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   OLG Köln, 04.04.2011 - III-2 Ws 127/11   

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https://dejure.org/2011,27300
OLG Köln, 04.04.2011 - III-2 Ws 127/11 (https://dejure.org/2011,27300)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.04.2011 - III-2 Ws 127/11 (https://dejure.org/2011,27300)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. April 2011 - III-2 Ws 127/11 (https://dejure.org/2011,27300)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei der Frage nach der Vollstreckungsverjährung ist auf das die Rechtsfolgen enthaltende Urteil eines ausländischen Gerichts abzustellen und nicht auf die Exequaturentscheidung eines deutschen Gerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 249
  • StraFo 2011, 244
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Krefeld, 14.08.2017 - 21 StVK 218/16

    Hartmut Hopp: Früherer Arzt der Colonia Dignidad muss in Deutschland in Haft

    Maßgeblich für den Beginn der Vollstreckungsverjährung gemäß § 79 Abs. 6 StGB ist dabei die im Jahr 2013 eingetretene Rechtskraft der zu vollstreckenden Erkenntnisse (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 04.04.2011 - 2 Ws 127/11 -, juris; Schomburg/Hackner in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner: Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Auflage 2012, § 49 Rn. 19, § 57, Rn. 15).
  • BGH, 13.01.2014 - 4 ARs 9/13

    Vorlageverfahren (Zulässigkeit einer gestuften Anfrage); Vollstreckung eines

    cc) Dass im Geltungsbereich des Überstellungsübereinkommens bei der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Straferkenntnisses entgegen der Auffassung des vorlegenden Oberlandesgerichts das Umwandlungsverfahren Anwendung findet, entspricht - wie ausgeführt - zudem der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und - ganz überwiegend - der Oberlandesgerichte (vgl. obige Nachweise sowie OLG Dresden, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 2 Ws 214/12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. August 2013 - 1 Ws 141/12; aA OLG Köln, NStZ-RR 2011, 249, 250).
  • OLG Hamm, 04.04.2013 - 2 Ws 65/13

    BGH-Vorlage; Anrechnung von im Ausland erlittener Untersuchungshaft im Rahmen

    Danach sind die §§ 48 ff. IRG eher dem "Fortsetzungsverfahren" im Sinne des Art. 9 Abs. 1 lit. a Alt. 1 ÜberstÜbk als dem "Umwandlungsverfahren" im Sinne des Art. 9 Abs. 1 lit. b ÜberstÜbk zuzuordnen (ebenso OLG Köln v. 04.04.2011, 2 Ws 127/11, juris, Rn. 14):.
  • OLG Nürnberg, 06.03.2019 - 2 Ws 124/19

    Erneute Invollzugsetzung eines Haftbefehls gemäß § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO

    Hat sich die Straferwartung, von der der Angeklagte ausgehen musste, realisiert, so vermag allein dies die Wiederinvollzugsetzung des Untersuchungshaftbefehls nicht zu rechtfertigen [OLG Nürnberg, Beschluss vom 8.4.2011 - 2 We 148/11 juris Rdn. 21 (StraFo 2011, 244) in Anschluss an BVerfG Beschluss vom 1.2.2006, 2 BvR 2056/05, StV 2006, 139 und OLG Frankfurt, Beschluss vom 3.6.2004, 1 Ws 46/04, StV 2004, 493].
  • OLG Stuttgart, 29.08.2013 - 1 Ws 160/13

    Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Maßnahme aus einem ausländischen Urteil

    Unter Zurücktreten des aus § 57 Abs. 2 und 3 IRG abgeleiteten Meistbegünstigungsprinzips richten sich deshalb Zuständigkeit, Verfahren und Gestaltung der Vollstreckung auf Grund des gemäß § 1 Abs. 3 IRG spezielleren Art. 9 Abs. 3 ÜberstÜbk allein nach deutschem Recht als dem Recht des Vollstreckungsstaates (so auch OLG Köln, NStZ-RR 2011, 249, Rdnr. 8 bei ).
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