Weitere Entscheidung unten: LG Bonn, 07.06.2011

Rechtsprechung
   KG, 01.04.2011 - 3 Ws 153/11 - 1 AR 446/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13944
KG, 01.04.2011 - 3 Ws 153/11 - 1 AR 446/11 (https://dejure.org/2011,13944)
KG, Entscheidung vom 01.04.2011 - 3 Ws 153/11 - 1 AR 446/11 (https://dejure.org/2011,13944)
KG, Entscheidung vom 01. April 2011 - 3 Ws 153/11 - 1 AR 446/11 (https://dejure.org/2011,13944)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,13944) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • verkehrslexikon.de

    Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis unterliegt den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Beachtung des Beschleunigungsgebots. Sie ist daher nicht mehr rechtlich vertretbar, wenn die Tat über zwei Jahre zurückliegt

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Fahrerlaubnis als den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Beachtung des Beschleunigungsgebots unterliegende prozessuale Zwangsmaßnahme; Rechtliche Vertretbarkeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei Zurückliegen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrerlaubnisentziehung - Verhältnismäßigkeit

  • blutalkohol PDF, S. 304
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Mutig: Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung erstmals zwei Jahre nach Anlasstaten...

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - nicht mehr über 2 Jahre nach der Tat

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentzug - auch nach über zwei Jahren?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis Jahre nach der Tat

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2011, 353
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.03.2005 - 2 BvR 364/05

    Rechtstaatsprinzip (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Abwägung; Schutz der

    Auszug aus KG, 01.04.2011 - 3 Ws 153/11
    Als prozessuale Zwangsmaßnahme ist sie den verfassungsrechtlichen Grundsätzen verpflichtet, insbesondere demjenigen der Verhältnismäßigkeit und der Beachtung des Beschleunigungsgebotes [vgl. BVerfG NJW 2005, 1767].

    Wann letztere nicht mehr in Betracht kommt, wird von der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet [vgl. insoweit BVerfG NJW 2005, 1767 m.N.] und hängt wesentlich von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab.

  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 488/91

    Verurteilung wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr -

    Auszug aus KG, 01.04.2011 - 3 Ws 153/11
    Denn die vorsätzliche Schädigung eines anderen Verkehrsteilnehmers ist stets ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung [vgl. BGH NZV 1992, 157].
  • OLG Hamm, 13.12.2001 - 2 Ws 304/01

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, langer Zeitraum zwischen Tat und

    Auszug aus KG, 01.04.2011 - 3 Ws 153/11
    Wenngleich eine Fahrerlaubnis auch noch mit Erhebung der Anklage oder später vorläufig entzogen werden kann [vgl. OLG Hamm NZV 2002, 380], sind mit zunehmender zeitlicher Distanz zwischen Tatgeschehen und dem Zeitpunkt des vorläufigen Entzuges der Fahrerlaubnis erhöhte Anforderungen an die Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs und dem Schutz der Allgemeinheit einerseits und dem Interesse des Fahrerlaubnisinhabers an der uneingeschränkten Nutzung seiner Fahrerlaubnis andererseits zu stellen.
  • OLG Stuttgart, 22.10.2021 - 1 Ws 153/21

    Verhältnismäßigkeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis 16 Monate nach

    Eine Fahrerlaubnis kann mit zunehmender zeitlicher Distanz zum Tatgeschehen noch (vorläufig) entzogen werden, wenn nach einer sorgfältigen, am Einzelfall orientierten Abwägung das öffentliche Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs und der Schutz der Allgemeinheit das Interesse des Fahrerlaubnisinhabers an der uneingeschränkten Nutzung seiner Fahrerlaubnis überwiegt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 1. April 2011, - 3 Ws 153/11 -, juris).
  • KG, 08.02.2017 - 3 Ws 39/17

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Entscheidungsbefugnis des Landgerichts

    Bei einer vorläufigen Entziehung erst längere Zeit nach der Tatbegehung ist jedoch, da es sich bei der Entscheidung nach § 111a Abs. 1 Satz 1 StPO um eine Eilentscheidung handelt, besonders sorgfältig die Einhaltung und Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfG NJW 2005, 1767 m.w.N.; Senat, Beschlüsse vom 1. April 2011 - 3 Ws 153/11 - und 29. Juli 2016 - 3 Ws 398/16 - OLG Köln StV 1991, 248) zu prüfen.

    Wann letztere nicht mehr in Betracht kommt, wird von der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (vgl. BVerfG a.a.O.; Senat, Beschlüsse vom 1. April 2011 - 3 Ws 153/11 - und 29. Juli 2016 - 3 Ws 398/16 -) und hängt wesentlich von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab.

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2013 - 3 Ws 225/13

    Zu berücksichtigende Schadenspositionen bei der Bewertung des bedeutenden

    Mit zunehmender zeitlicher Distanz zwischen Tat und Zeitpunkt der Entziehung erhöhen sich die Anforderungen an die richterliche Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs und dem Schutz der Allgemeinheit und dem Interesse des Fahrerlaubnisinhabers an der uneingeschränkten Nutzung seiner Fahrerlaubnis (KG StraFo 2011, 353).
  • KG, 19.10.2020 - 3 Ws 241/20

    Entzug der Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen: Statthaftigkeit der weiteren

    Eine Auslagenentscheidung ist nicht veranlasst, weil es sich um ein Zwischenverfahren handelt (Senat, Beschluss vom 1. April 2011 - 3 Ws 153/11 -, juris).
  • AG Montabaur, 24.02.2012 - 2020 Js 12711/11

    Aufhebung einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei Unvertretbarkeit

    Das Übermaßverbot kann im Einzelfall nicht nur der Anordnung und Vollziehung, sondern auch der Fortdauer einer strafprozessualen Maßnahme zeitliche Grenzen setzen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 09.02.2005, 2 Ws 15/05, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.10.1999, 1 Ws 846/99; KG Berlin, Beschl. v. 01.04.2011, 3 Ws 153/11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Bonn, 07.06.2011 - 22 Qs 49/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,34239
LG Bonn, 07.06.2011 - 22 Qs 49/11 (https://dejure.org/2011,34239)
LG Bonn, Entscheidung vom 07.06.2011 - 22 Qs 49/11 (https://dejure.org/2011,34239)
LG Bonn, Entscheidung vom 07. Juni 2011 - 22 Qs 49/11 (https://dejure.org/2011,34239)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,34239) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2011, 353
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht