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   OLG Nürnberg, 11.02.2015 - 2 Ws 8/15   

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OLG Nürnberg, 11.02.2015 - 2 Ws 8/15 (https://dejure.org/2015,2209)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11.02.2015 - 2 Ws 8/15 (https://dejure.org/2015,2209)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11. Februar 2015 - 2 Ws 8/15 (https://dejure.org/2015,2209)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Herausgabe von i.R.e. Telekommunikationsüberwachung aufgezeichneten Daten an die Verteidiger der Angeklagten; Gewährleistung der vollständigen Vernichtung von Daten nach Abschluss eines Verfahrens

  • rewis.io

    Tonaufzeichnungen aus der Telekommunikationsüberwachung dürfen nicht an die Verteidiger herausgegeben werden

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kein Anspruch von Verteidigern auf Herausgabe von Telekommunikationsdaten

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Tonaufzeichnungen aufgrund einer Telekommunikationsüberwachung als Beweisstücke im Strafprozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Herausgabe von im Rahmen einer Telekommunikationsüberwachung aufgezeichneten Daten an die Verteidiger der Angeklagten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2015, 102
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 355/13

    Umfang des Rechts auf Akteneinsicht (unzureichende Zeit: Erforderlichkeit eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2015 - 2 Ws 8/15
    Bei den Daten der Telekommunikationsüberwachung handele es sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 11.02.2014, 1 StR 355/13) um Augenscheinsobjekte, die als Beweisstücke nach § 147 Abs. 4, 1 StPO grundsätzlich nur am Ort ihrer amtlichen Verwahrung angehört werden können.

    Allerdings handelt es sich bei dabei gewonnenen Tonaufzeichnungen um Augenscheinobjekte, die als Beweisstücke nach § 147 Abs. 4 Satz 1, Abs. 1 StPO grundsätzlich nur am Ort ihrer amtlichen Verwahrung besichtigt bzw. bei Tonaufzeichnungen angehört werden können (BGH NStZ 2014, 347).

  • OLG Karlsruhe, 29.05.2012 - 2 Ws 146/12

    Anspruch des Verteidigers eines Angeklagten auf Überlassung von sämtlichen i.R.

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2015 - 2 Ws 8/15
    Zwar handelt es sich um eine Entscheidung des erkennenden Gerichts, das auch der funktional zuständige Kammervorsitzende sein kann (OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 352; OLG Frankfurt, StV 2001, 611; OLG Karlsruhe NJW 2012, 2742; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage, Rn. 3 zu § 305 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 30.06.2009 - 3 Ws 229/09

    Übersetzung; Verteidiger; Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2015 - 2 Ws 8/15
    Zwar handelt es sich um eine Entscheidung des erkennenden Gerichts, das auch der funktional zuständige Kammervorsitzende sein kann (OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 352; OLG Frankfurt, StV 2001, 611; OLG Karlsruhe NJW 2012, 2742; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage, Rn. 3 zu § 305 m. w. N.).
  • BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Entscheidung über

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2015 - 2 Ws 8/15
    Bei einem Erfolg eines derartigen Rechtsmittels dürfen die Angeklagten nicht belastet werden, so dass die Gesetzeslücke durch eine entsprechende Anwendung des § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO zugunsten der Angeklagten auszufüllen ist (BGHSt 18, 268).
  • OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 Ws 853/01

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers: Gewährleistung und Art der Einsicht in

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2015 - 2 Ws 8/15
    Zwar handelt es sich um eine Entscheidung des erkennenden Gerichts, das auch der funktional zuständige Kammervorsitzende sein kann (OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 352; OLG Frankfurt, StV 2001, 611; OLG Karlsruhe NJW 2012, 2742; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage, Rn. 3 zu § 305 m. w. N.).
  • OLG Bamberg, 04.04.2016 - 3 Ss OWi 1444/15

    Kein Anspruch des Betroffenen auf Überlassung der digitalen Messdatei bei

    b) Damit kommt der digitalen Messdatei allenfalls die Funktion eines, amtlich verwahrten Beweisstücks i. S. d. § 46 Abs. 1OWiG i. V. m. § 147 Abs. 1 2. Alt. StPO zu (in diesem Sinne jedenfalls für digital aufgezeichnete Audiodateien BGH, Beschluss vom 11.02.2014 - 1 StR 355/13 = NStZ 2014, 347 = BGHR StPO § 338 Nr. 8 = StV 2015, 10; vgl. auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 11.02.2015 - 2 Ws 8/15 = StraFo 2015, 102 = wistra 2015, 246 = OLGSt StPO § 147 Nr. 7).
  • OLG Koblenz, 30.03.2021 - 5 Ws 16/21

    Anspruch auf Durchsicht beschlagnahmter Papiere bzw. elektronischer

    Nach überwiegender Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung bezog sich der Anfechtungsausschluss des § 147 Abs. 4 Satz 2 StPO auch auf Beschwerden der Staatsanwaltschaft (OLG Zweibrücken, Beschl. 1 Ws 348/16 v. 11.01.2017 - BeckRS 2017, 100784; OLG Hamburg, Beschl. 2 Ws 88/16 v. 27.05.2016 - NStZ-RR 2016, 282 mit ausführlicher Würdigung der Gesetzgebungshistorie; OLG Celle, Beschl. 1 Ws 415/16 v. 26.08.2016 - BeckRS 2016, 16816; a.A. OLG Celle, Beschl. 2 Ws 114/16 v. 05.07.2016 - NStZ-RR 2017, 48; OLG Nürnberg, Beschl. 2 Ws 8/15 v. 11.02.2015 - BeckRS 2015, 02895).
  • OLG Celle, 26.08.2016 - 1 Ws 415/16

    Unanfechtbarkeit der Entscheidung über die Art und Weise der Gewährung von

    Dieser Ausschluss der Anfechtbarkeit bezieht sich entgegen verbreiteter Rechtsprechung (vgl. OLG Celle, 2. Strafsenat, Beschluss vom 5. Juli 2016 - 2 Ws 11/16; OLG Celle, 2. Strafsenat, NStZ 2016, 305; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 16.2.2016 - 3 Ws 11-12/16 -, zitiert nach juris; OLG Nürnberg, StraFo 2015, 102; OLG Karlsruhe, NJW 2012, 2742; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5.4.2007 - 1 Ws 42-43/07 -, zitiert nach juris; KG, NStZ-RR 2016, 143; OLG Frankfurt, NJW-Spezial 2014, 25) nicht allein auf Rechtsmittel des Angeklagten, sondern statuiert eine allgemeine Regelung, die auch Beschwerden der Staatsanwaltschaft erfasst.

    Bei dieser Bewertung braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob die auf den Festplatten befindlichen Dateien als Beweisstücke (BGH NStZ 2014, 347; OLG Nürnberg, Beschluss wistra 2015, 246; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 Ws 146/12-, zitiert nach juris) oder - wozu der Senat tendiert - als sonstige Aktenbestandteile einzuordnen sind (so auch OLG Stuttgart in OLGSt § 58a Nr. 1; Pfeiffer § 147 Rn. 6; offen lassend OLG Celle, Beschluss vom 24. Juli 2015 - 2 Ws 116/15 - auszugsweise abgedruckt in NStZ 2015, 305; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 16. Februar 2016 - 3 Ws 11-12/16 - Hanseatisches OLG Beschluss vom 27. Mai 2016 - 2 Ws 88/16).

  • OLG Celle, 05.07.2016 - 2 Ws 114/16

    Akteneinsicht des Verteidigers in Aufzeichnungen einer

    Danach kann jedenfalls die Entscheidung des Vorsitzenden eines erkennenden Gerichts, Kopien der im Rahmen einer Telekommunikationsüberwachung gemäß § 100a StPO erhobenen Daten an Verteidiger zur Mitnahme herauszugeben, von der Staatsanwaltschaft mit der Beschwerde angefochten werden (vgl. OLG Celle, NStZ 2016, 305; so auch OLG Nürnberg, StraFo 2015, 102; OLG Karlsruhe, NJW 2012, 2742; Beschluss vom 05. April 2007, 1 Ws 42-43/07; KG Berlin, NStZ-RR 2016, 143; so auch noch OLG Frankfurt, NJW-Spezial 2014, 25).

    Vor diesem Hintergrund besteht in der Rechtsprechung weitgehende Einigkeit, dass die Daten einer in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren überwachten und aufgezeichneten Telekommunikation zwar einerseits insgesamt dem Recht des Verteidigers auf Akteneinsicht bzw. Besichtigung der amtlich verwahrten Beweisstücke gemäß § 147 Abs. 1 StPO unterliegen (vgl. BGH, StV 2010, 228; NStZ 2014, 347), dass jedoch andererseits grundsätzlich von einer ausreichenden Gewährung des Rechts auf Akteneinsicht und Besichtigung amtlich verwahrter Beweisstücke auszugehen ist, wenn der Verteidigung die Möglichkeit eingeräumt wird, sich aufgezeichnete Telefongespräche in den Räumlichkeiten der Justizbehörden oder der Polizei anzuhören, erforderlichenfalls auch mehrfach und unter Hinzuziehung von Dolmetschern sowie gegebenenfalls auch zusammen mit dem Angeklagten (vgl. BGH, NStZ 2014, 347; OLG Frankfurt, NJW-Spezial 2014, 25; StV 2001, 611; OLG Nürnberg, StraFo 2015, 102; OLG Karlsruhe, NJW 2012, 2742; Beschluss vom 05. April 2007, 1 Ws 42-43/07; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage, § 147 Rn. 19).

    Wegen des mit einer Weitergabe von Kopien der Daten zwangsläufig einhergehenden Eingriffs in die Rechte unbeteiligter Gesprächsteilnehmer wird teilweise sogar von einem grundsätzlichen Verbot der Herausgabe kopierter Dateien aus Telekommunikationsüberwachungen an Verteidiger ausgegangen (so OLG Nürnberg, StraFo 2015, 102).

  • OLG Hamburg, 27.05.2016 - 2 Ws 88/16

    Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers: Statthaftigkeit der Beschwerde der

    Ob die vorliegend herausgegebene DVD mit Kopien von Audiodateien ein Beweisstück darstellt oder, wie richtigerweise anzunehmen ist, es sich bei einer Kopie im Gegensatz zu Original-Tonaufzeichnungen von abgehörten Telefongesprächen um sonstige Aktenbestandteile handelt (so auch OLG Stuttgart in OLGSt § 58a Nr. 1; Pfeiffer § 147 Rn. 6), kann hier dahin stehen (offen lassend OLG Celle, Beschluss vom 24. Juli 2015, Az. 2 Ws 116/15, auszugsweise abgedruckt in NStZ 2015, 305 ff.; HansOLG, Beschluss vom 16. Februar 2016, Az. 3 Ws 11-12/16; a.A., mit Bewertung der Tonaufzeichnungen von abgehörten Telefongesprächen allgemein als Beweisstücke im Sinne des § 147 Abs. 4 S. 1 StPO, OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. Februar 2015, Az. 2 Ws 8/15, in wistra 2015, 246f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Mai 2012, Az. 2 Ws 146/12), denn nach Wortlaut und Wortsinn bezieht sich der Anfechtungsausschluss nach § 147 Abs. 4 S. 2 StPO sowohl darauf, ob die betreffenden Sachen dem Verteidiger in seine Geschäftsräume oder seine Wohnung mitgegeben werden, als auch auf die in der Regel damit zugleich getroffene Bewertung herausgegebener Sachen als Beweisstücke oder sonstige Aktenbestandteile.
  • KG, 15.03.2016 - 2 StE 14/15

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers: Anspruch auf Überlassung von digitalen

    Dem Begehren der Angeklagten steht aber nicht nur der fehlende Anspruch auf Akteneinsicht, sondern überdies das Verbot der Herausgabe von Daten der Telekommunikationsüberwachung aus dem Kontrollbereich der Justiz entgegen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 2 Ws 8/15 - OLG Celle StV 2016, 156; allgemein für Beweisstücke Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 147 Rdn. 30 m.w.N.).

    Dieses Verbot besteht nach vorherrschender Ansicht grundsätzlich auch für Verteidiger, die nach § 147 Abs. 1 StPO das Recht haben, die Beweismittel am Ort der amtlichen Verwahrung bei der Polizei oder dem Gericht zu besichtigen (so OLG Nürnberg a.a.O. mit kritischer Anmerkung von Wesemann/Mehmeti in StraFo 2015, 102-107; vgl. auch OLG Celle a.a.O. mit kritischer Anm. von Killinger StV 2016, 149; KG (3. Senat), Beschluss vom 8. März 2016 - 3 Ws 114/16 - OLG Karlsruhe NJW 2012, 2742; OLG Celle StV 2016, 156).

  • OLG Saarbrücken, 13.11.2018 - 1 Ws 258/18

    Anfechtbarkeit einer gerichtlichen Entscheidung über die Akteneinsichtsform

    Zwar hat demgegenüber eine Reihe von Oberlandesgerichten entgegen dem Wortlaut des § 147 Abs. 4 Satz 2 StPO a. F. ein Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Vorsitzenden, dem Verteidiger Datenträger mit Kopien von Audiodateien mitzugeben, angenommen (OLG Karlsruhe NStZ 2012, 590 f. - juris Rn. 2; OLG Nürnberg StraFo 2015, 102 ff. - juris Rn. 7 f.; OLG Celle [2. Strafsenat] StV 2016, 146 ff. - juris Rn. 9 ff.; StraFo 2016, 516 f. - juris Rn. 7 ff.; OLG Hamburg [3. Strafsenat] NStZ 2016, 695 f. - juris Rn. 9; OLG Köln, Beschl. v. 30.06.2016 - 2 Ws 388/16, juris Rn. 11 ff.).
  • OLG Hamburg, 16.02.2016 - 3 Ws 11/16

    Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers: Anspruch auf Überlassung von

    Die zulässigen (vgl. dazu OLG Celle, Beschl. v. 24.07.2015, 2 Ws 116/15 - zitiert nach "juris"; OLG Nürnberg, wistra 2015, 246) Beschwerden der Staatsanwaltschaft sind begründet.

    Nach § 147 StPO ist ihnen - grundsätzlich - nur die Möglichkeit einzuräumen, sämtliche Audiodateien aus Telefonüberwachung auf der Geschäftsstelle des Landgerichts - ggf. in einem gesonderten Raum - oder auch beim Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg anzuhören (vgl. dazu BGH NStZ 2014, 347; HansOLG Hamburg, Beschl. v. 22.12.2015 - 1 Ws 175/15; OLG Celle, Beschl. v. 24.07.2015 - 2 Ws 116/15, zitiert nach "juris"; OLG Nürnberg, wistra 2015, 246; OLG Frankfurt, Beschl. v. 13.09.2013 - 3 Ws 897/13 - zitiert nach "juris"; OLG Karlsruhe, NStZ 2012, 590).

  • KG, 08.03.2016 - 3 Ws 114/16

    Unzulässige Beschwerde gegen Versagung der Zugänglichmachung von Audiodateien

    Denn es wäre sinnwidrig, die Strafkammer von bestimmten in § 305 Satz 1 StPO gemeinten Entscheidungen auszuschließen und sie dem Vorsitzenden zu übertragen, "zugleich aber insoweit das Eingreifen des Beschwerdegerichts unter Ausschluss des § 305 StPO vorzusehen, obwohl dieses auch künftig nicht in die Lage kommt, eine Entscheidung ... zu treffen" (so Matt in Löwe/Rosenberg, aaO, Rn. 14; vgl. auch OLG Düsseldorf NStZ 1986, 138; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 238; 2003, 177; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 352; OLG Nürnberg StraFo 2015, 102; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 305 Rn. 2 mwN).

    In Übereinstimmung mit dieser Argumentation ist die durch die Staatsanwaltschaft eingelegte Beschwerde gegen solche Entscheidungen von Kammervorsitzenden, welche die Bereitstellung von Telekommunikationsdaten ermöglichten, für nach § 305 Satz 2 StPO zulässig gehalten worden (vgl. OLG Nürnberg StraFo 2015, 102; OLG Celle StV 2016, 146).

  • OLG Nürnberg, 18.05.2015 - 1 Ws 189/15

    Strafverfahren: Beschwerde gegen die Verweigerung von Akteneinsicht bzw. Einsicht

    Anders gelagert war insoweit die Entscheidung des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 11.02.2015 (StraFo 2015, 102 ff.), da dort die Rechte der am Verfahren nicht beteiligten Telefongesprächspartner betroffen waren, so dass § 305 S. 1 StPO der Zulässigkeit der dortigen Beschwerde der Staatsanwaltschaft wegen § 305 S. 2 StPO nicht entgegenstand.
  • OLG Köln, 30.06.2016 - 2 Ws 388/16

    Keine Überlassung von Kopien der vollständigen Telekommunikationsüberwachung an

  • KG, 05.07.2017 - 172 OJs 6/16

    Staatsschutzsache: Voraussetzungen für die Herausgabe von Kopien der

  • LG Regensburg, 24.07.2017 - 6 Qs 29/17
  • LG Bremen, 16.06.2015 - 4 KLs 500 Js 63429/14

    Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers - Tonaufzeichnungen einer

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