Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 24.02.2012

Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.03.2012 - III-2 Ws 227/12   

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https://dejure.org/2012,8213
OLG Köln, 27.03.2012 - III-2 Ws 227/12 (https://dejure.org/2012,8213)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.03.2012 - III-2 Ws 227/12 (https://dejure.org/2012,8213)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. März 2012 - III-2 Ws 227/12 (https://dejure.org/2012,8213)
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  • beck-blog (Kurzinformation)

    Ab wann rechnet der Längenzuschlag?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Längenzuschlag: Mit oder ohne Wartezeit? - Natürlich mit

Papierfundstellen

  • StraFo 2012, 249
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 24.01.2006 - 2 ARs 9/06

    Berücksichtigung von Überzahlungen der gesetzlicher Gebühren bei der Bewilligung

    Auszug aus OLG Köln, 27.03.2012 - 2 Ws 227/12
    Der Senat, der die Streitfrage bisher nicht hat entscheiden müssen (vgl. Senat, Beschluss vom 24.01.2006 - 2 ARs 9/06 -), schließt sich der herrschenden Meinung an.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.02.2012 - 2 Ws 95/12   

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OLG Köln, 24.02.2012 - 2 Ws 95/12 (https://dejure.org/2012,8223)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.02.2012 - 2 Ws 95/12 (https://dejure.org/2012,8223)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Februar 2012 - 2 Ws 95/12 (https://dejure.org/2012,8223)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • StraFo 2012, 249
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 18.11.2008 - 1 Ws 354/08

    Strafverfahren: Kostenentscheidung im Berufungsurteil nach Teilbeschränkung des

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2012 - 2 Ws 95/12
    Die Tat war somit aus dem Verfahren ausgeschieden, damit nicht mehr Gegenstand des Berufungsverfahrens und auch nicht mehr Gegenstand der im Berufungsurteil zu treffenden Kostenentscheidung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.1995, - 5 Ss 34/95 - 24/95 1 - und - 1 Ws 174/95 - = MDR 1995, 856; KG Berlin, Beschluss vom 18.11.2008 - 1 Ws 354/08 - zitiert nach juris).

    Demzufolge konnte sie aber kostenmäßig auch keinen zu berücksichtigenden Teilerfolg nach § 473 Abs. 4 StPO darstellen (vgl. SenE, Beschluss vom 10.12.2010 - 2 Ws 791/10 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.1995, - 5 Ss 34/95 - 24/95 1 und - 1 Ws 174/95 - = MDR 1995, 856; KG Berlin, Beschluss vom 18.11.2008 - 1 Ws 354/08 -, zitiert nach juris; Meyer-Großner, StPO, 54. Aufl., § 473 Rn. 25 a.E. zu § 154a Abs. 2).

  • OLG Düsseldorf, 14.03.1995 - 1 Ws 174/95
    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2012 - 2 Ws 95/12
    Die Tat war somit aus dem Verfahren ausgeschieden, damit nicht mehr Gegenstand des Berufungsverfahrens und auch nicht mehr Gegenstand der im Berufungsurteil zu treffenden Kostenentscheidung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.1995, - 5 Ss 34/95 - 24/95 1 - und - 1 Ws 174/95 - = MDR 1995, 856; KG Berlin, Beschluss vom 18.11.2008 - 1 Ws 354/08 - zitiert nach juris).

    Demzufolge konnte sie aber kostenmäßig auch keinen zu berücksichtigenden Teilerfolg nach § 473 Abs. 4 StPO darstellen (vgl. SenE, Beschluss vom 10.12.2010 - 2 Ws 791/10 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.1995, - 5 Ss 34/95 - 24/95 1 und - 1 Ws 174/95 - = MDR 1995, 856; KG Berlin, Beschluss vom 18.11.2008 - 1 Ws 354/08 -, zitiert nach juris; Meyer-Großner, StPO, 54. Aufl., § 473 Rn. 25 a.E. zu § 154a Abs. 2).

  • BGH, 22.10.1953 - 4 StR 128/53
    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2012 - 2 Ws 95/12
    Dem stimmt der Senat zu und verweist zu dem Gesichtspunkt des nicht entgegenstehenden Verschlechterungsverbotes ergänzend auf die Entscheidung des BGH in BGHSt 5, 53 sowie auf die Kommentierung bei Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 464 Randn.
  • OLG Köln, 19.08.1987 - 2 Ws 337/87
    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2012 - 2 Ws 95/12
    Das Unterlassen der an sich gebotenen Kosten- und Auslagenentscheidung kann vorliegend nach § 464 Abs. 3 S. 1 2. Hs nicht mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, da die Anfechtung der Hauptentscheidung - die teilweise Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO - grundsätzlich nicht angefochten werden kann (SenE, Beschluss vom 19.08.1987 - 2 Ws 337/87- ; OLG Hamm, Beschluss vom 23.10.1992 - 2 Ws 313/92 -, zitiert nach juris).".
  • OLG Düsseldorf, 18.11.1982 - 1 Ws 560/82
    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2012 - 2 Ws 95/12
    Im Falle der Anfechtung der Kostenentscheidung gilt das Verbot der Schlechterstellung nicht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.11.1982 - 1 Ws 560/82 -).
  • OLG Hamm, 23.10.1992 - 2 Ws 313/92
    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2012 - 2 Ws 95/12
    Das Unterlassen der an sich gebotenen Kosten- und Auslagenentscheidung kann vorliegend nach § 464 Abs. 3 S. 1 2. Hs nicht mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, da die Anfechtung der Hauptentscheidung - die teilweise Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO - grundsätzlich nicht angefochten werden kann (SenE, Beschluss vom 19.08.1987 - 2 Ws 337/87- ; OLG Hamm, Beschluss vom 23.10.1992 - 2 Ws 313/92 -, zitiert nach juris).".
  • OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 4 Ws 355/17

    Kostenentscheidung im Strafverfahren: Verteilung der Verfahrenskosten und

    Dadurch ist das Gewicht der Rechtsfolgenentscheidung so gemindert, dass es unbillig wäre, dem Angeklagten die auf seine Berufung zurückzuführenden Kosten des Berufungsverfahrens sowie seine insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen uneingeschränkt aufzubürden (BGH, Beschluss vom 12. Februar 1987 - 4 StR 724/86 -, juris Hilger in Löwe-Rosenberg, aaO, § 473 Rn. 49 sowie Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 473 Rn. 25a); die Teileinstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO ist für die Frage des kostenrechtlichen (Teil-)Erfolgs der Berufung demgegenüber ohne Bedeutung (KG Berlin, Beschluss vom 7. Juni 2012 - 1 Ws 16/12 - sowie Beschluss vom 18.11.2008 - 1 Ws 354/08 -, jeweils bei juris; OLG Köln, Beschluss vom 24. Februar 2012 - III-2 Ws 95/12 -, juris).
  • OLG Zweibrücken, 16.02.2018 - 1 Ws 28/18

    Kosten in Strafsachen nach Teilfreispruch: Unangemessenheit der

    Das Verschlechterungsverbot gilt für die sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nicht (KG Berlin, Beschluss vom 07. Juni 2012, 1 Ws 16/12, Rn. 5; OLG Köln, Beschluss vom 24. Februar 2012, III-2 Ws 95/12, Rn. 18; juris).
  • BGH, 04.01.2022 - 5 StR 438/21

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von einer Kostenentscheidung für das

    Der Senat kann diese Entscheidung nachholen, da im Fall der Anfechtung der Kostenentscheidung das Verbot der Schlechterstellung nicht gilt (BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 5 StR 52/16 Rn. 6; OLG Köln, Beschluss vom 24. Februar 2012 - III-2 Ws 95/12) und er als Beschwerdegericht auch die unterbliebene Ermessensentscheidung treffen kann.
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