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   OLG Hamm, 11.08.2011 - III-3 RVs 54/11   

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https://dejure.org/2011,19230
OLG Hamm, 11.08.2011 - III-3 RVs 54/11 (https://dejure.org/2011,19230)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.08.2011 - III-3 RVs 54/11 (https://dejure.org/2011,19230)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. August 2011 - III-3 RVs 54/11 (https://dejure.org/2011,19230)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn des strafbaren Versuchs bei betrügerischer Erschleichung eines Verbraucherkredits

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versuchsbeginn bei betrügerischer Erschleichung eines Verbraucherkredits

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 6 Ns 11 Js 385/10
  • LG Bielefeld - 6 Ns 139/10
  • OLG Hamm, 11.08.2011 - III-3 RVs 54/11

Papierfundstellen

  • StV 2012, 155
  • StraFo 2011, 411
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.01.2011 - 1 StR 540/10

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch beim Betrug (unmittelbare Täuschungshandlung);

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2011 - 3 RVs 54/11
    Für den Beginn eines strafbaren Betrugsversuchs genügt es zwar regelmäßig, dass der Täter bereits ein Merkmal des gesetzlichen Tatbestandes verwirklicht; jedoch muss das, was der Täter zur Verwirklichung seines Vorhabens getan hat, zu den gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen und deren beabsichtigter Verwirklichung in Beziehung gesetzt werden (vgl. BGH NStZ 2011, 400).

    Bei einem so gelagerten mehrgliedrigen Geschehen ist für den Beginn des Betrugsversuchs erst diejenige Täuschungshandlung maßgeblich, die den Getäuschten unmittelbar zur irrtumsbedingten Vermögensverfügung bestimmen und den Vermögensschaden herbeiführen soll (vgl. BGH NStZ 2011, 400; BGH NStZ 2002, 433).

    Erforderlich ist, dass der Täter nach den objektiven Tatumständen und auch nach seiner eigenen Vorstellung das bloße Vorbereitungsstadium verlassen und die Schwelle zum "Jetzt geht es los" überschritten hat und sein Tun ohne wesentliche Zwischenschritte in der angestrebten Vermögensverschiebung münden wird (BGH NStZ 2011, 400).

  • BGH, 16.01.1991 - 2 StR 527/90

    Versuchsbeginn bei Betrug

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2011 - 3 RVs 54/11
    Versuchter Betrug liegt noch nicht vor, solange der Täter lediglich solche Täuschungshandlungen vornimmt, die weder nach der wirklichen Sachlage noch nach seiner Vorstellung dazu ausreichen, denjenigen Irrtum hervorzurufen, der den Getäuschten zu der schädigenden Vermögensverfügung bestimmen und damit den Schaden herbeiführen soll (vgl. BGH NJW 1991, 1839).
  • BayObLG, 27.05.2003 - 4St RR 47/03

    Begründungserfordernis bei Verurteilung wegen Gewährung einer Gelegenheit zum

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2011 - 3 RVs 54/11
    BGH NStZ 1994, 130; NStZ-RR 2003, 310; Hamm NStZ-RR 2001, 300; Koblenz NStZ-RR 2005, 178).
  • OLG Hamm, 07.12.2023 - 4 ORs 111/23

    "Wash-Wash-Verfahren"; Abgrenzung; Trickdiebstahl und Sachbetrug; Ansetzen zum

    Handelt es sich dabei - wie im vorliegenden Fall - um ein mehraktiges Geschehen, so ist erst diejenige Täuschungshandlung maßgeblich, die den Getäuschten unmittelbar zur irrtumsbedingten Verfügungsverfügung bestimmen und den Vermögensschaden herbeiführen soll (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 540/10 - juris Rn. 7; OLG Hamm, Beschluss vom 11. August 2011 - III-3 RVs 54/11 - juris Rn. 11).
  • OLG Hamm, 29.09.2016 - 1 RVs 72/16

    Eingehungsbetrug; Verbraucherkredit; Versuch; unmittelbares Ansetzen;

    Diesem Ergebnis stehen auch nicht die insbesondere im - in der angefochtenen Entscheidung zitierten - Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 11.08.2011 - III-3 RVs 54/11 - (Rn. 10 ff., zit. n. juris; allg. BGH, Beschluss vom 12.01.2011 - 1 StR 540/10 -, Rn. 7 ff., juris; Fischer, a. a. O., § 263 Rn. 195 f.; MK-Hefendehl, a. a. O., § 263 Rn. 818; Perron in: Schönke-Schröder, StGB, 29. Aufl., § 263 Rn. 179; LK-Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 276) formulierten Anforderungen an die erforderlichen Feststellungen zur objektiven und subjektiven Tatseite des versuchten Betruges in Abgrenzung zu bloßen Vorbereitungshandlungen bei einem aus mehreren Teilakten bestehenden Tatgeschehen wie z. B. der betrügerischen Erschleichung eines Verbraucherkredits entgegen.
  • LG Kiel, 10.02.2021 - 5 KLs 597 Js 18481/20
    Deshalb spricht gegen das Überschreiten der Schwelle zum Versuch im Allgemeinen, wenn es zur Herbeiführung des vom Gesetz vorausgesetzten Erfolges noch eines weiteren - neuen - Willensimpulses bedarf (BGH, Urteil v. 21.12.1982, 1 StR 662/82, NJW 1983, 1130, 1131).Bei einem gestreckten, mehraktigen Täuschungsgeschehen setzt der Täter erst dann unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung an, wenn er nach seiner Vorstellung von der Tat die Täuschungshandlung begeht, die den Getäuschten unmittelbar zu der schädigenden Vermögensverfügung bestimmen und damit für den Eintritt des Vermögensschadens ursächlich werden soll (BGH, Urteil v. 16.01.1991, 2 StR 527/90, NJW 1991, 1839;BGH Beschl. v. 12.01.2011, Az.: 1 StR 540/10, NStZ 2011, 400, 401;KG, Beschluss v. 29.02.2012, (4) 121 Ss 21/12 (32/12), BeckRS 2012, 12410; OLG Hamm, Beschluss v. 11.08.2011, III-3 RVs 54/11, BeckRS 2011, 26423).
  • KG, 29.02.2012 - 121 Ss 21/12

    Betrugsversuch bei einem mehraktigen Geschehensablauf

    Anders als in dem vom OLG Hamm am 11. August 2011 (StraFo 2011, 411) entschiedenen Fall, der einen ähnlichen Sachverhalt betraf, blieb es aufgrund der hier getroffenen Feststellungen nicht unklar, ob die Täuschung des Angeklagten nur dazu diente, beim potentiellen Vertragspartner allgemein falsche Vorstellungen zu wecken.
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