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   BGH, 02.05.2012 - 2 StR 395/11   

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https://dejure.org/2012,5704
BGH, 02.05.2012 - 2 StR 395/11 (https://dejure.org/2012,5704)
BGH, Entscheidung vom 02.05.2012 - 2 StR 395/11 (https://dejure.org/2012,5704)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 2012 - 2 StR 395/11 (https://dejure.org/2012,5704)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 211 Abs 2 StGB, § 261 StPO
    Verurteilung wegen Mordes: Zulässigkeit von Rückschlüssen auf die vorsätzliche Verursachung des Todes des verschollenen Opfers in einem Ausschlussverfahren

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Überprüfung einer Beweiswürdigung im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen Mordes und versuchter Anstiftung zum Mord; Folgen des Bestehens einer Unklarheit über den Ablauf beim eigentlichen Tatgeschehen

  • rewis.io

    Verurteilung wegen Mordes: Zulässigkeit von Rückschlüssen auf die vorsätzliche Verursachung des Todes des verschollenen Opfers in einem Ausschlussverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgerichtliche Überprüfung einer Beweiswürdigung im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen Mordes und versuchter Anstiftung zum Mord; Folgen des Bestehens einer Unklarheit über den Ablauf beim eigentlichen Tatgeschehen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung im Mordfall ohne Leiche vor dem Landgericht Trier

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mord-Urteil auch ohne Leiche fehlerfrei

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verurteilung im Mordfall ohne Leiche vor dem Landgericht Trier bestätigt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2012, 466
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.01.2012 - 2 StR 482/11

    Vorsitz im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus BGH, 02.05.2012 - 2 StR 395/11
    Der Senat verweist dazu auf seine Urteile vom 11. Januar 2012 - 2 StR 482/11 und 8. Februar 2012 - 2 StR 346/11.
  • BGH, 04.12.2003 - 5 StR 250/03

    Verurteilung eines Hamburger Kaufmanns wegen Mordanstiftung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 02.05.2012 - 2 StR 395/11
    Nachdem die Mieter aus dem Anwesen ausgezogen waren, stand - außer der Ehefrau des Angeklagten - keine weitere Person zur Verfügung, die als Täter entweder aus eigenem Antrieb oder aufgrund einer Anstiftungshandlung des Angeklagten in Frage gekommen wäre (zu den Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich der Alternative eines anderen Auftragsgebers beim Anstiftungsversuch BGH, Urteil vom 4. Dezember 2003 - 5 StR 250/03, NStZ-RR 2004, 116, 117).
  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 229/04

    Heimtückemord (bedingter Anstiftervorsatz; Gleichgültigkeit hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 02.05.2012 - 2 StR 395/11
    Deshalb kommt es für den Schuldspruch nicht darauf an, wie sich der Tatbeitrag des Teilnehmers in seiner Person darstellt; er ist akzessorisch nach der Haupttat zu verurteilen (vgl. Senat, Urteil vom 12. Januar 2005 - 2 StR 229/04, BGHSt 50, 1, 5).
  • BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98

    Mord durch vergiftetes Eis nicht beweisbar

    Auszug aus BGH, 02.05.2012 - 2 StR 395/11
    Vielmehr muss auch die Möglichkeit der Täterschaft eines Dritten anhand von Tatsachen ausgeschlossen werden, um den Angeklagten belasten zu können (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 1999 - 1 StR 171/98, NJW 1999, 1562, 1563 f.).
  • BGH, 16.12.1998 - 2 StR 340/98

    Verstoß des Gerichts gegen den Zweifelssatz bei Annahme des Mordmerkmals der

    Auszug aus BGH, 02.05.2012 - 2 StR 395/11
    Allerdings setzt dies voraus, dass bei sämtlichen Sachverhaltsvarianten, welche der Tatrichter nach Ausschöpfung aller Beweismittel unter Ausschluss anderweitiger Geschehensabläufe für möglich erachtet, ein Mordmerkmal erfüllt ist (vgl. Senat, Urteil vom 16. Dezember 1998 - 2 StR 340/98, NStZ-RR 1999, 106, 107).
  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Auszug aus BGH, 02.05.2012 - 2 StR 395/11
    Dieses methodische Vorgehen ist allerdings nur dann eine tragfähige Grundlage für die Verurteilung wegen eines Tötungsverbrechens und für die Feststellung der Täterschaft des Angeklagten, wenn alle relevanten Alternativen mit einer den Mindestanforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung genügenden Weise abgelehnt werden, wobei ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zulässt (vgl. Senat, Urteil vom 2. August 1995 - 2 StR 221/94, BGHSt 41, 206, 214; Urteil vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16).
  • BGH, 02.08.1995 - 2 StR 221/94

    Holzschutzmittel

    Auszug aus BGH, 02.05.2012 - 2 StR 395/11
    Dieses methodische Vorgehen ist allerdings nur dann eine tragfähige Grundlage für die Verurteilung wegen eines Tötungsverbrechens und für die Feststellung der Täterschaft des Angeklagten, wenn alle relevanten Alternativen mit einer den Mindestanforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung genügenden Weise abgelehnt werden, wobei ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zulässt (vgl. Senat, Urteil vom 2. August 1995 - 2 StR 221/94, BGHSt 41, 206, 214; Urteil vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16).
  • BGH, 26.09.1994 - 5 StR 453/94

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Postfach - Nachweis

    Auszug aus BGH, 02.05.2012 - 2 StR 395/11
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer nachvollziehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass sich die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht als bloße Vermutung erweist, die nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 1980 - 3 StR 204/80, NStZ 1981, 33; Beschluss vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94, StV 1995, 453 f.).
  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe

    Auszug aus BGH, 02.05.2012 - 2 StR 395/11
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer nachvollziehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass sich die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht als bloße Vermutung erweist, die nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 1980 - 3 StR 204/80, NStZ 1981, 33; Beschluss vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94, StV 1995, 453 f.).
  • BGH, 30.12.2014 - 2 StR 439/13

    Vernehmung des Beschuldigten (subjektiv-objektiver Beschuldigtenbegriff:

    Fehlt ein auf das Kerngeschehen der Tat bezogenes Beweismittel, so kann die Überführung eines Angeklagten dadurch erfolgen, dass alle konkret in Frage kommenden Alternativen ausgeschlossen werden (vgl. Senat, Urteil vom 2. Mai 2012 - 2 StR 395/11, StraFo 2012, 466, 467).
  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Erklärungen des Verteidigers

    Dass Tatsachenfeststellungen zum eigentlichen Tatgeschehen nicht getroffen werden können, steht einer Verurteilung wegen eines Tötungsdelikts nicht entgegen (zu dem insoweit zu beachtenden methodischen Vorgehen vgl. Senat, Urteil vom 2. Mai 2012 - 2 StR 395/11; Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 2 StR 4/15, NStZ-RR 2016, 144, 145).
  • BGH, 30.03.2016 - 2 StR 405/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Erforderliche Gewissheit durch

    Dieses methodische Vorgehen bildet allerdings nur dann eine tragfähige Grundlage für die Verurteilung eines Angeklagten, wenn alle relevanten Alternativen mit einer den Mindestanforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung genügenden Weise abgelehnt werden, wobei ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gestützte Zweifel nicht mehr zulässt (vgl. Senat, Urteil vom 2. Dezember 2012 - 2 StR 395/11, StraFo 2012, 466 f.).
  • BGH, 27.10.2015 - 2 StR 4/15

    Bonner Fall "Mord ohne Leiche": Urteil auf Revision des Angeklagten aufgehoben

    Werden diese Grundsätze beachtet, kann der Tatrichter seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten auch dann gewinnen, wenn ein auf das Kerngeschehen der Tat bezogenes Beweismittel fehlt und die Überführung des Angeklagten darauf beruht, dass alle konkret in Frage kommenden Alternativen ausgeschlossen werden (vgl. Senat, Urteil vom 2. Mai 2012 - 2 StR 395/11, StraFo 2012, 466; Urteil vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 439/13, StraFo 2015, 114, 115).

    Dieses methodische Vorgehen ist allerdings nur dann eine tragfähige Grundlage für die Verurteilung wegen eines Tötungsverbrechens, wenn alle relevanten Alternativen mit einer den Mindestanforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung genügenden Weise abgelehnt werden, wobei ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht auf bloß denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zulässt (Senat, aaO, StraFo 2012, 466).

  • BGH, 04.05.2022 - 1 StR 309/21

    Verurteilung wegen zweifachen Totschlags ohne Leichen rechtskräftig

    Der Annahme einer vorsätzlichen Tötung steht vor allem die Tatsache nicht entgegen, dass der Ablauf des eigentlichen Tatgeschehens unbekannt geblieben ist, weil für eine vorsätzliche Tötung jede Art der bewussten und gewollten Verursachung des Todes eines anderen Menschen ausreicht (BGH, Urteil vom 2. Mai 2012 - 2 StR 395/11 Rn. 16).
  • BGH, 19.07.2023 - 2 StR 48/22

    Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung; Fehlender Nachweis einer Täterschaft bzgl.

    Erst dann, wenn Tatsachenfeststellungen zum eigentlichen Tatgeschehen nicht getroffen werden können, stellt sich die insoweit nachrangig zu beantwortende Frage, ob ohne konkrete Feststellungen zum eigentlichen Kerngeschehen der Tat die Überzeugung des Tatrichters auf einem tragfähigen Ausschluss aller in Betracht kommenden Alternativen beruht (vgl. dazu: Senat, Urteil vom 2. Mai 2012 - 2 StR 395/11, StraFo 2012, 466; Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 2 StR 4/15, NStZ-RR 2016, 144, 145).
  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 376/20

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit eines

    Dass sich die Strafkammer auf der Grundlage der erhobenen und rechtsfehlerfrei gewürdigten Beweise aufgrund der insoweit vorgenommenen Gesamtwürdigung (UA S. 24 ff.) schlussendlich keine Überzeugung von einer seitens des Angeklagten vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Tötung der S. hat bilden können, begegnet nach alledem auch mit Blick auf die Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung (vgl. BGH, Urteile vom 2. Mai 2012 - 2 StR 395/11 Rn. 18 mwN und vom 11. August 2011 - 4 StR 191/11 Rn. 7 mwN) keinen durchgreifenden Bedenken.
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