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Rechtsprechung
   LG Braunschweig, 06.05.2011 - 7 Qs 83/11   

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https://dejure.org/2011,16763
LG Braunschweig, 06.05.2011 - 7 Qs 83/11 (https://dejure.org/2011,16763)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 06.05.2011 - 7 Qs 83/11 (https://dejure.org/2011,16763)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 06. Mai 2011 - 7 Qs 83/11 (https://dejure.org/2011,16763)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Zusätzliche Termine, entsprechende Anwendung, Privatgutachten, Erstattung, Terminsgebühr

  • Burhoff online

    Zusätzliche Termine, entsprechende Anwendung, Privatgutachten, Erstattung, Terminsgebühr

  • Burhoff online

    Zusätzliche Termine, entsprechende Anwendung, Privatgutachten, Erstattung, Terminsgebühr

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nr. 4102 VV RVG; § 380 StPO; § 464a Abs. 2 StPO; Nr. 4108 VV RVG; § 51 RVG
    Anspruch eines Verteidigers auf Terminsgebühr für einen von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Ortstermin

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Verteidigers auf Terminsgebühr für einen von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Ortstermin

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Terminsgebühr - Termin mit Sachverständigen im Strafverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Verteidigers auf Terminsgebühr für einen von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Ortstermin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2011, 377
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 05.01.2005 - 2 Ss 318/04
    Auszug aus LG Braunschweig, 06.05.2011 - 7 Qs 83/11
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn der Freigesprochene aus seiner Sicht die Einholung von Privatgutachten für unbedingt erforderlich halten musste, um den Anklagevorwurf abzuwehren (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 05.01.2005 - 2 Ss 318/04 , zit. nach [...]; Meyer-Goßner, 53. Aufl. 2010, § 464a Rn. 16).
  • LG Offenburg, 31.05.2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Terminsgebühr für die Teilnahme an der

    Auszug aus LG Braunschweig, 06.05.2011 - 7 Qs 83/11
    Auf die Wahrnehmung anderer außergerichtlicher Termine ist diese Vorschrift entgegen einer in der Literatur vertretenen Auffassung (vgl. Burhoff, RVQ Straf- und Bußgeldsachen, 2. Aufl. 2007, Nr. 4102 VV Rn. 45) aber analog anwendbar (vgl. LG Offenburg, Beschluss vom 31.05.2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05, NStZ-RR 2006, 358 ff. [LG Offenburg 31.05.2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05 - 1 AK 12/05] ; AG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 21.12.2010 - 20 Ls 620 Js 8165/08, zit. nach [...]).
  • AG Freiburg, 21.12.2010 - 20 Ls 620 Js 8165/08
    Auszug aus LG Braunschweig, 06.05.2011 - 7 Qs 83/11
    Auf die Wahrnehmung anderer außergerichtlicher Termine ist diese Vorschrift entgegen einer in der Literatur vertretenen Auffassung (vgl. Burhoff, RVQ Straf- und Bußgeldsachen, 2. Aufl. 2007, Nr. 4102 VV Rn. 45) aber analog anwendbar (vgl. LG Offenburg, Beschluss vom 31.05.2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05, NStZ-RR 2006, 358 ff. [LG Offenburg 31.05.2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05 - 1 AK 12/05] ; AG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 21.12.2010 - 20 Ls 620 Js 8165/08, zit. nach [...]).
  • OLG Saarbrücken, 08.08.2011 - 1 Ws 89/11

    Rechtsanwaltsvergütung; Besondere Terminsgebühr der Nr. 4102 VV- RVG; Analoge

    Auch eine analoge Anwendung der - hier allein in Betracht kommenden - Nr. 4102 Nr. 1 und 3 VV RVG , die richterliche Vernehmungen und Augenscheinseinnahmen (Nr. 1) bzw. die Teilnahme an Haftprüfungsterminen (Nr. 3) betroffen (so: AG Freiburg/Breisgau, Beschluss vom 21.12.2010 - 20 Cs 620 Js 8165/08, juris; vgl. auch LG Offenburg, NStZ-RR 2006, 358 für die Teilnahme des Pflichtverteidigers an einem Termin zur Exploration des Beschuldigten durch einen psychiatrischen Sachverständigen und LG Braunschweig, Beschluss vom 6.5.2011 - 7 Qs 83/11, juris für die Teilnahme des Verteidigers an einem von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Ortstermin), scheidet - wie die Kammer zutreffend ausgeführt, hat - aus.
  • AG Senftenberg, 23.02.2017 - 50 OWi 1092/15

    Privates Sachverständigengutachten, Erstattungsfähigkeit, Bußgeldverfahren

    d.) entsprechende Beweisanträge in der Vorinstanz abgelehnt wurden ( LG Braunschweig StraFo 2011, 377).
  • LG Hamburg, 24.11.2016 - 617 Ks 22/16

    Rechtsanwaltsvergütung im Strafverfahren: Terminsgebühr für die Teilnahme des

    Während einerseits davon ausgegangen wird, dass die in Nr. 4102 VV-RVG aufgezählten Fälle der Vergütung von außergerichtlichen Terminsteilnahmen des Rechtsanwalts abschließend seien und sich eine analoge Anwendung verbiete (u.a. LG Zweibrücken, Beschluss vom 29. Juni 2012 - Qs 56/12 -, BeckRS 2012, 17846; LG Düsseldorf, Beschluss vom 2. November 2009 - 10 Qs 69/09 -, BeckRS 2011, 02605; Kotz, in: Beck"scher Online-Kommentar RVG, 33. Edition, RVG VV 4102 - Rn. 12; Burhoff, in: Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl. , Nr. 4102 VV-RVG, Rn. 45), halten andere eine analoge Anwendung der betreffenden Vergütungsvorschrift in einem Fall wie dem vorliegenden für möglich (u.a. LG Offenburg, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05 -, NStZ-RR 2006 358 ; LG Braunschweig, Beschluss vom 6. Mai 2011 - 7 Qs 83/11 - BeckRS 2011, 24885; LG Freiburg, Beschluss vom 4. Juli 2014 - 3 KLs 250 Js 24324/12 u.a. -, juris).
  • LG Freiburg, 04.07.2014 - 3 KLs 28/12

    Gebühren des Strafverteidigers: Teilnahme an Explorations- oder Ortsterminen

    Die Kammer hält es im Einklang mit der Auffassung des Landgerichts Offenburg vom 31.05.2006 (vgl. NStZ-RR 2006, 358 ff.) und des Landgerichts Braunschweig vom 06.05.2011 (JurBüro 2011, 524 ff.) für zutreffend, dass bei einer Teilnahme von Verteidigern an Explorations- oder Ortsterminen gerichtlich bestellter Sachverständiger analog Nr. 4102 VV RVG eine Terminsgebühr anfällt.
  • KG, 18.11.2011 - 1 Ws 86/11

    Verteidigervergütung: Anspruch auf eine Terminsgebühr für die Teilnahme an einem

    b) Einer entsprechenden Anwendung der Gebührentatbestände der Nr. 4102 VV RVG auf den Erörterungstermin nach § 202a StPO steht auch entgegen, dass es sich hierbei bereits um eine Ausnahmeregelung von dem Grundsatz handelt, demzufolge außerhalb der Hauptverhandlung abgehaltene Termine nicht gesondert vergütet werden (vgl. Senat aaO; OLG Saarbrücken aaO; Burhoff, RVG 3. Aufl., Nr. 4102 VV Rdn. 45 [S. 1006]; ders. RVGreport 2011, 383 und 2010, 401; a. A. LG Offenburg NStZ-RR 2006, 358).
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Rechtsprechung
   KG, 01.06.2011 - 1 Ws 39/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11476
KG, 01.06.2011 - 1 Ws 39/11 (https://dejure.org/2011,11476)
KG, Entscheidung vom 01.06.2011 - 1 Ws 39/11 (https://dejure.org/2011,11476)
KG, Entscheidung vom 01. Juni 2011 - 1 Ws 39/11 (https://dejure.org/2011,11476)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Verfahren über die Festsetzung der Mindestverbüßungsdauer einer lebenslangen Freiheitsstrafe, Abrechnung,

  • Burhoff online

    Strafvollstreckung, Festsetzung der Mindestverbüßungsdauer, Abrechnung

  • Burhoff online

    Strafvollstreckung, Festsetzung der Mindestverbüßungsdauer, Abrechnung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Nr 4200 Nr 2 RVG-VV, § 57a Abs 1 StGB
    Pflichtverteidigerkosten: Vergütungsanspruch im Verfahren über die Festsetzung der Mindestverbüßungsdauer einer lebenslangen Freiheitsstrafe

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Das Verfahren über die Mindestverbüßungsdauer einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist kostenrechtlich als Teil des Verfahrens über die Aussetzung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe anzusehen; Kostenrechtliche Bewertung des Verfahrens über die Festsetzung der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Was verdiene ich im Verfahren über die Festsetzung der Mindestverbüßungsdauer einer lebenslangen Freiheitsstrafe?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 359
  • Rpfleger 2012, 44
  • StraFo 2011, 377
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvR 2504/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Festsetzung der Vollstreckungsdauer in

    Auszug aus KG, 01.06.2011 - 1 Ws 39/11
    Das hierbei einzuhaltende Verfahren richtet sich, wie auch das Bundesverfassungsgericht in ständiger Entscheidungspraxis festgestellt hat, nach § 454 StPO (gesetzliche Überschrift der Norm: Aussetzung des Strafrestes; vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 1994 - 2 BvR 2504/93 - m.w.N.; Appl in: KK zur StPO 6. Aufl., § 454 Rdn. 48 f).
  • BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 2174/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des Tatbestandsmerkmals der

    Auszug aus KG, 01.06.2011 - 1 Ws 39/11
    Gemäß § 57a Abs. 1 Nr. 2 StGB ist in Fällen, in denen die besondere Schwere der Schuld eines Verurteilten rechtskräftig festgestellt worden ist, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG NStZ 1993, 431) vor dem Ablauf der Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren (§ 57a Abs. 1 Nr. 1 StGB) darüber zu entscheiden, bis zu welchem Zeitpunkt die Strafe mindestens zu verbüßen ist.
  • BVerfG, 28.02.1993 - 2 BvR 181/93

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Entscheidung über die Vollstreckungsdauer bei

    Auszug aus KG, 01.06.2011 - 1 Ws 39/11
    Ein Verurteilter hat zwar keinen gesetzlichen oder sich aus der Verfassung ergebenden Anspruch auf eine isolierte Festsetzung der Vollstreckungsdauer (vgl. BVerfG NJW 1995, 3247), eine solche Entscheidung ist aber nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 1993 - 2 BvR 181/93; KG, Beschluss vom 25. Juli 2006 - (1) 2 StE 2/93 (19/93) - m.w.N.).
  • KG, 31.01.2005 - 5 Ws 4/05

    Vergütung des Pflichtverteidigers im jährlichen Überprüfungsverfahren für eine

    Auszug aus KG, 01.06.2011 - 1 Ws 39/11
    Das Kammergericht hat bereits bezüglich der Vergütung eines Pflichtverteidigers im jährlichen Überprüfungsverfahren für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 67e StGB entschieden, dass der Gebührentatbestand der Nr. 4200 Ziffer 1 VV RVG über den Wortlaut hinaus nicht nur durch ein Strafvollstreckungsverfahren ausgelöst wird, das zur tatsächlichen Erledigung oder Aussetzung der Maßregel führt (vgl. KG, Beschluss vom 31. Januar 2005 - 5 Ws 4/05 -).
  • OLG Hamm, 18.01.2018 - 5 Ws 528/17

    Bestimmtheitsanforderungen an Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

    Um diesen Anforderungen zu genügen, bedarf es bei der Anordnung von Drogenkontrollen i. S. v. § 68 b Abs. 1 Nr. 10 StGB zumindest zusätzlich der Bezeichnung der Stelle, die die Kontrollen durchführen soll, sowie der Angabe einer Obergrenze für deren Häufigkeit innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Januar 2013 in III - 5 Ws 358 u. 359/12; Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats vom 21. Juni 2012 in III - 2 Ws 190 u. 191/12; OLG München, Beschluss vom 3. November 2009, 2 Ws 932/09, BeckRS 2010, 22176; OLG Rostock, Beschluss vom 22. Februar 2011, 1 Ws 39/11, BeckRS 2011, 05559).
  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 2 Ws 190/12

    Eintritt von Führungsaufsicht und Weisungen

    Um diesen Anforderungen zu genügen, bedarf es bei der Anordnung von Alkoholkontrollen i.S.v. § 68 b Abs. 1 Nr. 10 StGB zumindest zusätzlich der Bezeichnung der Stelle, die die Kontrollen durchführen soll, sowie der Angabe einer Obergrenze für deren Häufigkeit innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (vgl. OLG München, Beschluss vom 03.11.2009 - 2 Ws 932/09 - BeckRS 2010, 22176; OLG Rostock, Beschluss vom 22.02.2011 - 1 Ws 39/11 - BeckRS 2011, 05559; OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2011 - III-2 Ws 296/11-).
  • OLG Saarbrücken, 22.04.2015 - 1 Ws 7/15

    Beschleunigungsgebot bei Untersuchungshaft: Neubeginn der Sechsmonatsfrist bei

    Nach zutreffender, vom Senat in ständiger Rechtsprechung geteilter Auffassung (vgl. z.B. Beschlüsse vom 30. September 2011 - 1 Ws 39/11 (H) -, 13. Oktober 2011 - 1 Ws 40/11 (H) - und zuletzt vom 31. Juli 2014 - 1 Ws 33/14 (H) -) muss der Tatbegriff ausgehend vom Schutzzweck der obligatorischen Haftprüfung jedoch weit ausgelegt werden.
  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 1 Ws 190/12

    Elektronische Fußfessel, Zulässigkeit, Führungsaufsicht, Weisung

    Um diesen Anforderungen zu genügen, bedarf es bei der Anordnung von Alkoholkontrollen i.S.v. § 68 b Abs. 1 Nr. 10 StGB zumindest zusätzlich der Bezeichnung der Stelle, die die Kontrollen durchführen soll, sowie der Angabe einer Obergrenze für deren Häufigkeit innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (vgl. OLG München, Beschluss vom 03.11.2009 - 2 Ws 932/09 - BeckRS 2010, 22176; OLG Rostock, Beschluss vom 22.02.2011 - 1 Ws 39/11 - BeckRS 2011, 05559; OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2011 - III-2 Ws 296/11-).
  • OLG Hamm, 27.02.2018 - 5 Ws 35/18

    Abstinenzweisung i.S.d. § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 10 StGB ; Anforderungen des

    Um diesen Anforderungen zu genügen, bedarf es bei der Anordnung von Drogenkontrollen im Sinne von § 68b Abs. 1 Nr. 10 StGB zumindest zusätzlich der Bezeichnung der Stelle, die die Kontrollen durchführen soll, sowie der Angabe einer Obergrenze für deren Häufigkeit innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Januar 2013 in III-5 Ws 358 u. 359/12; Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats vom 21. Juni 2012 in III-2 Ws 190 u. 191/12; OLG München, Beschluss vom 3. November 2009 in 2 Ws 932/09, BeckRS 2010, 22176; OLG Rostock, Beschluss vom 22. Februar 2011 in 1 Ws 39/11, BeckRS 2011, 05559).
  • OLG Hamm, 19.12.2017 - 1 Ws 561/17

    Keine Maßregel nach Haftentlassung bei günstiger Prognose

    Um dem Bestimmtheitsgebot zu genügen, bedarf es bei der Anordnung von Suchtmittelkontrollen zumindest der Bezeichnung der Stelle, die die Kontrollen durchführen soll, sowie der Art der Kontrollen und der Angabe einer Obergrenze für deren Häufigkeit innerhalb eines bestimmten Zeitraumes durch das Gericht (vgl. OLG München, Beschluss vom 03.11.2009 - 2 Ws 932/09 - BeckRS 2010, 22176; OLG Rostock, Beschluss vom 22.02.2011 - 1 Ws 39/11 - BeckRS 2011, 05559; OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2011 - III-2 Ws 296/11-).
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