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   OLG Hamburg, 16.01.2012 - 2 Ws 13/12   

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https://dejure.org/2012,307
OLG Hamburg, 16.01.2012 - 2 Ws 13/12 (https://dejure.org/2012,307)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.01.2012 - 2 Ws 13/12 (https://dejure.org/2012,307)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. Januar 2012 - 2 Ws 13/12 (https://dejure.org/2012,307)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 114, 230 Abs. 2, 230 Abs. 1 StPO

  • openjur.de

    §§ 34, 114, 230 Abs. 2 StPO

  • Justiz Hamburg

    § 78 Abs 1 StGB, § 78 Abs 2 Nr 2 StGB, § 78c Abs 1 Nr 5 Alt 1 StGB, § 78c Abs 1 Nr 5 Alt 4 StGB, § 78c Abs 1 Nr 10 StGB
    Strafverfahren: Ungehorsamshaft bei wahrscheinlicher Möglichkeit zur Verfahrenserledigung im Beschlusswege außerhalb der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass und Aufhebung eines Ungehorsams- bzw. Sicherungshaftbefehls; Hohe Wahrscheinlichkeit einer Verfahrenseinstellung wegen Vollstreckungsverjährung infolge fehlerhafter, die Verjährung nicht unterbrechender Verfahrenshandlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlass und Aufhebung eines Ungehorsams- bzw. Sicherungshaftbefehls [§ 230 Abs. 2 StPO]; Schriftlichkeitserfordernis; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Hohe Wahrscheinlichkeit einer Verfahrenseinstellung wegen Vollstreckungsverjährung infolge fehlerhafter, die Verjährung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2012, 60
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 07.05.1974 - 2 BvR 276/71

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnungsregelung in § 96 Abs. 3 BDO

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.01.2012 - 2 Ws 13/12
    b) Der aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleitete (vgl. BVerfGE 37, 167, 185 allgemeine Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt jegliche Anwendung staatlichen Zwanges und fordert auch im Strafverfahren Beachtung (vgl. BVerfGE 44, 353, 373; Pfeiffer/Hannich in KK-StPO, 6. Aufl., Einl. Rdn. 30).
  • OLG Köln, 18.10.2005 - 2 Ws 488/05

    Voraussetzungen eines Haftbefehls gegen einen im Ausland lebenden Beschuldigten

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.01.2012 - 2 Ws 13/12
    Es ist umstritten, ob die Androhung von Zwangsmitteln gegen einen - wie hier der Angeklagte - im Ausland wohnenden Angeklagten auf dem Gebiet des fremden Staates wegen Völkerrechtswidrigkeit die Ordnungsgemäßheit der Ladung entfallen lässt (bejahend u.a. OLG Köln in NStZ-RR 2006, 22; mit beachtlichen Gründen verneinend u.a. OLG Rostock in NStZ 2010, 412; verneinend bei erteiltem Hinweis, dass die Zwangsmittel lediglich im Inland vollstreckt werden können, Meyer-Goßner, a.a.O., § 216 Rdn. 4).
  • BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05

    Besetzung der großen Straf- bzw. Jugendkammer (Nachholung einer zunächst

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.01.2012 - 2 Ws 13/12
    Ergeht sie in einer hierfür gesetzlich nicht vorgesehenen Besetzung, ist der Beschluss wegen der Schwere des Fehlers nicht wirksam zustande gekommen (vgl. BGHSt 50, 267, 268f zum gleichfalls im 2. Buch, 4. Abschnitt, der Strafprozessordnung geregelten Eröffnungsbeschluss; siehe auch allg. BVerfG in NJW 1985, 788).
  • OLG Rostock, 29.02.2008 - I Ws 60/08

    Strafverfahren: Androhung von Zwangsmaßnahmen in einer Ladung eines im Ausland

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.01.2012 - 2 Ws 13/12
    Es ist umstritten, ob die Androhung von Zwangsmitteln gegen einen - wie hier der Angeklagte - im Ausland wohnenden Angeklagten auf dem Gebiet des fremden Staates wegen Völkerrechtswidrigkeit die Ordnungsgemäßheit der Ladung entfallen lässt (bejahend u.a. OLG Köln in NStZ-RR 2006, 22; mit beachtlichen Gründen verneinend u.a. OLG Rostock in NStZ 2010, 412; verneinend bei erteiltem Hinweis, dass die Zwangsmittel lediglich im Inland vollstreckt werden können, Meyer-Goßner, a.a.O., § 216 Rdn. 4).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.01.2012 - 2 Ws 13/12
    b) Der aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleitete (vgl. BVerfGE 37, 167, 185 allgemeine Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt jegliche Anwendung staatlichen Zwanges und fordert auch im Strafverfahren Beachtung (vgl. BVerfGE 44, 353, 373; Pfeiffer/Hannich in KK-StPO, 6. Aufl., Einl. Rdn. 30).
  • BVerfG, 20.10.1977 - 2 BvR 631/77

    Fortsetzung der Strafvollstreckung gegen freigepressten Straftäter

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.01.2012 - 2 Ws 13/12
    Folglich droht einem Verfahren wie dem vorliegenden bei unentschuldigtem Ausbleiben eines Angeklagten ein mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbarer Stillstand (zur Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege vgl. BVerfGE 46, 214, 222; Hofmann in Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Hopfauf, GG, 11. Aufl., Art. 20 Rdn. 69), wenn nicht durch Zwangsmittel die Teilnahme des Angeklagten an der Hauptverhandlung erzwungen werden könnte.
  • BayObLG, 17.12.1981 - 1 ObOWi 446/81
    Auszug aus OLG Hamburg, 16.01.2012 - 2 Ws 13/12
    Damit konnten auch die vom 12. August 1988 bis zum 17. Mai 2006 staatsanwaltschaftlich verfügten Fahndungsverlängerungen zur Ermittlung des Aufenthaltes des Angeklagten die Verjährung nicht unterbrechen, weil ihnen nach der ausdrücklichen Normierung in § 78c Abs. 1 Nr. 10 StGB ("... Anordnung des ... Staatsanwalts, die nach einer solchen Einstellung des Verfahrens ... ergeht") nur derivative Bedeutung zukommt und ihre Beachtlichkeit für die Verjährungsunterbrechung die Wirksamkeit des vorherigen gerichtlichen Einstellungsbeschlusses voraussetzt (vgl. BayObLG in VRS 62, 288).
  • BGH, 05.02.1997 - 3 StR 524/96

    Verwerfen einer unzulässigen Revision - Einlegung einer Revision trotz zuvor

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.01.2012 - 2 Ws 13/12
    Dabei ist der (Einstellungs-)Beschluss nicht notwendig durch alle drei mitwirkenden Richter zu unterzeichnen (vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., vor § 33 Rdn. 6 m.w.N., § 207 Rdn. 11 m.w.N.), doch muss erkennbar sein, dass die Entscheidung in der gesetzlich vorgeschriebenen Besetzung mit drei Richtern getroffen worden ist (vgl. BGH in NStZ-RR 1997, 205).
  • LG Gießen, 08.06.2015 - 2 Qs 3/15

    Formelle Anforderungen an einen außerhalb der Hauptverhandlung gefassten

    Dabei wird den gesetzlichen Anforderungen einer außerhalb der mündlichen Verhandlung getroffenen richterlichen Entscheidung gemäß § 33 StPO nicht dadurch Genüge getan, dass der Richter in ein Formular oder ein von ihm gefertigtes unvollständiges Schriftstück Blattzahlen, Klammern und Kreuzzeichen einsetzt, mit denen er auf in den Akten befindliche Textpassagen Bezug nimmt (ebenso LG Limburg, Beschluss vom 11.03.2015, 1 Qs 27/15 und 1 Qs 34/15, bezüglich der Durchsuchungsbeschlüsse in der vorliegenden Sache; LG Siegen, Beschluss vom 25.10.2010, 10 Qs 104/09, insbesondere Rn 13, zitiert nach juris; LG Arnsberg, Beschluss vom 25.11.2009, 2 Qs 84/09, beck online, mit zustimmender Anmerkung Peglau, jurisPR-StrafR 3/2010 Anm. 4, zitiert nach juris; im Ergebnis ebenso, aber auf eine fehlende Begründung bei der Sachprüfung abstellend, LG Kiel, Beschluss vom 20.03.2009, 46 Qs 17/09, zitiert nach juris; wie hier auch für den Fall eines Haftbefehls Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 16.01.2012, 2 Ws 13/12, Rn 6, zitiert nach juris; im Ergebnis wohl auch für den Fall eines Beschlusses OLG Hamm, Beschluss vom 12.11.2013, III-1 Vollz (Ws) 517/13, Rn 4, zitiert nach juris; ferner auch für den Fall des Rubrums eines verfahrensbeendenden Beschlusses im OWi-Verfahren OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 04.12.2014, 2 Ss-OWi 1041/14, Rn 6 ff., zitiert nach juris; weiterhin Beck-OK/Larcher, StPO, 2014, § 33 Rn 3, beck online ).

    Ob ein Beschluss, bei dem sich aus den nicht in Bezug genommenen, sondern im Formular selbst eingetragenen Teilen bereits eine hinreichende Entscheidung und Begründung ergibt, als jedenfalls in diesem Umfang wirksam anzusehen ist (so wohl im Ergebnis Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 16.01.2012, 2 Ws 13/12, Rn 6, zitiert nach juris), muss hier nicht entschieden werden.

  • OLG Karlsruhe, 23.11.2015 - 2 Ws 502/15

    Maßregelvollstreckung: Sachverständigengutachten bei Entscheidung über die

    Erklärt der Untergebrachte, er werde sich von dem von der Strafvollstreckungskammer ausgewählten Sachverständigen nicht explorieren lassen und erklärt er zugleich seine Bereitschaft, sich von einem anderen - anerkannten - Sachverständigen explorieren zu lassen, so wird die Aufklärungspflicht es in der Regel gebieten, der Anregung des Untergebrachten zu folgen und den von ihm vorgeschlagenen Sachverständigen zu wählen, weil das auf der Grundlage einer ausführlichen Exploration gewonnene Sachverständigengutachten einen ungleich größeren Aufklärungsgewinn als das nach Aktenlage erstellte Gutachten verspricht (Senat, Die Justiz 2011, 10, 11; Beschluss vom 19.1.2012 - 2 Ws 13/12).
  • OLG Nürnberg, 31.01.2013 - 2 Ws 17/13

    Entscheidung über die bedingte Entlassung aus der Unterbringung in einem

    Die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde des Verurteilten hat das Oberlandesgericht Nürnberg mit Beschluss vom 6.2.2012 (2 Ws 13/12) als unbegründet verworfen.
  • OLG Rostock, 04.11.2019 - 20 Ws 190/19

    Strafvollstreckungssache: Einhaltung des Schriftlichkeitserfordernisses bei

    Die so durch den Urkundsbeamten ergänzte Fassung der Ausfertigung weicht von der richterlich unterzeichneten Urschrift ab und verfehlt die Funktion von Beschlussausfertigungen, das Schriftstück wortgetreu und vollständig wiederzugeben (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 16.01.2012 - 2 Ws 13/12 - juris -).
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