Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 04.04.2011

Rechtsprechung
   BGH, 04.05.2011 - 5 StR 124/11   

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https://dejure.org/2011,10983
BGH, 04.05.2011 - 5 StR 124/11 (https://dejure.org/2011,10983)
BGH, Entscheidung vom 04.05.2011 - 5 StR 124/11 (https://dejure.org/2011,10983)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - 5 StR 124/11 (https://dejure.org/2011,10983)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 StPO, § 344 Abs 2 StPO
    Strafverfahren: Revisionsrüge über die Behandlung des Beweisantrags eines Mitangeklagten

  • Wolters Kluwer

    Ein Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung kann wegen fehlender Beurteilung der Glaubhaftigkeit des Aussageverhaltens eines Zeugen zurückverwiesen werden

  • rewis.io

    Strafverfahren: Revisionsrüge über die Behandlung des Beweisantrags eines Mitangeklagten

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Revisionsrüge über die Behandlung des Beweisantrags eines Mitangeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4
    Zurückverweisung eines wegen gefährlicher Körperverletzung ergangenen Urteils wegen fehlender Beurteilung der Glaubhaftigkeit des Aussageverhaltens eines Zeugen; Rügeberechtigung eines die Beweiserhebung nicht selbst beantragenden Mitangeklagten in Bezug auf einen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2011, 458
  • StraFo 2011, 280
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.09.1994 - 2 StR 264/94

    Tatbestandsmerkmal der Ausnutzungsabsicht bei der besonders schweren

    Auszug aus BGH, 04.05.2011 - 5 StR 124/11
    Der Senat verweist die Sache deshalb entsprechend § 354 Abs. 3 StPO an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 1994 - 2 StR 264/94, NJW 1994, 3304, 3305, insoweit in BGHSt 40, 251 nicht abgedruckt; Meyer-Goßner aaO § 354 Rn. 42).
  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus BGH, 04.05.2011 - 5 StR 124/11
    Die durch das Landgericht vorgenommene Beweiswürdigung begegnet auch eingedenk des beschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes (BGH, Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06, NJW 2007, 384, 387 mwN, insoweit in BGHSt 51, 144 nicht abgedruckt) durchgreifenden sachlichrechtlichen Bedenken.
  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 837/82

    Geltung des Grundsatzes der Bescheidung des Hilfsbeweisantrages in den

    Auszug aus BGH, 04.05.2011 - 5 StR 124/11
    Der Senat muss nicht entscheiden, ob er der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung folgen könnte, wonach allein schon bei übereinstimmender Interessenlage einem die Beweiserhebung nicht selbst beantragenden Mitangeklagten gleichwohl eine umfassende Rügeberechtigung zugebilligt wird (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1983 - 2 StR 837/82, BGHSt 32, 10, 12; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 244 Rn. 84 mwN).
  • BGH, 07.12.2017 - 1 StR 320/17

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation (Voraussetzungen: stimulierende Einwirkung mit

    cc) Losgelöst von der Frage der Rügeberechtigung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 5 StR 124/11, StV 2011, 458; Urteil vom 16. Juni 1983 - 2 StR 837/82, BGHSt 32, 10, 12), erweist sich die Rüge schon aus anderen Gründen als unzulässig.
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 75/14

    Anforderungen an die Revisionsbegründung; tatrichterliche Beweiswürdigung

    aa) Dabei kann der Senat offen lassen, ob dem Angeklagten die Rügeberechtigung fehlte, weil er sich dem von dem Mitangeklagten B. gestellten Beweisantrag in der Hauptverhandlung nicht angeschlossen hatte (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 2. August 2011 - 3 StR 217/11 , BGHR StPO § 244 Abs. 3 Rügerecht 4 und vom 4. Mai 2011 - 5 StR 124/11 , BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 49 ; a.A. BGH, Urteile vom 24. Juli 1998 - 3 StR 78/98 , BGHR StPO § 244 Abs. 3 Rügerecht 3 und vom 16. Juni 1983 - 2 StR 837/82 , NJW 1983, 2396, 2397).

    aa) Dabei kann der Senat offen lassen, ob dem Angeklagten die Rügeberechtigung fehlte, weil er sich dem von dem Mitangeklagten B. gestellten Beweisantrag in der Hauptverhandlung nicht angeschlossen hatte (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 2. August 2011 - 3 StR 217/11 , BGHR StPO § 244 Abs. 3 Rügerecht 4 und vom 4. Mai 2011 - 5 StR 124/11 , BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 49 ; a.A. BGH, Urteile vom 24. Juli 1998 - 3 StR 78/98 , BGHR StPO § 244 Abs. 3 Rügerecht 3 und vom 16. Juni 1983 - 2 StR 837/82 , NJW 1983, 2396, 2397).

    aa) Dabei kann der Senat offen lassen, ob dem Angeklagten die Rügeberechtigung fehlte, weil er sich dem von dem Mitangeklagten B. gestellten Beweisantrag in der Hauptverhandlung nicht angeschlossen hatte (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 2. August 2011 - 3 StR 217/11 , BGHR StPO § 244 Abs. 3 Rügerecht 4 und vom 4. Mai 2011 - 5 StR 124/11 , BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 49 ; a.A. BGH, Urteile vom 24. Juli 1998 - 3 StR 78/98 , BGHR StPO § 244 Abs. 3 Rügerecht 3 und vom 16. Juni 1983 - 2 StR 837/82 , NJW 1983, 2396, 2397).

  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 217/11

    Rüge der rechtsfehlerhaften Ablehnung eines fremden Beweisantrags

    Der Senat hält allerdings die Auffassung des 5. Strafsenats für richtig, auch in Fällen einer übereinstimmenden Interessenlage einen die Beweiserhebung nicht selbst beantragenden Mitangeklagten oder sonst Beteiligten auf die Aufklärungsrüge nach § 244 Abs. 2 StPO zu verweisen, die je nach Fallgestaltung weitergehenden Vortrags im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO bedarf, während ihm die Rüge einer Verletzung der Bestimmungen des § 244 Abs. 3 bis 6 StPO dagegen nicht eröffnet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 5 StR 124/11, StraFo 2011, 280 f.; anders BGH, Urteil vom 16. Juni 1983 - 2 StR 837/82, BGHSt 32, 10, 12; Urteil vom 24. Juli 1998 - 3 StR 78/98, StraFo 1998, 375, 376, insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 44, 138 ff.; MeyerGoßner, StPO, 54. Aufl. 2011, § 244 Rn. 84, § 337 Rn. 18).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 04.04.2011 - 1 Ws 165/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,24540
OLG Oldenburg, 04.04.2011 - 1 Ws 165/11 (https://dejure.org/2011,24540)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04.04.2011 - 1 Ws 165/11 (https://dejure.org/2011,24540)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04. April 2011 - 1 Ws 165/11 (https://dejure.org/2011,24540)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 45 StPO; § 329 Abs. 1 S. 1 StPO; § 329 Abs. 3 StPO
    Entscheidend für die Rechtzeitigkeit des Wiedereinsetzungsantrags eines Angeklagten ist die (letzte) Zustellung des die Berufung verwerfenden Urteils; Anforderungen an den Fristbeginn für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Verwerfung der Berufung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidend für die Rechtzeitigkeit des Wiedereinsetzungsantrags eines Angeklagten ist die (letzte) Zustellung des die Berufung verwerfenden Urteils; Anforderungen an den Fristbeginn für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Verwerfung der Berufung

  • rechtsportal.de

    Fristbeginn für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Verwerfung der Berufung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2011, 280
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 09.04.2018 - 2 Ws 151/18

    Zuständigkeit des Landgerichts für Anträge auf Wiedereinsetzung in die

    Das folgt aus dem eindeutigen Wortlaut der Norm wie auch daraus, dass es anderenfalls der besonderen Fristvorschrift in § 329 Abs. 7 StPO nicht bedurft hätte (vgl. OLGOldenburg StraFo 2011, 280).
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