Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.04.2013

Rechtsprechung
   BGH, 19.03.2013 - 3 StR 26/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7440
BGH, 19.03.2013 - 3 StR 26/13 (https://dejure.org/2013,7440)
BGH, Entscheidung vom 19.03.2013 - 3 StR 26/13 (https://dejure.org/2013,7440)
BGH, Entscheidung vom 19. März 2013 - 3 StR 26/13 (https://dejure.org/2013,7440)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 253 Abs 1 StPO
    Beweisaufnahme im Strafverfahren: Protokollverlesung zur Gedächtnisstütze bei der Vernehmung einer Verhörsperson

  • Wolters Kluwer

    Verwendung einer durch eine Verhörsperson angefertigten Niederschrift zum ergänzenden Urkundenbeweis bei Erinnerungsmängeln

  • rewis.io

    Beweisaufnahme im Strafverfahren: Protokollverlesung zur Gedächtnisstütze bei der Vernehmung einer Verhörsperson

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 253 Abs. 1; StPO § 254 Abs. 1
    Verwendung einer durch eine Verhörsperson angefertigten Niederschrift zum ergänzenden Urkundenbeweis bei Erinnerungsmängeln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Anfängerfehler - dann Grundkurs beim BGH: Die Verlesung der polizeilichen Vernehmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 479
  • StV 2013, 545
  • StraFo 2013, 286
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.05.1983 - 1 StR 246/83

    Zeitpunkt der Ablehnung eines Beweisantrags - Form der Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 19.03.2013 - 3 StR 26/13
    Die Vorschrift ist nur anwendbar, wenn es sich bei dem Zeugen, dessen Gedächtnis unterstützt werden soll, um dieselbe Person handelt, deren Aussage in dem zu verlesenden Protokoll festgestellt wurde (BGH NStZ 1984, 17).

    Verhörspersonen können die darüber aufgenommenen Niederschriften zwar vorgehalten werden, sie dürfen aber nicht, wie hier, zum ergänzenden Urkundenbeweis bei Erinnerungsmängeln benutzt werden (vgl. BGH NStZ 1984, 17; Diemer in KK StPO, 6. Aufl. § 253 Rdn. 3).

  • BGH, 23.08.1994 - 5 StR 447/94

    Verlesung eines polizeilichen Vernehmungsprotokolls trotz fehlendem

    Auszug aus BGH, 19.03.2013 - 3 StR 26/13
    Diese Vorschrift gilt nicht im Rahmen der Vernehmung von Verhörspersonen, die in der Hauptverhandlung über Bekundungen aussagen, die andere vor ihnen gemacht haben (vgl. BGH StV 1994, 637).
  • BGH, 10.10.2018 - 5 StR 179/18

    Besonders schwere Vergewaltigung (anal eingeführter Dildo als gefährliches

    Vortrag, aus dem sich eindeutig ergibt, dass die Vernehmungsniederschriften lediglich nach Vernehmung der entsprechenden Zeugen ergänzend oder in ihrer Anwesenheit nach § 253 StPO zur Klärung von Widersprüchen oder Erinnerungslücken verlesen werden durften (näher BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2018 - 3 StR 400/17, NJW 2018, 2809, 2811; vom 19. März 2013 - 3 StR 26/13, NStZ 2013, 479; Mosbacher, NStZ 2014, 1 mwN), enthält die Revision nicht.
  • OLG Zweibrücken, 12.09.2016 - 1 OLG 1 Ss 36/16

    Hauptverhandlung: Vernehmungsergänzende Verlesung einer Vernehmungsniederschrift

    § 253 StPO ist bei der Vernehmung eines Vernehmungsbeamten nicht anwendbar (BGH, Urteil vom 11. November 1953 - 1 StR 465/52, NJW 1953, 115) und regelt nicht abschließend, wann Vernehmungsprotokolle verlesen werden dürfen (BGH, Beschluss vom 27. März 1990 - 1 StR 67/90, juris, Rn. 3; KK-Diemer, 7. Aufl., § 250, Rn. 2 m.w.N.; a.A. wohl BGH, Beschluss vom 19. März 2013 - 3 StR 26/13, juris, Rn. 2; vgl. zusammenfassend Mosbacher, NStZ 2014, 1 ).

    Ob dies auch für Fälle gänzlich fehlender Erinnerung der Auskunftsperson bzw. des Vernehmungsbeamten gilt (dafür Mosbacher, NStZ 2014, 1 ; dagegen BGH, Beschluss vom 19. März 2013 - 3 StR 26/13, juris, Rn. 2), kann vorliegend dahinstehen; denn der Beschwerdeführer trägt vor, der Zeuge KHK ... als Vernehmungsbeamter habe zum Umfang des Drogenhandels des Zeugen ... bekundet.

  • LG Aachen, 04.10.2021 - 95 KLs 4/19
    Verhörspersonen können die darüber aufgenommenen Niederschriften zwar vorgehalten werden, sie dürfen aber nicht zum ergänzenden Urkundenbeweis bei Erinnerungsmängeln benutzt werden (BGH, Beschluss vom 19.3. 2013 - 3 StR 26/13).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.04.2013 - 1 StR 563/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13057
BGH, 11.04.2013 - 1 StR 563/12 (https://dejure.org/2013,13057)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2013 - 1 StR 563/12 (https://dejure.org/2013,13057)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2013 - 1 StR 563/12 (https://dejure.org/2013,13057)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 StGB, § 257c Abs 4 StPO, § 257c Abs 5 StPO, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
    Hauptverhandlung in Strafsachen: Pflicht zur Belehrung über die Voraussetzungen und Folgen einer Abweichung des Gerichtes von dem in Aussicht gestellten Ergebnis einer Verständigung bei der Strafzumessung

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Verletzung des § 257c StPO i.R.e. Verständigung bzgl. einer Gesamtfreiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern bei Vorliegen eines Geständnisses ohne Erteilung einer Belehrung

  • rewis.io

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Pflicht zur Belehrung über die Voraussetzungen und Folgen einer Abweichung des Gerichtes von dem in Aussicht gestellten Ergebnis einer Verständigung bei der Strafzumessung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Rüge der Verletzung des § 257c StPO i.R.e. Verständigung bzgl. einer Gesamtfreiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern bei Vorliegen eines Geständnisses ohne Erteilung einer Belehrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    An der Belehrung nach einer Absprache geht kein Weg vorbei

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Folgen unterbliebener Belehrung gemäß § 257 c Abs. 5 StPO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 350
  • StV 2013, 611
  • StraFo 2013, 286
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln; Wahrung einer

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - 1 StR 563/12
    Zwar reicht zur Wahrung einer Rechtsmittelfrist die Einreichung einer in fremder Sprache (hier: englischer Sprache) gehaltenen Rechtsmittelschrift an sich nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 1981 - 1 StR 815/80, BGHSt 30, 182 unter Hinweis auf § 184 GVG).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - 1 StR 563/12
    Der Angeklagte wurde daher vom Gericht nicht in die Lage versetzt, eine autonome Entscheidung über seine Mitwirkung an der Verständigung zu treffen (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10 und 2 BvR 2155/11 - Rn. 99, NJW 2013, 1058, 1067).
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 182/14

    Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuerkarussell; Vollendung bei

    Durch die Belehrungspflicht solle ferner denjenigen Gefährdungen der Selbstbelastungsfreiheit Rechnung getragen werden, die mit der Aussicht auf eine das Tatgericht grundsätzlich bindende Zusage einer Strafobergrenze und der dadurch begründeten Anreiz- und Verlockungssituation einhergehen (BVerfGE, aaO; siehe auch BGH, Beschluss vom 11. April 2013 - 1 StR 563/12, StraFO 2013, 286; BGH, Urteil vom 7. August 2013 - 5 StR 253/13, NStZ 2013, 728 f.).
  • BGH, 17.09.2013 - 1 StR 469/10

    Verständigung (Belehrungspflicht des Gerichts)

    Die Revisionen haben bereits mit der Rüge, die Angeklagten seien nicht gemäß § 257c Abs. 5 StPO über die Risiken einer Absprache belehrt worden, Erfolg (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10 und 2 BvR 2155/11 Rn. 99, NJW 2013, 1058, 1067; Senat, Beschluss vom 11. April 2013 - 1 StR 563/12).
  • BGH, 07.08.2013 - 5 StR 253/13

    Verständigung (Verstoß gegen die Pflicht zur Belehrung hinsichtlich der

    Unter anderem durch die Belehrung nach § 257c Abs. 5 StPO soll ferner einer Gefährdung der Selbstbelastungsfreiheit Rechnung getragen werden, die mit der Aussicht auf eine das Gericht bindende Zusage einer Strafobergrenze und der dadurch begründeten Anreiz- und Verlockungssituation einhergeht (BVerfG NJW 2013, 1058 Rn. 99; BGH, Beschlüsse vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, BGHR StPO § 257c Abs. 5 Belehrung 1, und vom 11. April 2013 - 1 StR 563/12, StraFo 2013, 286).
  • BGH, 15.01.2014 - 1 StR 302/13

    Verständigung (unterlassene Belehrung über die Bindungswirkung der Verständigung:

    Dafür, dass der bisher nur einmal, nämlich im Jahre 2008, mithin vor Inkrafttreten des § 257c StPO bestraften Angeklagten der Inhalt dieser Belehrung anderweitig bekannt geworden sein könnte, liegen keine Anhaltspunkte vor (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 11. April 2013 - 1 StR 563/12), so dass eine dem geltend gemachten Fehler möglicherweise entgegenstehende Verfahrenslage nach der konkreten Fallgestaltung (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 656/99, 657/99 und 683/99, NJW 2005, 1999, 2003) nicht ernsthaft in Betracht kommt und schon deswegen nicht mit dem Revisionsvortrag ausgeschlossen werden muss.
  • BGH, 21.03.2017 - 5 StR 73/17

    Verständigungsbezogene Belehrungspflicht (Zeitpunkt der Belehrung; Nachholung;

    Unter anderem durch die Belehrung nach § 257c Abs. 5 StPO soll ferner einer Gefährdung der Selbstbelastungsfreiheit Rechnung getragen werden, die mit der Aussicht auf eine das Gericht bindende Zusage einer Strafobergrenze und der dadurch begründeten Anreiz- und Verlockungssituation einhergeht (BVerfG NJW 2013, 1058 Rn. 99; BGH, Beschlüsse vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, BGHR StPO § 257c Abs. 5 Belehrung 1, und vom 11. April 2013 - 1 StR 563/12, StraFo 2013, 286).
  • OLG Naumburg, 04.12.2013 - 2 Ss 151/13

    Notwendige Verteidigung: Erörterung einer Verständigung über das Verfahren

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.03.2013 (2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11 - NJW 2013, 1058) und zahlreiche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (zuletzt: BGH, Urt. v. 3. September 2013 - 5 StR 318/13 -, juris; Urt. v. 7. August 2013 - 5 StR 253/13, juris; Beschluss vom 6. August 2013 - 3 StR 212/13 -, juris; Urt. v. 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13 -, juris; Beschluss vom 25. Juni 2013 - 1 StR 163/13 - juris; Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 121/13 -, juris; Beschluss vom 25. April 2013 - 5 StR 139/13 -, juris; Beschluss vom 11. April 2013 - 1 StR 563/12 -, juris; Beschluss vom 06. März 2013 - 5 StR 423/12 -, BGHSt 58, 184-192; Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 537/12 -, juris; Beschluss vom 21. Februar 2013 - 1 StR 633/12 -, juris) zeigen überdeutlich, dass die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften, die die strafprozessuale Verständigung regeln, selbst für Berufsrichter äußerst kompliziert und fehleranfällig ist.
  • BGH, 05.02.2014 - 1 StR 706/13

    Mangelnde Belehrung über die Rechtsfolgen (Risiken) einer Verständigung;

    Beide Rechtsmittel haben bereits mit der Rüge, der jeweilige Angeklagte sei nicht gemäß § 257c Abs. 5 StPO über die Risiken einer Absprache belehrt worden, Erfolg (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10 und 2 BvR 2155/11 Rn. 99, NJW 2013, 1058, 1067; Senat, Beschluss vom 11. April 2013 - 1 StR 563/12, StV 2013, 611 und vom 17. September 2013 - 1 StR 443/10).
  • OLG Rostock, 05.08.2013 - 1 Ss 86/12

    Strafverfahren: Folgen fehlender Belehrung des Angeklagten in Bezug auf eine

    Zudem hat der Bundesgerichtshof seine der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts teilweise entgegen stehende Rechtsprechung bereits relativiert (BGH, Beschl. v. 11.04.2013 - 1 StR 563/12 = StraFo 2013, 286).
  • BGH, 06.11.2018 - 5 StR 486/18

    Begründetheit der Revision bei Geltendmachung einer fehlerhaften Anwendung des §

    Insbesondere bestehen keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass der nur geringfügig vorbestraften Angeklagten auch ohne entsprechende Belehrung durch das Gericht bekannt gewesen sein könnte, wann die Bindung des Gerichts an eine Verständigung entfällt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2013 - 1 StR 563/12, BGHR StPO § 257c Abs. 5 Belehrung 2), oder dass die Angeklagte ihr Geständnis auch bei ordnungsgemäßer Belehrung abgegeben hätte (BVerfGE aaO, 238; BVerfG, NJW 2014, 3506, 3507).
  • BGH, 05.11.2013 - 5 StR 173/13

    Verständigung (unterbliebene Belehrung über Voraussetzungen und Folgen einer

    Der Senat kann trotz der vom Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 10. Mai 2013 dargelegten Umstände nicht ausschließen, dass das Urteil auf diesem Belehrungsfehler beruht (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2013, 1058, 1067 Rn. 99; BGH, Beschlüsse vom 11. April 2013 - 1 StR 563/12, StV 2013, 611, und vom 17. September 2013 - 1 StR 443/10), und hebt es daher auf.
  • BGH, 11.11.2014 - 3 StR 497/14

    Erfolgreiche Rüge der fehlenden Belehrung über mögliche Abweichungen des Gerichts

  • BGH, 04.12.2013 - 4 StR 446/13

    Mangelnde Belehrung über die Risiken einer Verständigung (nicht ausschließbares

  • BGH, 21.08.2013 - 1 StR 360/13

    Verletzung der Belehrungspflicht über die Folgen einer gescheiterten

  • OLG Köln, 18.07.2013 - 1 RVs 146/13

    Unzulässigkeit der Vereinbarung einer konkreten Strafe im Rahmen der

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