Weitere Entscheidungen unten: BGH, 29.10.2009 | OLG Karlsruhe, 22.12.2009

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   BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09   

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https://dejure.org/2009,1723
BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09 (https://dejure.org/2009,1723)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2009 - 1 StR 283/09 (https://dejure.org/2009,1723)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09 (https://dejure.org/2009,1723)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; § 266a Abs. 1, Abs. 2 StGB; § 263 StGB; § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV; § 261 StPO
    Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung Vorenthalten von Arbeitsentgelt (allgemeine Grundsätze der Schätzung und primär gebotene konkrete Feststellung; Beweisindizieren und Umsetzung im Ermittlungsverfahren; Grundsätze der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Schätzung von hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträgen und Schwarzlöhnen im Fall einer manipulierten Buchhaltung des betroffenen Unternehmens; Zugrundelegung einer branchenübliche Lohnquote in Höhe von zwei Dritteln des Nettoumsatzes im Baugewerbe ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Schätzung von hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträgen und Schwarzlöhnen im Fall einer manipulierten Buchhaltung des betroffenen Unternehmens; Zugrundelegung einer branchenübliche Lohnquote in Höhe von zwei Dritteln des Nettoumsatzes im Baugewerbe ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz)

    Aufzeichnungsmängel erhöhen Strafmaß

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 635
  • StraFo 2010, 71
 
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Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09
    Im Bereich des lohnintensiven Baugewerbes kann das Tatgericht bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen in Form der Schwarzarbeit grundsätzlich zwei Drittel des Nettoumsatzes als Lohnsumme - und zwar als Nettolohnsumme - veranschlagen (Senat NJW 2009, 528, 529).

    Die gegen eine Nettolohnquote von 60 % und mehr erhobenen Einwände (Röthlein wistra 2009, 107, 113; Joecks JZ 2009, 526, 531) hält der Senat nach nochmaliger Überprüfung nicht für berechtigt.

    Wegen des dort geltenden Zuflussprinzips (vgl. insoweit Senat NJW 2009, 528, 530) sind namentlich im Hinblick auf die Berechnung der hinterzogenen Lohnsteuer dabei Nettolöhne anzusetzen.

    Das Landgericht hat bei der Ermittlung der Schwarzlohnsumme, die gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV auf eine Bruttolohnsumme hochzurechnen ist (vgl. Senat NJW 2009, 528, 529 ff.), auch Lohnzahlungen berücksichtigt, die den zuständigen Stellen gemeldet und für die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt worden waren.

  • BGH, 04.02.1992 - 5 StR 655/91

    Ermittlung der Höhe der verkürzten Steuern

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09
    Das ist namentlich dann der Fall, wenn ihre Ergebnisse hinsichtlich aller Bemessungsgrundlagen wirtschaftlich vernünftig und möglich sind (BGH wistra 1992, 147; NStZ 1999, 581, BFH BStBl II 1986, 226).

    Liegen keine hinreichend verlässlichen Anknüpfungstatsachen für die nähere Bestimmung der Bemessungsgrundlagen vor, kann eine durchschnittliche, an Wahrscheinlichkeitskriterien ausgerichtete Schätzung erfolgen (BGH wistra 1992, 147).

    Bei der Entscheidung, welche Schätzungsmethode dem vorgegebenen Ziel, der Wirklichkeit durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen möglichst nahe zu kommen, am besten gerecht wird, kommt dem Tatgericht ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGH wistra 1992, 147).

  • BGH, 12.08.1999 - 5 StR 269/99

    Gewerbsmäßige, bandenmäßige Geldfälschung; Sich verschaffen von Falschgeld;

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09
    In Fällen dieser Art hat der Tatrichter einen als erwiesen angesehenen Mindestschuldumfang festzustellen (BGH StV 2004, 578; NStZ 1999, 581).

    Das ist namentlich dann der Fall, wenn ihre Ergebnisse hinsichtlich aller Bemessungsgrundlagen wirtschaftlich vernünftig und möglich sind (BGH wistra 1992, 147; NStZ 1999, 581, BFH BStBl II 1986, 226).

  • BGH, 07.10.2009 - 1 StR 320/09

    Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (Hinterziehung von Sozialabgaben; unterlassene

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09
    Zwar ist eine Hochrechnung der Schwarzlohnsumme nach § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV auch dann zulässig, wenn ein Unternehmer lediglich teilweise Schwarzlohnzahlungen leistet (Senat, Beschl. vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 320/09).
  • BGH, 20.12.2007 - 5 StR 482/07

    Abgrenzung von Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Betrug (Beihilfe; besonders

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09
    § 266a Abs. 2 StGB verdrängt als die speziellere Norm § 263 StGB (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 236; wistra 2008, 180).
  • BGH, 15.10.1970 - 4 StR 322/70

    Strafrechtliches Erkenntnis - Bußgeld - Bußgeldentscheidung - Ordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09
    Wenngleich die Ordnungswidrigkeiten regelmäßig durch die verwirklichten Straftatbestände verdrängt (§ 21 Abs. 1 OWiG) oder im Hinblick auf die Straferwartung von der Verfolgung ausgenommen werden, kann bei der Strafzumessung - nach entsprechendem Hinweis an den Angeklagten - strafschärfend berücksichtigt werden, dass zur Ermöglichung und Verschleierung der Straftaten Ordnungswidrigkeiten begangen wurden (vgl. BGHSt 23, 342, 345).
  • BGH, 12.01.2005 - 5 StR 301/04

    Steuerhinterziehung (überhöhter Hinterziehungsschaden: fehlerhafter Ansatz der

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09
    Eine bewusste und nachhaltige Manipulation von Lohnunterlagen - unter Verstoß gegen gesetzliche Aufzeichnungspflichten - zum Zwecke der Verschleierung von Schwarzarbeit mag zwar zumeist das benannte Regelbeispiel nicht erfüllen (vgl. BGH StV 2005, 213), legt aber gleichwohl bei unternehmerischer Tätigkeit mit namhaften Hinterziehungsbeträgen die Annahme eines unbenannten Regelbeispiels des besonders schweren Falles nahe.
  • BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00

    Verfall; Steuerhinterziehungen; Bestehende Steuerforderungen; Aus einer Tat

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09
    Verletzter i.S.d. Vorschrift kann auch eine juristische Person öffentlichen Rechts einschließlich des Fiskus sein (Fischer StGB 56. Aufl. § 73 Rn. 21; BGH NStZ 2001, 155; Harms/Jäger NStZ 2001, 181).
  • BGH, 28.02.2007 - 5 StR 544/06

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Berechnungsdarstellung der verkürzten Beiträge

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09
    Steht die Strafbarkeit fest, kommt eine Schätzung des Schuldumfangs namentlich dann in Betracht, wenn mangels entsprechender Buchführung des Angeklagten eine konkrete Berechnung der Bemessungsgrundlage nicht vorgenommen werden kann (vgl. BGHSt 40, 374, 376; NStZ 2001, 599, 600; wistra 2007, 220 f., jew. m.w.N.).
  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09
    Das ist namentlich dann der Fall, wenn ihre Ergebnisse hinsichtlich aller Bemessungsgrundlagen wirtschaftlich vernünftig und möglich sind (BGH wistra 1992, 147; NStZ 1999, 581, BFH BStBl II 1986, 226).
  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 491/01

    Bewertungseinheiten; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 06.12.1994 - 5 StR 305/94

    Serienstraftat der Beihilfe zur versuchten gewerbsmäßigen Hehlerei (Schätzung des

  • BGH, 29.10.2009 - 1 StR 501/09

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Lohnsteuerhinterziehung durch Beschäftigung

  • BGH, 01.10.2008 - 2 StR 360/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (teilweiser Eigenverbrauch;

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 162/07
  • BGH, 19.09.2007 - 3 StR 354/07

    Ablehnung eines Beweisantrags (ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung;

  • BGH, 13.06.2001 - 3 StR 126/01

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt; Arbeitgeberstellung (Werkverträge mit

  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 139/03

    BGH bestätigt Verurteilung wegen Bestechlichkeit

  • BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10

    Fall Schreiber muss neu verhandelt werden

    Sollte das Landgericht für die Gewinnermittlung die Besteuerungsgrundlagen erneut zu schätzen haben, wird es zunächst die Gewinnermittlungsmethode festzustellen haben (zu den Voraussetzungen einer Schätzung vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, NStZ 2010, 635, 636).
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 339/16

    BGH hebt Urteil bezüglich des Projekts "Hohe Düne" weitgehend auf

    Falls solche Feststellungen im Einzelfall nicht möglich sind, kann die Höhe der vorenthaltenen Beiträge auf Grundlage der tatsächlichen Umstände geschätzt werden (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, NStZ 2010, 635 und vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352).
  • BGH, 07.12.2016 - 1 StR 185/16

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der vorenthaltenen

    aa) Die Fiktion einer Nettolohnvereinbarung gilt auch, wenn die Schwarzlohnzahlung - wie hier - nur einzelne Lohnteile erfasst (Senat, Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 320/09, wistra 2010, 29 und vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, wistra 2010, 148).

    Zwar ist die Hochrechnung der Schwarzlohnsumme auf eine Bruttolohnsumme nach § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV nur auf den Schwarzlohnanteil zu beziehen (vgl. Senat, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, wistra 2010, 148).

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Rechtsprechung
   BGH, 29.10.2009 - 4 StR 97/09   

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https://dejure.org/2009,3752
BGH, 29.10.2009 - 4 StR 97/09 (https://dejure.org/2009,3752)
BGH, Entscheidung vom 29.10.2009 - 4 StR 97/09 (https://dejure.org/2009,3752)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 97/09 (https://dejure.org/2009,3752)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 339 StGB; § 258a StGB; § 258 StGB; § 261 StPO; § 258 StPO; § 112 Abs. 1 Satz 2 StPO
    Rechtsbeugung (Erfordernis des elementaren Rechtsbruchs; Beachtung der Verhältnismäßigkeit bei der Haftfortdauerentscheidung); Strafvereitelung im Amt (Anwendung auf richterliches Handeln; Aufhebung eines Haftbefehls; Sperrwirkung); Inbegriff der Hauptverhandlung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeugung durch einen Richter wegen Aufhebung eines Haftbefehls in analoger Anwendung des § 456a Strafprozessordnung (StPO); Aufhebung eines Haftbefehls ohne abschließende Entscheidung über das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr allein aufgrund von Erwägungen zum ...

  • Judicialis

    StGB § 339; ; StPO § 154b Abs. 3; ; StPO § 154b Abs. 4; ; StPO § 456a

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Rechtsbeugung durch einen Richter wegen Aufhebung eines Haftbefehls in analoger Anwendung des § 456a Strafprozessordnung ( StPO ); Aufhebung eines Haftbefehls ohne abschließende Entscheidung über das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr allein aufgrund von Erwägungen zum ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 310
  • StraFo 2010, 71
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.09.2001 - 5 StR 92/01

    Rechtsbeugung durch Verfahrensverzögerung (Fall Schill)

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - 4 StR 97/09
    Das Tatbestandsmerkmal der "Beugung" enthält insoweit ein normatives Element, wonach nur elementare Rechtsverstöße und offensichtliche Willkürakte erfasst werden sollen (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 38, 381, 383; 40, 272, 283; 47, 105, 108 f.).

    Auf den Maßstab (bloßer) Unvertretbarkeit darf dabei schon im Interesse der Rechtssicherheit nicht abgestellt werden (BGHSt 47, 105, 109).

  • BGH, 06.10.1994 - 4 StR 23/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der ehemaligen DDR (Straftaten der

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - 4 StR 97/09
    Das Tatbestandsmerkmal der "Beugung" enthält insoweit ein normatives Element, wonach nur elementare Rechtsverstöße und offensichtliche Willkürakte erfasst werden sollen (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 38, 381, 383; 40, 272, 283; 47, 105, 108 f.).
  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92

    Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Verwendung von Geldbußen zur

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - 4 StR 97/09
    Das Tatbestandsmerkmal der "Beugung" enthält insoweit ein normatives Element, wonach nur elementare Rechtsverstöße und offensichtliche Willkürakte erfasst werden sollen (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 38, 381, 383; 40, 272, 283; 47, 105, 108 f.).
  • BGH, 05.12.1996 - 1 StR 376/96

    Anforderungen an den subjektiven Tatbestand der Rechtsbeugung; Rechtsbeugung

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - 4 StR 97/09
    Eine Beugung des Rechts kann auch durch die Verletzung von Verfahrens- und Zuständigkeitsvorschriften begangen werden und liegt etwa dann vor, wenn der entscheidende Richter aus sachfremden Erwägungen gegen Zuständigkeits- und Anhörungsvorschriften verstößt, um andere Beteiligte von der Mitwirkung am Verfahren auszuschließen, und er damit die konkrete Gefahr eines seinen Intentionen entsprechenden unrechtmäßigen Vor- oder Nachteils für eine Partei schafft, der bei Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften voraussichtlich nicht zu erreichen gewesen wäre (BGHSt 42, 343, 351; BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 1 StR 201/09).
  • BGH, 24.06.2009 - 1 StR 201/09

    Verurteilung eines Betreuungsrichters wegen Rechtsbeugung rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - 4 StR 97/09
    Eine Beugung des Rechts kann auch durch die Verletzung von Verfahrens- und Zuständigkeitsvorschriften begangen werden und liegt etwa dann vor, wenn der entscheidende Richter aus sachfremden Erwägungen gegen Zuständigkeits- und Anhörungsvorschriften verstößt, um andere Beteiligte von der Mitwirkung am Verfahren auszuschließen, und er damit die konkrete Gefahr eines seinen Intentionen entsprechenden unrechtmäßigen Vor- oder Nachteils für eine Partei schafft, der bei Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften voraussichtlich nicht zu erreichen gewesen wäre (BGHSt 42, 343, 351; BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 1 StR 201/09).
  • BGH, 22.11.1957 - 5 StR 477/57

    Letztes Wort, Schlussvortrag Verteidiger, Absetzen der Urteilsformel,

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - 4 StR 97/09
    Was ein Angeklagter nach § 258 Abs. 1 StPO erklärt, gehört jedoch zum Inbegriff der Hauptverhandlung im Sinne des § 261 StPO und darf folglich bei der Urteilsfindung berücksichtigt werden (BGHSt 11, 74, 75; KK-Schoreit StPO 6. Aufl. § 261 Rn. 12; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 261 Rn. 5).
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 274/16

    Verurteilung eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung in sechs Fällen teilweise

    Dabei indizieren die Einordnung der Rechtsbeugung als Verbrechen und die gemäß § 24 Nr. 1 DRiG, § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG im Fall einer Verurteilung kraft Gesetzes eintretende Beendigung des Richter- oder Beamtenverhältnisses die Schwere des Unwerturteils (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 2015 - 3 StR 498/14, NStZ 2015, 651, 652; Urteil vom 18. Juli 2013 - 4 StR 84/13, NStZ 2013, 655, 656; Urteil vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 97/09, NStZ-RR 2010, 310; Urteil vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 353/92, BGHSt 38, 381, 383).
  • BGH, 22.01.2014 - 2 StR 479/13

    Freispruch eines Richters am Amtsgericht vom Vorwurf der Rechtsbeugung aufgehoben

    Der Tatbestand der Rechtsbeugung bedarf darüber hinaus nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insoweit einer Einschränkung, als eine "Beugung des Rechts" nicht schon durch jede (bedingt) vorsätzlich begangene Rechtsverletzung verwirklicht wird (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1995 - 5 StR 713/94, BGHSt 41, 247, 251; Urteil vom 4. September 2001 - 5 StR 92/01, BGHSt 47, 105, 109; BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 97/09; NStZ-RR 2010, 310).
  • BGH, 07.07.2010 - 5 StR 555/09

    Verurteilungen eines Richters und eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung

    Um nicht in jedem Rechtsverstoß bereits eine "Beugung" des Rechts zu sehen, enthält das Tatbestandsmerkmal ein normatives Element; erfasst werden sollen davon nur elementare Verstöße gegen die Rechtspflege, bei denen sich der Täter bewusst und in schwerer Weise zugunsten oder zum Nachteil einer Partei von Recht und Gesetz entfernt (vgl. BGHSt 32, 357, 364; 34, 146, 149; 38, 381, 383; 42, 343, 345; 47, 105, 109 ff.; BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 7; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 97/09 Tz. 10) und dadurch die konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung begründet, ohne dass allerdings ein Vor- oder Nachteil tatsächlich eingetreten sein muss (BGHSt 42, 343, 346, 351; BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 6).
  • BGH, 11.04.2013 - 5 StR 261/12

    Freispruch im Rechtsbeugungsverfahren gegen Richter aufgehoben, gegen

    Erfasst werden nur solche Rechtsverstöße, bei denen sich der Täter bewusst und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 23. Mai 1984 - 3 StR 102/84, BGHSt 32, 357, vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 353/92, BGHSt 38, 381, vom 5. Dezember 1996 - 1 StR 376/96, BGHSt 42, 343, und vom 29. Oktober 2010 - 4 StR 97/09, NStZ-RR 2010, 310).

    aa) Die bei einem Verstoß gegen Verfahrensrecht für den Rechtsbeugungstatbestand notwendige konkrete Gefahr einer "falschen" Entscheidung zum Vor- oder Nachteil einer Partei ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Richter aus sachfremden Erwägungen die Zuständigkeit an sich zieht, um zu Gunsten oder zu Lasten einer Prozesspartei eine von ihm gewünschte Entscheidung herbeizuführen, die bei Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften voraussichtlich nicht zu erreichen gewesen wäre (BGH, Urteile vom 5. Dezember 1996 - 1 StR 376/96, BGHSt 42, 343, vom 20. September 2000 - 2 StR 276/00, BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 6, und vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 97/09, NStZ-RR 2010, 310).

  • BGH, 21.01.2021 - 4 StR 83/20

    Freispruch eines Richters vom Vorwurf der Rechtsbeugung bestätigt

    Die Schwere des Unwerturteils wird dabei dadurch indiziert, dass Rechtsbeugung als Verbrechen eingeordnet ist und im Falle der Verurteilung das Richter- oder Beamtenverhältnis des Täters gemäß § 24 Nr. 1 DRiG, § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG kraft Gesetzes endet (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2017 - 4 StR 274/16, BGHSt 62, 312; Urteil vom 13. Mai 2015 - 3 StR 498/14; Urteil vom 18. Juli 2013 - 4 StR 84/13; Urteil vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 97/09; Urteil vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 353/92, BGHSt 38, 381, 383).
  • BGH, 27.01.2016 - 5 StR 328/15

    Verwahrungsbruch: Ausdruck einer elektronisch geführten Verfahrensakte und

    Vielmehr werden nur solche Rechtsverstöße erfasst, bei denen sich der Täter bewusst und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 23. Mai 1984 - 3 StR 102/84, BGHSt 32, 357; vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 353/92, BGHSt 38, 381; vom 5. Dezember 1996 - 1 StR 376/96, BGHSt 42, 343; vom 29. Oktober 2010 - 4 StR 97/09, NStZ-RR 2010, 310; vom 11. April 2013 - 5 StR 261/12, NStZ 2013, 648 Rn. 39).
  • BGH, 18.08.2021 - 5 StR 39/21

    Rechtsbeugung durch Notveräußerung von Tieren (elementarer Rechtsverstoß;

    Anders verhält es sich aber, soweit die tateinheitliche Straftat nicht gelegentlich der Leitung oder Entscheidung der Rechtssache, sondern gerade durch deren fehlerhafte Entscheidung begangen worden sein soll (etwa Freiheitsberaubung durch rechtsfehlerhafte Anwendung der §§ 112 ff. StPO, vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 2017 - 5 StR 19/17; Strafvereitelung im Amt durch rechtsfehlerhafte Haftbefehlsaufhebung bzw. Haftverschonung, vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 97/09, NStZ-RR 2010, 310).
  • BGH, 13.05.2015 - 3 StR 498/14

    Rechtsbeugung (Sperrwirkung; nachträgliches Abändern der Ratenhöhe bei

    Vielmehr indizieren die Einordnung der Rechtsbeugung als Verbrechenstatbestand und die gemäß § 24 Nr. 1 DRiG, § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG im Falle einer Verurteilung kraft Gesetzes eintretende Beendigung des Richter- oder Beamtenverhältnisses die Schwere des Unwerturteils (BGH, Urteile vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 353/92, BGHSt 38, 381, 383; vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 97/09, NStZ-RR 2010, 310; vom 18. Juli 2013 - 4 StR 84/13, NStZ 2013, 655, 656).
  • OLG Hamm, 19.05.2015 - 5 Ws 117/15

    Keine Strafbarkeit einer Oberstaatsanwältin wegen Anklageerhebung, die

    Der Maßstab der "Unvertretbarkeit" der vom Amtsträger vertretenen Rechtsauffassung wird den Anforderungen der Rechtsicherheit insoweit nicht gerecht (vgl. BGHSt 47, 105, 109; BGH, NStZ-RR 2010, 310; Fischer, a.a.O., § 339 Rn. 14).
  • OLG Oldenburg, 03.12.2015 - 1 Ws 513/15

    Rechtsbeugung: Zur Strafbarkeit eines Staatsanwalts bei unzureichenden

    Hieraus folgt, dass eine Verurteilung des eine Rechtssache Leitenden - hier des ermittelnden Staatsanwalts - wegen Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) nicht in Betracht kommt, wenn nicht auch eine Rechtsbeugung vorliegt (vgl. BGH, Urteil v. 29.10.2009, 4 StR 97/09, NStZ-RR 2010, 310).

    Vielmehr indizieren die Einordnung der Rechtsbeugung als Verbrechenstatbestand und die gemäß § 24 Nr. 1 DRiG, § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG im Falle einer Verurteilung kraft Gesetzes eintretende Beendigung des Richter- oder Beamtenverhältnisses die Schwere des Unwerturteils (BGH, Urteile v. 29.10.1992, 4 StR 353/92, BGHSt 38, 381; v. 29.10.2009, 4 StR 97/09, NStZ-RR 2010, 310; und v. 18.07.2013, 4 StR 84/13, NStZ 2013, 655).

  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 84/13

    Rechtsbeugung (Leitung einer Rechtssache: Maßnahmen nach Erlass der Entscheidung;

  • LG Potsdam, 13.06.2016 - 22 KLs 14/13

    Wegen Rechtsbeugung angeklagt: Freispruch für Eisenhüttenstädter Amtsrichter

  • OLG Stuttgart, 07.02.2014 - 1 Ss 599/13

    Strafverfahren wegen Beleidigung: Persönliche Diffamierung eines Polizeibeamten

  • LG Frankfurt/Oder, 06.08.2014 - 23 KLs 13/14

    Rechtsbeugung: Sperrwirkung des Tatbestandes im Verhältnis zu einer Nötigung

  • LG Aurich, 13.05.2013 - 15 KLs 2/13

    Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung und Untreue

  • BGH, 15.03.2023 - 2 StR 217/22

    Freispruch vom Vorwurf der Rechtsbeugung in Tateinheit mit Strafvereitelung im

  • LG Frankenthal, 24.10.2019 - 3 O 323/18
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.12.2009 - 3 (9) Ss 182/09 - AK 108/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,31493
OLG Karlsruhe, 22.12.2009 - 3 (9) Ss 182/09 - AK 108/09 (https://dejure.org/2009,31493)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.12.2009 - 3 (9) Ss 182/09 - AK 108/09 (https://dejure.org/2009,31493)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - 3 (9) Ss 182/09 - AK 108/09 (https://dejure.org/2009,31493)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Einvernahme eines Tatopfers nach ersetzender Vorführung einer Bild-Ton-Aufzeichnung im Rahmen einer ermittlungsrichterlich durchgeführten Vernehmung

  • rechtsportal.de

    StPO § 244 Abs. 5; StPO § 255a Abs. 2 S. 1
    Antrag auf Einvernahme eines Tatopfers nach ersetzender Vorführung einer Bild-Ton-Aufzeichnung der ermittlungsrichterlich durchgeführten Vernehmung

  • rechtsportal.de

    StPO § 244 Abs. 5 ; StPO § 255a Abs. 2 S. 1
    Antrag auf Einvernahme eines Tatopfers nach ersetzender Vorführung einer Bild-Ton-Aufzeichnung der ermittlungsrichterlich durchgeführten Vernehmung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2010, 71
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.04.2003 - 1 StR 64/03

    Vernehmungsersetzende Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2009 - 3 (9) Ss 182/09
    Hieran ändert sich nichts dadurch, dass die Berufungskammer zu Recht die Nebenklägerin so behandelt hat, als sei sie schon als Zeugin in der Hauptverhandlung vernommen worden - denn durch die Vorführung der aufgezeichneten Vernehmung in der Hauptverhandlung wurde die Vernehmung der Zeugin ersetzt -, und deshalb für die Stellung eines Beweisantrags auf ergänzende Vernehmung dieselben Grundsätze wie bei einem Antrag auf wiederholte Vernehmung eines in der Hauptverhandlung bereits vernommenen Zeugen gelten (BGHSt 48, 268 ).
  • BGH, 21.06.1995 - 2 StR 67/95

    Beweisantrag - Zeugenanhörung - Gegenüberstellung - Beweisthema -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2009 - 3 (9) Ss 182/09
    Vorliegend wurde die Zeugin nämlich zum Beweis neuer Beweistatsachen benannt, zu denen sie bei ihrer richterlichen Vernehmung (im Amtsgericht) am 2.2.2007 auf Grund ihrer zeitlich später erfolgten Äußerungen und Gesten (in der Wohnung) gegenüber der Sachverständigen noch gar nicht gehört werden konnte (vgl. BGH, aaO.; BGH, NStZ-RR 1996, 107 = StV 1995, 566 ).
  • BGH, 07.08.1990 - 1 StR 263/90

    Verweigerung der wiederholten Vernehmung als Verletzung der gerichtlich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2009 - 3 (9) Ss 182/09
    Die Beweisbehauptung zielte deshalb nicht lediglich auf eine (teilweise) Wiederholung der Vernehmung ab (vgl. BGH, StV 1991, 2 ).
  • BGH, 26.08.2011 - 1 StR 327/11

    Unmittelbarkeitsgrundsatz bei Zeugenaussage (Verwertung von Bild-Ton-Aufnahmen

    Sie hätten zudem - etwa im Hinblick auf das zum Zeitpunkt der ermittlungsrichterlichen Vernehmungen noch nicht vorliegende aussagepsychologische Gutachten über die kindliche Zeugin A. - gemäß § 255a Abs. 2 Satz 2 StPO eine ergänzende Vernehmung der Zeugen beantragen können, um Fragen zu stellen, die bisher noch nicht gestellt werden konnten (vgl. OLG Karlsruhe, StraFo 2010, 71).
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