Weitere Entscheidungen unten: BGH, 05.07.2012 | BGH, 19.06.2012

Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.07.2012 - 31 Ss 27/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22505
OLG Celle, 23.07.2012 - 31 Ss 27/12 (https://dejure.org/2012,22505)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.07.2012 - 31 Ss 27/12 (https://dejure.org/2012,22505)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Juli 2012 - 31 Ss 27/12 (https://dejure.org/2012,22505)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,22505) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • zvr-online.com

    "Widerstand gegen Polizeibeamte ist nicht zwecklos"

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 Abs. 5 StVO; § 113 Abs. 3 S. 1 StGB
    Prüfung des Vorliegens einer falschen Belehrung i.R. einer allgemeinen Verkehrskontrolle nach § 35 Abs. 5 StVO bei Verdacht einer Trunkenheitsfahrt; Rechtswidrigkeit einer Diensthandlung i.S.v. § 113 Abs. 3 S. 1 StGB

  • verkehrslexikon.de

    Zur Rechtswidrigkeit einer falschen Belehrung durch Polizeibeamte

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung des Vorliegens einer falschen Belehrung i.R. einer allgemeinen Verkehrskontrolle nach § 35 Abs. 5 StVO bei Verdacht einer Trunkenheitsfahrt; Rechtswidrigkeit einer Diensthandlung i.S.v. § 113 Abs. 3 S. 1 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidrigkeit einer Diensthandlung bei falscher Belehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Polizisten geben falschen Kontrollanlass an: Diensthandlung nicht rechtmäßig - Widerstand straflos!

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verkehrskontrolle und die falsche Belehrung bei Verdacht einer Trunkenheitsfahrt

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Zur Rechtswidrigkeit einer Diensthandlung i.S.d. § 113 StGB bei einer Verkehrskontrolle

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkehrskontrolle: Polizei muss belehren

Papierfundstellen

  • NZV 2013, 409
  • StV 2013, 25
  • StraFo 2012, 419
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.03.1953 - 1 StR 670/52

    Fackelzug - § 113 StGB, objektive Bedingung der Strafbarkeit, Irrtum nur nach §

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2012 - 31 Ss 27/12
    Kann die Rechtmäßigkeit der Diensthandlung hingegen nicht festgestellt werden, lässt deren Unrechtmäßigkeit die Rechtswidrigkeit entfallen und macht dies die Diensthandlung zum rechtswidrigen Angriff gegen den Betroffenen, gegen den grundsätzlich Notwehr zulässig ist (BGHSt 4, 163 [richtig: BGHSt 4, 161, 163 - d. Red.] ; Fischer, Strafgesetzbuch, 59. Aufl., § 113 Rn. 20).

    13 Zutreffend hat das Landgericht zunächst darauf abgestellt, dass es insoweit nicht auf die materielle Richtigkeit der Diensthandlung, sondern auf deren formelle Rechtmäßigkeit ankommt (BGHSt 4, 164 [richtig: BGHSt 4, 161, 164 - d. Red.] ; 21, 363 [richtig: BGHSt 21, 334, 363 - d. Red.] ; OLG Köln, NStZ 1986, 235; OLG Celle vom 8.7.2011 [31 Ss 28/11]; StV 2011, 678; LK-StGB/Rosenau, § 113, Rn. 35; Fischer, § 113 Rn. 11; SSW-StGB/Fahl, § 113 Rn. 10), also auf das Vorliegen einer gesetzlichen Eingriffsgrundlage, die sachliche und örtliche Zuständigkeit des handelnden Polizeibeamten zum Eingreifen und das Einhalten der wesentlichen Förmlichkeiten.

  • BGH, 31.01.1984 - 4 StR 350/83

    Bußgeldverfahren - OWi-Themen - Weisungen

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2012 - 31 Ss 27/12
    Für eine allgemeine Verkehrskontrolle auf der Grundlage von § 36 Abs. 5 StVO ist demzufolge kein Raum, wenn das Anhalten eines Verkehrsteilnehmers wegen des konkreten Verdachts einer Verkehrsstraftat oder Verkehrsordnungswidrigkeit erfolgt (BGH NStZ 1984, 270 unter Hinweis auf die Genese der Norm; BayObLG a.a.O.; Burmann/Heß/Janke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl., § 36 Rn. 12; Janiszewski, Anmerkung zu OLG Hamm vom 28.4.1983, NStZ 1983, 513).
  • OLG Celle, 08.07.2011 - 31 Ss 28/11
    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2012 - 31 Ss 27/12
    13 Zutreffend hat das Landgericht zunächst darauf abgestellt, dass es insoweit nicht auf die materielle Richtigkeit der Diensthandlung, sondern auf deren formelle Rechtmäßigkeit ankommt (BGHSt 4, 164 [richtig: BGHSt 4, 161, 164 - d. Red.] ; 21, 363 [richtig: BGHSt 21, 334, 363 - d. Red.] ; OLG Köln, NStZ 1986, 235; OLG Celle vom 8.7.2011 [31 Ss 28/11]; StV 2011, 678; LK-StGB/Rosenau, § 113, Rn. 35; Fischer, § 113 Rn. 11; SSW-StGB/Fahl, § 113 Rn. 10), also auf das Vorliegen einer gesetzlichen Eingriffsgrundlage, die sachliche und örtliche Zuständigkeit des handelnden Polizeibeamten zum Eingreifen und das Einhalten der wesentlichen Förmlichkeiten.
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2012 - 31 Ss 27/12
    13 Zutreffend hat das Landgericht zunächst darauf abgestellt, dass es insoweit nicht auf die materielle Richtigkeit der Diensthandlung, sondern auf deren formelle Rechtmäßigkeit ankommt (BGHSt 4, 164 [richtig: BGHSt 4, 161, 164 - d. Red.] ; 21, 363 [richtig: BGHSt 21, 334, 363 - d. Red.] ; OLG Köln, NStZ 1986, 235; OLG Celle vom 8.7.2011 [31 Ss 28/11]; StV 2011, 678; LK-StGB/Rosenau, § 113, Rn. 35; Fischer, § 113 Rn. 11; SSW-StGB/Fahl, § 113 Rn. 10), also auf das Vorliegen einer gesetzlichen Eingriffsgrundlage, die sachliche und örtliche Zuständigkeit des handelnden Polizeibeamten zum Eingreifen und das Einhalten der wesentlichen Förmlichkeiten.
  • OLG Düsseldorf, 05.06.1996 - 5 Ss 160/96

    Zum Anhaltezeichen eines Polizeibeamten zum Zweck einer Verkehrskontrolle

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2012 - 31 Ss 27/12
    Die gegenteilige Auffassung, die ein Eingreifen auf der Grundlage von § 36 Abs. 5 StVO und eine hierauf gestützte Pflicht zur Herausgabe der Papiere auch bei Vorliegen einer konkreten Verdachtslage für zulässig erachtet (OLG Düsseldorf, NZV 96, 458; Hentschel, NStZ 1984, 271 und Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 36 Rn. 24; Bouska, DAR 1984, 33) vermag nicht zu überzeugen.
  • OLG Hamm, 28.04.1983 - 3 Ss OWi 386/83
    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2012 - 31 Ss 27/12
    Für eine allgemeine Verkehrskontrolle auf der Grundlage von § 36 Abs. 5 StVO ist demzufolge kein Raum, wenn das Anhalten eines Verkehrsteilnehmers wegen des konkreten Verdachts einer Verkehrsstraftat oder Verkehrsordnungswidrigkeit erfolgt (BGH NStZ 1984, 270 unter Hinweis auf die Genese der Norm; BayObLG a.a.O.; Burmann/Heß/Janke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl., § 36 Rn. 12; Janiszewski, Anmerkung zu OLG Hamm vom 28.4.1983, NStZ 1983, 513).
  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 247/16

    "Legendierte Polizeikontrollen" grundsätzlich zulässig

    § 36 Abs. 5 StVO berechtigt nur zu verkehrsbezogenen Maßnahmen, die der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs dienen, wie etwa zur Überprüfung der Fahrtüchtigkeit des Fahrers, des Zustands der Ausrüstung des Fahrzeugs oder dessen Beladung (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 23. Juli 2012 - 31 Ss 27/12, StraFo 2012, 419, 420 f.; Müller/Römer, NStZ 2012, 543, 546; Janker/Hühnermann in: Burmann pp., Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl., § 36 StVO Rn. 12; König in: Hentschel pp., Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 36 StVO Rn. 24 mwN; differenzierend Nowrousian, Heimliches Vorgehen und aktive Täuschung im Ermittlungsverfahren, 2015, S. 108 f.).
  • OLG Köln, 29.10.2019 - 1 RVs 163/19

    Verurteilung nach § 113 StGB nur bei rechtmäßiger Diensthandlung

    Bei einer solchen Sachlage hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle im Verfahren 31 Ss 27/12 mit Beschluss vom 23.07.2012 u.a. Folgendes ausgeführt:.

    Diese Belehrung wird einhellig als wesentliche Förmlichkeit bei einer auf § 163b Abs. 1 S. 1 StPO gestützten Identifizierungsmaßnahme angesehen, deren Fehlen regelmäßig zur Rechtswidrigkeit der Diensthandlung führt (s. jüngst KG StraFo 2019, 460 ; weiter OLG Hamm NStZ 2013, 62 ; OLG Celle NZV 2013, 409 {410}; OLG Düsseldorf NJW 1991, 580 ; weit. Nachw. bei MüKo- StGB -Bosch a.a.O Rz. 41, Fn, 263).

    Aus der Reichweite der Verordnungsermächtigung folgt daher, dass die allgemeine Verkehrskontrolle allein präventiven Zwecken, namentlich der allgemeinen Vorbeugung zum Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs - etwa der Kontrolle der Fahrtüchtigkeit des Fahrers, des Zustandes von Fahrzeug und Ladung usw. - dient, ohne dass ein augenblickliches Bedürfnis zur Regelung des Straßenverkehrs bzw. zum Erhalten seiner Ordnung und Sicherheit vorliegt (vgl. OLG Celle NZV 2013, 409 [410] = DAR 2012, 644 = StV 2013, 25 ; BayObLG NJW 1987, 1094 = VRS 72, 132).

    Eine Trennung von repressivem Eingriff und Gefahrenabwehr ist darüber hinaus insbesondere auch deswegen erforderlich, weil der Betroffene grundsätzlich nicht durch die bußgeldbewehrte Pflicht, den Anordnungen der Polizeibeamten Folge zu leisten (vgl. §§ 49 Abs. 3 Ziff. 1 StVO , 75 Ziff. 4 FeV , 48 Ziff. 5 FZV), gezwungen werden soll, an seiner eigenen Überführung mitzuwirken (BGHSt 32, 248 [253]; OLG Celle NZV 2013, 409 [410]; BayObLG NJW 1987, 1094 = VRS 72, 132 ).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 05.07.2012 - 3 StR 210/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19001
BGH, 05.07.2012 - 3 StR 210/12 (https://dejure.org/2012,19001)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2012 - 3 StR 210/12 (https://dejure.org/2012,19001)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2012 - 3 StR 210/12 (https://dejure.org/2012,19001)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,19001) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 StGB, § 73d StGB, § 74 StGB
    Kurier eines Drogengeschäfts: Einziehung oder Verfall von "Dealgeld"

  • Wolters Kluwer

    Konkretisierung einer Verfallsanordnung hinsichtlich eines Geldbetrags im Zusammenhang mit der Verurteilung wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln und wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Kurier eines Drogengeschäfts: Einziehung oder Verfall von "Dealgeld"

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4; StGB § 73
    Konkretisierung einer Verfallsanordnung hinsichtlich eines Geldbetrags im Zusammenhang mit der Verurteilung wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln und wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Dealgeld, Kurierlohn, Reisespesen - ja was denn jetzt? Tatrichter, Du musst Dich entscheiden!

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zunächst mal ein paar Euros "Dealgeld” gerettet, oder: Manchmal denkt der BGH auch wirtschaftlich

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    500 Euro "Dealgeld" gerettet - Soll der Vorteil einer Tat nach § 73 StGB verfallen, muss die Herkunft des Geldes hinreichend konkret bestimmt werden

  • ozsr.de PDF, S. 9 (Auszüge)

    Anforderungen an die Einziehung von Drogengeld

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 313
  • StraFo 2012, 419
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.07.2002 - 3 StR 240/02

    Einziehung nach § 33 Abs. 2 BtMG (Kuriersspesen); Anordnung des Verfalls

    Auszug aus BGH, 05.07.2012 - 3 StR 210/12
    In diesem Fall wären sie nicht nach § 73 StGB abzuschöpfen; vielmehr unterlägen sie als Tatmittel möglicherweise der Einziehung nach § 74 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2002 - 3 StR 240/02, BGHR StGB § 73 Erlangtes 3; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 74 Rn. 8).
  • BGH, 07.07.2011 - 3 StR 144/11

    Verfall; erweiterter Verfall; Vorrang von Ansprüchen Geschädigter; Verfall von

    Auszug aus BGH, 05.07.2012 - 3 StR 210/12
    Nicht ausgeschlossen erscheint deshalb auch, dass das "Dealgeld" aus weiteren, hier nicht abgeurteilten Betäubungsmittelstraftaten des Angeklagten stammt und somit dem erweiterten Verfall nach § 73d StGB unterliegen könnte (BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - 3 StR 144/11, BGHR StGB § 73d Anwendungsbereich 3).
  • BGH, 18.11.2021 - 3 StR 131/21

    Besitz im Sinne des Betäubungsmittelrechts; Einziehung von Wertersatz für im

    In diesem Fall sind etwaige Aufwendungen, die der Täter oder Teilnehmer hatte, um seine Tat begehen beziehungsweise seinen Tatbeitrag erbringen zu können, gemäß § 73d Abs. 1 Satz 2 StGB von dem Wert des Erlangten nicht in Abzug zu bringen (Bruttoprinzip; vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2012 - 3 StR 210/12, NStZ-RR 2012, 313, 314; vom 9. November 2006 - 5 StR 453/06, NStZ 2007, 150).

    Dabei ist irrelevant, ob der Täter oder Teilnehmer das Entgelt beziehungsweise die Belohnung vor oder nach seiner Tathandlung erhielt (BGH, Beschluss vom 5. Juli 2012 - 3 StR 210/12, NStZ-RR 2012, 313, 314).

    Denn nach der Rechtsprechung sind Spesengelder, also Beträge, die ein Täter oder Teilnehmer im Vorfeld einer beabsichtigten Tatbegehung von einer anderen Person - namentlich einem Hintermann oder Haupttäter - mit der konkreten Maßgabe erhalten hat, davon notwendige Ausgaben zu bestreiten, Tatmittel im Sinne des § 74 Abs. 1 StGB (BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2012 - 3 StR 210/12, NStZ-RR 2012, 313, 314; vom 27. Oktober 2010 - 5 StR 420/10, juris; vom 19. Oktober 2010 - 4 StR 277/10, BGHR StGB § 73a Anwendungsbereich 4 Rn. 4; vom 23. Juli 2002 - 3 StR 240/02, BGHR StGB § 73 Erlangtes 3; Urteil vom 25. Februar 1993 - 1 StR 808/92, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 4; vgl. aber auch Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 33 Rn. 63).

    Daher handelte es sich bei dem erlangten Geldbetrag in Gänze um Taterträge im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB, so dass die Einziehung des Wertes dieser Taterträge gemäß § 73c Satz 1 StGB in voller Höhe und ohne Abzug der Aufwendungen der Angeklagten für die Fahrzeuganmietung (§ 73d Abs. 1 Satz 2 StGB) anzuordnen war (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2012 - 3 StR 210/12, NStZ-RR 2012, 313, 314).

  • BGH, 23.02.2022 - 2 StR 444/21

    Strafrahmenwahl (minder schwerer Fall: Betäubungsmittelstrafbarkeit, Sperrwirkung

    (4) Der neue Tatrichter wird zu beachten haben, dass die mehrdeutigen Feststellungen bisher unzureichend belegen, welcher Anteil der überlassenen Gelder dem Angeklagten als Tatmittel und welcher ihm möglicherweise als weiterer Tatertrag zugeflossen ist (vgl. zur Mehrdeutigkeit von Feststellungen BGH, Beschluss vom 5. Juli 2012 - 3 StR 210/12, StraFo 2012, 419).
  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 99/12

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beihilfe zum

    Auch hinsichtlich der gegen die Angeklagten wegen der weiteren Taten verhängten Strafen sowie der von dem Rechtsfehler in den Fällen II. 3. und 4. nicht betroffenen Verfallanordnungen bestehen keine rechtlichen Bedenken, zumal die von den Angeklagten erlangten Beträge - auch nach Abzug vergleichsweise geringer "Spesen" (zu diesen: BGH, Beschluss vom 5. Juli 2012 - 3 StR 210/12, NStZ-RR 2012, 313) - deutlich nach § 73c StGB reduziert wurden.
  • BGH, 26.07.2022 - 3 StR 193/22

    Amphetamin als Betäubungsmittel von mittlerer Gefährlichkeit; Einziehung

    Das zur neuen Verhandlung und Entscheidung berufene Tatgericht wird gegebenenfalls zu prüfen haben, ob es sich bei der Auslagenerstattung in Höhe von 500 EUR um Spesengeld handelte, das kein für die Tat erlangter Tatertrag im Sinne des § 73 Abs. 1 Alternative 2 StGB (vgl. insofern BGH, Beschlüsse vom 9. November 2006 - 5 StR 453/06, NStZ 2007, 150; vom 12. Juli 2011 - 4 StR 278/11, juris Rn. 3), sondern Tatmittel im Sinne des § 74 Abs. 1 Alternative 2 StGB war (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 2021 - 3 StR 131/21, juris Rn. 16 mwN; Beschlüsse vom 5. Juli 2012 - 3 StR 210/12, NStZ-RR 2012, 313, 314; Beschluss vom 23. Juli 2002 - 3 StR 240/02, BGHR StGB § 73 Erlangtes 3; s. auch BGH, Beschluss vom 23. Februar 2022 - 2 StR 444/21, juris Rn. 21 f.; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 33 Rn. 62 f.; MüKoStGB/Nobis, 4. Aufl., § 3 BtMG Rn. 27).
  • BGH, 25.03.2014 - 3 StR 2/14

    Unzureichende Erörterung der Voraussetzungen des erweiterten Verfalls; Erkenntnis

    Hinsichtlich des Betrages von 5.330 EUR liegen aber jedenfalls zumindest die Voraussetzungen des § 73a Satz 1 StGB vor, so dass der Senat in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO selbst in der Lage ist, auf diese Rechtsfolge zu erkennen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2012 - 3 StR 210/12, NStZ-RR 2012, 313, 314).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 19.06.2012 - 5 StR 264/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18320
BGH, 19.06.2012 - 5 StR 264/12 (https://dejure.org/2012,18320)
BGH, Entscheidung vom 19.06.2012 - 5 StR 264/12 (https://dejure.org/2012,18320)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - 5 StR 264/12 (https://dejure.org/2012,18320)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,18320) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 S 1 StGB, § 249 StGB, § 250 StGB, § 267 StPO
    Strafzumessung bei Raubtaten: Begründungsanforderungen bei Verhängung einer außergewöhnlich hohen Strafe und bei Verneinung eines minder schweren Falls trotz Vorliegens von Milderungsgründen

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer eingehenden Begründung bei einer deutlichen Abweichung einer Strafe oberhalb des Mindestmaßes bei Verneinung eines minderschweren Falls

  • rewis.io

    Strafzumessung bei Raubtaten: Begründungsanforderungen bei Verhängung einer außergewöhnlich hohen Strafe und bei Verneinung eines minder schweren Falls trotz Vorliegens von Milderungsgründen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 2 S. 1
    Erforderlichkeit einer eingehenden Begründung bei einer deutlichen Abweichung einer Strafe oberhalb des Mindestmaßes bei Verneinung eines minderschweren Falls

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Hohe Strafen müssen gut begründet sein - Außergewöhnlich hohe Strafen bedürfen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2012, 419
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.09.2010 - 4 StR 278/10

    Strafzumessung (Begründungsbedarf bei außergewöhnlich hohen Strafen; mildernde

    Auszug aus BGH, 19.06.2012 - 5 StR 264/12
    Außergewöhnlich hohe Strafen bedürfen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, die die Abweichung vom Üblichen vor dem Hintergrund der Besonderheiten des jeweiligen Falles verständlich machen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2010 - 4 StR 278/10, NStZ-RR 2011, 5 mwN).
  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 632/18

    Abweichen von verkündeter Urteilsformel und Urteilstenor der Urteilsurkunde

    Angesichts der beträchtlichen Höhe der verhängten Einzelstrafen hätte es einer eingehenderen Begründung bedurft (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2015 - 2 StR 317/15 Rn. 4; vom 29. November 2012 - 5 StR 522/12 Rn. 4; vom 19. Juni 2012 - 5 StR 264/12 Rn. 3 und vom 20. September 2010 - 4 StR 278/10 Rn. 5; jeweils mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. September 1993 - 2 StR 308/93, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 26).
  • BGH, 29.11.2012 - 5 StR 522/12

    Anforderungen an die Abwägung der für oder gegen den Täter sprechenden Umstände

    Außergewöhnlich hohe Strafen bedürfen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, die die Abweichung vom Üblichen vor dem Hintergrund der Besonderheiten des jeweiligen Falles verständlich machen (BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2012 - 5 StR 264/12, StraFo 2012, 419, und vom 20. September 2010 - 4 StR 278/10, NStZ-RR 2011, 5 mwN).
  • BGH, 02.12.2015 - 2 StR 317/15

    Strafzumessung (Darstellung im Urteil bei ungewöhnlich hoher Strafe)

    Eine ungewöhnlich hohe Strafe bedarf dementsprechend einer besonderen Rechtfertigung in den Urteilsgründen, die die Abweichung vom Üblichen vor dem Hintergrund der Besonderheiten des jeweiligen Falles verständlich macht (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2012 - 5 StR 264/12, StraFo 2012, 419, und vom 20. September 2010 - 4 StR 278/10, NStZ-RR 2011, 5 mwN).
  • BGH, 25.06.2013 - 5 StR 256/13

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (doppelte Verwertung von Strafzumessungsgründen;

    Es ist jedoch regelmäßig verfehlt, bei der Bestimmung der schuldangemessenen Strafe derartige arithmetische Erwägungen anzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 1 StR 503/08, NStZ-RR 2009, 43; zur Strafhöhe auch BGH, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 5 StR 264/12, StraFo 2012, 419).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht