Weitere Entscheidungen unten: BGH, 06.05.2010 | OLG Hamburg, 27.04.2010

Rechtsprechung
   BGH, 18.02.2010 - 4 StR 633/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7735
BGH, 18.02.2010 - 4 StR 633/09 (https://dejure.org/2010,7735)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2010 - 4 StR 633/09 (https://dejure.org/2010,7735)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - 4 StR 633/09 (https://dejure.org/2010,7735)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse

  • kuczyfu.de PDF (Auszüge)

    Tatidentität bei verschiedenartigen Betäubungsmitteln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2010, 348
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.03.1998 - 1 StR 80/98

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - 4 StR 633/09
    bis 31. richtigerweise Tateinheit (vgl. BGH, Beschl. vom 25. März 1998 - 1 StR 80/98).
  • BGH, 23.10.1996 - 5 StR 505/96

    Feststellung einer Bewertungseinheit bei sukzessivem Auffüllen eines

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - 4 StR 633/09
    a) Zwar vermag der Besitz verschiedener von vornherein zu unterschiedlichem Handel bestimmter Betäubungsmittel, die niemals zu einem Depot verbunden worden sind, nicht bereits auf Grund zeitlicher Überschneidung eine Bewertungseinheit zu begründen (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.05.2010 - 3 StR 62/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10973
BGH, 06.05.2010 - 3 StR 62/10 (https://dejure.org/2010,10973)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2010 - 3 StR 62/10 (https://dejure.org/2010,10973)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - 3 StR 62/10 (https://dejure.org/2010,10973)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 StGB, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG
    Verfallsanordnung: Wertersatzverfall bei Zahlung des Kaufpreises für eine Drogenlieferung im Auftrag des Käufers durch einen Dritten

  • Wolters Kluwer

    Errechnung des ausgesprochenen Verfallsbetrags im Wesentlichen unter Anwendung des Bruttoprinzips

  • rewis.io

    Verfallsanordnung: Wertersatzverfall bei Zahlung des Kaufpreises für eine Drogenlieferung im Auftrag des Käufers durch einen Dritten

  • ra.de
  • rewis.io

    Verfallsanordnung: Wertersatzverfall bei Zahlung des Kaufpreises für eine Drogenlieferung im Auftrag des Käufers durch einen Dritten

  • rechtsportal.de

    StGB § 73 Abs. 1; StGB § 73a Abs. 1
    Errechnung des ausgesprochenen Verfallsbetrags im Wesentlichen unter Anwendung des Bruttoprinzips

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2010, 348
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.01.2008 - 3 StR 450/07

    Zustellung an den gewählten Verteidiger (Wirksamwerden der rechtsgeschäftlichen

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - 3 StR 62/10
    Zu der Verfahrensrüge, es habe bei dem Urteil ein Richter mitgewirkt, dessen Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit mit Unrecht verworfen worden ist (§ 338 Nr. 3 StPO), weist der Senat ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts hinsichtlich der Beanstandung, die Anklageschrift sei von dem abgelehnten Vorsitzenden der Strafkammer deshalb nicht wirksam an den Wahlverteidiger zugestellt worden, weil sich dessen schriftliche Vollmacht zu diesem Zeitpunkt nicht bei den Akten befunden hatte, auf seinen Beschluss vom 15. Januar 2008 - 3 StR 450/07 - hin.
  • BGH, 26.03.2009 - 3 StR 579/08

    Nichtmehrvorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen als

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - 3 StR 62/10
    Der Senat weist den neuen Tatrichter darauf hin, dass die Annahme einer unbilligen Härte im Sinne von § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB nur bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht kommt (vgl. BGH NStZ 2010, 86; Fischer aaO § 73 c Rdn. 3).
  • BGH, 24.10.2013 - 3 StR 128/13

    Verfall (erlangtes Etwas; Bruttoprinzip; rechtsfehlerhaft unterlassene Prüfung

    Die Abschöpfung erfolgt nach dem Bruttoprinzip, wonach grundsätzlich alles, was der Täter für die Tat oder aus ihr erhalten hat, für verfallen zu erklären ist (vgl. Senat BGHR StGB § 73 Erlangtes 11 sowie Urteil vom 4. März 2010 - 3 StR 559/09, juris).
  • BGH, 18.05.2022 - 1 StR 19/22

    Steuerhehlerei durch Veräußerung unversteuerter unverzollter Zigaretten:

    Daran fehlt es jedoch, wenn das der Verbindlichkeit zugrunde liegende Rechtsgeschäft unwirksam ist und der Täter somit durch die Leistung eines Dritten lediglich von einer unwirksamen - und damit nicht werthaltigen - Verbindlichkeit frei wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2021 - 3 StR 331/21 Rn. 3; vom 15. Dezember 2021 - 2 StR 491/21 Rn. 6; vom 6. Mai 2010 - 3 StR 62/10 Rn. 5 jeweils zu Forderungen aus Betäubungsmittelgeschäften und vom 26. Oktober 2021 - 2 StR 311/21 Rn. 16 zu einem Schuldenerlass für die Beteiligung an einer Straftat; Eser/Schuster in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 73 Rn. 18).
  • BGH, 06.08.2013 - 3 StR 128/13

    Verfall (rechtsfehlerhafte Ermittlung der Höhe des aus der Tat Erlangten)

    Die Abschöpfung erfolgt nach dem Bruttoprinzip, wonach grundsätzlich alles, was der Täter für die Tat oder aus ihr erhalten hat, für verfallen zu erklären ist (vgl. Senat BGHR StGB § 73 Erlangtes 11 und Urteil vom 4. März 2010 - 3 StR 559/09, juris).
  • BGH, 02.10.2012 - 3 StR 320/12

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln; Verfall; (erlangtes Etwas; kein Verfall

    Somit standen dem Lieferanten aus diesen Betäubungsmittelgeschäften weder ein Kaufpreisanspruch noch andere zivilrechtliche Ansprüche zu, von denen der Angeklagte durch die Aufrechnung mit dem versprochenen Kurierlohn hätte frei werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2010 - 3 StR 62/10, StraFo 2010, 348).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.04.2010 - 2 Ws 59/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,22126
OLG Hamburg, 27.04.2010 - 2 Ws 59/10 (https://dejure.org/2010,22126)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.04.2010 - 2 Ws 59/10 (https://dejure.org/2010,22126)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. April 2010 - 2 Ws 59/10 (https://dejure.org/2010,22126)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bewährungsaufsicht: Sachlich zuständiges Gericht bei Einbeziehung einer teilweise vollstreckten Freiheitsstrafe in eine nachträglich gebildete Gesamtfreiheitsstrafe

  • Justiz Hamburg

    § 462a Abs 1 S 2 StPO, § 462a Abs 2 S 1 StPO, § 55 StGB
    Bewährungsaufsicht: Sachlich zuständiges Gericht bei Einbeziehung einer teilweise vollstreckten Freiheitsstrafe in eine nachträglich gebildete Gesamtfreiheitsstrafe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit für die Bewährungsaufsicht bei Einbeziehung einer teilweise vollstreckten Freiheitsstrafe in eine nachträglich gebildete Gesamtstrafe

  • rechtsportal.de

    Zuständigkeit für die Bewährungsaufsicht bei Einbeziehung einer teilweise vollstreckten Freiheitsstrafe in eine nachträglich gebildete Gesamtstrafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2010, 348
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.06.1996 - 2 ARs 130/96

    Jugendstrafe - Bewährungsüberwachung - Zuständigkeit des Aussetzungsgericht

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2010 - 2 Ws 59/10
    Ist die Vollstreckung der (neuen) Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, endet nach allgemeiner Ansicht die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer mit Rechtskraft der Gesamtstrafenentscheidung (vgl. OLG Jena in NStZ-RR 2003, 316 -Leitsatz-; Appl in KK-StPO, 6. Aufl., § 460 Rdn. 32 a, § 462 a Rdn. 13, jeweils m.w.N.; siehe auch BGHSt 54, 13 und BGH in NStZ 1997, 100).
  • KG, 18.03.2009 - 2 Ws 96/09

    Strafvollzug: Anrechnung von Freistellungstagen auf Werk- und Nichtwerktage bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2010 - 2 Ws 59/10
    Der Verlust selbständiger Vollstreckbarkeit der rechtskräftig einbezogenen Strafe ist nicht nur in anderen Zusammenhängen - so bei Wegfall einer Widerrufbarkeit der Vollstreckungsaussetzung gemäß § 56 f StGB (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 10. Juni 2009, Az. 2 Ws 96-98/09) anerkannt, sondern ist maßgeblich auch für die allgemeine Auffassung, dass bei Einbeziehung der die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer früher begründet habenden Strafe in eine zur Bewährung ausgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe das neu erkennende Gericht für die nach § 453 StPO zu treffenden Entscheidungen zuständig ist (hierzu siehe oben lit. a)).
  • OLG Jena, 07.05.2003 - 1 Ws 163/03

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung vor Rechtskraft der Verurteilung wegen

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2010 - 2 Ws 59/10
    Ist die Vollstreckung der (neuen) Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, endet nach allgemeiner Ansicht die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer mit Rechtskraft der Gesamtstrafenentscheidung (vgl. OLG Jena in NStZ-RR 2003, 316 -Leitsatz-; Appl in KK-StPO, 6. Aufl., § 460 Rdn. 32 a, § 462 a Rdn. 13, jeweils m.w.N.; siehe auch BGHSt 54, 13 und BGH in NStZ 1997, 100).
  • OLG Zweibrücken, 22.03.1985 - 1 Ws 554/84

    Strafvollstreckungskammer; Einzelstrafen; Gesamtfreiheitsstrafe;

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2010 - 2 Ws 59/10
    Unterschiedlich wird die Frage nach einer Fortwirkungszuständigkeit bei nicht zur Bewährung ausgesetzter Gesamtfreiheitsstrafe beantwortet (bejahend OLG Hamm in OLGSt -alt- § 462 a StPO, S. 61; Appl, a.a.O., § 460 Rdn. 11 und 32 a, § 462 a Rdn. 13 a.E.; Stöckel in KMR, StPO, § 462 a Rdn. 32; Paeffgen in SK-StPO, § 462 a Rdn. 31; Pfeiffer, StPO, 5. Aufl., § 460 Rdn. 15; demgegenüber verneinend mit Annahme einer Zuständigkeit des neu erkennenden Gerichts OLG Frankfurt/Main in NStZ-RR 2007, 30; OLG Zweibrücken in NStZ 1985, 525; OLG Schleswig in NStZ 1983, 480; Meyer-Goßner, a.a.O., § 462 a Rdn. 15).
  • OLG Hamburg, 10.09.1981 - 1 Ws 297/81
    Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2010 - 2 Ws 59/10
    Schließlich steht systematisch einem ausdehnenden Verständnis von der Fortwirkungszuständigkeit entgegen, dass § 462 a Abs. 1 S. 2 StPO eine Ausnahmeregelung vom Grundsatz der in Satz 1 dieser Vorschrift bestimmten Anknüpfung an aktuelle Vollstreckung von Strafhaft enthält (vgl. HansOLG Hamburg in NStZ 1982, 48) und Ausnahmevorschriften eng auszulegen sind.
  • BGH, 06.05.2009 - 2 ARs 98/09

    Zuständigkeit für die Bewährungsüberwachung bei Einbeziehung einer durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2010 - 2 Ws 59/10
    Ist die Vollstreckung der (neuen) Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, endet nach allgemeiner Ansicht die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer mit Rechtskraft der Gesamtstrafenentscheidung (vgl. OLG Jena in NStZ-RR 2003, 316 -Leitsatz-; Appl in KK-StPO, 6. Aufl., § 460 Rdn. 32 a, § 462 a Rdn. 13, jeweils m.w.N.; siehe auch BGHSt 54, 13 und BGH in NStZ 1997, 100).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.1999 - 1 Ws 172/99
    Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2010 - 2 Ws 59/10
    Daran fehlt es für die einbezogene Strafe, weil diese mit Rechtskraft der Einbeziehungsentscheidung ihre selbständige Vollstreckbarkeit verliert (vgl. OLG Düsseldorf in JR 2000, 302, 303; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 56 f Rdn. 19a).
  • OLG Frankfurt, 09.11.2006 - 3 Ws 1085/06

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Abgrenzung der Zuständigkeit von erkennendem

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2010 - 2 Ws 59/10
    Unterschiedlich wird die Frage nach einer Fortwirkungszuständigkeit bei nicht zur Bewährung ausgesetzter Gesamtfreiheitsstrafe beantwortet (bejahend OLG Hamm in OLGSt -alt- § 462 a StPO, S. 61; Appl, a.a.O., § 460 Rdn. 11 und 32 a, § 462 a Rdn. 13 a.E.; Stöckel in KMR, StPO, § 462 a Rdn. 32; Paeffgen in SK-StPO, § 462 a Rdn. 31; Pfeiffer, StPO, 5. Aufl., § 460 Rdn. 15; demgegenüber verneinend mit Annahme einer Zuständigkeit des neu erkennenden Gerichts OLG Frankfurt/Main in NStZ-RR 2007, 30; OLG Zweibrücken in NStZ 1985, 525; OLG Schleswig in NStZ 1983, 480; Meyer-Goßner, a.a.O., § 462 a Rdn. 15).
  • OLG Schleswig, 23.12.1982 - 1 Str AR 46/82
    Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2010 - 2 Ws 59/10
    Unterschiedlich wird die Frage nach einer Fortwirkungszuständigkeit bei nicht zur Bewährung ausgesetzter Gesamtfreiheitsstrafe beantwortet (bejahend OLG Hamm in OLGSt -alt- § 462 a StPO, S. 61; Appl, a.a.O., § 460 Rdn. 11 und 32 a, § 462 a Rdn. 13 a.E.; Stöckel in KMR, StPO, § 462 a Rdn. 32; Paeffgen in SK-StPO, § 462 a Rdn. 31; Pfeiffer, StPO, 5. Aufl., § 460 Rdn. 15; demgegenüber verneinend mit Annahme einer Zuständigkeit des neu erkennenden Gerichts OLG Frankfurt/Main in NStZ-RR 2007, 30; OLG Zweibrücken in NStZ 1985, 525; OLG Schleswig in NStZ 1983, 480; Meyer-Goßner, a.a.O., § 462 a Rdn. 15).
  • OLG Hamm, 04.10.2018 - 1 Ws 218/18

    Sachliche Zuständigkeit nach rechtskräftiger Gesamtstrafenentscheidung bei

    Der Senat schließt sich damit der in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend vertretenen Meinung an, nach der die aus der vorausgegangenen (Teil-)Vollstreckung der einbezogenen Freiheitsstrafe gemäß § 462a Abs. 1 Satz 2 StPO folgende Fortwirkungszuständigkeit der Strafvollstreckungskammer mit Rechtskraft der Gesamtstrafenentscheidung endet (vgl. BGH NStZ 1997, 100; BGH NJW 2009, 3313; KG Berlin, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 2 Ws 223/15 -, juris; OLG Hamburg, StraFo 2010, 348-350; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 30-32; OLG Zweibrücken, NStZ 1985, 525; OLG Schleswig, …
  • LG Koblenz, 13.04.2023 - 2 Qs 23/23

    Strafaussetzung zur Bewährung, Widerruf, Zuständigkeit, Vollstreckung von

    Nach § 462a Abs. 1 S. 2 StPO wirkt die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer nämlich über den Zeitpunkt der (vorzeitigen) Entlassung des Verurteilten hinaus und endet erst mit vollständiger Erledigung der Strafvollstreckung (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2009 - 2 ARs 98/09, NJW 2009, 3313; OLG Hamburg, Beschluss vom 27. April 2010 - 2 Ws 59/10, BeckRS 2010, 14204).
  • KG, 14.10.2015 - 2 Ws 223/15

    Fortwirkungszuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei Einbeziehung einer

    Der Senat schließt sich daher der in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend vertretenen Meinung an, wonach die aus der vorausgegangenen (Teil-) Vollstreckung der einbezogenen Freiheitsstrafe gemäß § 462a Abs. 1 Satz 2 StPO folgende Fortwirkungszuständigkeit der Strafvollstreckungskammer mit Rechtskraft der Gesamtstrafenentscheidung endet (vgl. BGH NStZ 1997, 100-101; BGH NJW 2009, 3313-3314; Hans. OLG Hamburg StraFo 2010, 348-350; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 30-32; OLG Zweibrücken NStZ 1985, 525; OLG Schleswig …
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