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   BGH, 10.01.2012 - 5 StR 517/11   

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https://dejure.org/2012,359
BGH, 10.01.2012 - 5 StR 517/11 (https://dejure.org/2012,359)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2012 - 5 StR 517/11 (https://dejure.org/2012,359)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2012 - 5 StR 517/11 (https://dejure.org/2012,359)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 StGB
    Verminderte Schuldfähigkeit: Verminderung des Steuerungs- und Hemmungsvermögens bei erheblicher Blutalkoholkonzentration eines alkoholgewöhnten Täters

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer erheblichen Herabsetzung der Hemmungsfähigkeit eines Angeklagten bei einer Blutalkoholkonzentration zwischen 2,3 und 2,7 Promille

  • rewis.io

    Verminderte Schuldfähigkeit: Verminderung des Steuerungs- und Hemmungsvermögens bei erheblicher Blutalkoholkonzentration eines alkoholgewöhnten Täters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20; StGB § 21
    Annahme einer erheblichen Herabsetzung der Hemmungsfähigkeit eines Angeklagten bei einer Blutalkoholkonzentration zwischen 2,3 und 2,7 Promille

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Bei 2,3 Promille verneint man besser nicht den § 21 StGB!

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    BAK zwischen 2,3 und 2,7 Promille - Herabsetzung der Hemmungsfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2012, 109
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 10.01.2012 - 5 StR 517/11
    Bei einem Täter, der zur Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration zwischen 2, 3 und 2, 7 ? aufwies, ist die Annahme einer erheblichen Herabsetzung seiner Hemmungsfähigkeit regelmäßig in einem hohen Grad wahrscheinlich (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 31; Beschluss vom 31. Mai 1988 - 3 StR 203/88, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 13; vgl. Fischer, StGB, 59. Aufl., § 20 Rn. 21 mwN).
  • BGH, 26.11.1997 - 2 StR 553/97

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit bei der Begehung von Straftaten in stark

    Auszug aus BGH, 10.01.2012 - 5 StR 517/11
    Eine erheblich verminderte Hemmungsfähigkeit lässt sich bei einer solchen beträchtlichen Alkoholisierung nur ausschließen, wenn gewichtige Anzeichen für den Erhalt einer Hemmungsfähigkeit sprechen (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 68 ff.; Beschluss vom 26. November 1997 - 2 StR 553/97, NStZ-RR 1998, 107; hierzu ferner Fischer, aaO, Rn. 22 ff.).
  • BGH, 31.05.1988 - 3 StR 203/88

    Umfang der Prüfungspflicht der alkoholbedingten Schuldunfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 10.01.2012 - 5 StR 517/11
    Bei einem Täter, der zur Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration zwischen 2, 3 und 2, 7 ? aufwies, ist die Annahme einer erheblichen Herabsetzung seiner Hemmungsfähigkeit regelmäßig in einem hohen Grad wahrscheinlich (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 31; Beschluss vom 31. Mai 1988 - 3 StR 203/88, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 13; vgl. Fischer, StGB, 59. Aufl., § 20 Rn. 21 mwN).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 10.01.2012 - 5 StR 517/11
    Eine erheblich verminderte Hemmungsfähigkeit lässt sich bei einer solchen beträchtlichen Alkoholisierung nur ausschließen, wenn gewichtige Anzeichen für den Erhalt einer Hemmungsfähigkeit sprechen (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 68 ff.; Beschluss vom 26. November 1997 - 2 StR 553/97, NStZ-RR 1998, 107; hierzu ferner Fischer, aaO, Rn. 22 ff.).
  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Auszug aus BGH, 10.01.2012 - 5 StR 517/11
    So lässt das Landgericht, das ersichtlich dem Sachverständigengutachten folgt, unerörtert, dass unauffälligem Verhalten sowie zielstrebigem und planvollem Vorgehen trotz Alkoholgewöhnung und ungetrübtem Erinnerungsvermögen nur ein beschränkter Beweiswert zukommt, weil gerade erfahrene und alkoholgewöhnte Trinker sich häufig im Rausch noch motorisch kontrollieren und sich äußerlich geordnet verhalten können, obwohl ihr Hemmungsvermögen möglicherweise schon erheblich beeinträchtigt ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 9. August 1988 - 1 StR 231/88, BGHSt 35, 308, 311).
  • OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14

    Freiheitsstrafe bei Diebstahl mit Bagatellschaden zulässig

    Ob der Bundesgerichtshof inzwischen von dieser Rechtsprechung insoweit Abstand genommen hat, dass er sie nur noch im Hinblick auf den Ausschluss einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit, nicht aber mehr im Hinblick auf den Ausschluss der Schuldunfähigkeit angewendet wissen will, worauf jüngere Entscheidungen hindeuten, in denen der Aspekt der Schuldunfähigkeit keine Erwähnung mehr findet (vgl. BGH, Beschl. v. 10.01.2012 - 5 StR 517/11 = BeckRS 2012, 03228; BGH, Beschl. v. 17.08.2011 - 5 StR 255/11 = BeckRS 2011, 22403; BGH, Beschl. v. 01.09.2010 - 2 StR 408/10 = BeckRS 2010, 23476), kann dahinstehen.
  • OLG Naumburg, 17.05.2016 - 2 Rv 33/16

    Rechtsfehlerfreier Ausschluss einer alkoholbedingt aufgehobenen

    Die zugunsten des Angeklagten anzunehmende Blutalkoholkonzentration von etwa 4, 725 o/oo führt dazu, dass eine erhebliche Herabsetzung seiner Steuerungsfähigkeit in einem hohen Grad wahrscheinlich ist ( BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012, Az.: 5 StR 517/11 , -juris).

    Eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit lässt sich bei einer solchen beträchtlichen Alkoholisierung nur ausschließen, wenn gewichtige psychodiagnostische Beweisanzeichen für den Erhalt der Steuerungsfähigkeit sprechen (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012, aaO).

    Die Kammer verkennt, dass dem Fehlen von Ausfallerscheinungen und einem ungetrübten Erinnerungsvermögen bei alkoholgewöhnten Personen nur ein eingeschränkter Beweiswert zukommt, weil gerade erfahrene Trinker sich häufig auch bei starker Alkoholisierung noch motorisch kontrollieren und äußerlich geordnet verhalten können, obwohl ihr Hemmungsvermögen schon erheblich beeinträchtigt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012, Az.: 5 StR 517/11 , -juris).

  • BGH, 07.10.2014 - 4 StR 397/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Krankhafte seelische Störung durch Alkoholgenuss:

    Bei einem Wert von über 2 ? ist eine erhebliche Herabsetzung der Hemmungsfähigkeit aber je nach den Umständen des Einzelfalles in Betracht zu ziehen, naheliegend oder gar in hohem Maße wahrscheinlich (BGH, Urteil vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66; Beschluss vom 10. Januar 2012 - 5 StR 517/11, StraFo 2012, 109; Beschluss vom 7. Februar 2012 - 5 StR 545/11, NStZ-RR 2012, 137).
  • BGH, 28.02.2018 - 4 StR 530/17

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Beurteilung der Steuerungsfähigkeit

    Dem Verhalten nach der Tat kommt in diesem Zusammenhang nur geringe Aussagekraft zu, weil, was das Landgericht ebenfalls nicht erkennbar bedacht hat, bei dem Angeklagten durch den Unfall eine Ernüchterung eingetreten sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 1988 - 1 StR 231/88, BGHSt 35, 308, 311; Beschluss vom 10. Januar 2012 - 5 StR 517/11, StraFo 2012, 109; Schönke/Schröder/Perron/Weißer, StGB, 29. Aufl., § 20 Rn. 16d mwN).
  • BGH, 23.01.2019 - 1 StR 448/18

    Schuldunfähigkeit aufgrund von Alkoholkonsum (erforderliche Berechnung der

    Das Landgericht hat dabei nämlich nicht bedacht und erörtert, dass äußeres Leistungsverhalten und innere Steuerungsfähigkeit bei hoher Alkoholgewöhnung durchaus weit auseinander fallen können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2018 - 4 StR 530/17, NStZ-RR 2018, 136; vom 10. Januar 2012 - 5 StR 517/11, StraFo 2012, 109 und vom 12. Juni 2007 - 4 StR 187/07, NStZ 2007, 696).
  • BGH, 20.08.2013 - 5 StR 352/13

    Rechtsfehlerhafter Ausschluss der erheblich beeinträchtigten Schuldunfähigkeit

    Auch wenn es keinen gesicherten medizinisch-statistischen Erfahrungssatz darüber gibt, dass ohne Rücksicht auf psychodiagnostische Beurteilungskriterien allein wegen einer bestimmten Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit in aller Regel vom Vorliegen einer alkoholbedingt erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit ausgegangen werden muss, ist der festgestellte Wert ein gewichtiges Beweisanzeichen für die Stärke der alkoholischen Beeinflussung (BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 1997 - 3 StR 144/97, NStZ 1997, 592, vom 26. November 1997 - 2 StR 553/97, NStZ-RR 1998, 107, und vom 10. Januar 2012 - 5 StR 517/11, StraFo 2012, 109).
  • BVerwG, 26.10.2021 - 2 WDB 8.21

    Vorläufige teilweise Einbehaltung von Dienstbezügen wegen des Vorwurfs einer

    Gerade erfahrene und alkoholgewöhnte Trinker können sich häufig im Rausch noch motorisch kontrollieren und sich äußerlich geordnet verhalten, obwohl ihr Hemmungsvermögen möglicherweise schon erheblich beeinträchtigt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 5 StR 517/11 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • LG Siegen, 17.05.2021 - 21 KLs 27/20

    Vergewaltigung; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Allein der Umstand, dass die BAK des Angeklagten bei ca. 2,32 %o lag (1,32 %o um 00:30 Uhr + 0,2 + 0,2 (23:30), + 0,2 (22:30 Uhr), + 0,2 (21:30) + 0,2 (21:30 Uhr)) spricht für eine erheblich verminderte Hemmungsfähigkeit, da die Kammer, bis auf das zielstrebige Verhalten bei der Tat, keine gewichtige Anzeichen für den Erhalt der Hemmungsfähigkeit feststellen konnte (vgl. BGH, StraFo 2012, 109).
  • OLG Köln, 23.03.2021 - 1 RVs 50/21

    Tagessatzhöhe bei fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr Schätzgrundlage für

    Die Darlegung hat in einem solchen Umfang zu erfolgen, dass sie einer Überprüfung durch das Revisionsgericht zugänglich ist (vgl. SenE v. 22.08.2014 - III-1 RVs 141/14 - SenE v. 03.11.2017 - III-1 RVs 270/17 - OLG Saarbrücken StraFo 2012, 109; OLG Hamm, StraFo 2001, 19; OLG Düsseldorf StV 1997, 460).
  • OLG Köln, 20.03.2015 - 1 RVs 232/14
    Die Darlegung hat in einem solchen Umfang zu erfolgen, dass sie einer Überprüfung durch das Revisionsgericht zugänglich ist (vgl. OLG Saarbrücken, StraFo 2012, 109; OLG Hamm, StraFo 2001, 19; OLG Düsseldorf, StV 1997, 460).
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