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Rechtsprechung
   BGH, 26.10.2010 - 4 StR 397/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13356
BGH, 26.10.2010 - 4 StR 397/10 (https://dejure.org/2010,13356)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2010 - 4 StR 397/10 (https://dejure.org/2010,13356)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - 4 StR 397/10 (https://dejure.org/2010,13356)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2011, 104
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02

    Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere

    Auszug aus BGH, 26.10.2010 - 4 StR 397/10
    Das Einschließen des Opfers in einem umschlossenen Raum in der Absicht, es am Verlassen des Raumes zu hindern, um auf diese Weise die Vornahme sexueller Handlungen zu ermöglichen, stellt sich indes als Gewaltanwendung im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB dar (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 43 m.w.N.; Beschluss vom 23. November 1993 - 1 StR 739/93, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10; Fischer StGB 57. Aufl. § 177 Rn. 7).
  • BGH, 23.11.1993 - 1 StR 739/93

    Freiheitsberaubung als Gewaltanwendung - Beurteilung von Konkurrenzfragen -

    Auszug aus BGH, 26.10.2010 - 4 StR 397/10
    Das Einschließen des Opfers in einem umschlossenen Raum in der Absicht, es am Verlassen des Raumes zu hindern, um auf diese Weise die Vornahme sexueller Handlungen zu ermöglichen, stellt sich indes als Gewaltanwendung im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB dar (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 43 m.w.N.; Beschluss vom 23. November 1993 - 1 StR 739/93, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10; Fischer StGB 57. Aufl. § 177 Rn. 7).
  • BGH, 27.01.2016 - 2 StR 438/15

    Geiselnahme (Voraussetzungen); besonders schwere Vergewaltigung

    Soweit die Revision rügt, die Strafkammer habe nicht erkennbar bedacht, dass der Angeklagte die weitere Tatvariante der Vergewaltigung in § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB erfüllt haben könnte, weist der Senat auf dazu ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hin (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 StR 517/08, NStZ 2009, 207; BGH, Beschluss vom 26. Oktober - 4 StR 397/10; Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 580/10, NStZ 2011, 274; Beschluss vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, NStZ 2012, 34; vgl. Fischer, StGB, 63. Aufl., § 177 Rn. 45a).
  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 230/13

    Begründetheit einer Revision bei mangelndem Vorliegen eines Rechtsfehlers zu

    Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 12. Juni 2013 bemerkt der Senat: Soweit das Landgericht die Verurteilung wegen Vergewaltigung neben § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB auch auf dessen Nummern 2 und 3 gestützt hat, bestehen zwar Bedenken, ob dies von den Feststellungen getragen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11 (juris Rn. 8, 9); vom 20. März 2012 - 4 StR 561/11) und ob in Fällen der vorliegenden Art § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB neben dessen Nummern 1 und 2 zur Anwendung kommen kann (vgl. dazu einerseits BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11 (juris Rn. 7); vom 26. Oktober 2010 - 4 StR 397/10; andererseits BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 580/10).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.10.2010 - 4 StR 264/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14605
BGH, 19.10.2010 - 4 StR 264/10 (https://dejure.org/2010,14605)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2010 - 4 StR 264/10 (https://dejure.org/2010,14605)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2010 - 4 StR 264/10 (https://dejure.org/2010,14605)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 53 StGB, § 223 Abs 1 StGB, § 224 StGB, § 240 StGB
    Gefährliche Körperverletzung: Tatbegehung "mittels" eines gefährlichen Werkzeugs bei Kleben von Reißzwecken unter die Fersen des Opfers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 53 StGB, § 223 Abs 1 StGB, § 224 StGB, § 240 StGB
    Gefährliche Körperverletzung: Tatbegehung "mittels" eines gefährlichen Werkzeugs bei Kleben von Reißzwecken unter die Fersen des Opfers

  • Wolters Kluwer

    Gefährliche Körperverletzung bei durch unter die Fersen geklebte Reißzwecken erzwungenem stundenlangen Stehen auf den vorderen Fußballen

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Tatbegehung "mittels" eines gefährlichen Werkzeugs bei Kleben von Reißzwecken unter die Fersen des Opfers

  • ra.de
  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Tatbegehung "mittels" eines gefährlichen Werkzeugs bei Kleben von Reißzwecken unter die Fersen des Opfers

  • rechtsportal.de

    StGB § 223 Abs. 1; StGB § 224 Abs. 1
    Gefährliche Körperverletzung bei durch unter die Fersen geklebte Reißzwecken erzwungenem stundenlangen Stehen auf den vorderen Fußballen

  • datenbank.nwb.de

    Gefährliche Körperverletzung: Tatbegehung "mittels" eines gefährlichen Werkzeugs bei Kleben von Reißzwecken unter die Fersen des Opfers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Reißzwecken als gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 33
  • StraFo 2011, 104
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.01.2010 - 4 StR 589/09

    Gefährliche Körperverletzung (mittels eines gefährlichen Werkzeugs: Einsatz eines

    Auszug aus BGH, 19.10.2010 - 4 StR 264/10
    Im Fall II. 12 der Urteilsgründe belegen die Feststellungen nicht, dass der Angeklagte die Körperverletzung "mittels" eines gefährlichen Werkzeugs begangen hat (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ 2010, 512 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.10.2010 - 3 StR 363/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9590
BGH, 07.10.2010 - 3 StR 363/10 (https://dejure.org/2010,9590)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2010 - 3 StR 363/10 (https://dejure.org/2010,9590)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2010 - 3 StR 363/10 (https://dejure.org/2010,9590)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30 Abs 1 BtMG, § 30a Abs 1 BtMG, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB
    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln: Mitwirkung an der Aufzucht von Cannabispflanzen; Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30 Abs 1 BtMG, § 30a Abs 1 BtMG, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB
    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln: Mitwirkung an der Aufzucht von Cannabispflanzen; Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

  • Wolters Kluwer

    Vorsatz bzgl. einer bandenmäßigen Begehung des Handels mit Betäubungsmitteln durch den Anbau von Marihuana in Kenntnis eines Betriebs von Plantagen durch andere Personen für denselben Hintermann

  • rewis.io

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln: Mitwirkung an der Aufzucht von Cannabispflanzen; Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

  • ra.de
  • rewis.io

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln: Mitwirkung an der Aufzucht von Cannabispflanzen; Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

  • rechtsportal.de

    BtMG § 30a Abs. 1
    Vorsatz bzgl. einer bandenmäßigen Begehung des Handels mit Betäubungsmitteln durch den Anbau von Marihuana in Kenntnis eines Betriebs von Plantagen durch andere Personen für denselben Hintermann

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 58
  • StraFo 2011, 104
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenabrede

    Auszug aus BGH, 07.10.2010 - 3 StR 363/10
    Bandenmäßig handelt, wer sich mit mindestens zwei weiteren Personen mit dem Willen verbunden hat, künftig und für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz benannten Deliktstypus zu begehen (BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321; Beschluss vom 15. Januar 2002 - 4 FgE 499/02 [richtig: 4 StR 499/01 - d. Red.] , BGHSt 47, 214, (216); Urteil vom 16. Juni 2005 - 3 StR 492/04, NJW 2005, 2629 f.).
  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 07.10.2010 - 3 StR 363/10
    Bandenmäßig handelt, wer sich mit mindestens zwei weiteren Personen mit dem Willen verbunden hat, künftig und für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz benannten Deliktstypus zu begehen (BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321; Beschluss vom 15. Januar 2002 - 4 FgE 499/02 [richtig: 4 StR 499/01 - d. Red.] , BGHSt 47, 214, (216); Urteil vom 16. Juni 2005 - 3 StR 492/04, NJW 2005, 2629 f.).
  • BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01

    Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen

    Auszug aus BGH, 07.10.2010 - 3 StR 363/10
    Bandenmäßig handelt, wer sich mit mindestens zwei weiteren Personen mit dem Willen verbunden hat, künftig und für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz benannten Deliktstypus zu begehen (BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321; Beschluss vom 15. Januar 2002 - 4 FgE 499/02 [richtig: 4 StR 499/01 - d. Red.] , BGHSt 47, 214, (216); Urteil vom 16. Juni 2005 - 3 StR 492/04, NJW 2005, 2629 f.).
  • BGH, 05.12.2018 - 4 StR 392/18

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Definition der

    Bandenmäßig handelt, wer sich mit mindestens zwei weiteren Personen mit dem Willen verbunden hat, künftig und für eine gewisse Dauer mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstypus zu begehen (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 3 StR 363/10, NStZ-RR 2011, 58, 59; Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321, 325).

    Es hätte daher weiterer Feststellungen bedurft, die den Schluss auf die Bereitschaft des Angeklagten tragen, im Rahmen der Gruppierung nach der Ernte der Cannabispflanzen aus der ersten Pflanzperiode an weiteren Pflanzperioden als Gehilfe mitzuwirken (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 3 StR 363/10, NStZ-RR 2011, 58).

  • BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bewertungseinheit;

    Bandenmäßig handelt, wer sich mit mindestens zwei Personen mit dem Willen verbunden hat, künftig und für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstypus zu begehen (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 3 StR 363/10, insoweit in BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 74 nicht abgedruckt; Urteil vom 23. April 2009 - 3 StR 83/09, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bande 9; Urteil vom 14. Februar 2002 - 4 StR 281/01, BGHR BtMG § 30a Bande 10; Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321).
  • BGH, 01.06.2022 - 3 StR 118/22

    Täterschaftliche Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beteiligung

    Seine Beteiligung am Umsatzgeschäft hat das Landgericht aber nicht festzustellen vermocht, insbesondere nicht, dass er in den beabsichtigten Verkauf eingebunden war oder anteilig am Erlös der Umsatzgeschäfte partizipieren sollte (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 2012 - 5 StR 176/12, juris Rn. 11; Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 3 StR 363/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 74 Rn. 10).
  • LG Bonn, 18.12.2020 - 21 KLs 13/20
    Bandenmäßig handelt, wer sich mit mindestens zwei Personen mit dem Willen verbunden hat, künftig und für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstypus zu begehen (BGH, Beschluss v. 7.10.2010 - 3 StR 363/10; BGH; Beschl. v. 11.01.2012, 5 StR 445/11, Rn. 11 - juris).
  • LG Bielefeld, 25.07.2019 - 9 KLs 9/19
    Die Abrede der Beteiligten muss dabei darauf gerichtet sein, mehrere selbständige im Einzelnen noch nicht feststehende Straftaten eines bestimmten Deliktstypus zu begehen (vgl. BGH NStZ 2004, 298; 2006, 174 u. 176; NStZ-RR 2011, 58).
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