogen werden dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1996 - 3 StR 445/95, BGHSt 42, 43, 44; Beschluss vom 7. April 2010 - 2 StR 51/10, NStZ-RR 2010, 202; LK/Lilie/Albrecht, StGB, 12. Aufl., § 24 Rn. 498; Schönke/Schröder/Eser/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 24 Rn. 114).

    Demgemäß ist es von Rechts wegen nicht zu beanstanden, wenn in die Zumessung der wegen des verbliebenen vollendeten Delikts zu verhängenden Strafe jedenfalls diejenigen äußeren Umstände eingestellt werden, die sich auf das Tatgeschehen insgesamt beziehen und den Unrechts- und Schuldgehalt sowohl des vom Rücktritt erfassten als auch des verbliebenen vollendeten Delikts charakterisieren (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1996 - 3 StR 445/95, BGHSt 42, 43, 44; Beschluss vom 25. Juli 2002 - 3 StR 41/02, NStZ 2003, 143, 144; die Berücksichtigung der inneren Tatumstände ablehnend BGH, Beschluss vom 7. April 2010 - 2 StR 51/10, NStZ-RR 2010, 202 mwN; dagegen ausdrücklich offen gelassen in BGH, Beschluss vom 25. Juli 2002 - 3 StR 41/02, NStZ 2003, 143, 144).

  • BGH, 02.02.2022 - 4 StR 398/21

    Strafzumessung (Rücktrittsprivileg; Vorliegen von vertypten Milderungsgründen:

    Das Rücktrittsprivileg bewirkt, dass der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz nicht strafschärfend berücksichtigt werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1996 - 3 StR 445/95, BGHSt 42, 43, 44 f.; Beschluss vom 7. April 2010 - 2 StR 51/10, NStZ-RR 2010, 202 mwN).
  • BGH, 18.08.2021 - 5 StR 218/21

    Keine strafschärfende Berücksichtigung des auf die versuchte Tat gerichteten

    Denn das Rücktrittsprivileg des § 24 StGB bewirkt, dass der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz nicht strafschärfend berücksichtigt werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2010 - 2 StR 51/10, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 35; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StV 2014, 482 jeweils mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 14.04.2010 - 2 StR 87/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9187
BGH, 14.04.2010 - 2 StR 87/10 (https://dejure.org/2010,9187)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2010 - 2 StR 87/10 (https://dejure.org/2010,9187)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2010 - 2 StR 87/10 (https://dejure.org/2010,9187)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,9187) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30 StGB
    Versuchte Anstiftung zu einem Verbrechen: Konkurrenz zur Begehung des Verbrechens durch den Auffordernden selbst

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzverhältnis zwischen einer versuchten Anstiftung zu einer Tat und ihrer späteren Begehung durch den Auffordernden selbst

  • rewis.io

    Versuchte Anstiftung zu einem Verbrechen: Konkurrenz zur Begehung des Verbrechens durch den Auffordernden selbst

  • rewis.io

    Versuchte Anstiftung zu einem Verbrechen: Konkurrenz zur Begehung des Verbrechens durch den Auffordernden selbst

  • rechtsportal.de

    StGB § 30
    Konkurrenzverhältnis zwischen einer versuchten Anstiftung zu einer Tat und ihrer späteren Begehung durch den Auffordernden selbst

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2010, 296
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.09.1999 - 3 StR 359/99

    Anstiftung zur (besonders) schweren Brandstiftung (Anwendung vor und nach dem 6.

    Auszug aus BGH, 14.04.2010 - 2 StR 87/10
    Durch § 30 StGB werden einzelne Vorbereitungshandlungen wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit unter Strafe gestellt; für eine Verurteilung nach § 30 StGB ist indes dann kein Raum mehr, wenn nach einer versuchten Anstiftung der Auffordernde selbst das Verbrechen begeht oder zu begehen versucht, zu dem er einen anderen vergeblich zu bestimmen versucht hat (BGHSt 8, 38 ff.; BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 3 und 6).
  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91

    Beweisverwertungsverbot durch Vernehmung im ermüdeten Zustand (Anforderungen;

    Auszug aus BGH, 14.04.2010 - 2 StR 87/10
    Durch § 30 StGB werden einzelne Vorbereitungshandlungen wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit unter Strafe gestellt; für eine Verurteilung nach § 30 StGB ist indes dann kein Raum mehr, wenn nach einer versuchten Anstiftung der Auffordernde selbst das Verbrechen begeht oder zu begehen versucht, zu dem er einen anderen vergeblich zu bestimmen versucht hat (BGHSt 8, 38 ff.; BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 3 und 6).
  • BGH, 01.07.1955 - 2 StR 172/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.04.2010 - 2 StR 87/10
    Durch § 30 StGB werden einzelne Vorbereitungshandlungen wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit unter Strafe gestellt; für eine Verurteilung nach § 30 StGB ist indes dann kein Raum mehr, wenn nach einer versuchten Anstiftung der Auffordernde selbst das Verbrechen begeht oder zu begehen versucht, zu dem er einen anderen vergeblich zu bestimmen versucht hat (BGHSt 8, 38 ff.; BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 3 und 6).
  • BGH, 08.11.2017 - AK 54/17

    Fortdauer von Untersuchungshaft: Dringender Tatverdacht der Beteiligung an der

    Einerseits könnte auf allgemeine Grundsätze zum Verhältnis von Beteiligungsversuch im Vorfeld der Tat (§ 30 StGB), Versuch (§§ 22 ff. StGB) und Vollendung zurückgegriffen werden, so dass die Vorbereitungstat nach § 89a StGB als weniger intensive Deliktsverwirklichung gegenüber der - zunächst nur geplanten, dann aber - ausgeführten Gewalttat wegen Subsidiarität zurückträte (so MüKoStGB/Schäfer, 3. Aufl., § 89a Rn. 76 mwN; zu den für § 30 StGB geltenden rechtlichen Maßstäben s. BGH, Urteil vom 15. Mai 1992 - 3 StR 419/91, BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 3; Beschluss vom 14. April 2010 - 2 StR 87/10, StraFo 2010, 296; MüKoStGB/Joecks, 3. Aufl., § 30 Rn. 73); andererseits könnte gegen die Annahme von Gesetzeseinheit eingewandt werden, dass die auf die Gewalttat selbst anzuwendenden Strafvorschriften regelmäßig andere Rechtsgüter schützen (so S/S-Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 89a Rn. 24).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht