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   BGH, 10.06.2010 - 2 StR 78/10   

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https://dejure.org/2010,1567
BGH, 10.06.2010 - 2 StR 78/10 (https://dejure.org/2010,1567)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2010 - 2 StR 78/10 (https://dejure.org/2010,1567)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - 2 StR 78/10 (https://dejure.org/2010,1567)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 251 Abs. 4 Satz 1 StPO; § 256 Abs. 1 Nr. 5 StPO
    Sinn des Beschlusserfordernis in § 251 Abs. 4 Satz 1 StPO (Beruhen; Unmittelbarkeit; Aufklärungspflicht); erweiterter Urkundsbeweis

  • lexetius.com

    StPO § 251 Abs. 4 Satz 1

  • Burhoff online

    Verlesung, frühere Vernehmung , Vermerk, Gerichtsbeschluss

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 251 Abs 4 S 1 StPO
    Beweisaufnahme im Strafverfahren: Erfordernis eines Gerichtsbeschlusses über die Verlesung der Vernehmungsniederschrift einer Beweisperson

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gewährleistung einer gemeinsamen Meinungsbildung des Gerichts und gemeinsamen Verantwortung bzgl. der Einschränkung der Unmittelbarkeit durch den Verzicht auf den Zeugen durch das Beschlusserfordernis in § 251 Abs. 4 S. 1 Strafprozessordnung (StPO)

  • rewis.io

    Beweisaufnahme im Strafverfahren: Erfordernis eines Gerichtsbeschlusses über die Verlesung der Vernehmungsniederschrift einer Beweisperson

  • rewis.io

    Beweisaufnahme im Strafverfahren: Erfordernis eines Gerichtsbeschlusses über die Verlesung der Vernehmungsniederschrift einer Beweisperson

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Beschlusserfordernis i. S. des § 251 Abs. 4 S.1 StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 251 Abs. 4 S. 1
    Gewährleistung einer gemeinsamen Meinungsbildung des Gerichts und gemeinsamen Verantwortung bzgl. der Einschränkung der Unmittelbarkeit durch den Verzicht auf den Zeugen durch das Beschlusserfordernis in § 251 Abs. 4 S. 1 Strafprozessordnung ( StPO )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Warum ein Gerichtsbeschluss nach § 251 Abs. 4 StPO erforderlich ist?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urkundsverlesung statt Zeugenvernehmung

  • strafverteidigung-hamburg.com (Zusammenfassung)

    Verlesung einer Vernehmungsniederschrift ohne Gerichtsbeschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3383
  • NStZ 2010, 649
  • NStZ 2011, 594 (Ls.)
  • StV 2010, 617
  • StraFo 2010, 342
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.02.1988 - 4 StR 51/88

    Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - 2 StR 78/10
    Das Fehlen des Gerichtsbeschlusses begründet die Revision (vgl. NStZ 1993, 144; 88, 283).

    Dem entspricht es, dass die Einhaltung der Förmlichkeiten in § 251 Abs. 4 StPO, insbesondere die förmliche Selbstkontrolle des Gerichts durch Entscheidung des gesamten Spruchkörpers, nicht zur Disposition der Verfahrensbeteiligten steht (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 52; NStZ 88, 283).

  • BGH, 20.04.2006 - 4 StR 604/05

    Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen: vollständige Mitteilung eines

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - 2 StR 78/10
    Zwar ist es zutreffend, dass das Beruhen nach der Rechtsprechung entfallen kann, wenn den Verfahrensbeteiligten der Grund der Verlesung bewusst war und die persönliche Vernehmung des Zeugen zur weiteren Aufklärung nicht hätte beitragen können (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 52; 2001, 261).

    Dem entspricht es, dass die Einhaltung der Förmlichkeiten in § 251 Abs. 4 StPO, insbesondere die förmliche Selbstkontrolle des Gerichts durch Entscheidung des gesamten Spruchkörpers, nicht zur Disposition der Verfahrensbeteiligten steht (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 52; NStZ 88, 283).

  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 446/92

    Beschluß - Begründung - Verlesung - Niederschrift - Zeuge

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - 2 StR 78/10
    Das Fehlen des Gerichtsbeschlusses begründet die Revision (vgl. NStZ 1993, 144; 88, 283).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17

    Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst

    Angesichts dessen beruht ein Urteil jedenfalls dann nicht auf der fehlenden Begründung des anordnenden Beschlusses, wenn der Grund für die Verlesung ohnehin allen Verfahrensbeteiligten bekannt ist (BGH, Urteil vom 5. August 1975 - 1 StR 376/75 und Beschluss vom 7. Januar 1986 - 1 StR 571/85, NStZ 1986, 325; vgl. auch Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 StR 113/15, NStZ 2016, 117, 118; LR/Sander/Cirener aaO § 251 Rn. 97 mwN; Kreicker in Münchener Kommentar zur StPO, § 251 Rn. 92; siehe aber auch BGH, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 2 StR 78/10, NStZ 2010, 649).
  • BGH, 08.02.2011 - 4 StR 583/10

    Unmittelbarkeitsgrundsatz (Verlesung eines Arztbriefes; mangelnder Beschluss;

    Grundsätzlich begründet es allerdings die Revision, wenn der nach § 251 Abs. 4 StPO geforderte Gerichtsbeschluss nicht ergangen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 1988 - 4 StR 51/88, NStZ 1988, 283; vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 446/92, NStZ 1993, 144 und vom 10. Juni 2010 - 2 StR 78/10, NStZ 2010, 649).

    Deshalb kann auch ausgeschlossen werden, dass das Gericht unter Beachtung von Aufklärungsgesichtspunkten anders entschieden hätte als der Vorsitzende allein (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 2 StR 78/10, NStZ 2010, 649).

  • BGH, 21.07.2020 - 5 StR 250/20

    Verlesung von Vernehmungsniederschriften und E-Mails im allseitigen

    Durch den nachfolgenden Gerichtsbeschluss, wonach von einer Vernehmung der Geschädigten A. , M. und X. abgesehen werden könne, nachdem alle Verfahrensbeteiligten auf sie verzichtet hätten und auch die Strafkammer eine Vernehmung zur weiteren Sachaufklärung nicht für erforderlich halte, hat das gesamte Gericht zudem konkludent die Verantwortung für die Durchbrechung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes diese Zeugen betreffend übernommen (vgl. zu diesem Aspekt BGH, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 2 StR 78/10, NStZ 2010, 649).
  • KG, 06.07.2018 - 3 Ws (B) 186/18

    Ablehnung eines Beweisantrags bei nicht "naheliegender" Verwechslung

    Denn bei der Benennung eines Zeugen genügt der Vortrag derjenigen Tatsachen, die es dem Gericht ermöglichen, ihn zu ermitteln oder zu identifizieren, so z. B. wenn der Zeuge - wie hier - unter Berücksichtigung des Beweisthemas über seine Tätigkeit insbesondere in einer Behörde zu individualisieren ist (vgl. Senat VRS 128, 295 mit Anm. Krenberger in jurisPR-VerkR 8/2016; BGHSt 40, 3; StraFo 2010, 342).
  • KG, 13.05.2015 - 3 Ws (B) 208/15

    Bußgeldverfahren: Beweisantrag ohne Namhaftmachung des Zeugen; Ablehnung eines

    Es handelt sich vorliegend um einen Beweisantrag, auch wenn der oder die Beamten, die bei der Einlieferung mit dem Betroffenen befasst waren, nicht namentlich benannt waren; denn bei der Benennung eines Zeugen genügt der Vortrag derjenigen Tatsachen, die es dem Gericht ermöglichen, ihn zu ermitteln oder zu identifizieren, so z. B. wenn der Zeuge - wie hier - unter Berücksichtigung des Beweisthemas über seine Tätigkeit insbesondere in einer Behörde zu individualisieren ist (vgl. BGHSt 40, 3 ff.; BGH StraFo 2010, 342 f.).
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