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   BGH, 19.02.2015 - 2 StR 343/14   

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https://dejure.org/2015,6453
BGH, 19.02.2015 - 2 StR 343/14 (https://dejure.org/2015,6453)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2015 - 2 StR 343/14 (https://dejure.org/2015,6453)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2015 - 2 StR 343/14 (https://dejure.org/2015,6453)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 250 Abs 2 Nr 1 StGB, § 250 Abs 3 StGB, § 253 StGB, § 255 StGB
    Besonders schwere räuberische Erpressung: Anforderungen an die tatrichterliche Prüfung eines minder schweren Falles; Würdigung der Gesamtumstände

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 250 Abs. 3 StGB, §§ 253, 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Regelfall einer besonders schweren räuberischen Erpressung im Rahmen einer Gesamtbetrachtung

  • rewis.io

    Besonders schwere räuberische Erpressung: Anforderungen an die tatrichterliche Prüfung eines minder schweren Falles; Würdigung der Gesamtumstände

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; StGB § 250 Abs. 3
    Regelfall einer besonders schweren räuberischen Erpressung im Rahmen einer Gesamtbetrachtung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 174
  • StraFo 2015, 256
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.10.2013 - 2 StR 312/13

    Gewerbsmäßige unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige (minder

    Auszug aus BGH, 19.02.2015 - 2 StR 343/14
    Denn für die Annahme eines minder schweren Falles ist nicht das Vorliegen ganz außergewöhnlicher Milderungsgründe erforderlich; ausreichend ist es, wenn im Rahmen der anzustellenden Gesamtwürdigung ein beträchtliches Überwiegen der strafmildernden Umstände festgestellt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2013 - 2 StR 312/13).
  • LG Deggendorf, 22.11.2019 - 1 Ks 6 Js 5538/18

    Kein Erfordernis eines Siegers zur Einordnung eines Geschehensablaufs als

    Für die Annahme eines minder schweren Falles ist dabei nicht das Vorliegen ganz außergewöhnlicher Milderungsgründe erforderlich; ausreichend ist es, wenn im Rahmen der anzustellenden Gesamtwürdigung ein beträchtliches Überwiegen der strafmildernden Umstände festgestellt werden kann (BGH, Beschluss vom 19.02.2015, Az. 2 StR 343/14).
  • BGH, 09.03.2023 - 3 StR 246/22

    Verbrechen gegen die Menschlichkeit (minder schwerer Fall: Gesamtwürdigung aller

    Erst auf der Grundlage eines solchen umfassenden Abwägungsvorgangs kann entschieden werden, ob der Regelstrafrahmen den Besonderheiten des Falls gerecht wird oder, weil die strafmildernden Umstände beträchtlich überwiegen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2015 - 2 StR 343/14, BGHR StGB § 250 Abs. 3 Strafrahmenwahl 2 Rn. 4), unangemessen hart wäre.
  • BGH, 26.03.2019 - 1 StR 677/18

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Vorliegen eines

    Die Beurteilung, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, der ein beträchtliches Überwiegen der strafmildernden Umstände voraussetzt, ist im Wesentlichen dem Tatrichter überlassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2006 - 4 StR 545/05, NStZ-RR 2006, 140, 141; vom 16. Oktober 2013 - 2 StR 312/13, StV 2014, 612 f. und vom 19. Februar 2015 - 2 StR 343/14, StraFo 2015, 256; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 46 Rn. 85 mwN).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 05.04.2022 - JK1 KLs 213 Js 3179/21

    Psychische Beihilfe bei einem schweren sexuellen Missbrauch von Kindern

    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass für die Annahme eines minder schweren Falles nicht das Vorliegen ganz außergewöhnlicher Milderungsgründe erforderlich ist, vgl. BGH, Beschluss vom 19.02.2015, Az: 2 StR 343/14.

    Auch hier hat die Kammer nicht verkannt, dass für die Annahme eines minder schweren Falles nicht das Vorliegen ganz außergewöhnlicher Milderungsgründe erforderlich ist, vgl. BGH, Beschluss vom 19.02.2015, Az: 2 StR 343/14.

  • LG Weiden/Oberpfalz, 10.08.2020 - JK1 KLs 14 Js 8654/19

    Beweiswürdigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen - Anwendung des

    Die Kammer hat bei der Würdigung der Frage, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, nicht verkannt, dass für die Annahme eines minder schweren Falles nicht das Vorliegen ganz außergewöhnlicher Milderungsgründe erforderlich ist, vgl. BGH, Beschluss vom 19.02.2015, Az. 2 StR 343/14.
  • LG Arnsberg, 10.01.2020 - 6 KLs 7/19
    Hierfür und damit für die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens gemäß §§ 255, 249, 250 Abs. 3 StGB fehlte es an einem beträchtlichen Überwiegen der strafmildernden, den Angeklagten entlastenden Umstände (vgl. BGH, Beschluss vom 19.02.2015 - 2 StR 343/14).
  • LG Frankfurt/Main, 13.07.2022 - 21 Ks 11/21
    Ausreichend ist vielmehr, dass im Rahmen der anzustellenden Gesamtwürdigung ein beträchtliches Überwiegen der strafmildernden Umstände festgestellt werden kann (vgl. BGH Beschl. v. 19.02.2015 - 2 StR 343/14, BeckRS 2015, 6200 Rn. 4 m.w.N.).
  • LG Duisburg, 09.01.2023 - 33 KLs 15/22
    Entscheidend für das Vorliegen eines minder schweren Falles ist, dass das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiver Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem so erheblichen Maße abweicht, dass die Anwendung des Regelstrafrahmens als unverhältnismäßig bzw. die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGH, BeckRS 2013, 10263; BGH, BeckRS 2015, 6200).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 02.02.2022 - 1 KLs 22 Js 1927/21

    Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges - "Polizei-Trick-Betrug"

    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass für die Annahme eines minder schweren Falles nicht das Vorliegen ganz außergewöhnlicher Milderungsgründe erforderlich ist, vgl. BGH, Beschluss vom 19.02.2015, Az: 2 StR 343/14.
  • LG Weiden/Oberpfalz, 14.09.2020 - 1 KLs 24 Js 2053/20

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Es ist insoweit bereits ausreichend, wenn im Rahmen der anzustellenden Gesamtwürdigung ein beträchtliches Überwiegen der strafmildernden Umstände - wie hier nicht - festgestellt werden kann, vgl. BGH, Beschluss vom 19.02.2015, Az: 2 StR 343/14.
  • LG Weiden/Oberpfalz, 02.07.2020 - 1 Ks 21 Js 10226/19

    Tötung eines Stiefkindes

  • LG Flensburg, 11.03.2021 - I Ks 115 Js 4439/20

    Strafschärfende Berücksichtigung des auf die versuchte Straftat gerichteten

  • LG Weiden/Oberpfalz, 30.01.2023 - 2 KLs 212 Js 2991/22

    Annahme eines minder schweren Falls beim Bandenbetrug unter Berücksichtigung der

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