Rechtsprechung
   BGH, 27.07.2012 - 1 StR 68/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,24663
BGH, 27.07.2012 - 1 StR 68/12 (https://dejure.org/2012,24663)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2012 - 1 StR 68/12 (https://dejure.org/2012,24663)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2012 - 1 StR 68/12 (https://dejure.org/2012,24663)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,24663) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 271 StPO, Art 103 Abs 1 GG, § 177 StGB
    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen Vergewaltigung: Erfordernis eines richterlichen Hinweises vor Verwertung einer gerichtskundigen Tatsache

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Verfahrensfehlers bei gerichtskundigen Tatsachen ohne weitere Erörterung (hier: Dauer der Nachweisbarkeit von Spermatozoen aufgrund einer Vergewaltigung)

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen Vergewaltigung: Erfordernis eines richterlichen Hinweises vor Verwertung einer gerichtskundigen Tatsache

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Vorliegen eines Verfahrensfehlers bei gerichtskundigen Tatsachen ohne weitere Erörterung (hier: Dauer der Nachweisbarkeit von Spermatozoen aufgrund einer Vergewaltigung)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Gerichtskundige Tatsachen...wie geht man damit eigentlich um?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 121
  • StraFo 2012, 411
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89

    Protokollierung der Erörterung gerichtskundiger Tatsachen

    Auszug aus BGH, 27.07.2012 - 1 StR 68/12
    Denn die Erörterung einer gerichtskundigen Tatsache gehört nicht zu den wesentlichen Förmlichkeiten, deren Beachtung das Protokoll ersichtlich machen muss (BGH, Beschluss vom 6. Februar 1990 - 2 StR 29/89, BGHSt 36, 354, 359 f.).
  • BGH, 29.03.1994 - 1 StR 12/94

    Amtsstellung - Sexueller Übergriff - Vorteil - Gewährung - Geschlechtsverkehr

    Auszug aus BGH, 27.07.2012 - 1 StR 68/12
    Hierdurch soll dem Angeklagten rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) gewährt und ihm insbesondere die Möglichkeit wirksamer Verteidigung eröffnet werden (BGH, Urteil vom 29. März 1994 - 1 StR 12/94, BGHR StPO § 261 Gerichtskundigkeit 1; s. auch BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 4 StR 198/05, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Offenkundigkeit 3).
  • BGH, 03.11.1994 - 1 StR 436/94

    Urteilsfindung - Erkenntnisse - Hauptverhandlung - Verwertungsmöglichkeit

    Auszug aus BGH, 27.07.2012 - 1 StR 68/12
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist vor der Verwertung einer gerichtskundigen Tatsache in aller Regel ein Hinweis zu erteilen, das Tatgericht werde sie (möglicherweise) seiner Entscheidung als offenkundig zugrunde legen (BGH, Urteil vom 3. November 1994 - 1 StR 436/94, BGHR StPO § 261 Gerichtskundigkeit 2; ebenso Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl., S. 570 f. mwN).
  • BGH, 08.12.2005 - 4 StR 198/05

    Recht auf ein faires Verfahren (Verfahrensabsprachen: ausgeschlossener Gegenstand

    Auszug aus BGH, 27.07.2012 - 1 StR 68/12
    Hierdurch soll dem Angeklagten rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) gewährt und ihm insbesondere die Möglichkeit wirksamer Verteidigung eröffnet werden (BGH, Urteil vom 29. März 1994 - 1 StR 12/94, BGHR StPO § 261 Gerichtskundigkeit 1; s. auch BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 4 StR 198/05, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Offenkundigkeit 3).
  • OLG Saarbrücken, 25.10.2017 - Ss RS 17/17

    Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoßes: Verwertung einer automatischen

    Zwar mag diesem bei verständiger Würdigung noch zu entnehmen sein, das Amtsgericht habe den vor der Verwertung einer gerichtskundigen Tatsache zur Wahrung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) und zur Eröffnung der Möglichkeit wirksamer Verteidigung in aller Regel zu erteilenden Hinweis, das Tatgericht werde sie (möglicherweise) seiner Entscheidung als offenkundig zugrunde legen (vgl. BGH NStZ 2013, 121 f. - juris Rn. 9), nicht erteilt.

    Es fehlt jedoch an dem erforderlichen Vortrag dazu, dass die als gerichtskundig angesehene Tatsache - Eichung des Standorts des Messgeräts und Inhalt des diesbezüglichen Eichscheins - auch nicht in anderer Weise in die Hauptverhandlung - insbesondere nicht durch die dort verwendeten Beweismittel - eingeführt wurde (vgl. hierzu BGH NStZ 2013, 121 f. - juris Rn. 7; Brandenburgisches OLG NStZ 2010, 294 f. - juris Rn. 6).

  • BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13

    Verfahrensabtrennung (Überprüfung der Zweckmäßigkeit und des richterlichen

    Der unvollständige Vortrag kann auch nicht durch den angesichts der umfassenden und zulässigen Sachrüge an sich möglichen Rückgriff auf die Urteilsgründe (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 27. Juli 2012 - 1 StR 68/12, StraFo 2012, 411) ergänzt werden, da diese den Beginn der Hauptverhandlung nicht ausweisen.
  • BGH, 24.09.2015 - 2 StR 126/15

    Inbegriffsrüge (Verwertung von nicht in der Hauptverhandlung gewonnenen und

    Dies ist erforderlich, um den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. BGHSt 36, 354, 359; BGH NStZ 2013, 121 u. 357).
  • BGH, 17.05.2018 - 3 StR 508/17

    Allgemeinkundigkeit bzw. Gerichtskundigkeit der Feststellungen zum IS als

    Allerdings muss das Tatgericht, wenn es seiner Überzeugungsbildung Tatsachen zugrunde legen will, zu denen es in der Hauptverhandlung keinen Beweis erhebt, weil es sie für offenkundig hält, in der Hauptverhandlung darauf hinweisen und erörtern, welche Tatsachen es aus welchem Grund als offenkundig zu behandeln gedenkt (vgl. BGH, Urteile vom 14. Juli 1954 - 6 StR 180/54, BGHSt 6, 292, 295 f.; vom 10. Januar 1963 - 3 StR 22/62, NJW 1963, 598, 599; vom 3. November 1994 - 1 StR 436/94, NStZ 1995, 246, 247; Beschluss vom 27. Juli 2012 - 1 StR 68/12, NStZ 2013, 121; KK/Ott aaO; LR/Sander, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 171; vgl. zu der Pflicht zur Erörterung in der Hauptverhandlung auch LR/Becker aaO, § 244 Rn. 213 mwN).
  • BGH, 20.06.2023 - 5 StR 47/23

    Verwertung der in der polizeilichen Statistik erfassten Mittelwerte zum

    Zwar ist es nicht grundsätzlich ausgeschlossen, außerhalb der Hauptverhandlung erlangtes Wissen ohne förmliche Beweiserhebung als offenkundige - also gerichts- oder allgemeinkundige - Tatsachen zu verwerten (vgl. hierzu sowie zur Hinweispflicht des Tatgerichts BGH aaO; Urteil vom 17. Mai 2018 - 3 StR 508/17, JR 2018, 579 mwN; Beschluss vom 27. Juli 2012 - 1 StR 68/12, NStZ 2013, 121).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht