Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.12.2011

Rechtsprechung
   BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11   

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https://dejure.org/2011,27855
BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11 (https://dejure.org/2011,27855)
BGH, Entscheidung vom 29.11.2011 - 1 StR 287/11 (https://dejure.org/2011,27855)
BGH, Entscheidung vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11 (https://dejure.org/2011,27855)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 240 StGB; § 241 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB; § 257c StPO
    "Dracula-Fall"; Nötigung; Bedrohung; räuberische Erpressung; Anforderungen an einen Freispruch (Gesamtwürdigung; hinreichende Darstellung; Deutung von Äußerungen); Transparenz bei der Verständigung (Gespräche zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 StGB, § 160b S 2 StPO, § 257c StPO
    Strafverfahren: Transparenzgebot bei einer Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung außerhalb der Hauptverhandlung; Anforderungen an die Urteilsfeststellungen beim Freispruch aus tatsächlichen Gründen; Anwesenheit und Schmierestehen am Tatort und als ...

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Vorliegens einer strafbaren Beihilfe bei Unkenntnis des Haupttäters von der Anwesenheit des Teilnehmenden und der nicht realisierten Bereitschaft zur Hilfe

  • rewis.io

    Strafverfahren: Transparenzgebot bei einer Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung außerhalb der Hauptverhandlung; Anforderungen an die Urteilsfeststellungen beim Freispruch aus tatsächlichen Gründen; Anwesenheit und Schmierestehen am Tatort und als ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Transparenzgebot bei einer Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung außerhalb der Hauptverhandlung; Anforderungen an die Urteilsfeststellungen beim Freispruch aus tatsächlichen Gründen; Anwesenheit und Schmierestehen am Tatort und als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 202a S. 2; StPO § 273 Abs. 1a
    Möglichkeit des Vorliegens einer strafbaren Beihilfe bei Unkenntnis des Haupttäters von der Anwesenheit des Teilnehmenden und der nicht realisierten Bereitschaft zur Hilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Keine Geheimgespräche zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft - Karten müssen auf den Tisch

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Zu den Anforderungen an eine Beihilfe beim Schmierestehen.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 347
  • StraFo 2012, 151
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11
    Auch wenn im Rahmen einer (versuchten) Erpressung mehrere Einzelakte auf den Willen des Opfers einwirken sollen und somit nur die ursprüngliche Drohung durchgehalten wird, liegt Tateinheit im Blick auf einen einheitlichen Lebenssachverhalt nur bei engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang dieser Einzelakte vor (BGH, Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369).
  • BGH, 24.07.2008 - 3 StR 261/08

    Freispruch (Beweiswürdigung; Urteilsgründe)

    Auszug aus BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11
    Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen sind regelmäßig in einer geschlossenen Darstellung die als erwiesen angesehenen Tatsachen festzustellen, ehe in der Beweiswürdigung darzulegen ist, warum die für einen Schuldspruch erforderlichen Feststellungen nicht getroffen werden konnten (st. Rspr.; vgl. zusammenfassend nur BGH, Urteil vom 24. Juli 2008 - 3 StR 261/08, b. Cierniak/Zimmermann NStZ-RR 2011, 225, 232).
  • BGH, 20.09.2011 - 1 StR 120/11

    Totschlag (Tötungsvorsatz bei Stichen); Mord (Heimtücke; erforderliche

    Auszug aus BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11
    Dies wäre ein überspannter und daher rechtlich unzutreffender Maßstab (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 20. September 2011 1 StR 120/11 mwN).
  • BGH, 15.01.2003 - 1 StR 464/02

    Absprache; Deal; Glaubwürdigkeit eines Geständnisses; Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11
    Dies würde im Übrigen in besonderem Maße gelten, wenn solche Gespräche bei einer gegen mehrere Angeklagte geführten Hauptverhandlung nur mit der Verteidigung eines Angeklagten geführt würden, dessen anschließende Aussagen dann die übrigen Angeklagten belasten (vgl. BGHSt 52, 78, 83; 48, 161, 168).
  • BGH, 06.11.2007 - 1 StR 370/07

    Anforderungen an die Überzeugungsbildung und ihre Darstellung bei Verurteilung

    Auszug aus BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11
    Dies würde im Übrigen in besonderem Maße gelten, wenn solche Gespräche bei einer gegen mehrere Angeklagte geführten Hauptverhandlung nur mit der Verteidigung eines Angeklagten geführt würden, dessen anschließende Aussagen dann die übrigen Angeklagten belasten (vgl. BGHSt 52, 78, 83; 48, 161, 168).
  • BGH, 08.07.1954 - 4 StR 350/54

    Textilvertreter - § 242 StGB, §§ 25 Abs. 1, 27 StGB, Abgrenzung Mittäterschaft -

    Auszug aus BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11
    (1) Von Beihilfe, die objektiv die Tat fördert, braucht der Haupttäter nichts zu wissen (BGH, Urteil vom 8. Juli 1954 - 4 StR 350/54, BGHSt 6, 248, 249 f.).
  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 180/96

    PKK-Spenden - §§ 223, 27 StGB, Gehilfenvorsatz; § 255 StGB: Dauergefahr;

    Auszug aus BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11
    Entscheidend sind die nicht zuletzt nach Maßgabe der vom Täter für möglich gehaltenen Opfersicht zu beurteilenden Umstände des Einzelfalls, wobei das Revisionsgericht im Wesentlichen nur den vom Tatrichter angelegten Maßstab überprüfen kann (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 1998 - 4 StR 332/98, NStZ-RR 1999, 266, 267; Beschluss vom 4. September 1997 - 1 StR 489/97, NStZ-RR 1998, 135; Urteil vom 28. August 1996 - 3 StR 180/96, BGHR StGB § 255 Drohung 9 jew. mwN).
  • BGH, 04.09.1997 - 1 StR 489/97

    Zeitliche Grenzen der Gegenwärtigkeit einer Gefahr

    Auszug aus BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11
    Entscheidend sind die nicht zuletzt nach Maßgabe der vom Täter für möglich gehaltenen Opfersicht zu beurteilenden Umstände des Einzelfalls, wobei das Revisionsgericht im Wesentlichen nur den vom Tatrichter angelegten Maßstab überprüfen kann (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 1998 - 4 StR 332/98, NStZ-RR 1999, 266, 267; Beschluss vom 4. September 1997 - 1 StR 489/97, NStZ-RR 1998, 135; Urteil vom 28. August 1996 - 3 StR 180/96, BGHR StGB § 255 Drohung 9 jew. mwN).
  • BGH, 17.03.1995 - 2 StR 84/95

    Anwesenheit auf der Rückbank - §§ 249, 27 StGB, Fördern, psychische Beihilfe

    Auszug aus BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11
    Die bloße, objektiv die Tat nicht fördernde Anwesenheit am Tatort kann "psychische" Beihilfe sein (BGH, Beschluss vom 17. März 1995 - 2 StR 84/95, NStZ 1995, 490, 491; zusammenfassend zur Rechtsprechung Kudlich in v. Heintschel-Heinegg, StGB, § 27 Rn. 9.4 mwN), aber nur, wenn sie dem Haupttäter bekannt ist.
  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 220/04

    Abgrenzung von Betrug und Steuerhinterziehung bei der bloßen Anmeldung von

    Auszug aus BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11
    Allein dadurch, dass, wie die Strafkammer festgestellt hat, die Postkarten - sei es auch gleichzeitig - (von K. etwa 45 km entfernt) im selben Briefpostzentrum in Ko. aufgegeben wurden, wären diese Taten nicht zu einer natürlichen Handlungseinheit verbunden (BGH, Urteil vom 24. November 2004 - 5 StR 220/04, wistra 2005, 56, 57).
  • BGH, 27.08.1998 - 4 StR 332/98

    Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten; Vortäuschen

  • BGH, 28.04.1992 - 1 StR 148/92

    Anforderungen an den Versuch der räuberischen Erpressung - Nötigung mehrerer

  • BGH, 01.02.2000 - 4 StR 635/99

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung der

  • BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05

    Verhältnis zwischen (leichtfertiger) Geldwäsche und (gewerbsmäßiger) Hehlerei

  • BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13

    Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben im "Masseninkasso" (Drohung;

    b) Der Täter droht mit einem Übel, wenn er (sei es zutreffend oder nicht) behauptet, er habe auf dessen Eintritt Einfluss (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11; zusammenfassend Fischer aaO Rn. 31 mwN).

    Die Abgrenzung von Warnung und Drohung ist ebenso aus der Sicht des Empfängers zu bestimmen wie die Frage, ob das, was angekündigt ist, ein empfindliches Übel ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11; Vogel aaO Rn. 7).

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Strafkammer eine gebotene Erörterung gegenläufiger Gesichtspunkte (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11) unterlassen hätte.

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Das Verlangen nach umfassender Transparenz des Verständigungsgeschehens kennzeichnet die gesetzliche Regelung insgesamt (ebenso BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11 -, NStZ 2012, S. 347 , und Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 349/11 -, StV 2012, S. 649 ).
  • OLG Hamm, 09.10.2014 - 4 Ws 227/14

    Parteiverrat bei Vertretung mehrerer Kläger mit sich auseinander entwickelnden

    Die Abgrenzung von Warnung und Drohung ist ebenso aus er Sicht des Empfängers zu bestimmen wie die Frage, ob das, was angekündigt ist, ein empfindliches Übel darstellt (BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11 - juris).
  • BGH, 23.01.2013 - 1 StR 459/12

    Faktischer Geschäftsführer (weiterer formeller Geschäftsführer: beherrschende

    a) Gegen die Annahme, der Angeklagte habe lediglich wegen der Hoffnung gestanden, dann wieder frei zu kommen (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11), spricht schon die Feststellung in der Erklärung des Vorsitzenden zu den "(Gesprächen) unter Verteidigung, Staatsanwaltschaft und ... Kammer", dass die "Frage einer erneuten Außervollzugsetzung des Haftbefehls ... nicht zur Diskussion (stand).".

    Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte damit etwa nicht vorgefallenes Geschehen behauptet hätte (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11) oder etwa gestanden hätte, um den wahren Täter zu decken (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 1 StR 208/12) sind weder konkret behauptet noch ersichtlich.

  • OLG Brandenburg, 20.07.2016 - 53 Ss 3/16

    Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen: Öffentlichkeit der Verlesung;

    Erst im Anschluss daran folgt die entscheidende Beweiswürdigung (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O.; BGH, Urteil vom 29.11.2011 -1 StR 287/11, BeckRS 2012, 03294), in der der Tatrichter darlegt, aus welchen Gründen er die für einen Schuldspruch notwendigen zusätzlichen Feststellungen nicht treffen konnte (ständige Rechtsprechung des BGH, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 10, 13 jeweils m.w.N.; BGH NStZ 2009, 512, 513; BGH NStZ-RR 2010, 182; BGH NStZ-RR 2011, 275, Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O.; zum Aufbau eines freisprechenden Urteils Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 28. Aufl., Rdnr. 619 ff.).
  • LG Bonn, 07.03.2016 - 27 KLs 430 Js 794/15

    Gewerbsmäßige strafbare Verletzung einer Gemeinschaftsmarke und gewerbsmäßige

    An diese Dokumentationspflicht sind besondere Sorgfaltspflichten zu stellen, falls eine Verständigung nach § 257c StPO angestrebt wird (BGH NStZ 2012, 347).
  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 438/11

    Steuerhehlerei in Form von Absatzhilfe vor Beendigung der vorangegangenen

    (2) Dies ändert nichts an der Notwendigkeit, auch in solchen Fällen in die Würdigung einer entscheidungserheblichen (Zeugen-)Aussage eines Tatbeteiligten eine vorangegangene Verständigung in dem gegen ihn wegen derselben Tat durchgeführten Verfahren einzubeziehen (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 20.02.2018 - 1 StR 467/17

    Erpressung (Begriff der Drohung: konkludente Drohung durch Ausnutzung eines

    Eine Drohung ist die Ankündigung eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt (BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11 Rn. 24 (insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2012, 347); Fischer, StGB, 65. Aufl., § 240 Rn. 31; MünchKomm-StGB/Sinn, 3. Aufl., § 240 Rn. 69, jeweils mwN).
  • KG, 18.03.2021 - 121 Ss 14/21

    Versuchte Nötigung eines Polizeibeamten

    (2) Der Täter droht mit einem Übel, wenn er (sei es zutreffend oder nicht) behauptet, er habe auf dessen Eintritt Einfluss (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11 -, juris; zusammenfassend Fischer a.a.O. § 240 Rn. 31 m.w.N.).
  • BGH, 25.02.2015 - 5 StR 258/13

    Fehlende Mitteilung über Erörterungen vor der Hauptverhandlung

    Es kommt mithin nicht auf die eher zu verneinende Frage an, ob bei Gesprächen über Strafvorstellungen, die vor Beginn der Hauptverhandlung von der Staatsanwaltschaft mit der Verteidigung - anders als es die §§ 202a, 212 StPO vorsehen - ohne Beteiligung des Gerichts geführt werden, eine Mitteilungspflicht gemäß § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO allein durch eine Kenntniserlangung des Gerichts begründet werden könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 1 StR 523/13, NStZ-RR 2014, 115; siehe auch Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11, NStZ 2012, 347, 348; ablehnend KK/Schneider, StPO, 7. Aufl., § 243 Rn. 36).
  • BGH, 22.02.2012 - 1 StR 349/11

    Rüge der Unverwertbarkeit von Aussagen früherer Mitbeschuldigter, die auf einer

  • BGH, 29.11.2013 - 1 StR 200/13

    Protokollierung von Verständigungsgesprächen (Protokollierung von Ergebnis und

  • BGH, 05.06.2013 - 1 StR 457/12

    Heimtücke (Arglosigkeit bei vorherigen Todesdrohungen); minder schwerer Fall des

  • OLG München, 27.12.2019 - 3 Ws 1320/19

    Anforderungen an den dringenden Tatverdacht

  • BGH, 14.04.2021 - 5 StR 102/20

    Bandentat und Bandenabrede bei der Verurteilung wegen gewerbs- und bandenmäßigen

  • BGH, 26.04.2018 - 4 StR 364/17

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • BGH, 29.01.2014 - 1 StR 523/13

    Dokumentation von Verständigungsgesprächen (Freibeweis; mangelndes Beruhen

  • BGH, 28.01.2014 - 1 StR 562/13

    Aufklärungsrüge (Würdigung einer mit einem Belastungszeugen getroffenen

  • BGH, 25.05.2022 - 5 StR 344/21

    Anforderungen an die Darstellung der Urteilsgründe beim freisprechenden Urteil

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Rechtsprechung
   BGH, 22.12.2011 - 4 StR 581/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18220
BGH, 22.12.2011 - 4 StR 581/11 (https://dejure.org/2011,18220)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2011 - 4 StR 581/11 (https://dejure.org/2011,18220)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 581/11 (https://dejure.org/2011,18220)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 2, Abs. 3 BtMG
    Minder schwerer Fall des Bestimmens einer Person unter 18 Jahren als Person über 21 Jahre zur Förderung des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Beginn einer Tatserie im Alter unter 21 Jahre)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 30a Abs 3 BtMG
    Betäubungsmitteldelikte als Serienstraftaten: Verminderung des Schuldgehalts der Folgetaten

  • Wolters Kluwer

    Revision im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Bestimmen einer Person unter 18 Jahren als Person über 21 Jahre zur Förderung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikte als Serienstraftaten: Verminderung des Schuldgehalts der Folgetaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BtMG § 30a Abs. 3; StPO § 349 Abs. 2
    Revision im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Bestimmen einer Person unter 18 Jahren als Person über 21 Jahre zur Förderung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Zur Gesamtbetrachtung bei der Annahme eines außerordentlichen Strafrahmens am Beispiel von § 30a Abs. 3 BtMG

  • kuczyfu.de PDF (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 46, BtMG § 30a Abs. 3
    Strafzumessung bei Serientaten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2012, 289
  • StraFo 2012, 151
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.07.2002 - 2 StR 255/02

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes (erforderliche Gesamtbetrachtung;

    Auszug aus BGH, 22.12.2011 - 4 StR 581/11
    Erst nach dem Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der außerordentliche Strafrahmen anzuwenden ist (BGH, Urteil vom 19. März 1975 - 2 StR 53/75, BGHSt 26, 97, 98; Beschluss vom 19. Juli 2002 - 2 StR 255/02, NStZ-RR 2002, 329).
  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 22.12.2011 - 4 StR 581/11
    Erst nach dem Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der außerordentliche Strafrahmen anzuwenden ist (BGH, Urteil vom 19. März 1975 - 2 StR 53/75, BGHSt 26, 97, 98; Beschluss vom 19. Juli 2002 - 2 StR 255/02, NStZ-RR 2002, 329).
  • BGH, 14.05.1993 - 2 StR 127/93

    Mangelhafte Gesamtwürdigung wesentlicher strafmildernder Gesichtspunkte - Minder

    Auszug aus BGH, 22.12.2011 - 4 StR 581/11
    Die Ausführungen des Landgerichts zur Strafrahmenwahl lassen besorgen, dass das Gericht die erforderliche Gesamtwürdigung nicht in rechtsfehlerfreier Weise vorgenommen hat, weil ein wesentlicher die Tat prägender Gesichtspunkt erkennbar nicht berücksichtigt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 14.05.1993 - 2 StR 127/93, StV 1994, 17).
  • BGH, 15.05.1991 - 2 StR 130/91

    Erhöhung der Einzeltatschuld durch Begehung mehrerer gleichartiger und

    Auszug aus BGH, 22.12.2011 - 4 StR 581/11
    Werden Taten gleichförmig in Serie begangen, kann sich daraus eine Verminderung des Schuldgehalts der Folgetaten ergeben, wenn auf Grund des inneren Zusammenhangs auf eine herabgesetzte Hemmschwelle geschlossen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1991 - 2 StR 130/91, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 8; MünchKommStGB/Franke § 46 Rn. 36 m.w.N.).
  • BayObLG, 09.10.2020 - 202 StRR 58/20

    Gefährliche Körperverletzung im Amt durch Reizgaseinsatz eines Polizisten -

    b) Ob indes im Einzelfall ein derart besonderer Ausnahmefall vorliegt, dass die Anwendung des Regelstrafrahmens nicht mehr angemessen erscheint, hängt davon ab, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente sowie der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, dass die Anwendung eines Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (vgl. nur BGH, Beschluss vom 22.11.2011 - 4 StR 581/11= StV 2012, 289 = StraFo 2012, 151; Urt. v. 22.08.2012 - 2 StR 235/12 = NStZ-RR 2013, 150 = StraFo 2013, 169).
  • BGH, 29.03.2018 - 4 StR 568/17

    Verfall des Wertersatzes (anwendbare Übergangsvorschriften im Falle des nicht

    Erst nach dem Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der außerordentliche Strafrahmen anzuwenden ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 235/12, NStZ-RR 2013, 150, 151; Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 581/11, StV 2012, 289 f.).
  • BGH, 05.04.2016 - 1 StR 38/16

    Unerlaubtes bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    a) Das Landgericht hat zwar im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend der Prüfung des minder schweren Falls eine Gesamtbetrachtung entlastender und belastender Umstände, gleich ob sie der Tat selbst innewohnen, ihr vorausgehen oder nachfolgen, vorgenommen (zum Maßstab BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 581/11, StV 2012, 289).
  • BGH, 20.07.2016 - 2 StR 18/16

    Strafzumessung (Serientaten; Bemessung der Gesamtstrafe: zu hohes Strafübels

    Werden Taten gleichförmig in Serie begangen, kann sich daraus eine Verminderung des Schuldgehalts der Folgetaten ergeben, wenn auf Grund des inneren Zusammenhangs auf eine herabgesetzte Hemmschwelle geschlossen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1991 - 2 StR 130/91, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 8; Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 581/11, StraFo 2012, 151, 152; Beschluss vom 12. November 2008 - 2 StR 355/08, NStZ-RR 2009, 72).
  • BGH, 22.08.2012 - 2 StR 235/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unter Mitführen eines

    Erst nach dem Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der außerordentliche Strafrahmen anzuwenden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2011 - 4 StR 581/11, StV 2012, 289 f.).
  • BGH, 12.02.2015 - 5 StR 536/14

    Rechtsfehlerhafte Annahme eines minderschweren Falles beim bewaffneten

    Die Annahme eines minder schweren Falles gemäß § 30a Abs. 3 BtMG ist mangels erforderlicher Gesamtbetrachtung des Tatbildes einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit (BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 581/11, StV 2012, 289; Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 235/12, NStZ-RR 2013, 150, 151 mwN) rechtsfehlerhaft.
  • LG München I, 06.10.2020 - 1 Ks 128 Js 115661/18

    Angeklagte, Erkrankung, Freiheitsstrafe, Krankenhaus, Sicherungsverwahrung, Arzt,

    Hierbei wirkte sich zu Gunsten des Angeklagten aus, dass zwischen sämtlichen Taten ein enger situativer sowie zwischen einigen Taten ein enger zeitlicher Zusammenhang bestand, so dass auf eine herabgesetzte Hemmschwelle geschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 22.12.2011 - 4 StR 581/11).
  • BGH, 06.02.2019 - 2 StR 593/18

    Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit;

    Ein Rechtsfehler liegt jedoch vor, wenn ein wesentlicher, die Tat prägender Gesichtspunkt erkennbar nicht berücksichtigt wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Mai 1993 - 2 StR 127/93, StV 1994, 17; BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 581/11, StV 2012, 289; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 267 Rn. 12).
  • LG Münster, 22.10.2013 - 7 KLs 7/13
    Die Kammer hat dabei auch berücksichtigt, dass sich bei der Begehung gleichförmiger Serientaten eine Verminderung des Schuldgehalts dadurch ergeben kann, dass die Hemmschwelle zur Tatbegehung sinkt (BGH StV 2012, 289).
  • LG Münster, 13.09.2023 - 22 KLs 10/23
    Zugunsten des Angeklagten wirkend war darüber hinaus zu sehen, dass die Hemmschwelle zur Begehung der einzelnen Taten im Laufe der Zeit herabgesetzt war und bei ihm aufgrund der wiederkehrenden und gleichen Abläufe ein gewisser Gewöhnungseffekt eingetreten ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss des 4. Strafsenats vom 22.12.2011 - 4 StR 581/11).
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