Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.12.2010

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   OLG Celle, 08.09.2010 - 1 Ws 439/10   

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OLG Celle, 08.09.2010 - 1 Ws 439/10 (https://dejure.org/2010,10971)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.09.2010 - 1 Ws 439/10 (https://dejure.org/2010,10971)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. September 2010 - 1 Ws 439/10 (https://dejure.org/2010,10971)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Hauptverhandlungsprotokoll: Berichtigungsersuchen hinsichtlich eines nicht protokollpflichtigen Geschehens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Protokollberichtigungsantrags i.S.d. § 273 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Protokollberichtigungsantrags i.S.d. § 273 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 273 Abs. 1
    Umfang des Anspruchs auf Protokollberichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 237
  • StraFo 2011, 53
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 06.10.1992 - 3 Ws 655/92

    Verhandlungsniederschrift; Überprüfbarkeit der Beurkundungen; Beschwerdegericht;

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2010 - 1 Ws 439/10
    Gegen die Ablehnung der Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolls ist das Rechtsmittel der Beschwerde gemäß § 304 Abs. 1 StPO nach einhelliger Auffassung zulässig, soweit gerügt wird, dass die Entscheidung nicht im vorgeschriebenen Verfahren zustande gekommen sei oder sie auf rechtlich fehlerhaften Erwägungen beruhe (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Mai 2008 - 1 Ws 202/08; ebenso OLG Frankfurt StV 1993, 463; LR-Gollwitzer, 25. Aufl., § 271 StPO Rn. 65 ff.; Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl., § 271 Rn. 29).

    Zwar wäre ein Antrag, mit dem die Aufnahme von Vorgängen in das Protokoll erreicht werden soll, die nach § 273 Abs. 1 StPO überhaupt nicht protokolliert werden müssen, unzulässig (vgl. OLG Frankfurt StV 1993, 463; OLG Nürnberg MDR 1984, 1984, 74; LR-Gollwitzer aaO. Rn. 43).

  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2010 - 1 Ws 439/10
    Das Protokoll der Hauptverhandlung ist nur zu berichtigen, wenn der Vorsitzende und der Urkundsbeamte darin übereinstimmen, dass es inhaltlich unzutreffend oder unvollständig ist (vgl. BGHSt 51, 298; 55, 31; OLG Düsseldorf StraFo 1998, 317; LR-Gollwitzer aaO. Rn. 47; KMR-Gemählich, § 271 Rn. 21).
  • BGH, 28.01.2010 - 5 StR 169/09

    Selbstleseverfahren (Protokollierung der Kenntnisnahme; wesentliche

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2010 - 1 Ws 439/10
    Das Protokoll der Hauptverhandlung ist nur zu berichtigen, wenn der Vorsitzende und der Urkundsbeamte darin übereinstimmen, dass es inhaltlich unzutreffend oder unvollständig ist (vgl. BGHSt 51, 298; 55, 31; OLG Düsseldorf StraFo 1998, 317; LR-Gollwitzer aaO. Rn. 47; KMR-Gemählich, § 271 Rn. 21).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2008 - 1 Ws 202/08

    Einhaltung des Beschleunigungsgrundsatzes hinsichtlich des Beginns der

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2010 - 1 Ws 439/10
    Gegen die Ablehnung der Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolls ist das Rechtsmittel der Beschwerde gemäß § 304 Abs. 1 StPO nach einhelliger Auffassung zulässig, soweit gerügt wird, dass die Entscheidung nicht im vorgeschriebenen Verfahren zustande gekommen sei oder sie auf rechtlich fehlerhaften Erwägungen beruhe (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Mai 2008 - 1 Ws 202/08; ebenso OLG Frankfurt StV 1993, 463; LR-Gollwitzer, 25. Aufl., § 271 StPO Rn. 65 ff.; Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl., § 271 Rn. 29).
  • LG Saarbrücken, 26.03.2019 - 8 Qs 27/19

    Ablehnung der beantragten Protokollberichtigung erst nach Gewährung rechtlichen

    Nach einhelliger und von der Kammer geteilter Auffassung ist gegen die Ablehnung der begehrten Änderung des Hauptverhandlungsprotokolls das Rechtsmittel der Beschwerde gemäß § 304 Abs. 1 StPO zulässig, soweit mit mithilfe des Rechtsmittels ein Mangel des der Ablehnung zugrundeliegenden, vorgeschriebenen Verfahrens oder ein Beruhen auf rechtlich fehlerhaften Erwägungen Gegenstand ist (OLG Celle, Beschluss vom 08.09.2010, 1 Ws 439/10, NStZ 2011, 237; OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.10.1992, 3 Ws 655/92, StV 1993, 463; Meyer-Goßner, StPO 61. Auflage 2018, § 271 Rn. 29; KK-StPO/Greger, 7. Auflage 2013, § 271 Rn. 21).

    Hierbei wurde auch nicht lediglich eine Bekanntgabe der dienstlichen Äußerung unterlassen, die einer Heilung im Beschwerdeverfahren zugänglich hätte sein können (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 08.09.2010, 1 Ws 439/10 - insofern in NStZ 2011, 237 nicht abgedruckt - LR-Stuckenberg, § 271 Rn. 71 ), sondern eine dienstliche Erklärung fehlt vollständig.

  • OLG Zweibrücken, 15.02.2017 - 1 Ws 254/16

    Strafverfahren: Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolls; Kostenentscheidung

    Offen bleiben kann die Frage, ob eine gesonderte Anhörung des Antragstellers zur dienstlichen Stellungnahme der Urkundsbeamtin aufgrund des Antrages auf Berichtigung des Protokolls erforderlich ist (Frister, in: SK-StPO, 5. Auflage 2016, § 271, Rn. 28, 56; OLG Celle, Beschluss vom 8. September 2010 - 1 Ws 439/10, BeckRS 2010, 24027 - insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2011, 237), da diese Anhörung jedenfalls im Beschwerdeverfahren nachgeholt worden ist.
  • OLG Hamburg, 17.08.2020 - 2 Ws 107/20

    Rechtsschutzbedürfnis bei Überprüfung der Protokollberichtigung

    Gegen eine Berichtigung des Protokolls der Hauptverhandlung oder die Ablehnung eines hierauf gerichteten Antrags ist grundsätzlich die Beschwerde gem. § 304 Abs. 1 StPO statthaft und auch im Übrigen zulässig (KK-StPO/Greger § 271 Rn. 21; HK-Julius/Beckemper § 271 Rn. 13; OLG Brandenburg Beschl. v. 20. August 2018, BeckRS 2018, 31372; OLG Celle NStZ 2011, 237 f.; Meyer-Goßner/ Schmitt § 271 Rn. 28; LR-Stuckenberg § 271 Rn. 70).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.12.2010 - 4 StR 459/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6059
BGH, 02.12.2010 - 4 StR 459/10 (https://dejure.org/2010,6059)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2010 - 4 StR 459/10 (https://dejure.org/2010,6059)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - 4 StR 459/10 (https://dejure.org/2010,6059)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 1, Abs. 2 StPO; § 64 StGB
    Unzulässige Revision mangels Beschwer des Angeklagten (Beschlussverwerfung; mangelnde Unterbringung in einer Entziehungsanstalt)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 StGB vom 16.07.2007, § 67 StGB vom 16.07.2007, § 331 Abs 2 StPO, § 349 Abs 2 StPO, § 358 Abs 2 S 3 StPO
    Revision im Strafverfahren: Anfechtung eines Urteils durch den Angeklagten wegen Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 StGB vom 16.07.2007, § 67 StGB vom 16.07.2007, § 331 Abs 2 StPO, § 349 Abs 2 StPO, § 358 Abs 2 S 3 StPO
    Revision im Strafverfahren: Anfechtung eines Urteils durch den Angeklagten wegen Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Revision gegen eine Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt durch den Angeklagten

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Anfechtung eines Urteils durch den Angeklagten wegen Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • ra.de
  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Anfechtung eines Urteils durch den Angeklagten wegen Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Revision gegen eine Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt durch den Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 255
  • NStZ-RR 2011, 308
  • StraFo 2011, 53
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (15)

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