Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.08.2010 - 1 (8) SsRs 366/09 - AK 92/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13448
OLG Karlsruhe, 12.08.2010 - 1 (8) SsRs 366/09 - AK 92/09 (https://dejure.org/2010,13448)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.08.2010 - 1 (8) SsRs 366/09 - AK 92/09 (https://dejure.org/2010,13448)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. August 2010 - 1 (8) SsRs 366/09 - AK 92/09 (https://dejure.org/2010,13448)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,13448) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Einspruchsverwerfung, Ausbleiben des Betroffenen, Voraussetzungen

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verfahrenseinstellung bei Schweigen des Betroffenen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Anwesenheit eines Betroffenen in einer Hauptverhandlung nach bereits angekündigter Verweigerung einer Aussage zur Sache in der Hauptverhandlung; Relevanz der Anwesenheit eines berechtigterweise schweigenden Betroffenen in einer Hauptverhandlung für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 73
    Erforderlichkeit der persönlichen Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    OLG Karlsruhe denkt erneut "betriebswirtschaftlich” :-)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Verwerfungsurteil/Entbindungsantrag - das hat die Rechtsbeschwerde eine Chance

Papierfundstellen

  • NZV 2011, 95
  • StraFo 2010, 494
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.03.1992 - 2 StR 371/91

    Verwerfung des Einspruch, wenn der Betroffene trotz Anordnung des persönlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2010 - 1 (8) SsRs 366/09
    Dabei ist zu beachten, dass im Gegensatz zur früheren Rechtslage (vgl. BGHSt 38, 251 ff.) die Entscheidung über den Entbindungsantrag nicht mehr in das Ermessen des Gerichts gestellt ist.

    Hingegen kann ein notwendig zu erwartender Aufklärungserwartung nicht darauf gestützt werden, dass ein berechtigterweise von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machender Betroffener seinen Entschluss zum Schweigen möglicherweise überdenkt oder ein Zeuge bei Anwesenheit des Betroffenen zuverlässigere Angaben machen könnte (OLG Bamberg, Beschluss vom 17.08.2009, 3 SsOWi 780/09; OLG Köln NZV 2009, 52 ; anders noch zur früheren Rechtslage BGHSt 38, 251 ff.).

  • OLG Bamberg, 17.08.2009 - 3 Ss OWi 780/09

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Befreiung von der Anwesenheitspflicht in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2010 - 1 (8) SsRs 366/09
    Hat der Betroffene seine Fahrereigenschaft zugestanden und erklärt, er werde in der Hauptverhandlung keine Angaben zur Sache machen, ist seine persönliche Anwesenheit in der Hauptverhandlung im Sinne des § 73 OWiG im Regelfalle entbehrlich; seine Anwesenheit kann nach § 73 OWiG allerdings dann noch zur weiteren Sachaufklärung dienen, wenn hierfür die bloße physische Präsenz des - berechtigterweise - schweigenden Betroffenen genügt (OLG Bamberg ZfSch 2008, 413 ff. und Beschluss vom 17.08.2009, 3 SsOWi 780/09), etwa wenn dies zur Auffrischung des Erinnerungsvermögens des Zeugen ausnahmsweise erforderlich und geboten ist.

    Hingegen kann ein notwendig zu erwartender Aufklärungserwartung nicht darauf gestützt werden, dass ein berechtigterweise von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machender Betroffener seinen Entschluss zum Schweigen möglicherweise überdenkt oder ein Zeuge bei Anwesenheit des Betroffenen zuverlässigere Angaben machen könnte (OLG Bamberg, Beschluss vom 17.08.2009, 3 SsOWi 780/09; OLG Köln NZV 2009, 52 ; anders noch zur früheren Rechtslage BGHSt 38, 251 ff.).

  • OLG Köln, 21.10.2008 - 83 Ss OWi 97/08

    Verwerfung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid wegen Fernbleibens des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2010 - 1 (8) SsRs 366/09
    Hingegen kann ein notwendig zu erwartender Aufklärungserwartung nicht darauf gestützt werden, dass ein berechtigterweise von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machender Betroffener seinen Entschluss zum Schweigen möglicherweise überdenkt oder ein Zeuge bei Anwesenheit des Betroffenen zuverlässigere Angaben machen könnte (OLG Bamberg, Beschluss vom 17.08.2009, 3 SsOWi 780/09; OLG Köln NZV 2009, 52 ; anders noch zur früheren Rechtslage BGHSt 38, 251 ff.).

    Eine solche vom Senat im Zulassungsverfahren unter dem Gesichtspunkt der Verletzung rechtlichen Gehörs jedenfalls nur eingeschränkt überprüfbare Erörterung (vgl. OLG Frankfurt NZV 2009, 615 f.: Willkür; OLG Köln NZV 2009, 52 : nachvollziehbare Gründe) hat das Amtsgericht jedoch nicht angestellt, weshalb das Urteil an sich der Aufhebung und der Zurückverweisung unterliegen würde.

  • OLG Celle, 12.06.2009 - 311 SsRs 54/09

    Zeitpunkt der Antragstellung auf Entbindung von der Pflicht zum persönlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2010 - 1 (8) SsRs 366/09
    Insoweit ist zunächst zu sehen, dass vorliegend die Rechtsbeschwerde aufgrund der formgerecht erhobenen Verfahrensrüge wegen Verletzung rechtlichen Gehörs deshalb zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung desselben zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Karlsruhe geführt hätte, weil dieses den Einspruch des Verurteilten nach § 74 Abs. 2 OWiG verworfen hat, ohne sich in den Gründen des Urteils mit den Antrag des Betroffenen auf Entbindung von der Erscheinenspflicht und dessen gerichtlicher Behandlung auseinanderzusetzen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.10.2009, 1 SsRs 34/09, abgedruckt bei juris; OLG Bamberg ZfSch 2008, 413 ff.; vgl. auch OLG Celle VRS 116, 451 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 29.10.2004 - 1 Ss 121/04

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Gerichtliche Einstellung eines Verfahrens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2010 - 1 (8) SsRs 366/09
    Einer - hier vorliegenden - Zustimmung der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe (§ 47 Abs. 2 Satz 2 OWiG ) oder einer vorherigen Zulassung der Rechtsbeschwerde (Senat NZV 2004, 654 f.; Göhler, aaO., Rn. 41) bedurfte es hierzu nicht.
  • OLG Zweibrücken, 22.10.2009 - 1 SsRs 34/09

    Aufhebung eines Urteils wegen Versagung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2010 - 1 (8) SsRs 366/09
    Insoweit ist zunächst zu sehen, dass vorliegend die Rechtsbeschwerde aufgrund der formgerecht erhobenen Verfahrensrüge wegen Verletzung rechtlichen Gehörs deshalb zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung desselben zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Karlsruhe geführt hätte, weil dieses den Einspruch des Verurteilten nach § 74 Abs. 2 OWiG verworfen hat, ohne sich in den Gründen des Urteils mit den Antrag des Betroffenen auf Entbindung von der Erscheinenspflicht und dessen gerichtlicher Behandlung auseinanderzusetzen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.10.2009, 1 SsRs 34/09, abgedruckt bei juris; OLG Bamberg ZfSch 2008, 413 ff.; vgl. auch OLG Celle VRS 116, 451 ff.).
  • OLG Jena, 29.05.2007 - 1 Ss 361/06

    Zur Bedeutung einer Halt- oder Parkbeschränkung lediglich für die für den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2010 - 1 (8) SsRs 366/09
    Eine Einstellung des Verfahrens nach § 47 Abs. 2 Satz 2 StPO war vorliegend veranlasst, weil eine etwaige Ahndung der Tat unter Berücksichtigung des mutmaßlichen weiteren Verfahrensverlaufs in keinem Verhältnis zur Bedeutung der Tat und den damit verbundenen zusätzlichen Belastungen für den Betroffenen stünde (vgl. hierzu Senat VersR 2010, 84 f., abgedruckt bei juris; Thüringer Oberlandesgericht VRS 113, 368 f.).
  • OLG Karlsruhe, 28.08.2009 - 1 Ss 135/08

    Einstellung des Verfahrens wegen unerlaubter Handybenutzung bei Aussage gegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2010 - 1 (8) SsRs 366/09
    Eine Einstellung des Verfahrens nach § 47 Abs. 2 Satz 2 StPO war vorliegend veranlasst, weil eine etwaige Ahndung der Tat unter Berücksichtigung des mutmaßlichen weiteren Verfahrensverlaufs in keinem Verhältnis zur Bedeutung der Tat und den damit verbundenen zusätzlichen Belastungen für den Betroffenen stünde (vgl. hierzu Senat VersR 2010, 84 f., abgedruckt bei juris; Thüringer Oberlandesgericht VRS 113, 368 f.).
  • BayObLG, 18.02.1997 - 2 ObOWi 49/97

    Keine Anordnung persönlichen Erscheinens bei langer Anreise ohne Ausschöpfung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2010 - 1 (8) SsRs 366/09
    Sodann hätte es diese begründete Erwartung mit der Möglichkeit des Einsatzes milderer Mittel (Göhler, OWiG , 15. Aufl. 2009, § 73 Rn. 8), etwa der Erhebung eines Lichtbildes und der Vorlage desselben an den Zeugen, mit der Bedeutung der Sache und der Zumutbarkeit der Erscheinenspflicht für den Betroffenen abwägen müssen (Bay.ObLG DAR 2002, 133 f.; dass. NStZ-RR 1997, 246 f.; KG ZfSch 1999, 536; Göhler aaO.).
  • OLG Dresden, 05.04.2017 - 22 Ss 901/16

    Entbindung von der Erscheinenspflicht, Hauptverhandlung, Aufklärungsbeitrag

    Dabei ist zu beachten, dass die Entscheidung über den Entbindungsantrag nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt ist, dieses vielmehr verpflichtet ist, dem Antrag zu entsprechen, sofern die Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 OWiG vorliegen (vgl. OLG Hamm, DAR 2016, 595; OLG Karlsruhe, NZV 2011, 95).
  • OLG Bamberg, 08.05.2014 - 2 Ss OWi 405/13

    Verhängung einer Geldbuße wegen verbotswidriger Nutzung eines Mobil- oder

    Die Anwesenheit kann in einem solchen Fall allerdings dann noch zur weiteren Sachaufklärung dienen, wenn hierfür die bloße physische Präsenz des Betroffenen, etwa zur Auffrischung des Erinnerungsvermögens des Zeugen, ausnahmsweise ge- boten und erforderlich ist (OLG Bamberg ZfS 2008, 413; OLG Bamberg SVR 2009, 393; OLG Karlsruhe NZV 2011, 95 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht