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   OLG Düsseldorf, 16.03.2011 - III-4 Ws 127/11   

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https://dejure.org/2011,11670
OLG Düsseldorf, 16.03.2011 - III-4 Ws 127/11 (https://dejure.org/2011,11670)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.03.2011 - III-4 Ws 127/11 (https://dejure.org/2011,11670)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. März 2011 - III-4 Ws 127/11 (https://dejure.org/2011,11670)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Beiordnung eines Wahlverteidigers besteht bei mangelndem Vertrauensverhältnis zum bestellten Pflichtverteidiger; Entscheidung des Gerichts über die Beiordnung eines Pflichtverteidigers für den in Untersuchungshaft genommenen Beschuldigten; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140 Abs. 1 Nr. 4; StPO § 142 Abs. 1 S. 1
    Entscheidung des Gerichts über die Beiordnung eines Pflichtverteidigers für den in Untersuchungshaft genommenen Beschuldigten; Rechtsmissbräuchliche Verdrängung des bisherigen Pflichtverteidigers bei erneuter Inhaftierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Neues (?) zum Pflichtverteidiger für den inhaftierten Beschuldigten (§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO)

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1618
  • StV 2011, 651
  • StraFo 2011, 275
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.08.2007 - 1 StR 341/07

    Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung (Rüge mangelhafter Verteidigung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2011 - 4 Ws 127/11
    Voraussetzung ist jedoch, dass der Beschuldigte damit bewusst einen ausdrücklichen Verzicht auf die Ausübung seines Wahlrechts zum Ausdruck bringt (vgl. BGH NStZ 2008, 231).
  • OLG Koblenz, 02.02.2011 - 2 Ws 50/11

    Pflichtverteidigung: Erforderlichkeit der Anhörung des Beschuldigten vor Auswahl

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2011 - 4 Ws 127/11
    Bestehen hieran Zweifel, darf im Interesse eines fairen Verfahrens von der Einräumung einer angemessenen Überlegungs- und Erklärungsfrist nicht abgesehen werden (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 2. Februar 2011, 2 Ws 50/11 ).
  • OLG Braunschweig, 06.07.2010 - Ws 163/10

    Vergütung des Zeugenbeistands

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2011 - 4 Ws 127/11
    Denn dass der Verteidiger in diesem Fall gem. § 141 Abs. 3 Satz 4 StPO "unverzüglich" nach Beginn der Vollstreckung zu bestellen ist, ändert nichts daran, dass dem Beschuldigten auch hier zur Ausübung seines Anhörungs- und Mitwirkungsrechts zunächst Gelegenheit gegeben werden muss, einen Verteidiger zu benennen (vgl. Senatsbeschluss vom 16. April 2010, III - Ws 163/10; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 141 Rn. 3a; Wohlers in: SK-StPO, 4. Aufl., § 141 Rn. 9).
  • OLG Hamburg, 09.02.2015 - 2 Ws 12/15

    Notwendige Verteidigung: Begrenzung der Pflichtverteidigerbestellung auf die

    Nachdem das Gesetz, wie dargelegt, eine klare Regelung über die Beendigung auf Grund von § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO erfolgter gerichtlicher Verteidigerbestellungen nicht enthält, würde es den genannten Verfahrensgrundsätzen zuwiderlaufen, die Wirkung einer gerichtlichen Verteidigerbestellung ohne mindestens das Erfordernis einer ausdrücklichen Aufhebungsentscheidung enden zu lassen (vgl. Laufhütte/Willnow, a.a.O., § 140 Rn. 16; HansOLG, Beschluss vom 18. Juli 2014, Az.: 1 Ws 79/14, für den Fall der Fortgeltung einer auf Grund notwendiger Verteidigung nach § 140 Abs. 1 Nr. 4 erfolgten Verteidigerbestellung nach Eintreten der Voraussetzungen des § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO; OLG Düsseldorf in NStZ 2011, 653 betreffend eine Verteidigerbestellung auf Grund notwendiger Verteidigung nach § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO; jeweils m.w.N.; a.A. OLG Düsseldorf in StV 2011, 651).
  • OLG Hamburg, 18.07.2014 - 1 Ws 76/14

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers: Aufhebung der Beiordnungsentscheidung bei

    b) Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Beiordnung nach § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO entfallen allerdings nachträglich, wenn der Beschuldigte - auch im Zuge kurzfristiger Haftunterbrechungen - aus der Untersuchungshaft entlassen wird und nicht die Voraussetzungen des § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO vorliegen (vgl. § 140 Abs. 3 Satz 2 StPO; vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. März 2011 - 4 Ws 127/11, NJW 2011, 1618).

    cc) Ob ein Aufhebungsbeschluss auch dann erforderlich ist, wenn der Angeklagte vor Ablauf von drei Monaten aus der Haft entlassen wird, der allein tragende Grund für die Beiordnung mithin entfällt und daher keine Fortwirkung mittels § 140 Abs. 3 Satz 2 StPO fingiert wird, war hier nicht zu entscheiden (vgl. bejahend allerdings Laufhütte/Willnow, a.a.O., Rn. 16; Julius in HK/StPO, 5. Aufl., § 140 Rn. 8; D. Herrmann, StV 2011, 655; ablehnend hingegen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. März 2011 - 4 Ws 127/11, NJW 1011, 1618; Lüderssen/Jahn, a.a.O., Rn. 19).

  • KG, 08.07.2014 - 2 Ws 239/14

    "Spontananhörung" eines psychisch kranken Verurteilten vor

    Bestehen hieran Zweifel, darf im Interesse eines fairen Verfahrens von der Einräumung einer Überlegungs- und Erklärungsfrist nicht abgesehen werden (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2011, 1618).
  • LG Heilbronn, 26.09.2016 - 8 Qs 39/16

    Pflichtverteidigerbestellung bei notwendiger Verteidigung: Angemessene

    Zwar ist dem Angeklagten eine Benennungsfrist einzuräumen, wenn er dies wünscht oder Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass er sich der Tragweite eines Benennungsverzichtes nicht bewusst ist (OLG Düsseldorf NJW 2011, 1618; OLG Koblenz StV 2011, 349).
  • LG Bochum, 07.03.2012 - 7 Qs 3/12

    Ermessensfehlerhaftigkeit der Bestellung eines Rechtsanwalts zum

    Dieses Anhörungs- und Mitwirkungsrecht des Beschuldigten ist Ausprägung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf Beiordnung eines Rechtsanwalts, zu dem ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht (OLG Jena, Beschluss vom 23.08.2011, Az: 1 Ws 381/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.04.2010, Az: III-4 Ws 163/10, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2011, Az: III-4 Ws 127/11 bei juris mwN; OLG Dresden StRR 2007, 305).
  • LG Osnabrück, 16.01.2014 - 1 Qs 4/14

    Bestehen einer Anhörungspflicht bei Notwendigkeit der Verteidigung durch

    Vielmehr ist die Bestellung aufzuheben und der nunmehr bezeichnete Rechtsanwalt beizuordnen auch wenn Anhaltspunkte für eine Störung - des Vertrauensverhältnisses zum früheren Verteidiger nicht bestehen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 30.04.2012 - 4 Ws 40/12, 4 Ws 40/12 - 141 AR 224/12 [...]; OLG Dresden, Beschluss vom 04.04,2012 - 1 Ws 66/12 -, [...]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2011 - 111-4 Ws 127/11; 4 Ws 127/11 [...]; OLG Koblenz, Beschluss vorn 02.02.2011 - 2 Ws 5.0/11 [...]; LG Krefeld, Beschluss vom 13.07.2010 - 21 Os 8 Js 353/10 - 190/10, 21 Os 190/10 -, [...]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.04.2010e- Ill-4 Ws 163/10, 4 Ws 163/10 -, [...], alle jeweils m. w. N.).
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