Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 17.06.2011

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 18.08.2011 - 3 - 16/11 (REV) - 1 Ss 39/11   

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https://dejure.org/2011,100900
OLG Hamburg, 18.08.2011 - 3 - 16/11 (REV) - 1 Ss 39/11 (https://dejure.org/2011,100900)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.08.2011 - 3 - 16/11 (REV) - 1 Ss 39/11 (https://dejure.org/2011,100900)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. August 2011 - 3 - 16/11 (REV) - 1 Ss 39/11 (https://dejure.org/2011,100900)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 418 Abs. 3 Satz 2 StPO

  • openjur.de

    Beschleunigtes Verfahren: Voraussetzungen einer wirksamen Anklageerhebung

  • Justiz Hamburg

    § 200 Abs 1 S 1 StPO, § 206a StPO, § 418 Abs 3 S 2 StPO, Nr 146 Abs 2 RiStBV
    Beschleunigtes Verfahren: Voraussetzungen einer wirksamen Anklageerhebung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Protokollierung der mündlich erhobenen Anklage im beschleunigten Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 206a; StPO § 418 Abs. 3 S. 2
    Protokollierung der mündlich erhobenen Anklage im beschleunigten Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschleunigtes Verfahren und das Sitzungsprotokoll

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ohne Anklageschrift muss im beschleunigten Verfahren wesentlicher Inhalt der mündlichen Anklage in Sitzungsprotokoll aufgenommen werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 631
  • NStZ 2012, 287 (Ls.)
  • StraFo 2011, 360
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 04.02.2020 - 1 RVs 240/19

    Verwerfungsurteil, fehlender Eröffnungsbeschluss, Sachrüge

    Dies entspricht auch der Rechtsmeinung derjenigen Oberlandesgerichte, die sich seither mit der genannten Rechtsfrage zu befassen hatten (OLG Hamm B. v. 25.10.2016 - III-3 RVs 72/16 - zitiert nach Juris [Verjährung]; OLG Düsseldorf B. v. 08.04.2014 III-2 RVs 35/14 = BeckRS 2014, 7811 [Frage des Vorliegens einer Eröffnungsentscheidung]; OLG Hamburg NJW 2012, 631 [unwirksame Anklage]; OLG Celle NStZ-RR 2012, 75 [parallele Situation der Sprungrevision gegen ein Verwerfungsurteil gemäß § 412 StPO - Verjährung]; OLG Celle NStZ 2008, 118 [Verfahrenseinstellung gemäß § 154 Abs. 2 StPO]; s. weiter OLG Bamberg B. v. 19.01.2012 - 2 Ss OWi 1545/11= BeckRS 2012, 26002).
  • LG Bochum, 31.03.2021 - 17 Ns 45/20

    Beschleunigtes Verfahren, Anklageerhebung, Nachweis

    Die mündliche Anklageerhebung ist ebenso wie die Verlesung des Anklagesatzes nach § 273 Abs. 1 StPO als wesentliche Förmlichkeit in das Hauptverhandlungsprotokoll aufzunehmen, wobei nach § 418 Abs. 3 Satz 2 StPO der wesentliche Inhalt der Anklage in das Protokoll aufzunehmen ist, d.h. der den Anforderungen des § 200 Abs. 1 Satz 1 entsprechende (abstrakte und konkrete) Anklagesatz (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Oktober 2000 - 3 Ss 346/00 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 18. August 2011 - 3 - 16/11 (REV) -, juris; LG Köln, Beschluss vom 31. Januar 2002 - 152 - 20/01 -, juris; KK-StPO/Graf, 8. Aufl. 2019, StPO § 418 Rn. 8).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.06.2011 - III-1 RVs 140/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,25749
OLG Köln, 17.06.2011 - III-1 RVs 140/11 (https://dejure.org/2011,25749)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.06.2011 - III-1 RVs 140/11 (https://dejure.org/2011,25749)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Juni 2011 - III-1 RVs 140/11 (https://dejure.org/2011,25749)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • StraFo 2011, 360
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 17.08.1995 - 2 Ss 810/95
    Auszug aus OLG Köln, 17.06.2011 - 1 RVs 140/11
    Dies kann insbesondere bei einer Strafmaßberufung der Fall sein, wenn es um die persönliche Aussetzungswürdigkeit des Angeklagten im Sinne des § 56 Abs. 1 StGB geht oder eine deutlich höhere Strafe als die erstinstanzlich verhängte erwogen wird, weil gerade hier der Berücksichtigung der Persönlichkeit maßgebliche Bedeutung zukommt (OLG Köln, Urteil vom 08.01.1963 - Ss 288/62 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.11.2002 - Ss 64/02; OLG Hamm, Beschluss vom 17.08.1995 - 2 Ss 810/95, alle zit. nach juris).
  • BGH, 01.08.1962 - 4 StR 122/62

    Höhe der auszusprechenden Strafe gegen einen unentschuldigt ausgebliebenen

    Auszug aus OLG Köln, 17.06.2011 - 1 RVs 140/11
    Bei der Anwendung des § 329 Abs. 2 StPO ist indes zu beachten, den Angeklagten nicht mit einer deutlich höheren Strafe zu belegen, die ohne seine nochmalige Anhörung zu verhängen in Anbetracht seiner Persönlichkeit und seines bisherigen Verhaltens und unter Vergleich mit der im ersten Rechtszug ausgesprochenen Strafe unbillig wäre (BGHSt 17, 391 ff, 399).
  • BayObLG, 20.03.2024 - 204 StRR 77/24

    Anwesenheit des Angeklagten, Verfahrensrüge, Berufung der Staatsanwaltschaft,

    aa) Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es um die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung gemäß § 56 StGB geht, weil gerade hier der Berücksichtigung der Persönlichkeit maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. OLG Hamburg, Beschlüsse vom 05.10.1982 - 2 Ss 99/82 -, StV 1982, 558, 559; vom 21.10.2016 - 1 Rev 57/16 -, NStZ 2017, 607, juris Rn. 16; OLG Hamm, Beschluss vom 17.08.1995 - 2 Ss 810/95 -, StV 1997, 346; OLG Köln, Urteil vom 08.01.1963 - Ss 288/62 -, NJW 1963, 1265; Beschluss vom 17.06.2011 - III-1 RVs 140/11 -, StraFo 2011, 360, juris Rn. 1).

    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln ist dabei zu berücksichtigen, wie lange die erstinstanzliche Verurteilung zurückliegt und ob deshalb für die Strafzumessung zu beachtende Umstände in der Entwicklung der Persönlichkeit des Angeklagten eingetreten sein konnten, was bei einer bereits knapp sechs Monate zurückliegenden erstinstanzlichen Hauptverhandlung angenommen wurde (Beschluss vom 17.06.2011 - III-1 RVs 140/11 -, StraFo 2011, 360, juris Rn. 1).

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