Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.06.2011

Rechtsprechung
   BGH, 24.05.2011 - 5 StR 161/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16091
BGH, 24.05.2011 - 5 StR 161/11 (https://dejure.org/2011,16091)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2011 - 5 StR 161/11 (https://dejure.org/2011,16091)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2011 - 5 StR 161/11 (https://dejure.org/2011,16091)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,16091) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 176a StGB aF; § 184 Abs. 3 StGB aF; § 261 StPO; § 267 Abs. 3 StPO
    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Verbreitung pornografischer Schriften; Beweiswürdigung (argumentative Überwindung eines wesentlichen Details aus der Einlassung; eigenständige Begründung aus anderen Umständen); Überzeugungsbildung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 176a Abs 2 StGB vom 13.11.1998, § 184 Abs 3 Nr 1 StGB vom 13.11.1998, § 184 Abs 4 StGB vom 13.11.1998
    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und Verbreitung pornografischer Schriften: Fehlinterpretation der Einlassung des Angeklagten

  • Wolters Kluwer

    Eine Strafbarkeit nach § 176a Abs. 2 StGB a.F. setzt Verwendungsabsicht hinsichtlich der von den Taten gefertigten pornografischen Schriften voraus; Verwendungsabsicht hinsichtlich der von den Taten gefertigten pornografischen Schriften als Voraussetzung einer Strafbarkeit ...

  • rewis.io

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und Verbreitung pornografischer Schriften: Fehlinterpretation der Einlassung des Angeklagten

  • ra.de
  • rewis.io

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und Verbreitung pornografischer Schriften: Fehlinterpretation der Einlassung des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwendungsabsicht hinsichtlich der von den Taten gefertigten pornografischen Schriften als Voraussetzung einer Strafbarkeit nach § 176a Abs. 2 StGB a.F.

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2011, 317
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.06.2001 - 1 StR 66/01

    Kinderpornographie im Internet

    Auszug aus BGH, 24.05.2011 - 5 StR 161/11
    a) Eine Strafbarkeit des Angeklagten gemäß § 176a Abs. 2 StGB aF scheitert bislang daran, dass der Angeklagte nach den Feststellungen bei Veranlassung der sexuellen Handlungen der Kinder nicht die Absicht hatte, die von den Taten gefertigten pornografischen Schriften im Sinne des § 184 Abs. 3 StGB aF zu verwenden (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 2001 - 1 StR 66/01, BGHSt 47, 55, 58).
  • BGH, 24.03.1999 - 3 StR 240/98

    Kinderpornographie

    Auszug aus BGH, 24.05.2011 - 5 StR 161/11
    Dies begründet, weil auch Kinder als Dritte im Sinne des § 176 Abs. 2 StGB zu verstehen sind (BGH, Urteil vom 24. März 1999 - 3 StR 240/98, BGHSt 45, 41, 42), eine Strafbarkeit nach dieser Vorschrift.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6430
BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11 (https://dejure.org/2011,6430)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2011 - 4 StR 111/11 (https://dejure.org/2011,6430)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - 4 StR 111/11 (https://dejure.org/2011,6430)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,6430) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 260 Abs. 1 StPO; § 265 StPO; § 337 StPO; § 56 Abs. 2 StGB
    Beratung nach Wiedereintritt in die Verhandlung (Darlegungsvoraussetzungen an die Verfahrensrüge); Erörterung der Strafaussetzung zur Bewährung im Urteil

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 260 StPO, § 344 Abs 2 StPO
    Revision im Strafverfahren: Protokollrüge der unterbliebenen Beratung

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Schuldspruchs und Aufhebung des Strafausspruchs aufgrund falscher Sachverhaltswürdigungen durch das erkennende Gericht; Notwendigkeit einer Änderung des Schuldspruchs sowie einer Aufhebung des Strafausspruchs aufgrund falscher Sachverhaltswürdigungen durch ...

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Protokollrüge der unterbliebenen Beratung

  • ra.de
  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Protokollrüge der unterbliebenen Beratung

  • rechtsportal.de

    StGB § 55 Abs. 1; StPO § 265
    Änderung des Schuldspruchs und Aufhebung des Strafausspruchs aufgrund falscher Sachverhaltswürdigungen durch das erkennende Gericht; Notwendigkeit einer Änderung des Schuldspruchs sowie einer Aufhebung des Strafausspruchs aufgrund falscher Sachverhaltswürdigungen durch ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Protokollrüge...war wohl nicht so ´ne gute Idee!

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Protokollrüge - tödlich für die Revision

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Fehler im Protokoll ist kein Revisionsgrund

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 134
  • StV 2011, 728
  • StraFo 2011, 317
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.11.1997 - 4 StR 538/97

    Geringfügigkeit der Beute bei schwerer räuberischer Erpressung - Strafmildernde

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11
    Die gegen den Angeklagten Ak. verhängte Gesamtfreiheitsstrafe kann nicht bestehen bleiben, weil es das Landgericht unterlassen hat, die gemäß § 55 Abs. 1 StGB in die Gesamtstrafe einbezogenen Einzelstrafen aus dem Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 7. Dezember 2009 mitzuteilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1986 - 3 StR 530/86, BGHR § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 1; vom 20. November 1997 - 4 StR 538/97, NStZ-RR 1998, 103; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 55 Rn. 17).
  • BGH, 12.12.1986 - 3 StR 530/86

    Gesamtstrafe - Einzelstrafen - Einzelne taten - Strafurteil

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11
    Die gegen den Angeklagten Ak. verhängte Gesamtfreiheitsstrafe kann nicht bestehen bleiben, weil es das Landgericht unterlassen hat, die gemäß § 55 Abs. 1 StGB in die Gesamtstrafe einbezogenen Einzelstrafen aus dem Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 7. Dezember 2009 mitzuteilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1986 - 3 StR 530/86, BGHR § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 1; vom 20. November 1997 - 4 StR 538/97, NStZ-RR 1998, 103; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 55 Rn. 17).
  • BGH, 21.04.1986 - 2 StR 62/86

    Verwerfung einer Revision bei Verstoß gegen Vorschriften des Waffengesetzes -

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11
    Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind aus materiell-rechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (BGH, Beschluss vom 5. März 1997 - 2 StR 63/97; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Oktober 1985 - 4 StR 559/85, StV 1986, 58; Urteile vom 21. April 1986 - 2 StR 62/86, NStZ 1986, 374; vom 29. April 1954 - 3 StR 898/53, BGHSt 6, 167, 172).
  • BGH, 25.11.1997 - 5 StR 458/97

    Erfolg einer Revision mit einer Verfahrensrüge - Vergewaltigung in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf die erneute Beratung nach Wiedereintritt in die Verhandlung in Form einer kurzen, für alle Verfahrensbeteiligten erkennbaren Verständigung des Gerichts im Sitzungssaal erfolgen, wenn bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1971 - 3 StR 73/71, BGHSt 24, 170, 171; Beschlüsse vom 31. Juli 1992 - 3 StR 200/92, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 5; vom 25. November 1997 - 5 StR 458/97, NStZ-RR 1998, 142).
  • BGH, 29.04.1954 - 3 StR 898/53
    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11
    Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind aus materiell-rechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (BGH, Beschluss vom 5. März 1997 - 2 StR 63/97; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Oktober 1985 - 4 StR 559/85, StV 1986, 58; Urteile vom 21. April 1986 - 2 StR 62/86, NStZ 1986, 374; vom 29. April 1954 - 3 StR 898/53, BGHSt 6, 167, 172).
  • BGH, 31.07.1992 - 3 StR 200/92

    Erneute Beratung durch kurze Verständigung im Sitzungssaal nach Wiedereintritt in

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf die erneute Beratung nach Wiedereintritt in die Verhandlung in Form einer kurzen, für alle Verfahrensbeteiligten erkennbaren Verständigung des Gerichts im Sitzungssaal erfolgen, wenn bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1971 - 3 StR 73/71, BGHSt 24, 170, 171; Beschlüsse vom 31. Juli 1992 - 3 StR 200/92, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 5; vom 25. November 1997 - 5 StR 458/97, NStZ-RR 1998, 142).
  • BGH, 20.04.2006 - 4 StR 604/05

    Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen: vollständige Mitteilung eines

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11
    Abgesehen davon, dass die Urteilsberatung nicht zu den protokollierungspflichtigen Förmlichkeiten gehört (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 4 StR 260/08, NStZ 2009, 105), vermögen Fehler des Protokolls die Revision nicht zu begründen, weil das Urteil hierauf nicht beruhen kann (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05, NStZ-RR 2007, 52, 53).
  • BGH, 18.10.1985 - 4 StR 559/85

    Beschwer des Angeklagten bei Verurteilung zur Beihilfe anstatt zur Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11
    Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind aus materiell-rechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (BGH, Beschluss vom 5. März 1997 - 2 StR 63/97; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Oktober 1985 - 4 StR 559/85, StV 1986, 58; Urteile vom 21. April 1986 - 2 StR 62/86, NStZ 1986, 374; vom 29. April 1954 - 3 StR 898/53, BGHSt 6, 167, 172).
  • BGH, 05.03.1997 - 2 StR 63/97

    Anforderungen an die formgerechte Begründung der Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11
    Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind aus materiell-rechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (BGH, Beschluss vom 5. März 1997 - 2 StR 63/97; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Oktober 1985 - 4 StR 559/85, StV 1986, 58; Urteile vom 21. April 1986 - 2 StR 62/86, NStZ 1986, 374; vom 29. April 1954 - 3 StR 898/53, BGHSt 6, 167, 172).
  • BGH, 14.07.1971 - 3 StR 73/71

    Notwendigkeit einer erneuten förmlichen Beratung nach Wiedereintritt in eine

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf die erneute Beratung nach Wiedereintritt in die Verhandlung in Form einer kurzen, für alle Verfahrensbeteiligten erkennbaren Verständigung des Gerichts im Sitzungssaal erfolgen, wenn bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1971 - 3 StR 73/71, BGHSt 24, 170, 171; Beschlüsse vom 31. Juli 1992 - 3 StR 200/92, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 5; vom 25. November 1997 - 5 StR 458/97, NStZ-RR 1998, 142).
  • BGH, 14.10.2008 - 4 StR 260/08

    Verkündung eines Urteils ohne Beratung (kein Beweis über das Sitzungsprotokoll);

  • BGH, 22.02.2012 - 4 StR 22/12

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung und Verhältnis zum Beschlussverfahren

    Der Senat hob dieses Urteil mit Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11 - insoweit auf, als dem Angeklagten die Strafaussetzung zur Bewährung versagt worden war.
  • BGH, 17.06.2014 - 2 StR 658/13

    Betrug (Anforderungen an die Urteilsbegründung)

    Im Übrigen sind auch aus materiellrechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung jedenfalls dann erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11, StV 2011, 728 mwN).
  • BVerfG, 09.12.2015 - 2 BvR 1043/15

    Absprachen im Strafverfahren (Verfahrensverständigung; Recht auf ein faires

    Dies führt aber nicht dazu, dass für Rügen, mit denen eine Verletzung von § 273 Abs. 1a Satz 3 StPO geltend gemacht wird, von Verfassungs wegen eine Ausnahme vom ansonsten geltenden Grundsatz der Unzulässigkeit sogenannter "Protokollrügen' gelten würde, mit denen lediglich die Fehlerhaftigkeit der Sitzungsniederschrift gerügt wird, auf der das Urteil nicht beruhen kann (vgl. dazu BGHSt 7, 162 ; BGH, Urteil vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05 -, NStZ-RR 2007, S. 52 ; Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11 -, juris, Rn. 3; BGHSt 59, 130 ; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 344 Rn. 26; Gericke, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Aufl. 2013, § 344 Rn. 21; Momsen, in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 2. Aufl. 2016, § 344 Rn. 38, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.10.2013 - 4 StR 273/13

    Fehlende Beeidigung eines Dolmetschers

    Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts handelt es sich nicht lediglich um eine unzulässige Protokollrüge (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11, StraFo 2011, 317; Urteil vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05, NStZ-RR 2007, 52, 53).
  • BGH, 03.04.2019 - 5 StR 87/19

    Rüge der Abwesenheit eines beisitzenden Richters an einem Hautverhandlungstag

    Insbesondere handelt es sich entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht lediglich um eine unzulässige Protokollrüge (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11, StraFo 2011, 317; Urteil vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05, NStZ-RR 2007, 52, 53).
  • BGH, 22.08.2017 - 2 StR 362/16

    Anstiftung (doppelter Anstiftervorsatz)

    Da es sich um offensichtliche Zählversehen handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2009 - 4 StR 10/09; Beschluss vom 26. Mai 2004 - 3 StR 15/04, NStZ-RR 2005, 259) hat der Senat den Schuldspruch entsprechend korrigiert, wobei der nicht in die Urteilsformel gehörende Hinweis auf die Verwirklichung des Regelbeispiels in den besonders schweren Fällen des § 263 Abs. 3 StGB (i.V.m. § 263a Abs. 2 StGB) jeweils zu entfallen hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 260 Rn. 25 mwN).
  • OLG Hamm, 15.05.2018 - 4 RVs 47/18

    Verwertbarkeit der Aussage eines Zeugen wegen unterbliebener Bestellung eines

    Ausführungen zur Strafaussetzung sind jedenfalls dann aus materiell-rechtlichen Gründen erforderlich, wenn besondere Umstände des Falles zur Prüfung der Vergünstigung drängen und eine Erörterung nicht entbehrlich erscheint (BGH StV 2011, 728; BGH Beschluss vom 28. Juli 2011, Az.: 4 StR 283/11, zitiert nach juris; BGH NStZ 1986, 374).
  • BGH, 28.07.2011 - 4 StR 283/11

    Entscheidung über die Vollstreckung von jeweils aussetzungsfähigen

    Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind aus materiellrechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11; vom 5. März 1997 - 2 StR 63/97; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Oktober 1985 - 4 StR 559/85, StV 1986, 58; Urteile vom 21. April 1986 - 2 StR 62/86, NStZ 1986, 374; vom 29. April 1954 - 3 StR 898/53, BGHSt 6, 167, 172).
  • BGH, 11.05.2021 - 5 StR 99/21

    Hinzuziehung eines Dolmetschers in der Hauptverhandlung: Anspruch des Angeklagten

    Bloße Fehler des Protokolls vermögen die Revision nicht zu begründen, weil das Urteil hierauf nicht beruhen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11, StraFo 2011, 317 mwN).
  • BGH, 06.06.2012 - 4 StR 17/12

    Verwerfen der Revision wegen Nichtanwesenheit eines Verteidigers in der

    Die konkrete Behauptung, dass tatsächlich kein Verteidiger zugegen war, wird nicht aufgestellt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11, Rn. 3; Beschluss vom 13. Juli 2011 - 4 StR 181/11, Rn. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht