Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.09.2012

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   BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10   

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https://dejure.org/2012,36563
BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10 (https://dejure.org/2012,36563)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2012 - 1 StR 213/10 (https://dejure.org/2012,36563)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10 (https://dejure.org/2012,36563)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 34 AEUV; Art. 36 AEUV; Art. 267 AEUV; Art. 4 Abs. 1 RL 2001/29/EG; § 27 StGB; § 17 StGB; § 17 Abs. 1, Abs. 2 UrhG; § 106 UrhG; § 108a UrhG; § 261 StPO; § 249 Abs. 2 StPO; § 274 StPO
    Freier Warenverkehr und gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (Rechtfertigung von nationalen Beschränkungen zum Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums bzw. des Urheberrechts: Verhältnismäßigkeit; Abschottung der Märkte; ...

  • lexetius.com

    UrhG § 106 Abs. 1, § 108a, § 17; AEUV Art. 34, 36; StGB § 17, § 27

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 UrhG, § 106 Abs 1 UrhG, § 108a UrhG, Art 34 AEUV, Art 36 AEUV
    Beihilfe zur gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke: Verbreiten in Deutschland bei grenzüberschreitendem Verkauf; unionsrechtlich garantierte Warenverkehrsfreiheit; Verbotsirrtum

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Werken in Deutschland bei Ausrichten von Werbung auf in Deutschland ansässige Kunden i.R.e. grenzüberschreitenden Verkaufs

  • rewis.io

    Beihilfe zur gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke: Verbreiten in Deutschland bei grenzüberschreitendem Verkauf; unionsrechtlich garantierte Warenverkehrsfreiheit; Verbotsirrtum

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 17; UrhG § 106; UrhG § 108a; StGB § 27
    Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Werken in Deutschland bei Ausrichten von Werbung auf in Deutschland ansässige Kunden i.R.e. grenzüberschreitenden Verkaufs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Haftstrafe für einen Spediteur, der in Deutschland urheberrechtlich geschützte Designer-Möbel (Bauhaus) auf Kundenwunsch aus Italien einführt

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Strafrechtlich relevantes Verbreiten bereits durch Verkaufsangebote

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafrechtlich relevantes Verbreiten durch Verkaufsangebote

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zur Frage der Strafbarkeit des Imports von Nachbauten in Deutschland urheberrechtlich geschützter Werke nach Deutschland

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verbotsirrtum und Anwaltsauskunft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung beim grenzüberschreitenden Verkauf

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Das Verbreiten iSd § 17 UrhG liegt auch ohne Übergabe vor - Ein strafrechtlich relevantes Verbreiten im Sinne des § 17 UrhG liegt bereits dann vor, wenn das Produkt beworben wird

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ohne Lizenz vertriebenen Vervielfältigungsstücke werden "verbreitet", wenn Kunden sich Vervielfältigungen liefern lassen können

  • wirtschaftsstrafrecht.de (Kurzinformation)

    Plan A: Rechtsklarheit; Plan B: Verbotsirrtum?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Plagiatsaffäre bei Designklassikern - gezielte Importhilfe strafbar

  • anwalt.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung und Kurzinformation)

    Schweigen oder Aussagen auf Anraten durch Rechtsanwalt ?

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der unvermeidbare Verbotsirrtum des anwaltlich beratenen Bürgers - eine Chimäre?

  • anwalt.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung und Kurzinformation)

    Schweigen oder Aussagen auf Anraten durch Rechtsanwalt ?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 58, 15
  • NJW 2013, 93
  • GRUR 2013, 62
  • GRUR Int. 2013, 158
  • NStZ-RR 2015, 103
  • MMR 2013, 179
  • ZUM 2013, 124
  • StraFo 2013, 73
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (35)

  • BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07

    Freispruch eines NPD-Funktionärs teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10
    Es genügt mithin das Bewusstsein, die Handlung verstoße gegen irgendwelche, wenn auch im Einzelnen nicht klar vorgestellte gesetzliche Bestimmungen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, NStZ-RR 2009, 13; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2011 - 5 StR 514/09, NJW 2011, 1236, 1239 mwN).

    Unvermeidbar ist ein Verbotsirrtum erst dann, wenn der Täter alle seine geistigen Erkenntniskräfte eingesetzt und etwa aufkommende Zweifel durch Nachdenken oder erforderlichenfalls durch Einholung verlässlichen und sachkundigen Rechtsrats beseitigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 1966 - KRB 2/65, BGHSt 21, 18, 20; BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, NStZ-RR 2009, 13).

    Insbesondere bei komplexen Sachverhalten und erkennbar schwierigen Rechtsfragen ist regelmäßig ein detailliertes, schriftliches Gutachten erforderlich, um einen unvermeidbaren Verbotsirrtum zu begründen (BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, NStZ-RR 2009, 13 mwN).

    Denn es reicht nicht aus, wenn er aufgrund der Auskunft nicht mehr als eine Hoffnung haben kann, das ihm bekannte Strafgesetz greife nicht ein (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, NStZ-RR 2009, 13 mwN).

  • EuGH, 24.01.1989 - 341/87

    EMI Electrola / Patricia Im- und Export u.a.

    Auszug aus BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10
    Solche Maßnahmen können indes aus Gründen des Schutzes des gewerblichen und kommerziellen Eigentums, wozu im Kernbereich auch das Urheberrecht zählt (EuGH, Urteil vom 24. Januar 1989 - Rs 341/87, EMI Electrola/Patricia Im- und Export, GRUR Int. 1989, 319, Rn. 12; EuGH, Urteil vom 22. Januar 1981 - Rs 55/80, Musik-Vertrieb Membran/GEMA, EuGHE 1981, 147, 162; Ulrich/Konrad in Dauses, Hdb. EU-WirtschaftsR C.III Rn. 8 mwN), gerechtfertigt sein, wenn sie weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen (Art. 36 AEUV ab 1. Dezember 2009, vormals Art. 30 EGV).

    Beschränkungen, die auf dem Unterschied in den nationalen Regelungen über die Schutzfristen beruhen, sind gerechtfertigt, wenn diese untrennbar mit dem Bestehen der ausschließlichen Rechte verknüpft sind (vgl. etwa EuGH aaO, Urteil vom 24. Januar 1989 - Rs 341/87, EMI Electrola/Patricia Im- und Export, GRUR Int. 1989, 319, Rn. 12).

    Dies muss auch nicht zu einer unzulässigen, weil unverhältnismäßigen und künstlichen Abschottung der Märkte führen (vgl. EuGH, Urteil vom 24. Januar 1989 - Rs 341/87, EMI Electrola/Patricia Im und Export, GRUR Int. 1989, 319, Rn. 7 f.).

  • BGH, 03.03.2004 - 2 StR 109/03

    Zur Strafbarkeit des unberechtigten Herstellens von Audio-CDs für einen

    Auszug aus BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10
    Nach den Urteilsfeststellungen hat der Angeklagte dabei geholfen, in Deutschland geschützte Werke der angewandten Kunst gewerbsmäßig im Schutzland zu verbreiten (zum Territorialitätsprinzip vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2004 - 2 StR 109/03, BGHSt 49, 93 mwN; BGH, Urteil vom 16. Juni 1994 - I ZR 24/92, BGHZ 126, 252 Rn. 17ff.; Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl. vor §§ 120 ff. Rn. 32).

    Bestand, Inhalt, Umfang und Inhaberschaft eines Schutzrechts richten sich nach dem Recht desjenigen Staates, für dessen Territorium es Wirkung entfalten soll, also nach dem Recht des Schutzlands (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2004 - 2 StR 109/03, BGHSt 49, 93 mwN; Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl. vor §§ 120 ff. Rn. 28, 30 mwN; Katzenberger in Schricker/Loewenheim, UrhG, 4. Aufl., Vor §§ 120 ff. Rn. 129 ff.).

    aa) Zu Recht hat das Landgericht wegen der Urheberrechtsakzessorietät dieser Strafvorschriften den Verbreitungsbegriff des § 17 UrhG zugrunde gelegt (BGH, Urteil vom 3. März 2004 - 2 StR 109/03, BGHSt 49, 93; Hildebrandt in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl. § 106 Rn. 17).

  • BGH, 15.12.1999 - 2 StR 365/99

    Voraussetzung des Gewaltdarstellungsverbotes von § 131 StGB und der

    Auszug aus BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10
    Bei der Auskunftsperson ist dies der Fall, wenn sie die Gewähr für eine diesen Anforderungen entsprechende Auskunftserteilung bietet, sie muss insbesondere sachkundig und unvoreingenommen sein und mit der Erteilung der Auskunft keinerlei Eigeninteresse verfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1999 - 2 StR 365/99, BGHR StGB § 17 Vermeidbarkeit 4; BGH, Urteil vom 13. September 1994 - 1 StR 357/94, BGHSt 40, 257, 264).

    Maßgebend ist vielmehr, ob der Rechtsrat - aus der Sicht des Anfragenden - nach eingehender sorgfältiger Prüfung erfolgt und von der notwendigen Sachkenntnis getragen ist (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1999 - 2 StR 365/99, BGHR StGB § 17 Vermeidbarkeit 4).

  • BGH, 08.09.2011 - 1 StR 38/11

    Vorsatz und Irrtum bei der Steuerhinterziehung (Beweiswürdigung; Irrtum über die

    Auszug aus BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10
    Es bedarf vielmehr einer Gesamtwürdigung aller Umstände, die für das Vorstellungsbild des Angeklagten von Bedeutung waren (vgl. BGH, Urteil vom 18. August 2009 - 1 StR 107/09, NStZ-RR 2010, 85; BGH, Urteil vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11, NStZ 2012, 160).

    Dies setzt aber eine gedankliche Auseinandersetzung mit den Grenzen strafbaren Verhaltens voraus und schließt die Möglichkeit mit ein, sich bei einer Fehlinterpretation der Gesetzeslage strafbar zu machen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 8. Dezember 2009 - 1 StR 277/09, BGHSt 54, 243, 258; BGH, Urteil vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11, NStZ 2012, 160).

  • EuGH, 21.06.2012 - C-5/11

    Die Warenverkehrsfreiheit darf zum Schutz von Urheberrechten eingeschränkt werden

    Auszug aus BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10
    Sind die den freien Warenverkehr regelnden Art. 34, 36 AEUV dahin auszulegen, dass sie einer aus der Anwendung nationaler Strafvorschriften resultierenden Strafbarkeit wegen Beihilfe zum unerlaubten Verbreiten urheberrechtlich geschützter Werke entgegenstehen, wenn bei einem grenzüberschreitenden Verkauf eines in Deutschland urheberrechtlich geschützten Werkes kumulativ - dieses Werk aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Deutschland verbracht und die tatsächliche Verfügungsgewalt an ihm in Deutschland übertragen wird, - der Eigentumsübergang aber in dem anderen Mitgliedstaat erfolgt ist, in dem urheberrechtlicher Schutz des Werkes nicht bestand oder nicht durchsetzbar war? Daraufhin hat der EuGH in seinem Urteil vom 21. Juni 2012 (Rechtssache C 5/11, EuZW 2012, 663) entschieden:.

    Das muss dann erst recht gelten, wenn an sich bestehende Schutzrechte nur unterschiedlich durchsetzbar sind, denn die Beschränkung, die für einen Händler aufgrund des strafrechtlich sanktionierten Verbreitungsverbots besteht, beruht in derartigen Fällen ebenfalls nicht auf einer Handlung oder auf der Zustimmung des Rechtsinhabers, sondern darauf, dass die Bedingungen des Schutzes der betreffenden Urheberrechte von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich sind, wie der EuGH in der Vorabentscheidung in dieser Sache klargestellt hat (EuGH, Urteil vom 21. Juni 2012, Rechtssache C 5/11, Rn. 34, EuZW 2012, 663).

  • BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98

    Lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes an Ehegatten erneut

    Auszug aus BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10
    Zwar sind der Einführung von in Urkunden enthaltenen umfangreichen und detaillierten Informationen über eine Auskunftsperson Grenzen gesetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 2011 - 2 StR 652/10, NJW 2011, 3733; BGH, Urteil vom 7. Februar 2006 - 3 StR 460/98, NJW 2006, 1529, 1531; BGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99, NStZ 2000, 427; BGH, Beschluss vom 13. April 1999 - 1 StR 107/99, NStZ 1999, 424).

    Insoweit wäre jedenfalls ein Beruhen des Urteils auf dem geltend gemachten Verstoß auszuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2009 - 1 StR 342/08, wistra 2009, 359; BGH, Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06, NStZ 2007, 235, 236; vgl. schon zum Ausschluss eines Verfahrensverstoßes BGH, Urteil vom 7. Februar 2006 - 3 StR 460/98, NJW 2006, 1529).

  • BGH, 03.12.1965 - 4 StR 573/65

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Aufklärungsrüge - Ableitung der Unrichtigkeit einer

    Auszug aus BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10
    Hat sich der Angeklagte aber - wie hier - nach Belehrung zum Tatgeschehen geäußert und ein Beweismittel für seine Unschuld benannt und sich damit in einer bestimmten Weise zum Hergang des Gesprächs mit dem Rechtsanwalt geäußert, sodann aber die Überprüfung dieser Darstellung verhindert, kann der Tatrichter hieraus Schlüsse auch zum Nachteil des Angeklagten ziehen (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1965 - 4 StR 573/65, BGHSt 20, 298 mwN; vgl. Miebach NStZ 2000, 234, 239).
  • BGH, 27.01.1966 - KRB 2/65

    Verbotsirrtum bei (Kartell-) Ordnungswidrigkeiten

    Auszug aus BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10
    Unvermeidbar ist ein Verbotsirrtum erst dann, wenn der Täter alle seine geistigen Erkenntniskräfte eingesetzt und etwa aufkommende Zweifel durch Nachdenken oder erforderlichenfalls durch Einholung verlässlichen und sachkundigen Rechtsrats beseitigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 1966 - KRB 2/65, BGHSt 21, 18, 20; BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, NStZ-RR 2009, 13).
  • BGH, 12.06.1985 - 3 StR 82/85

    Verbotsirrtum bei Verbreiten von Propagandamitteln rechtsextremistischen Inhalts

    Auszug aus BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10
    Auf diesem ihm günstigen Standpunkt durfte der Angeklagte nicht vorschnell vertrauen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 1985 - 3 StR 82/85) und seine Augen nicht vor gegenteiligen Ansichten und Entscheidungen verschließen.
  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

  • BGH, 15.02.2007 - I ZR 114/04

    Wagenfeld-Leuchte

  • BGH, 23.10.2008 - 1 StR 535/08

    Keine Rückwirkung des Auffangrechtserwerbs neuer Form (materiell-rechtlicher

  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 247/03

    Le-Corbusier-Möbel II

  • BGH, 08.12.2009 - 1 StR 277/09

    Handel mit Gamma-Butyrolacton (GBL) zu Konsumzwecken nach dem Arzneimittelgesetz

  • BGH, 24.02.2011 - 5 StR 514/09

    Verurteilungen wegen progressiver Kundenwerbung rechtskräftig

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

  • EuGH, 20.01.1981 - 55/80

    Musik-Vertrieb Membran GmbH / GEMA

  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

  • BGH, 18.08.2009 - 1 StR 107/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Lücken; Unklarheiten; Widersprüche;

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

  • BGH, 27.02.1961 - I ZR 127/59

    Stahlrohrstuhl I

  • BGH, 27.05.1981 - I ZR 102/79

    Stahlrohrstuhl II

  • BGH, 10.12.1986 - I ZR 15/85

    Le Corbusier-Möbel

  • BGH, 16.06.1994 - I ZR 24/92

    "Folgerecht bei Auslandsbezug"; Voraussetzungen des Folgerechtsanspruchs des

  • BGH, 13.04.1999 - 1 StR 107/99

    Einführung von Urkunden in die Hauptverhandlung; Sitzungsprotokoll;

  • BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99

    BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf

  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06

    Mitteilung der Angriffsrichtung bei einer Verfahrensrüge

  • BGH, 22.09.2006 - 1 StR 298/06

    Inbegriffsrüge (Darlegungsanforderungen: keine Glaubhaftmachung, hier

  • BGH, 30.04.2009 - 1 StR 342/08

    Steuerhinterziehung durch fingierte Ketten- und Karussellgeschäfte

  • BGH, 20.07.2010 - 3 StR 76/10

    Selbstleseverfahren (Inbegriff der Hauptverhandlung; Bedeutung des

  • BGH, 14.09.2010 - 3 StR 131/10

    Konkurrenzen bei mehreren Beteiligten (Anwendung auf den Betrug);

  • BGH, 14.09.2010 - 3 StR 573/09

    Urteil gegen Mitglied von Al Qaida rechtskräftig

  • BGH, 30.08.2011 - 2 StR 652/10

    Inbegriffsrüge (Inbegriff der Hauptverhandlung: Protokollierung der Verlesung von

  • OLG Düsseldorf, 04.09.1992 - 20 U 144/91

    Bauhaus-Leuchte / Bauhaus Leuchte

  • BGH, 16.05.2017 - VI ZR 266/16

    Strafbarer Verstoß gegen das Kreditwesengesetz: Beurteilung des Vorsatzes bei

    Es genügt mithin das Bewusstsein, die Handlung verstoße gegen irgendwelche, wenn auch im Einzelnen nicht klar vorgestellte gesetzliche Bestimmungen (BGH, Urteile vom 23. Dezember 2015 - 2 StR 525/13, BGHSt 61, 110 Rn. 53 f.; vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10, BGHSt 58, 15 Rn. 65 jeweils mwN; verfassungsrechtlich unbedenklich: BVerfG [K], Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 954/02, NJW 2006, 2684, 2686).
  • LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 5/19

    Haftstrafen für Hanfblütentee

    Unvermeidbar ist ein Verbotsirrtum erst dann, wenn der Täter alle seine geistigen Erkenntniskräfte eingesetzt und etwa aufkommende Zweifel durch Nachdenken oder erforderlichenfalls durch Einholung verlässlichen und sachkundigen Rechtsrats beseitigt hat (BGH, NStZ 2013, 461; BGHSt 58, 15).
  • BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14

    Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere

    Diese Feststellung ist als Prozesserklärung nach allgemeinen Regeln der Auslegung zugänglich, die bei zweifelhaftem Sinn des Protokolls geboten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 3 StR 76/10, BGHR StPO § 249 Abs. 2 Selbstleseverfahren 6; BGH, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10, ZuM 2013, 124, 126 = BGHSt 58, 15 ff.; BGH, Urteil vom 9. Januar 2013 - 5 StR 461/12, NStZ-RR 2013, 255 f.).
  • BGH, 05.11.2015 - I ZR 76/11

    Werbung für geschütztes Werk bzw. Vervielfältigungsstücke

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat - nach Erlass des Berufungsurteils - in der Sache "Donner" im Hinblick auf die Kooperation zwischen der Beklagten zu 1 als Händler und der Beklagten zu 3 als Transportunternehmen entschieden, dass ein Händler, der seine Werbung auf in einem bestimmten Mitgliedstaat ansässige Mitglieder der Öffentlichkeit ausrichtet und ein spezifisches Lieferungssystem und spezifische Zahlungsmodalitäten schafft oder für sie zur Verfügung stellt oder dies einem Dritten erlaubt und diese Mitglieder der Öffentlichkeit so in die Lage versetzt, sich Vervielfältigungen von Werken liefern zu lassen, die in dem betreffenden Mitgliedstaat urheberrechtlich geschützt sind, in dem Mitgliedstaat, in dem die Lieferung erfolgt, eine "Verbreitung an die Öffentlichkeit" im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG vornimmt (EuGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - C-5/11, GRUR 2012, 817 Rn. 21 bis 30 = WRP 2012, 927 - Donner; vgl. nachfolgend BGH, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10, BGHSt 58, 15 Rn. 47 f.).

    Es ist daher davon auszugehen, dass die Beklagten zu 1 und 2 die Vervielfältigungsstücke der Wagenfeld-Leuchte - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts - in Deutschland im Sinne von § 17 Abs. 1 Fall 2 UrhG in Verkehr gebracht und damit verbreitet haben (vgl. auch BGHSt 58, 15 Rn. 49 bis 51).

    Das Berufungsgericht hat - von seinem Standpunkt aus folgerichtig - keine Feststellungen zu der Frage getroffen, ob die Beklagten zu 3 und 4 Gehilfen oder sogar Mittäter eines Inverkehrbringens im Sinne des § 17 Abs. 1 Fall 2 UrhG durch die Beklagten zu 1 und 2 sind (vgl. auch BGHSt 58, 15 Rn. 52).

  • BGH, 07.04.2020 - 6 StR 52/20

    Bestechlichkeit (Diensthandlung: bloße Möglichkeit der Einflussnahme, Bestehen

    Diesbezüglich sind die Rügen verschieden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10 (insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 58, 15); Beschluss vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06, NStZ 2007, 161, 162).
  • BGH, 23.12.2015 - 2 StR 525/13

    Verfassungskonformität von Blankettstrafgesetzen mit Rückverweisungsklausel

    Es genügt das Bewusstsein, die Handlung verstoße gegen irgendwelche gesetzlichen Bestimmungen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10, BGHSt 58, 15, 28).
  • BGH, 10.07.2018 - VI ZR 263/17

    "Annahme von Geldern" durch Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus von Anlegern

    Mangels Unrechtsbewusstseins im Sinne von § 17 StGB unterliegt der Täter einem Verbotsirrtum auch dann, wenn er bei Begehung der Tat die Möglichkeit, Unrecht zu tun, zwar nicht ausschließen kann, sie aber nicht billigend in Kauf nimmt (vgl. Senatsurteil vom 16. Mai 2017 - VI ZR 266/16, aaO, Rn. 25; BGH, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10, BGHSt 58, 15 Rn. 65).
  • BGH, 23.07.2019 - 1 StR 433/18

    Verbotsirrtum (Begriff der Unvermeidbarkeit); unerlaubte Ausfuhr und Beförderung

    Es bedarf vielmehr einer Gesamtwürdigung aller Umstände, die für das Vorstellungsbild des Angeklagten von Bedeutung waren (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10, BGHSt 58, 15 Rn. 63).

    Es genügt mithin das Bewusstsein, die Handlung verstoße gegen irgendwelche, wenn auch im Einzelnen nicht klar vorgestellte gesetzliche Bestimmungen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 23. Dezember 2015 - 2 StR 525/13, BGHSt 61, 110 Rn. 53; vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10, BGHSt 58, 15 Rn. 65 und vom 16. Mai 2017 - VI ZR 266/16 Rn. 22, jew. mwN; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit, vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 954/02 Rn. 25 f.).

    Maßgebend sind die jeweils konkreten Umstände, insbesondere seine Verhältnisse und Persönlichkeit; daher sind zum Beispiel sein Bildungsstand, seine Erfahrung und seine berufliche Stellung zu berücksichtigen (BGH, Urteile vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10, BGHSt 58, 15 Rn. 69 ff. und vom 4. April 2013 - 3 StR 521/12 Rn. 10 f.).

    Insbesondere bei komplexen Sachverhalten und erkennbar schwierigen Rechtsfragen ist regelmäßig ein detailliertes, schriftliches Gutachten erforderlich, um einen unvermeidbaren Verbotsirrtum zu begründen (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10, BGHSt 58, 15 Rn. 74 mwN).

  • LG Magdeburg, 13.12.2012 - 21 Ks 8/10

    Strafprozess um den Tod von Ouri Jallow beginnt

    Es genügt mithin das Bewusstsein, die Handlung verstoße gegen irgendwelche, wenn auch im Einzelnen nicht klar vorgestellte gesetzliche Bestimmungen (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 11. Oktober 2012, 1 StR 213/10 m.w.N.).

    Bei der Auskunftsperson ist dies der Fall, wenn sie die Gewähr für eine diesen Anforderungen entsprechende Auskunftserteilung bietet, sie muss insbesondere sachkundig und unvoreingenommen sein und mit der Erteilung der Auskunft keinerlei Eigeninteresse verfolgen (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 11. Oktober 2012, 1 StR 213/10 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 29.01.2020 - 23 U 46/19

    Schadenersatz wegen Hinterziehung von Sozialversicherungsabgaben

    Es genügt mithin das Bewusstsein, die Handlung verstoße gegen irgendwelche, wenn auch im Einzelnen nicht klar vorgestellte gesetzlichen Bestimmungen ( BGH, Urteile vom 23. Dezember 2015 - 2 StR 525/13, BGHSt 61, 110 Rn 53 f.; vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10, BGHSt 58, 15 Rn. 65 jeweils mwN; verfassungsrechtlich unbedenklich: BVerfG (K), Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 954/02, NJW 2006, 2684, 2686).".
  • OLG Bremen, 21.09.2017 - 1 Ws 55/17

    Anordnung zur Aufnahme von Ermittlungen durch das Beschwerdegericht im

  • OLG Brandenburg, 20.07.2016 - 53 Ss 3/16

    Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen: Öffentlichkeit der Verlesung;

  • LG München I, 12.08.2015 - 20 KLs 403 Js 208232/09

    Treuwidrige Ausübung des zivilrechtlichen Zurückbehaltungsrechts bezüglich nicht

  • BGH, 17.12.2019 - 1 StR 364/18

    Verbotsirrtum (Unvermeidbarkeit bei Einholung von Rechtsrat: Anforderungen an die

  • FG Köln, 16.01.2019 - 11 K 2194/16

    Abgabenordnung: Steuerhinterziehung durch Unterlassen einer Erklärungsabgabe

  • OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-31/13

    Kennzeichen der Hells Angels

  • OLG Celle, 20.12.2023 - 7 U 1742/19

    Abtretung; Dieselskandal; Abschalteinrichtung; Motorschutz; Vorteilsausgleich;

  • BGH, 28.05.2013 - II ZR 83/12

    Eigenkapitalersetzende Gebrauchsüberlassung eines Fuhrparks und eines

  • OLG München, 25.05.2020 - 2 Ws 483/20

    Örtliche Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen

  • OLG Celle, 22.11.2023 - 7 U 40/23

    Dieselskandal; Abschalteinrichtung; Motorschutz; Recht der Europäischen

  • LG Nürnberg-Fürth, 15.04.2021 - 12 Qs 14/21

    Strafbarkeit der Veröffentlichung von Aufnahmen eines Lokalpolitikers im Internet

  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 246/20

    Bestechung und Vorteilsgewährung gegenüber Schulen (Schulfördervereine;

  • OLG Celle, 11.10.2023 - 7 U 794/21

    Dieselskandal; Vorliegen Abschalteinrichtung; Motorschutz; Grenzwertkausalität;

  • OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 5 U 83/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung/Unfallzusatzversicherung - Leistungsausschluss bei

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2022 - 10 L 1/21

    Zu einer Disziplinarklage gegen eine Bürgermeisterin wegen Verstößen gegen

  • BGH, 09.01.2013 - 5 StR 461/12

    Ordnungsgemäße Feststellungen zum Selbstleseverfahren trotz Formulierungs- oder

  • OLG Hamburg, 10.05.2016 - 1 Rev 70/15

    Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot: Öffentliches Tragen eines

  • LG Lüneburg, 22.11.2022 - 21 KLs/5104 Js 40311/21
  • LG Hamburg, 13.02.2013 - 705 Ns 58/12

    Zur Strafbarkeit des Tragens von (modifizierten) Kutten durch Mitglieder

  • LG Köln, 23.11.2016 - 113 KLs 32/14

    Vorspiegeln der Zahlung des versicherungsrechtlich vereinbarten Selbstbehalts in

  • OVG Saarland, 04.02.2016 - 2 A 138/15

    Rücknahme der Einbürgerung eines Ausländers wegen vorsätzlich unrichtiger

  • OLG Brandenburg, 10.07.2023 - 2 U 17/22

    Rechtswidrige Fixierung während gerichtlich angeordneter Unterbringung; Fixierung

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Rechtsprechung
   BGH, 11.09.2012 - 1 StR 154/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,27042
BGH, 11.09.2012 - 1 StR 154/12 (https://dejure.org/2012,27042)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2012 - 1 StR 154/12 (https://dejure.org/2012,27042)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2012 - 1 StR 154/12 (https://dejure.org/2012,27042)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2013, 73
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 496/15

    Computerbetrug (hier: Sportwettenbetrug: unbefugtes Verwenden von Daten bei

    Das gilt auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass als Erfolgsort auch der Ort sogenannter Zwischenerfolge in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2012 - 1 StR 154/12, StraFo 2013, 73, zu § 263 StGB; SSW-StGB/Satzger, 2. Aufl., § 9 Rn. 5 mwN).
  • OLG Koblenz, 06.11.2019 - 4 OLG 6 Ss 127/19

    Strafsache: Darstellung des Verfahrenshindernisses fehlender deutscher

    Denn beim Betrug ist Erfolgsort im Sinne von § 9 StGB auch der Ort sogenannter Zwischenerfolge, etwa der Verfügung (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2012 - 1 StR 154/12, StraFo 2013, 73).
  • OLG München, 30.10.2020 - 2 Ws 1136/20

    Anklage wegen Corona-Soforthilfe-Betrugs, Zuständigkeit bei mehreren Tatorten

    Das Landgericht München I hat in seiner Entscheidung allerdings verkannt, dass Erfolgsort im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 3 StGB auch der Ort eines sogenannten "Zwischenerfolgs" sein kann (vergleiche hierzu BGH, Beschluss vom 11.09.2012, 1 StR 154/12; OLG Karlsruhe BeckRS 2019, 5221, Rn. 25).
  • OLG Karlsruhe, 28.02.2019 - Ausl 301 AR 185/18

    Zulässigkeit der Auslieferung eines deutschen Verfolgten nach Österreich:

    4.3.2.2 Sowohl beim Vergehen des Betrugs als auch der Erpressung handelt es ich jedoch nicht nur bloße Tätigkeitsdelikte, sondern um Erfolgsdelikte, wobei bei der Bestimmung des Erfolgsortes nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch sog. Zwischenerfolge, wie etwa der Irrtum und die Vermögensverfügung beim Betrug (vgl. BGH StrafO 2013, 73), zu berücksichtigen sind (zum weitergehenden Einstufung des Erfolgsortes bei sog. Distanzdelikten, vgl. Fischer, a.a.O., Rn. 5a).
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