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   BGH, 05.08.2010 - 2 StR 296/10   

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https://dejure.org/2010,10992
BGH, 05.08.2010 - 2 StR 296/10 (https://dejure.org/2010,10992)
BGH, Entscheidung vom 05.08.2010 - 2 StR 296/10 (https://dejure.org/2010,10992)
BGH, Entscheidung vom 05. August 2010 - 2 StR 296/10 (https://dejure.org/2010,10992)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (mangelnde Feststellungen: geringerer Wirkstoffgehalt, unterschiedliches Gewicht der als Ecstasy vertriebenen Tabletten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG
    Betäubungsmittelhandel: Bestimmung der "nicht geringen Menge" beim Erwerb und Weiterverkauf von Ecstasy-Tabletten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG
    Betäubungsmittelhandel: Bestimmung der "nicht geringen Menge" beim Erwerb und Weiterverkauf von Ecstasy-Tabletten

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung eines Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Falle des gewerblichen Weiterverkaufes von 2.000 Ecstasy-Tabletten mit einem Wirkstoffgehalt von zwei Prozent bei einem durchschnittlich vorkommenden Gewicht ...

  • rewis.io

    Betäubungsmittelhandel: Bestimmung der "nicht geringen Menge" beim Erwerb und Weiterverkauf von Ecstasy-Tabletten

  • rewis.io

    Betäubungsmittelhandel: Bestimmung der "nicht geringen Menge" beim Erwerb und Weiterverkauf von Ecstasy-Tabletten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verurteilung eines Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Falle des gewerblichen Weiterverkaufes von 2.000 Ecstasy-Tabletten mit einem Wirkstoffgehalt von zwei Prozent bei einem durchschnittlich vorkommenden Gewicht ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Betäubungsmittelstrafrecht: 2.000 Tabletten Ecstasy sind nicht zwingend eine nicht geringe Menge

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    2.000 Tabletten Ecstasy sind nicht zwingend eine nicht geringe Menge

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit des Besitzes von Ecstasy-Tabletten?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2010, 472
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

    Auszug aus BGH, 05.08.2010 - 2 StR 296/10
    Ausgehend von dieser Stückzahl kann jedoch keine ausreichend sichere Feststellung der Überschreitung des Grenzwerts der "nicht geringen Menge" bei Ecstasy-Tabletten von 30 Gramm MDA/MDMA/MDE-Base (BGHSt 42, 255, 262) getroffen werden, da die in der Praxis als Ecstasy vertriebenen Tabletten von unterschiedlichem Gewicht sind.
  • BGH, 31.05.2016 - 3 StR 138/16

    Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Allein aus der im Urteil mitgeteilten Anzahl der erworbenen Tabletten lassen sich keine Rückschlüsse auf den Wirkstoffgehalt ziehen, da die Wirkstoffkonzentrationen und -kombinationen der als Ecstasy vertriebenen Mittel in der Praxis schwanken (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 220/96, BGHSt 42, 255, 267; Beschlüsse vom 15. März 2001 - 3 StR 21/01, NStZ 2001, 381; vom 5. August 2010 - 2 StR 296/10, StraFo 2010, 472; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 29a Rn. 104 ff., 114; zur Zulässigkeit der Schätzung des Wirkstoffgehalts von Ecstasy vgl. auch BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 657/98, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Menge 7).
  • BGH, 22.06.2017 - 4 StR 218/17

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (negative Ermessensentscheidung bei

    Zwar hat der 2. Strafsenat eine Herabsetzung der Grenzmenge auf 10 Gramm Base anlässlich der Bestimmung der Grenzmenge für Metamphetamin in einem obiter dictum für gerechtfertigt gehalten (Urteil vom 3. Dezember 2008 - 2 StR 86/08, BGHSt 53, 89, 97 f.); die bisherige Grenzmengenbestimmung auf 30 Gramm in einer späteren Entscheidung (Beschluss vom 5. August 2010 - 2 StR 296/10, StraFo 2010, 472) aber wieder bestätigt.
  • BGH, 04.07.2017 - 2 StR 515/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Grenzwert der nicht geringen

    Die vom Landgericht getroffenen Feststellungen belegen damit nicht die Überschreitung des Grenzwerts der "nicht geringen Menge' bei Ecstasy-Tabletten von 30 Gramm MDMA-Base (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 220/96, BGHSt 42, 255, 262; Beschluss vom 15. März 2001 - 3 StR 21/01, BGH NStZ 2001, 381; Senat, Beschluss vom 5. August 2010 - 2 StR 296/10, StraFo 2010, 472).
  • BGH, 24.11.2016 - 4 StR 413/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Allein aus der Anzahl der erworbenen Tabletten lassen sich daher in der Regel keine zuverlässigen Rückschlüsse auf den Wirkstoffgehalt ziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 138/16, Rn. 4; Beschluss vom 5. August 2010 - 2 StR 296/10, StraFo 2010, 472 jeweils mwN).
  • BGH, 19.03.2019 - 5 StR 104/19

    Grundsatz der Unmittelbarkeit; fehlende Ermittlung des Wirkstoffgehalts bei

    Entgegen der Ansicht des Landgerichts ist allein auf der Grundlage der im Urteil mitgeteilten Stückzahl von jeweils 500 bis 2000 Ecstasy-Tabletten ... eine ausreichend sichere Feststellung der Überschreitung des Grenzwertes der nicht geringen Menge von 30 Gramm MDA/MDMA/MDE-Base nicht möglich, weil die in der Praxis als Ecstasy vertriebenen Tabletten erfahrungsgemäß von unterschiedlichem Gewicht sind und deren Wirkstoffkonzentrationen und -kombinationen schwanken (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2010 - 2 StR 296/10 -, juris Rdnr. 3; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rdnr. 338).
  • LG Duisburg, 20.12.2019 - 32 KLs 22/19
    2.) Die nicht geringe Menge bei Ecstasy-Tabletten lässt sich grundsätzlich nicht allein anhand der Anzahl der Tabletten ermitteln, in der Annahme, dass eine Tablette einer Konsumeinheit entspricht, da die Wirkstoffkonzentrationen sehr unterschiedlich ausfallen können (vgl. BGH Urteil vom 09.10.1996 - 3 StR 220/96; BGH, Beschluss vom 05.08.2010 - 2 StR 296/10).
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