Rechtsprechung
   BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11   

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BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11 (https://dejure.org/2011,1186)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2011 - 5 StR 189/11 (https://dejure.org/2011,1186)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11 (https://dejure.org/2011,1186)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74f Abs 3 GVG, § 76 Abs 2 GVG, § 66 Abs 2 S 2 StGB vom 27.12.2003, § 66 Abs 3 S 2 StGB vom 27.12.2003, § 222b StPO
    Sicherungsverwahrung: Abänderbarkeit einer Besetzungsentscheidung; Berücksichtung des Leugnens der Tat bei der Gefährlichkeitsprognose und der gegen die Sicherungsverwahrung sprechenden Umstände im Rahmen der Ermessensausübung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern; Möglichkeit der Änderung einer Besetzungsentscheidung durch das Gericht nach Eröffnung des Hauptverfahrens

  • rewis.io

    Sicherungsverwahrung: Abänderbarkeit einer Besetzungsentscheidung; Berücksichtung des Leugnens der Tat bei der Gefährlichkeitsprognose und der gegen die Sicherungsverwahrung sprechenden Umstände im Rahmen der Ermessensausübung

  • ra.de
  • rewis.io

    Sicherungsverwahrung: Abänderbarkeit einer Besetzungsentscheidung; Berücksichtung des Leugnens der Tat bei der Gefährlichkeitsprognose und der gegen die Sicherungsverwahrung sprechenden Umstände im Rahmen der Ermessensausübung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern; Möglichkeit der Änderung einer Besetzungsentscheidung durch das Gericht nach Eröffnung des Hauptverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Unabänderliche Besetzungsentscheidung

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Keine Sicherungsverwahrung bei zulässigem Verteidigungsverhalten

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Zwickmühle für den Verteidiger, Oder: Soll ich auf die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung wirklich hinweisen?

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Zum Grundsatz der Unabänderlichkeit der Besetzungsentscheidung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Leugnen darf im Urteil nicht straferschwerend sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 136
  • StV 2012, 196
  • StraFo 2011, 518
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 31.08.2010 - 5 StR 159/10

    Besetzungsrüge; Korrektur der Besetzungsreduktion; Beschwer des Angeklagten durch

    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11
    Die Besetzungsentscheidung kann schließlich vom Gericht - vor Eintritt in die Hauptverhandlung - korrigiert werden, wenn sie nach dem Stand der Beschlussfassung sachlich gänzlich unvertretbar und damit objektiv willkürlich getroffen worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2010 - 5 StR 159/10, BGHR GVG § 76 Abs. 2 Besetzungsbeschluss 8).

    Zu prüfen bleibt, ob für das Landgericht etwa ein zwingender Anlass für eine Verfahrensaussetzung in mindestens entsprechender Anwendung des § 265 Abs. 4 StPO bestanden hätte - was anschließend einen Neubeginn der Hauptverhandlung nach Änderung der Besetzungsentscheidung nach § 76 Abs. 2 GVG nahegelegt hätte (nach den Grundsätzen von BGH, Beschluss vom 31. August 2010 - 5 StR 159/10, BGHR GVG § 76 Abs. 2 Besetzungsbeschluss 8; vgl. ferner § 76 Abs. 5 Alternative 2 GVG-E in der Fassung des Entwurfs eines Gesetzes über die Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern in der Hauptverhandlung vom 5. September 2011, BT-Drucks. 17/6905).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11
    Die Begründung des Maßregelausspruchs hält - insbesondere unter Berücksichtigung der Maßgaben der durch das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 4. Mai 2011 (NJW 2011, 1931 ff.) erlassenen Weitergeltungsanordnung zu § 66 Abs. 2 StGB aF - sachlichrechtlicher Überprüfung nicht stand.

    d) Das neue Tatgericht wird - naheliegend nunmehr in der Besetzung mit drei Berufsrichtern (§ 76 Abs. 2 Satz 2 GVG) - bei seiner Entscheidung über den Maßregelausspruch die Maßgaben des vorstehend genannten Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (aaO) zu beachten haben.

  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 343/98

    Besetzungsrüge; Präklusion; Beurteilungsspielraum (Schwierigkeit der Sache,

    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11
    Eine Besetzungsentscheidung kann grundsätzlich nicht mehr geändert werden, wenn sie im Zeitpunkt ihres Erlasses gesetzesgemäß war; eine nachträglich eingetretene Änderung des Umfangs oder der Schwierigkeit der Sache ist deshalb regelmäßig nicht geeignet, eine der geänderten Verfahrenslage angepasste neue Besetzungsentscheidung zu veranlassen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 343/98, BGHSt 44, 328, 333, und Beschlüsse vom 14. August 2003 - 3 StR 199/03, NJW 2003, 3644, 3645, und vom 29. Januar 2009 - 3 StR 567/08, BGHSt 53, 169).

    Hierdurch wird - de lege lata auch im Einklang mit § 6a StPO - sichergestellt, dass Verfahrensbeteiligte nicht durch entsprechende Antragstellungen nach einer einmal gefassten Besetzungsentscheidung Einfluss auf die Schwierigkeit und den Umfang der Sache und damit auf die Bestimmung des gesetzlichen Richters nehmen können (vgl. BGH, Urteil vom 23. Dezember 1998 aaO).

  • BGH, 29.01.2009 - 3 StR 567/08

    Besetzungsreduktion (Grundsatz der Unabänderlichkeit; Ausnahme bei

    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11
    Eine Besetzungsentscheidung kann grundsätzlich nicht mehr geändert werden, wenn sie im Zeitpunkt ihres Erlasses gesetzesgemäß war; eine nachträglich eingetretene Änderung des Umfangs oder der Schwierigkeit der Sache ist deshalb regelmäßig nicht geeignet, eine der geänderten Verfahrenslage angepasste neue Besetzungsentscheidung zu veranlassen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 343/98, BGHSt 44, 328, 333, und Beschlüsse vom 14. August 2003 - 3 StR 199/03, NJW 2003, 3644, 3645, und vom 29. Januar 2009 - 3 StR 567/08, BGHSt 53, 169).

    Solches regelt § 222b StPO bei einem begründeten Besetzungseinwand (vgl. dazu insbesondere BGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - 3 StR 567/08, BGHSt 53, 169) oder § 76 Abs. 2 Satz 2 GVG für Fälle der Zurückverweisung einer Sache durch das Revisionsgericht.

  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 164/11

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung;

    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11
    Die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen sind deshalb wichtige Kriterien, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der Ermessensentscheidung regelmäßig zu berücksichtigen sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270, 271 f. mwN; ferner BGH, Beschlüsse vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, aaO, und vom 25. Mai 2011 - 4 StR 164/11).

    Ein solcher erfordert jedenfalls, dass die Gefahr schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Betroffenen abzuleiten ist (vgl. BGH aaO; ferner Urteil vom 7. Juli 2011 - 5 StR 192/11 - und Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 164/11).

  • BGH, 05.04.2011 - 3 StR 12/11

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Anvertrautsein); sexueller Missbrauch

    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11
    Zulässiges Verteidigungsverhalten darf nicht hang- oder gefahrbegründend verwertet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, StV 2011, 482 mwN).

    Die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen sind deshalb wichtige Kriterien, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der Ermessensentscheidung regelmäßig zu berücksichtigen sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270, 271 f. mwN; ferner BGH, Beschlüsse vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, aaO, und vom 25. Mai 2011 - 4 StR 164/11).

  • BGH, 04.08.2009 - 1 StR 300/09

    Sicherungsverwahrung (Begründung des Hangs anhand zulässigen

    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11
    Die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen sind deshalb wichtige Kriterien, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der Ermessensentscheidung regelmäßig zu berücksichtigen sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270, 271 f. mwN; ferner BGH, Beschlüsse vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, aaO, und vom 25. Mai 2011 - 4 StR 164/11).
  • BGH, 25.04.1990 - 3 StR 85/90

    Belastung anderer Angeklagter als zulässiges Verteidigungsverhalten

    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11
    Wenn der Angeklagte die Taten leugnet ("unehrlicher Umgang"), ist dies grundsätzlich zulässiges Verteidigungsverhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 1990  - 3 StR 85/90, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 8).
  • BGH, 07.07.2011 - 5 StR 192/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Strafmilderung; selbst verschuldete

    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11
    Ein solcher erfordert jedenfalls, dass die Gefahr schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Betroffenen abzuleiten ist (vgl. BGH aaO; ferner Urteil vom 7. Juli 2011 - 5 StR 192/11 - und Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 164/11).
  • BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92

    Keine nachteilige Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens bei

    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11
    b) Die Ausführungen zur Gefährlichkeit lassen besorgen, dass die Strafkammer, dem Sachverständigen folgend, den unehrlichen Umgang des Angeklagten mit seiner pädophilen Störung aus seinem Bestreiten der Taten geschlossen, damit aber die Grenzen zulässigen Verteidigungsverhaltens des Angeklagten verkannt hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16. September 1992 - 2 StR 277/92, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 4).
  • BGH, 04.08.2011 - 3 StR 175/11

    Sicherungsverwahrung (Hang; strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung)

  • BGH, 14.08.2003 - 3 StR 199/03

    Urteil in einem umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren wegen fehlerhafter

  • BGH, 07.07.2010 - 5 StR 555/09

    Verurteilungen eines Richters und eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung

  • BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17

    Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung im Fall der Entführung und Ermordung

    Sofern das neue Tatgericht die Anwendungsvoraussetzungen des § 66 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 4 StGB als gegeben ansehen sollte, wird es im Rahmen der dann zu treffenden Ermessensentscheidung namentlich zu erwägen haben, welche Wirkungen ein langer Strafvollzug sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters des noch recht jungen und nach den Ausführungen des Sachverständigen im Grundsatz therapiefähigen Angeklagten erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen haben werden und ob die Anordnung der Sicherungsverwahrung unter diesen Umständen trotzdem angezeigt ist (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 1996 - 4 StR 752/95, NStZ 1996, 331, 332; vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11, StV 2012, 196, 198; MüKoStGB/Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern, aaO, § 66 Rn. 153 mwN).
  • BGH, 24.10.2013 - 4 StR 124/13

    Anordnung der Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger

    Soweit der Bundesgerichtshof bei der Anordnung von Sicherungsverwahrung den zu erwartenden Auswirkungen eines langjährigen Strafvollzugs Bedeutung beigemessen hat, geschah dies nur im Zusammenhang mit der nach § 66 Abs. 2 und 3 Satz 2 StGB zu treffenden Ermessensentscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11, StV 2012, 196, 198; Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 164/11, Rn. 5; Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270, 271 f.; Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01, NStZ 2002, 30, 31; Urteil vom 17. Dezember 1998 - 5 StR 302/98, NStZ-RR 1999, 301) und - unter ganz engen Voraussetzungen - bei der Entwicklung der Gefährlichkeitsprognose (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2013 - 5 StR 610/12, NStZ 2013, 522, 523 f.; Urteil vom 19. Juli 2005 - 4 StR 184/05, NStZ-RR 2005, 337; Urteil vom 7. April 1999 - 2 StR 440/98, Rn. 24, insoweit in NStZ 1999, 423 nicht abgedruckt).
  • BGH, 09.11.2011 - 5 StR 328/11

    Tötung eines homosexuellen Freiers: Auf Notwehr gestützter Freispruch aufgehoben

    Sollten die neuen Schuldsprüche eine Prüfung der Voraussetzungen von § 66 Abs. 2 oder Abs. 3 StGB a. F. veranlassen, verweist der Senat auf die wegen des anzuwendenden Übergangsrechts zu beachtenden Beschränkungen (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11; ferner Urteile vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11 und - 5 StR 192/11 - sowie vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11).
  • BGH, 26.10.2011 - 5 StR 267/11

    Sicherungsverwahrung (Gefahrenprognose; unzulässige Verwertung zulässigen

    Der Versuch eines Angeklagten, das ihm vorgeworfene Verhalten sachlich anders darzustellen oder wegen tatsächlicher Umstände in einem milderen Licht erscheinen zu lassen, stellt indessen zulässiges Verteidigungsverhalten dar (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270), das ihm im Zuge der Maßregelanordnung nicht angelastet werden darf (BGH, Beschlüsse vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11; vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, StV 2011, 482; vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07, StV 2008, 301; vom 25. Februar 2000 - 2 StR 555/99, StV 2002, 19; Urteil vom 16. September 1992 - 2 StR 277/92, NJW 1992, 3247).

    Ein entsprechend strenger Maßstab ist demnach sowohl hinsichtlich der Erheblichkeit der Taten als auch bei der Prüfung der Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung anzulegen (BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11; Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11).

  • BGH, 25.07.2012 - 2 StR 111/12

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei einem Bandido

    Hinzu kommt, dass im Rahmen der Ermessensausübung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Ausnahmecharakter des § 66 Abs. 2 StGB nF Rechnung zu tragen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11, StV 2012, 196; Beschluss vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, StV 2011, 482).
  • BGH, 19.10.2011 - 2 StR 305/11

    Zur Anwendbarkeit der Sicherungsverwahrung in der Übergangszeit bis zur

    Danach sind erhöhte Anforderungen sowohl an die Konkretisierung der Rückfallprognose als auch an den Wert der gefährdeten Rechtsgüter zu stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11; Beschluss vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11; Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11; s.a. Senat, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11).
  • BGH, 10.10.2018 - 5 StR 274/18

    Ermessensentscheidung bei der Anordnung von Sicherungsverwahrung ohne frühere

    aa) Nach dem gesetzgeberischen Willen räumt § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB dem Tatgericht die Möglichkeit ein, sich trotz der festgestellten hangbedingten Gefährlichkeit eines Angeklagten auf das Festsetzen einer Freiheitsstrafe zu beschränken, sofern erwartet werden kann, dass der Täter sich schon dies hinreichend zur Warnung dienen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2008 - 5 StR 101/08, NStZ 2010, 387, 389; Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11, StV 2012, 196, 198).

    In diesem Zusammenhang hat es beanstandungsfrei berücksichtigt, dass "im Hamburger Strafvollzug in Fällen der vorliegenden Art ... eine Sexualtherapie obligatorisch ist und der Angeklagte ... einer solchen Behandlung positiv gegenübersteht' (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11, aaO; Urteil vom 8. August 2017 - 5 StR 99/17, NStZ-RR 2017, 310, 311), insbesondere "bereits während der Untersuchungshaft einen entsprechenden Änderungsprozess in Gang gesetzt' hat, wie sich daraus ergebe, dass er "über den Täter-Opfer-Ausgleich eine (Teil-)Wiedergutmachung für seine Taten erstrebt habe'.

  • BGH, 23.04.2013 - 5 StR 610/12

    Sicherungsverwahrung (Weitergeltungsanordnung; Gefahr der Begehung schwerer

    Darüber hinaus müssen im Rahmen der Prüfung der Unerlässlichkeit der Anordnung der Sicherungsverwahrung die Möglichkeiten zur Einwirkung auf den Angeklagten im anstehenden Vollzug einer langjährigen Freiheitsstrafe Berücksichtigung finden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11, StV 2012, 196).

    d) Nach Auffassung des Senats müssen zwar bei der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Prüfung der Unerlässlichkeit der Anordnung von Sicherungsverwahrung - auch auf der Grundlage des § 66 Abs. 1 StGB - Möglichkeiten zur Einwirkung auf den Angeklagten im Rahmen eines anstehenden Vollzugs einer langjährigen Freiheitsstrafe durchaus Berücksichtigung finden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11, StV 2012, 196).

  • BGH, 13.03.2013 - 2 StR 392/12

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (einzelfallabhängige

    Dies stellt gegenüber der früheren Rechtsanwendung höhere Anforderungen nicht nur an die Erheblichkeit der zu erwartenden weiteren Straftaten, sondern auch an die Wahrscheinlichkeit der künftigen Straffälligkeit des Angeklagten (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11, NStZ 2011, 692; Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11, StV 2012, 196; Beschluss vom 24. Juli 2012 - 1 StR 57/12; Senat, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 328/11, StV 2012, 212).
  • OLG Celle, 08.08.2012 - 2 Ws 165/12

    Taten nach § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB als schwere Gewaltstraftaten; BGH-Vorlage

    Zwar sind nach fachgerichtlicher Umsetzung der Vorgaben des BVerfG insbesondere auch erhöhte Anforderungen an den Wert der gefährdeten Rechtsgüter zu stellen (BGH, Beschl. v. 19. Oktober 2011, 2 StR 305/11; Beschl. v. 4. August 2011, 3 StR 235/11; Beschl. v. 13. September 2011, 5 StR 189/11), aber auch die rein psychische Beeinträchtigung durch objektiv ungefährliche Raubtaten, die die Tatopfer bei Verwendung von täuschend echten Scheinwaffen als lebensgefährlich empfinden, verletzt das Recht der potentiellen Tatopfer auf psychische und damit gesundheitliche Integrität in einem Maße, das die Fortdauer der Sicherungsverwahrung rechtfertigt.
  • BGH, 04.02.2014 - 3 StR 451/13

    Rechtsfehlerhafte Anordnung von Sicherungsverwahrung (keine hang- oder

  • BGH, 27.06.2019 - 1 StR 612/18

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Ermessen des Tatgerichts: einzubeziehende zu

  • BGH, 24.01.2012 - 5 StR 535/11

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung;

  • BGH, 14.11.2012 - 3 StR 335/12

    Besetzungsentscheidung (keine Änderung der Besetzung bei Hinweis auf mögliche

  • BGH, 08.09.2021 - 1 StR 266/21

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Ermessen des Tatrichters: erforderliche

  • BGH, 26.05.2020 - 1 StR 538/19

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose:

  • BGH, 20.03.2012 - 1 StR 64/12

    Sicherungsverwahrung: Berücksichtung zulässigen Verteidigungsverhaltens des

  • BGH, 15.03.2012 - 2 StR 355/11

    Anordnung der Sicherungsverwahrung nach vorherigem Vorbehalt (vorbehaltene

  • KG, 06.08.2013 - 4 Ws 100/13

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus, wichtiger Grund

  • BGH, 13.06.2012 - 2 StR 121/12

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessen des

  • KG, 06.08.2013 - 141 HEs 41/13

    Vorliegen eines wichtigen Grundes i.S.d. § 121 Abs. 1 StPO hinsichtlich

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