Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 07.03.2012

Rechtsprechung
   BFH, 22.12.2011 - V R 29/10   

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https://dejure.org/2011,3199
BFH, 22.12.2011 - V R 29/10 (https://dejure.org/2011,3199)
BFH, Entscheidung vom 22.12.2011 - V R 29/10 (https://dejure.org/2011,3199)
BFH, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - V R 29/10 (https://dejure.org/2011,3199)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug aus Strafverteidigerkosten und zum Leistungsbezug durch mehrere Empfänger

  • lexetius.com

    Vorsteuerabzug aus Strafverteidigerleistungen beim Vorwurf der Auftragserlangung durch Bestechung potentieller Auftraggeber - Direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen Eingangsumsatz und Ausgangsumsatz

  • openjur.de

    EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug aus Strafverteidigerkosten und zum Leistungsbezug durch mehrere Empfänger

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 15 Abs 1, UStG § 2 Abs 2 Nr 2, EWGRL 388/77 Art 17 Abs 2 Buchst a, EWGRL 388/77 Art 22 Abs 3 Buchst b
    EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug aus Strafverteidigerkosten und zum Leistungsbezug durch mehrere Empfänger

  • Bundesfinanzhof

    EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug aus Strafverteidigerkosten und zum Leistungsbezug durch mehrere Empfänger

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 1 UStG 2005, § 2 Abs 2 Nr 2 UStG 2005, Art 17 Abs 2 Buchst a EWGRL 388/77, Art 22 Abs 3 Buchst b EWGRL 388/77
    EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug aus Strafverteidigerkosten und zum Leistungsbezug durch mehrere Empfänger

  • IWW
  • IWW
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vorsteuerabzug von Strafverteidigerkosten - Vorlage an den EuGH

  • Betriebs-Berater

    EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug aus Strafverteidigerkosten

  • rewis.io

    EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug aus Strafverteidigerkosten und zum Leistungsbezug durch mehrere Empfänger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kriterien zur Bestimmung des direkten und unmittelbaren Zusammenhangs bei der Auslegung des Begriffs für "Zwecke seiner besteuerten Umsätze" i.S.v. Art. 17 Abs. 2 a RL 77/388/EWG; Voraussetzungen für die Berechtigung eines eine Leistung in Auftrag gebenden ...

  • rechtsportal.de

    Kriterien zur Bestimmung des direkten und unmittelbaren Zusammenhangs bei der Auslegung des Begriffs für "Zwecke seiner besteuerten Umsätze" i.S.v. Art. 17 Abs. 2 a RL 77/388/EWG; Voraussetzungen für die Berechtigung eines eine Leistung in Auftrag gebenden ...

  • datenbank.nwb.de

    EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug aus Strafverteidigerkosten und zum Leistungsbezug durch mehrere Empfänger

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug aus Strafverteidigerkosten und zum Leistungsbezug durch mehrere Empfänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Neues zum Vorsteuerabzug

  • IWW (Kurzinformation)

    Vorsteuer aus Strafverteidigerrechnungen

  • IWW (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungskosten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsteuer aus Strafverteidigerkosten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vorlagebeschluss zum EuGH - BFH will Vorsteuerabzug für Strafverteidigerkosten prüfen lassen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kriterien zur Bestimmung des direkten und unmittelbaren Zusammenhangs bei der Auslegung des Begriffs für "Zwecke seiner besteuerten Umsätze" i.S.v. Art. 17 Abs. 2 a RL 77/388/EWG; Voraussetzungen für die Berechtigung eines eine Leistung in Auftrag gebenden ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug aus Strafverteidigerkosten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorlagebeschluss - Vorsteuer aus Strafverteidigerkosten

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Neues zum Vorsteuerabzug

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Unternehmer: Kein Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungskosten

  • kanzlei-weinhold.de (Kurzinformation)

    Vorsteuer aus Strafverteidigerkosten nicht abzugsfähig

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

  • haufe.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage: Vorsteuerabzug aus Strafverteidigerkosten - Leistungsbezug durch mehrere Empfänger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 236, 242
  • BB 2012, 1265
  • BB 2012, 669
  • DB 2012, 14
  • DB 2012, 666
  • BStBl II 2012, 441
  • StraFo 2012, 129
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 08.06.2000 - C-98/98

    Midland Bank

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - V R 29/10
    Dabei differenziert der EuGH in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 6. April 1995 C-4/94, BLP, Slg. 1995, I-983; vom 8. Juni 2000 C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177; vom 22. Februar 2001 C-408/98, Abbey National, Slg. 2001, I-1361; vom 13. März 2008 C-437/06, Securenta, Slg. 2008, I-1597, und vom 29. Oktober 2009 C-29/08, SKF, Slg. 2009, I-10413) wie folgt:.

    Dies gilt auch, wenn der Unternehmer z.B. eine Leistung für einen steuerfreien Ausgangsumsatz bezieht, um mittelbar seine zum Vorsteuerabzug berechtigende wirtschaftliche Gesamttätigkeit zu stärken, da "der vom Steuerpflichtigen verfolgte endgültige Zweck unerheblich ist" (EuGH-Urteile BLP in Slg. 1995, I-983 Rdnr. 19; Midland Bank in Slg. 2000, I-4177 Rdnr. 20, und Abbey National in Slg. 2001, I-1361 Rdnr. 25).

    a) Nach der Rechtsprechung des EuGH kommt es für die Bestimmung des direkten und unmittelbaren Zusammenhangs auf die "objektiven Umstände" (EuGH-Urteil Midland Bank in Slg. 2000, I-4177 Rdnr. 32 und Leitsatz 2) und die "objektive Natur des betreffenden Umsatzes" an (EuGH-Urteil BLP in Slg. 1995, I-983 Rdnr. 24).

    Es könnte daher entsprechend den anwaltlichen Beratungsleistungen, um die es im EuGH-Urteil Midland Bank in Slg. 2000, I-4177 ging, zumindest ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zur wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Steuerpflichtigen bestehen.

    d) Subjektive Vorstellungen der GmbH und ihrer Organe wie z.B. das Interesse an der Verhinderung eines Reputationsschadens für die GmbH durch eine strafrechtliche Verurteilung ihrer Mitarbeiter aus Anlass von Handlungen, die diese im Interesse der wirtschaftlichen Tätigkeit der GmbH (angeblich) begangen haben, sind demgegenüber ggf. als nur indirekte und mittelbare Umstände unerheblich; Gleiches gilt für das Interesse der GmbH, eine strafrechtliche Verurteilung ihrer Mitarbeiter zu verhindern und auch in der Zukunft an Bauausschreibungen der öffentlichen Hand wie z.B. von Gemeinden teilnehmen zu können (vgl. zur Unbeachtlichkeit des vom Steuerpflichtigen verfolgten endgültigen Zwecks EuGH-Urteile BLP in Slg. 1995, I-983 Rdnr. 19; Midland Bank in Slg. 2000, I-4177 Rdnr. 20, und Abbey National in Slg. 2001, I-1361 Rdnr. 25; vgl. auch EuGH-Urteil SKF in Slg. 2009, I-10413 Rdnr. 59).

  • EuGH, 06.04.1995 - C-4/94

    BLP Group / Kommissioners of Customs & Excise

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - V R 29/10
    Dabei differenziert der EuGH in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 6. April 1995 C-4/94, BLP, Slg. 1995, I-983; vom 8. Juni 2000 C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177; vom 22. Februar 2001 C-408/98, Abbey National, Slg. 2001, I-1361; vom 13. März 2008 C-437/06, Securenta, Slg. 2008, I-1597, und vom 29. Oktober 2009 C-29/08, SKF, Slg. 2009, I-10413) wie folgt:.

    Dies gilt auch, wenn der Unternehmer z.B. eine Leistung für einen steuerfreien Ausgangsumsatz bezieht, um mittelbar seine zum Vorsteuerabzug berechtigende wirtschaftliche Gesamttätigkeit zu stärken, da "der vom Steuerpflichtigen verfolgte endgültige Zweck unerheblich ist" (EuGH-Urteile BLP in Slg. 1995, I-983 Rdnr. 19; Midland Bank in Slg. 2000, I-4177 Rdnr. 20, und Abbey National in Slg. 2001, I-1361 Rdnr. 25).

    a) Nach der Rechtsprechung des EuGH kommt es für die Bestimmung des direkten und unmittelbaren Zusammenhangs auf die "objektiven Umstände" (EuGH-Urteil Midland Bank in Slg. 2000, I-4177 Rdnr. 32 und Leitsatz 2) und die "objektive Natur des betreffenden Umsatzes" an (EuGH-Urteil BLP in Slg. 1995, I-983 Rdnr. 24).

    d) Subjektive Vorstellungen der GmbH und ihrer Organe wie z.B. das Interesse an der Verhinderung eines Reputationsschadens für die GmbH durch eine strafrechtliche Verurteilung ihrer Mitarbeiter aus Anlass von Handlungen, die diese im Interesse der wirtschaftlichen Tätigkeit der GmbH (angeblich) begangen haben, sind demgegenüber ggf. als nur indirekte und mittelbare Umstände unerheblich; Gleiches gilt für das Interesse der GmbH, eine strafrechtliche Verurteilung ihrer Mitarbeiter zu verhindern und auch in der Zukunft an Bauausschreibungen der öffentlichen Hand wie z.B. von Gemeinden teilnehmen zu können (vgl. zur Unbeachtlichkeit des vom Steuerpflichtigen verfolgten endgültigen Zwecks EuGH-Urteile BLP in Slg. 1995, I-983 Rdnr. 19; Midland Bank in Slg. 2000, I-4177 Rdnr. 20, und Abbey National in Slg. 2001, I-1361 Rdnr. 25; vgl. auch EuGH-Urteil SKF in Slg. 2009, I-10413 Rdnr. 59).

  • EuGH, 22.02.2001 - C-408/98

    Abbey National

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - V R 29/10
    Dabei differenziert der EuGH in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 6. April 1995 C-4/94, BLP, Slg. 1995, I-983; vom 8. Juni 2000 C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177; vom 22. Februar 2001 C-408/98, Abbey National, Slg. 2001, I-1361; vom 13. März 2008 C-437/06, Securenta, Slg. 2008, I-1597, und vom 29. Oktober 2009 C-29/08, SKF, Slg. 2009, I-10413) wie folgt:.

    Dies gilt auch, wenn der Unternehmer z.B. eine Leistung für einen steuerfreien Ausgangsumsatz bezieht, um mittelbar seine zum Vorsteuerabzug berechtigende wirtschaftliche Gesamttätigkeit zu stärken, da "der vom Steuerpflichtigen verfolgte endgültige Zweck unerheblich ist" (EuGH-Urteile BLP in Slg. 1995, I-983 Rdnr. 19; Midland Bank in Slg. 2000, I-4177 Rdnr. 20, und Abbey National in Slg. 2001, I-1361 Rdnr. 25).

    d) Subjektive Vorstellungen der GmbH und ihrer Organe wie z.B. das Interesse an der Verhinderung eines Reputationsschadens für die GmbH durch eine strafrechtliche Verurteilung ihrer Mitarbeiter aus Anlass von Handlungen, die diese im Interesse der wirtschaftlichen Tätigkeit der GmbH (angeblich) begangen haben, sind demgegenüber ggf. als nur indirekte und mittelbare Umstände unerheblich; Gleiches gilt für das Interesse der GmbH, eine strafrechtliche Verurteilung ihrer Mitarbeiter zu verhindern und auch in der Zukunft an Bauausschreibungen der öffentlichen Hand wie z.B. von Gemeinden teilnehmen zu können (vgl. zur Unbeachtlichkeit des vom Steuerpflichtigen verfolgten endgültigen Zwecks EuGH-Urteile BLP in Slg. 1995, I-983 Rdnr. 19; Midland Bank in Slg. 2000, I-4177 Rdnr. 20, und Abbey National in Slg. 2001, I-1361 Rdnr. 25; vgl. auch EuGH-Urteil SKF in Slg. 2009, I-10413 Rdnr. 59).

  • EuGH, 29.10.2009 - C-29/08

    AB SKF - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2, 4, 13 Teil B Buchst. d Nr. 5

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - V R 29/10
    Dabei differenziert der EuGH in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 6. April 1995 C-4/94, BLP, Slg. 1995, I-983; vom 8. Juni 2000 C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177; vom 22. Februar 2001 C-408/98, Abbey National, Slg. 2001, I-1361; vom 13. März 2008 C-437/06, Securenta, Slg. 2008, I-1597, und vom 29. Oktober 2009 C-29/08, SKF, Slg. 2009, I-10413) wie folgt:.

    d) Subjektive Vorstellungen der GmbH und ihrer Organe wie z.B. das Interesse an der Verhinderung eines Reputationsschadens für die GmbH durch eine strafrechtliche Verurteilung ihrer Mitarbeiter aus Anlass von Handlungen, die diese im Interesse der wirtschaftlichen Tätigkeit der GmbH (angeblich) begangen haben, sind demgegenüber ggf. als nur indirekte und mittelbare Umstände unerheblich; Gleiches gilt für das Interesse der GmbH, eine strafrechtliche Verurteilung ihrer Mitarbeiter zu verhindern und auch in der Zukunft an Bauausschreibungen der öffentlichen Hand wie z.B. von Gemeinden teilnehmen zu können (vgl. zur Unbeachtlichkeit des vom Steuerpflichtigen verfolgten endgültigen Zwecks EuGH-Urteile BLP in Slg. 1995, I-983 Rdnr. 19; Midland Bank in Slg. 2000, I-4177 Rdnr. 20, und Abbey National in Slg. 2001, I-1361 Rdnr. 25; vgl. auch EuGH-Urteil SKF in Slg. 2009, I-10413 Rdnr. 59).

  • BFH, 13.12.1994 - VIII R 34/93

    Kosten eines Wiederaufnahmeverfahrens nach strafrechtlicher Verurteilung mit

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - V R 29/10
    Hierzu gehören aber nicht Strafverteidigungskosten, wenn die zur Last gelegte Tat in Ausübung der beruflichen und damit unternehmerischen Tätigkeit begangen wurde (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1994 VIII R 34/93, BFHE 176, 564, BStBl II 1995, 457).
  • BFH, 07.11.2000 - V R 49/99

    Vorsteuerabzug bei Pachtverhältnissen

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - V R 29/10
    Für die zweite Lösung kann ihre Einfachheit für den Fall des Fehlens weiterer Vereinbarungen mit dem Leistenden --wie im Streitfall-- angeführt werden (vgl. Senatsurteile vom 1. Februar 2001 V R 79/99, BFHE 194, 488, BStBl II 2008, 495, und vom 7. November 2000 V R 49/99, BFHE 194, 270, BStBl II 2008, 493).
  • BFH, 01.02.2001 - V R 79/99

    Vermietungsumsätze an Ehegatten

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - V R 29/10
    Für die zweite Lösung kann ihre Einfachheit für den Fall des Fehlens weiterer Vereinbarungen mit dem Leistenden --wie im Streitfall-- angeführt werden (vgl. Senatsurteile vom 1. Februar 2001 V R 79/99, BFHE 194, 488, BStBl II 2008, 495, und vom 7. November 2000 V R 49/99, BFHE 194, 270, BStBl II 2008, 493).
  • EuGH, 21.04.2005 - C-25/03

    HE - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Errichtung eines Wohnhauses durch zwei

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - V R 29/10
    Eine eindeutige Beurteilung ist dabei auch unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 21. April 2005 C-25/03, HE (Slg 2005, I-3123) nicht möglich, da dieses Urteil zur Rechtslage vor Inkrafttreten der im Streitfall zu beachtenden Änderungsrichtlinie 2001/115/EG ergangen ist.
  • EuGH, 03.03.1994 - C-16/93

    Tolsma / Inspecteur der Omzetbelasting

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - V R 29/10
    a) Nach der Rechtsprechung des EuGH setzt die i.S. von Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 77/388/EWG gegen Entgelt ausgeführte Leistung einen unmittelbaren Zusammenhang voraus (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 3. März 1994 C-16/93, Tolsma, Slg. 1994, I-743 Rdnr. 13; vom 16. Oktober 1997 C-258/95, Fillibeck, Slg. 1997, I-5577 Rdnr. 12; vom 21. März 2002 C-174/00, Kennemer Golf & Country Club, Slg. 2002, I-3293 Rdnr. 39), der sich aus einem zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnis ergeben muss, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die Vergütung den Gegenwert für die Leistung bildet (EuGH-Urteile Tolsma in Slg. 1994, I-743 Rdnr. 14; Kennemer Golf & Country Club in Slg. 2002, I-3293 Rdnr. 39; vom 17. September 2002 C-498/99, Town & County Factors Ltd., Slg. 2002, I-7173 Rdnr. 18).
  • BFH, 13.01.2011 - V R 12/08

    Kein Vorsteuerabzug bei Zuwendung von Erschließungsanlagen - Sofortentscheidung

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - V R 29/10
    Der erkennende Senat legt diese Vorschrift entsprechend Art. 17 der Richtlinie 77/388/EWG und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des EuGH aus (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Dezember 2010 V R 17/10, BFHE 232, 243, BStBl II 2012, 53, unter II.1.b; vom 13. Januar 2011 V R 12/08, BFHE 232, 261, BStBl II 2012, 61, unter II.1.b, und vom 27. Januar 2011 V R 38/09, BFHE 232, 278, BStBl II 2012, 68, unter II.2.b).
  • BFH, 18.02.2009 - V R 82/07

    Vorsteuerabzug bei Treuhand - widerstreitende Steuerfestsetzung - Ablaufhemmung:

  • BFH, 09.12.2010 - V R 17/10

    Kein Vorsteuerabzug beim Betriebsausflug, soweit keine Aufmerksamkeit (Grenze 110

  • BFH, 08.09.2010 - XI R 31/08

    Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen für Dienstleistungen zur Erfüllung

  • BFH, 27.01.2011 - V R 38/09

    Kein Vorsteuerabzug beim steuerfreien Beteiligungsverkauf

  • EuGH, 08.02.2007 - C-435/05

    Investrand - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 - Recht auf

  • EuGH, 13.03.2008 - C-437/06

    Securenta - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerpflichtiger, der zugleich

  • EuGH, 16.10.1997 - C-258/95

    Fillibeck

  • EuGH, 21.03.2002 - C-174/00

    Kennemer Golf

  • EuGH, 17.09.2002 - C-498/99

    Town & County Factors

  • BFH, 11.04.2013 - V R 29/10

    Umsatzsteuer: Kein Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungskosten

    Der Senat hat mit Beschluss vom 22. Dezember 2011 V R 29/10 (BFHE 236, 242, BStBl II 2012, 441) das Revisionsverfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
  • BFH, 25.04.2013 - V R 28/11

    Steuerpflicht der innergemeinschaftlichen Lieferung

    aa) Die Person des Abnehmers und damit des Leistungsempfängers bestimmt sich nach ständiger Rechtsprechung des BFH nach dem der Lieferung oder sonstigen Leistung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18. Februar 2009 V R 82/07, BFHE 225, 198, BStBl II 2009, 876, unter II.2.a aa, und BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2011 V R 29/10, BFHE 236, 242, BStBl II 2012, 441, unter II.3.b).
  • BFH, 08.10.2014 - V R 56/13

    Überlassung von Geschäftsführerwohnungen mit Einrichtung - Kein Vorsteuerabzug

    Zwischen dem Leistungsbezug und den zu erzielenden steuerpflichtigen Umsätzen muss ein unmittelbarer und direkter Zusammenhang bestehen (BFH-Urteil vom 22. Dezember 2011 V R 29/10, BFHE 236, 242, BStBl II 2012, 441).
  • FG Düsseldorf, 13.12.2013 - 1 K 2947/11

    Verpachtung an Ehegatten bei alleiniger Unternehmertätigkeit des Ehemannes

    Mit Beschluss vom 17. August 2012 hat die Einzelrichterin das Ruhen des Verfahrens bis zum Ergehen einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs -EuGH- in dem Verfahren auf den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 22. Dezember 2011 V R 29/10 angeordnet.

    Mit Beschluss vom 22. Dezember 2011 V R 29/10 (BFHE 236, 242, BStBl II 2012, 441) hat der BFH dem EuGH u.a. die Frage vorgelegt, ob ein Steuerpflichtiger, der eine Leistung zusammen mit einem Nichtunternehmer in Auftrag gibt, gemäß Art. 17 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG, nun Art. 168 Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie, zum vollen oder nur zum anteiligen Vorsteuerabzug berechtigt ist, und welche Anforderungen bei Bezug einer Leistung durch mehrere Empfänger an die Rechnungserteilung bestehen.

    Der EuGH (Urteil vom 7. März 2012 C-104/12, DB 2013, 497), ebenso wie der BFH in seiner nachfolgenden Entscheidung (Urteil vom 11. April 2013 V R 29/10, BFHE 241, 438, BStBl II 2013, 840), musste zu dieser Frage keine Stellung nehmen, weil bereits die dieser vorausgehende Frage nach der grundsätzlichen Berechtigung des Steuerpflichtigen zum Vorsteuerabzug verneint wurde.

  • BFH, 05.07.2012 - V R 10/10

    Steuerfreiheit von Lieferungen an NATO-Truppenangehörige

    cc) Im Hinblick darauf, dass sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Person des Leistungsempfängers nach dem der Leistung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis richtet (BFH-Urteil vom 18. Februar 2009 V R 82/07, BFHE 225, 198, BStBl II 2009, 876, unter II.2.a aa, m.w.N.; vgl. BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2011 V R 29/10, BFHE 236, 242, BStBl II 2012, 441, unter II.3.b) folgt aus der Auftragsvergabe durch die amtliche Beschaffungsstelle die Lieferung an die Truppe, für die diese Beschaffungsstelle tätig ist.
  • BFH, 10.09.2015 - V R 41/14

    Verhältnis Umsatzsteuer zur Grunderwerbsteuer

    (1) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind der Leistungsinhalt und die Person des Leistungsempfängers nach dem der Leistung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis zu bestimmen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2011 V R 29/10, BFHE 236, 242, BStBl II 2012, 441, Rz 24).
  • BFH, 20.10.2016 - V R 33/14

    Umsatzsteuerrecht: Bestimmung von Leistungsinhalt und Person des

    Der Leistungsinhalt und die Person des Leistungsempfängers sind grundsätzlich nach dem der Leistung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis zu bestimmen (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union Newey vom 20. Juni 2013 C-653/11, EU:C:2013:409, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2013, 851, Rz 40, 43; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Dezember 2012  1 BvR 1747/11, juris, Rz 7; Vorlagebeschluss des Senats vom 22. Dezember 2011 V R 29/10, BFHE 236, 242, BStBl II 2012, 441, Rz 23 f.; Senatsurteil vom 10. September 2015 V R 41/14, BFHE 251, 439, BStBl II 2016, 308, Rz 18).
  • FG Düsseldorf, 16.05.2012 - 5 K 3311/10

    Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach einer Beurteilung der Ausgangsumsätze aus

    Soweit die von der Klägerin geltend gemachten Vorsteuerabzugsbeträge Eingangsleistungen betreffen, welche im Zusammenhang mit der Strafverteidigung ihres Geschäftsführers A von der Klägerin in Anspruch genommen wurden, hält es das Gericht schon für sehr fraglich, ob die zugrunde liegenden Leistungen i.S. von § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG "für das Unternehmen" der Klägerin bezogen wurden oder nicht vielmehr außerunternehmerische, private Zwecke ihres Geschäftsführers betreffen (siehe zu dieser Problematik EuGH-Vorlage des BFH vom 22.12.2011 V R 29/10, BFH/NV 2012, 673).
  • FG Düsseldorf, 04.09.2019 - 5 K 1377/17
    Der Leistungsinhalt und die Person des Leistungsempfängers sind grundsätzlich nach dem der Leistung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis zu bestimmen (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union Newey vom 20. Juni 2013 C-653/11, EU:C:2013:409, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2013, 851, Rz 40, 43; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Dezember 2012 1 BvR 1747/11, juris, Rz 7; Vorlagebeschluss des Senats vom 22. Dezember 2011 V R 29/10, BFHE 236, 242, BStBl II 2012, 441, Rz 23 f.; Senatsurteil vom 10. September 2015 V R 41/14, BFHE 251, 439, BStBl II 2016, 308, Rz 18).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4841
BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10 (https://dejure.org/2012,4841)
BVerfG, Entscheidung vom 07.03.2012 - 2 BvR 988/10 (https://dejure.org/2012,4841)
BVerfG, Entscheidung vom 07. März 2012 - 2 BvR 988/10 (https://dejure.org/2012,4841)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK; § 119 StPO; § 148 StPO
    Untersuchungshaft; Rechtsschutzbedürfnis bei der Verfassungsbeschwerde; faires Verfahren; Verteidigergespräche (telefonische)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Verweigerung von Telefonaten einer Untersuchungsgefangenen mit ihrem Verteidiger - Zum Verhältnis von § 119 Abs 4 S 1 StPO nF zu § 148 StPO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 119 Abs 1 StPO vom 07.04.1987, § 119 Abs 3 StPO vom 07.04.1987
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Verweigerung von Telefonaten einer Untersuchungsgefangenen mit ihrem Verteidiger - Zum Verhältnis von § 119 Abs 4 S 1 StPO nF zu § 148 StPO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 119 Abs 1 StPO vom 07.04.1987, § 119 Abs 3 StPO vom 07.04.1987
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Verweigerung von Telefonaten einer Untersuchungsgefangenen mit ihrem Verteidiger - Zum Verhältnis von § 119 Abs 4 S 1 StPO nF zu § 148 StPO

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend der Verletzung des Rechts auf effektive Verteidigung im Zusammenhang mit einer Untersuchungshaft; Verfassungsbeschwerde betreffend den fernmündlichen Verkehr zwischen einem Untersuchungsgefangenen und seinem Verteidiger

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Verweigerung von Telefonaten einer Untersuchungsgefangenen mit ihrem Verteidiger - Zum Verhältnis von § 119 Abs 4 S 1 StPO nF zu § 148 StPO

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde betreffend der Verletzung des Rechts auf effektive Verteidigung im Zusammenhang mit einer Untersuchungshaft; Verfassungsbeschwerde betreffend den fernmündlichen Verkehr zwischen einem Untersuchungsgefangenen und seinem Verteidiger

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafverfahren - Fernmündlicher Verkehr eines Untersuchungsgefangenen mit seinem Verteidiger

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verbot von Verteidigertelefonaten zulässig?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 19, 326
  • NJW 2012, 2790
  • StV 2012, 610
  • StraFo 2012, 129
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (37)

  • BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvR 275/83

    Anrechnung der Gebühren des zur Verfahrenssicherung bestellten

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10
    a) Maßnahmen, die den freien Kontakt zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger behindern, berühren das Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 49, 24 ), das seine Grundlage im Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip hat (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 38, 105 ; 40, 95 ; 65, 171 ; 66, 313 ; 77, 65 ; 86, 288 ).

    Werden die das Recht auf ein faires Verfahren ausgestaltenden Vorschriften der Strafprozessordnung missachtet oder berücksichtigen die Gerichte bei ihrer Auslegung und Anwendung nicht hinreichend die Tragweite des Rechtsstaatsgebots, so ist das Recht auf ein faires Verfahren verletzt (vgl. zu den Vorschriften über die Mitwirkung des Verteidigers BVerfGE 65, 171 ; 66, 313 ).

    cc) Die Gerichte haben sich darüber hinaus auch mit der Frage, inwieweit schon die Darlegungslast, die Beschuldigten beziehungsweise ihren Verteidigern mit der Beschränkung wechselseitigen Telefonkontakts auf besonders zu begründende Dringlichkeitsfälle auferlegt wird, mit dem Anspruch auf Vertraulichkeit der Verteidigerkommunikation in Konflikt gerät, sowie mit der Bedeutung telefonischer Kontaktmöglichkeiten für die Effektivität des vom Recht auf ein faires Verfahren umfassten (vgl. BVerfGE 34, 293 ; 38, 105 ; 39, 156 ; 66, 313 ; 68, 237 ; 110, 226 ) und in § 137 StPO einfachgesetzlich verankerten Rechts auf freie Wahl des Verteidigers nicht auseinandergesetzt.

  • BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72

    Ensslin-Kassiber

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10
    Angesichts der herausragenden Bedeutung des Zugangs eines Beschuldigten zu dem Verteidiger seines Vertrauens (vgl. BVerfGE 15, 226 ; 34, 293 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2008 - 2 BvR 2341/08 -, juris) und des daraus folgenden Gewichts von Grundrechtseingriffen, die die Kommunikation mit dem Verteidiger betreffen, entfällt das Rechtsschutzinteresse auch nicht deshalb, weil der gerügte Grundrechtseingriff nicht die erforderliche Schwere erreichte.

    cc) Die Gerichte haben sich darüber hinaus auch mit der Frage, inwieweit schon die Darlegungslast, die Beschuldigten beziehungsweise ihren Verteidigern mit der Beschränkung wechselseitigen Telefonkontakts auf besonders zu begründende Dringlichkeitsfälle auferlegt wird, mit dem Anspruch auf Vertraulichkeit der Verteidigerkommunikation in Konflikt gerät, sowie mit der Bedeutung telefonischer Kontaktmöglichkeiten für die Effektivität des vom Recht auf ein faires Verfahren umfassten (vgl. BVerfGE 34, 293 ; 38, 105 ; 39, 156 ; 66, 313 ; 68, 237 ; 110, 226 ) und in § 137 StPO einfachgesetzlich verankerten Rechts auf freie Wahl des Verteidigers nicht auseinandergesetzt.

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10
    a) Maßnahmen, die den freien Kontakt zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger behindern, berühren das Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 49, 24 ), das seine Grundlage im Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip hat (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 38, 105 ; 40, 95 ; 65, 171 ; 66, 313 ; 77, 65 ; 86, 288 ).

    cc) Die Gerichte haben sich darüber hinaus auch mit der Frage, inwieweit schon die Darlegungslast, die Beschuldigten beziehungsweise ihren Verteidigern mit der Beschränkung wechselseitigen Telefonkontakts auf besonders zu begründende Dringlichkeitsfälle auferlegt wird, mit dem Anspruch auf Vertraulichkeit der Verteidigerkommunikation in Konflikt gerät, sowie mit der Bedeutung telefonischer Kontaktmöglichkeiten für die Effektivität des vom Recht auf ein faires Verfahren umfassten (vgl. BVerfGE 34, 293 ; 38, 105 ; 39, 156 ; 66, 313 ; 68, 237 ; 110, 226 ) und in § 137 StPO einfachgesetzlich verankerten Rechts auf freie Wahl des Verteidigers nicht auseinandergesetzt.

  • BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvR 462/82

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei der Revision in

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10
    a) Maßnahmen, die den freien Kontakt zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger behindern, berühren das Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 49, 24 ), das seine Grundlage im Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip hat (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 38, 105 ; 40, 95 ; 65, 171 ; 66, 313 ; 77, 65 ; 86, 288 ).

    Werden die das Recht auf ein faires Verfahren ausgestaltenden Vorschriften der Strafprozessordnung missachtet oder berücksichtigen die Gerichte bei ihrer Auslegung und Anwendung nicht hinreichend die Tragweite des Rechtsstaatsgebots, so ist das Recht auf ein faires Verfahren verletzt (vgl. zu den Vorschriften über die Mitwirkung des Verteidigers BVerfGE 65, 171 ; 66, 313 ).

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10
    Bei gewichtigen Grundrechtseingriffen ist vom Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses im Verfassungsbeschwerdeverfahren auch dann auszugehen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene nach dem regelmäßigen Geschäftsgang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum erlangen konnte (vgl. BVerfGE 117, 244 ; BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2008 - 2 BvR 1661/06 -, juris).

    Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ), auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. nur BVerfGE 110, 77 ; BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 1023/08 -, NJW 2011, S. 137 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2006 - 2 BvR 1419/05 -, juris, vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u.a. -, NJW 2000, S. 273, und vom 14. Februar 1994 - 2 BvR 2091/93 -, juris).

  • BVerfG, 20.04.2007 - 2 BvR 203/07

    Verletzung des Rechtsschutzanspruchs eines Häftlings (Art 19 Abs 4 GG)durch

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10
    Bei gewichtigen Grundrechtseingriffen ist vom Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses im Verfassungsbeschwerdeverfahren auch dann auszugehen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene nach dem regelmäßigen Geschäftsgang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum erlangen konnte (vgl. BVerfGE 117, 244 ; BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2008 - 2 BvR 1661/06 -, juris).

    Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ), auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. nur BVerfGE 110, 77 ; BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 1023/08 -, NJW 2011, S. 137 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2006 - 2 BvR 1419/05 -, juris, vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u.a. -, NJW 2000, S. 273, und vom 14. Februar 1994 - 2 BvR 2091/93 -, juris).

  • BGH, 05.11.1985 - 2 StR 279/85

    Überwachung des Telefonanschlusses eines Strafverteidigers

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10
    Unabhängig von der Frage, inwieweit dies Beschränkungen der Häufigkeit telefonischer Kontaktaufnahme zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger aus Gründen der Anstaltsordnung zulässt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. September 1994 - 1 Ws 197/94 -, StV 1995, S. 260 f.; KG, Beschluss vom 2. November 2001 - 1 AR 1192/00 u.a. -, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 2. April 2003 - I Ws 118/03 -, juris; LG Dresden, Beschluss vom 6. September 2011 - 5 Qs 110/11 -, StraFo 2011, S. 393 ; zur notwendigen Sicherstellung der Verteidigereigenschaft OLG Köln, Beschluss vom 12. August 2010 - 2 Ws 498/10 -, NStZ 2011, S. 55), ist danach für die nicht von § 148 Abs. 2 StPO erfassten Fälle jedenfalls eine Überwachung stattfindender Telefonate zwischen einem Beschuldigten und seinem nicht selbst tat- oder teilnahmeverdächtigen Verteidiger ausgeschlossen (vgl. BGHSt 33, 347 m.w.N. zur Frage der Überwachung nach § 100a StPO; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl. 2011, § 148 Rn. 16; Laufhütte, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, § 148 Rn. 7; Julius, in: Heidelberger Kommentar zur StPO, 4. Aufl. 2009, § 148 Rn. 9; Lüderssen/Jahn, in: Löwe-Rosenberg, StPO, Bd. 4, 26. Aufl. 2007, § 148 Rn. 14).
  • BGH, 17.05.2011 - 1 StR 208/11

    Unüberwachte Telefongespräche mit dem Verteidiger in der Untersuchungshaftanstalt

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10
    Die Annahme, es sei grundsätzlich nicht hinreichend gewährleistet, dass es sich bei einer auf diesem Wege erreichten Person, die der Verteidiger zu sein behauptet, tatsächlich um den Verteidiger handelt, bedürfte näherer Begründung, die sich auch damit auseinanderzusetzen hätte, dass der Strafverteidiger kraft seiner Stellung als Organ der Rechtspflege nach geltendem Recht einen Vertrauensvorschuss genießt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Januar 2006 - 2 BvR 2/06 -, NJW 2006, S. 1500 ; vgl. auch EGMR, Urteil vom 28. November 1991, S. ./. Schweiz, Beschwerde Nr. 12629/87 u.a., Rn. 48; Urteil vom 25. März 1992, Campbell ./. Vereinigtes Königreich, Beschwerde Nr. 13590/88, Rn. 46; Urteil vom 12. Mai 2005, Öcalan ./. Türkei, Beschwerde Nr. 46221/99, Rn. 133; Urteil vom 13. März 2007, Castravet ./. Moldawien, Beschwerde Nr. 23393/05, Rn. 49 f.; zur Frage des Missbrauchsausschlusses BGH, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 1 StR 208/11 -, NStZ 2011, S. 592).
  • BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 163/56

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausschließung eines Verteidigers

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10
    Angesichts der herausragenden Bedeutung des Zugangs eines Beschuldigten zu dem Verteidiger seines Vertrauens (vgl. BVerfGE 15, 226 ; 34, 293 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2008 - 2 BvR 2341/08 -, juris) und des daraus folgenden Gewichts von Grundrechtseingriffen, die die Kommunikation mit dem Verteidiger betreffen, entfällt das Rechtsschutzinteresse auch nicht deshalb, weil der gerügte Grundrechtseingriff nicht die erforderliche Schwere erreichte.
  • BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 7/68

    Verfassungsmäßigkeit der Nebenklagevorschriften der StPO

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10
    a) Maßnahmen, die den freien Kontakt zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger behindern, berühren das Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 49, 24 ), das seine Grundlage im Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip hat (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 38, 105 ; 40, 95 ; 65, 171 ; 66, 313 ; 77, 65 ; 86, 288 ).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77

    Kontaktsperre-Gesetz

  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 14.02.1994 - 2 BvR 2091/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Eilrechtsschutz in Strafvollzugssachen

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 28.09.1999 - 2 BvR 1897/95

    Ermittlungsrichter ist für Beschränkungen im Rahmen von Beugehaft nicht zuständig

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

  • BVerfG, 05.01.2006 - 2 BvR 2/06

    Grundrecht der Freien Berufsausübung (sitzungspolizeiliche Anordnung gegen einen

  • BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 1419/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Maßnahme im Maßregelvollzug

  • BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06

    Sicherheitsmaßnahmen im Vollzug von Arrest während der Untersuchungshaft

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 2341/08

    Ausschluss eines Pflichtverteidigers (Begünstigung; Weiterleitung von Briefen;

  • BVerfG, 08.06.2010 - 2 BvR 432/07

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08

    Menschenwürde (gerichtliche Überprüfung menschenunwürdiger

  • BVerfG, 15.11.2010 - 2 BvR 1183/09

    Anspruch auf rechtliches Gehör (beharrlicher und wiederholter Verstoß; Anspruch

  • EGMR, 13.03.2007 - 23393/05

    CASTRAVET v. MOLDOVA

  • LG Dresden, 06.09.2011 - 5 Qs 110/11
  • OLG Köln, 12.08.2010 - 2 Ws 498/10

    Führung eines unüberwachten Ferngesprächs mit einem ausländischen Verteidiger in

  • OLG Stuttgart, 21.09.1994 - 1 Ws 197/94

    Ausländischer Beschuldigter; Untersuchungshaft; Telefongespräch; Angehörige;

  • OLG Rostock, 02.04.2003 - I Ws 118/03
  • BGH, Ermittlungsrichter, 23.05.1989 - 1 BGs 151/89

    Verteidigung - Beschränkung des Verkehrs mit dem Verteidiger -

  • EGMR, 12.05.2005 - 46221/99

    Recht auf Freiheit und Sicherheit (Freiheit der Person; rechtmäßige

  • EGMR, 28.11.1991 - 12629/87

    S. v. SWITZERLAND

  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Das Bundesverfassungsgericht hat für den ähnlich gelagerten Fall der Überwachung der Verteidigerkommunikation im Strafverfahren mehrfach festgestellt, dass Überwachungsmaßnahmen gegenüber dem Strafverteidiger nicht von vornherein und in jedem Fall unstatthaft sind, aber bei Maßnahmen, die den freien Kontakt zwischen dem Beschuldigten und seiner Verteidigung behindern, das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren berührt ist (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 49, 24 ; BVerfGK 11, 33 ; 19, 326 ; vgl. auch BVerfGE 109, 279 ; 110, 226 ; 113, 29 ).
  • BVerfG, 16.10.2023 - 2 BvR 1330/23

    Mangels substantiierter Darlegung einer möglichen Grundrechtsverletzung

    Soweit unter pauschalem Verweis auf die Gesetzeshistorie und entsprechende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vorgebracht wird, die Regelung des § 148 Abs. 2 StPO sei auf eine "Zeit besonderer terroristischer Aktivitäten ausgerichtet" gewesen und eine Anwendung sei deshalb auch heute nur in einer ähnlich bedrohlichen Situation möglich, setzen sich die Beschwerdeführer nicht mit der Möglichkeit oder dem Erfordernis einer entsprechend engen Auslegung der Vorschrift und der dazu ergangenen Rechtsprechung auseinander (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, Rn. 32, im Anschluss an BGHSt 36, 205 m.w.N.).

    aa) Maßnahmen, die den freien Kontakt zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger behindern, berühren das Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 49, 24 ), das seine Grundlage im Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip hat (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 38, 105 ; 40, 95 ; 65, 171 ; 66, 313 ; 77, 65 ; 86, 288 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, Rn. 30).

    Werden die das Recht auf ein faires Verfahren ausgestaltenden Vorschriften der Strafprozessordnung missachtet oder berücksichtigen die Gerichte bei ihrer Auslegung und Anwendung nicht hinreichend die Tragweite des Rechtsstaatsgebots, so ist das Recht auf ein faires Verfahren verletzt (vgl. zu den Vorschriften über die Mitwirkung des Verteidigers BVerfGE 65, 171 ; 66, 313 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, Rn. 30).

    Vor diesem Hintergrund ist eine enge Auslegung der Vorschrift verfassungsrechtlich geboten (vgl. dazu bereits BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, Rn. 32, im Anschluss an BGHSt 36, 205 m.w.N.).

  • BVerfG, 15.11.2022 - 2 BvR 1139/22

    Überwachung von Telefonaten während der Untersuchungshaft (schwerwiegender

    a) Die Maßstäbe zur Beurteilung haftgrundbezogener Beschränkungen in der Untersuchungshaft sind in zahleichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aufgestellt worden (vgl. zur Besuchsüberwachung BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Oktober 2014 - 2 BvR 1513/14 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 1996 - 2 BvR 634/96 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1993 - 2 BvR 1479/93 -, juris; zur Verweigerung von Telefonaten mit dem Verteidiger vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 - zur Beschränkung des Besuchsverkehrs BVerfGE 34, 384 ; zur Postkontrolle BVerfGK 19, 140 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 67/11

    Strafvollzug (Haftraumunterbringung; gemeinsame Unterbringung; Nichtraucher;

    Ein Rechtsschutzinteresse besteht trotz Erledigung unter anderem dann fort, wenn ein gewichtiger Grundrechtseingriff von solcher Art geltend gemacht wird, dass gerichtlicher Rechtsschutz dagegen typischerweise nicht vor Erledigungseintritt erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 110, 77 ; 117, 71 ; für den Bereich des Haftvollzuges BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. November 2010 - 2 BvR 2111/09 -, juris; vom 3. August 2011 - 2 BvR 1739/10 -, juris; vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, StraFo 2012, S. 129 ; vom 28. Oktober 2012 - 2 BvR 737/11 -, juris).
  • BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12

    Strafvollzug (Lockerungen; Ausführung zum Sterbebett des Vaters); effektiver

    Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können daher neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz ihres besonders hohen Gewichts wegen unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ) auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. BVerfGE 110, 77 ; für den Bereich des Haftvollzuges BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. November 2010 - 2 BvR 2111/09 -, juris, vom 3. August 2011 - 2 BvR 1739/10 -, juris, vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, StraFo 2012, S. 129 , und vom 28. Oktober 2012 - 2 BvR 737/11 -, juris).
  • BVerfG, 28.10.2012 - 2 BvR 737/11

    Rechtsschutzbedürfnis (Fortbestehen; gewichtiger Grundrechtseingriff); Grundrecht

    Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ), auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. nur BVerfGE 110, 77 ; BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, juris, m.w.N.).
  • BayObLG, 29.06.2020 - 204 StObWs 102/20

    Rechtswidrigkeit der Versagung eines Telefongesprächs mit dem Verteidiger im

    dd) Unabhängig von der Regelung in Art. 35 Abs. 1 Satz 1 BayStVollzG ist nach überwiegender und zutreffender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass Telefongespräche des Gefangenen mit seinem Verteidiger oder mit seinem Rechtsanwalt zum Zwecke der Besprechung in einer ihn betreffenden Rechtssache grundsätzlich zu ermöglichen sind [vgl. zur Untersuchungshaft: BVerfG, Kammerbeschluss vom 7.3.2012 - 2 BvR 988/10, NJW 2012, 2790; zur Sicherungsverwahrung in Nordrhein-Westfalen; BVerfG, Kammerbeschluss vom 3.12.2013 - 2 BvR 2299/13, NStZ-RR 2014, 121; zum Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen: OLG Hamm Beschluss vom 15.9.2015 - Vollz (Ws) 401/15, in juris; so auch Dessecker, in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 7. Aufl., 9. Kap. D. Rn. 4; Knauer, in Feest/Lesting/Lindemann, StVollzG, 7. Aufl., § 30 LandesR Rn. 15; Laubenthal, in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, a.a.O Abschn. E, Rn. 100; Callless/Müller-Dietz, a.a.O"§ 32 Rn. 1; and Ansicht Schwind in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 6. Aufl., § 32 Rn. 2, außer wenn zweifelsfrei feststeht, dass der telefonische Gesprächspartner auch der Verteidiger ist], Dies gilt zumal dann, wenn gesetzliche oder gerichtlich gesetzte Fristen einzuhalten sind (vgl. OLG Köln, NStZ 1990 104).

    Dies steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerlchts zum telefonischen Kontakt des Beschuldigten mit seinem Verteidiger (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss, vom 7.3.2012 - 2 BvR 988/10, NJW 2012, 2790, juris Rn. 30 ff.).

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bereits die Darlegungslast, die Strafgefangenen beziehungsweise ihren Verteidigern mit der Beschränkung wechselseitigen Telefonkontakts auf besonderers zu begründende Drinlichkeitsfälle auferlegt wird, mit dem Anspruch auf Vertraulichkeit der Veteidigerkommunikation in Konflikt geraten kann und dass eine telefonische Kontaktmöglichkeit erhebliche Bedeutung für die Efffektivität des vom Recht auf ein faires Verfahren umfassten und in § 137 StPO einfachgesetzlich verankerten Rechts auf freie Wahl des Verteidigers hat (vgl. hierzu BVerfG, Kammerbeschluss vom 7.3.2012 - 2 BvR 988/10, NJW 2012, 2790, juris Rn. 36 m.w.N).

    Die gewünschte telefonische Verbindung kann unter Nutzung der Telefonnumer, die der als solcher ausgewiesene REchtsanwalt angegeben hat, von der Justizvollzugsanstalt selbst hergestellt werden (vgl. BVerf, Kammerbeschluss vom 7.3.2012 - 2BvR 988/10, NJW 2012, 2790, juris Rn. 35).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 19.11.2019 - VGH B 10/19

    Versagung eines Rechtsanwaltsbesuchs bei einem Untersuchungshäftling mangels

    aa) § 148 Abs. 1 StPO schützt als Grundlage effektiver Verteidigung das Recht auf unüberwachte Kommunikation zwischen Beschuldigtem und Verteidiger sowie das Recht des inhaftierten Beschuldigten auf jederzeitigen Verteidigerkontakt; Einschränkungen und Behinderungen dieses freien Kontakts berühren das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, NJW 2012, 2790 [2792]; Thomas/Kämpfer, in: Münchener Kommentar zur StPO, 2014, § 148 Rn. 1 f., 26).

    Die Stellung des Strafverteidigers als Organ der Rechtspflege und der ihm zukommende Vertrauensvorschuss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, NJW 2012, 2790 [2792]) werden dadurch nicht in Frage gestellt.

  • BVerfG, 17.10.2012 - 2 BvR 736/11

    Rechtsschutzbedürfnis (Fortbestehen; gewichtiger Grundrechtseingriff); Vollzug

    Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ), auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. nur BVerfGE 110, 77 ; BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März2012 - 2 BvR 988/10 -, NJW 2012, S. 2790 , m.w.N.).
  • BVerfG, 05.03.2015 - 2 BvR 746/13

    Mit einer Entkleidung verbundene Durchsuchung eines Strafgefangenen (allgemeines

    Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ), auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. nur BVerfGE 110, 77 ; BVerfGK 11, 54 ; 19, 326 ).
  • OLG Hamburg, 12.07.2022 - 1 Ws 27/22

    Untersuchungshaft: Rechtmäßigkeit einer coronabedingten 23-stündiger Einsperrung

  • BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1188/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung

  • OLG Hamburg, 20.06.2022 - 1 Ws 16/22

    Coronapandemie und JVA: Dreiundzwanzigstündige Einsperrung im Haftraum für zwei

  • BVerfG, 03.12.2013 - 2 BvR 2299/13

    Vollzug der Sicherungsverwahrung (Verteidigergespräche; Telefonate mit dem

  • BayObLG, 23.01.2024 - 204 StObWs 578/23

    Strafvollstreckungskammer, Rechtsschutzinteresse, Wiederholungsgefahr, Kosten des

  • OLG Saarbrücken, 01.07.2022 - 4 Ws 194/22

    (Beschwerderecht eines Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung einer von ihm

  • OLG Karlsruhe, 29.06.2020 - 12 W 5/20

    Rechtsstreit über Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung: Wahrung

  • BayObLG, 25.01.2021 - 203 StObWs 514/20

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Strafvollstreckungskammer, Freiheitsstrafe,

  • VG Berlin, 24.02.2017 - 10 K 320.16

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • BayObLG, 03.11.2023 - 204 StObWs 221/23

    Anforderungen an die Haftbedingungen, insbesondere an den Sichtschutz von

  • OLG München, 18.02.2022 - 1 Ws 49/22

    Auswirkung von Verfahrensmängeln bei der Eröffnung eines Haftbefehls

  • BayObLG, 17.11.2020 - 204 StObWs 277/20

    Nichtraucherschutz in Justizvollzugsanstalt

  • BayObLG, 18.11.2020 - 204 StObWs 385/20

    Nichtraucherschutz im Justizvollzug

  • BayObLG, 15.02.2023 - 204 StObWs 490/22

    Strafvollstreckungskammer, Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens,

  • OLG Frankfurt, 23.08.2018 - 3 Ws 975/17

    Verteidigerbesuch während der Durchführung besonderer Sicherungsmaßnahmen

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